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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Immanuel Aare über Politik, Aricg und Frieden

drei Definitivartikel und, damit auch die Kabale nicht fehlt, ein Geheimartikel zum
ewigen Frieden. In einem unentbehrlichen Anhang wird der perfiden Kabinett-
Politik jener Tage aus der Schule geplaudert und mit echt Kanüschem Scharfsinn
eine Antinomie konstruiert zwischen Moral und Politik, die dann friedlich in einer
"transzendentalen Formel des öffentlichen Rechts" gelöst wird. Sehr vergnüglich
sind auch die Ausfälle gegen unsere lieben Vettern jenseit des Kanals, welche
Kant überhaupt nie recht leiden konnte. Er hatte vor allem eine Abneigung gegen
die englische Politik, besonders Pitt, und war ein warmer Verteidiger der Amerikaner,
worüber es mit seinem Freunde Green beinahe zum Zweikampf gekommen wäre.
Wenn er aber von den Engländern sagt, sie seien dafür bekannt, daß sie "von
der Frömmigkeit viel Werks machen und, indem sie Unrecht wie Wasser trinken,
sich in der Rechtgläubigkeit für Auserwählte gehalten wissen wollen", so werden
wir diese Stigmatisierung englischer Heuchelei nur mit Genugtuung vernehmen.

Die sechs Präliminarartikel formulieren die vorbereitenden Bedingungen, die
einen ewigen Frieden einzuleiten geeignet und erfordert sind. Es soll kein
Friedensschluß gemacht werden mit dem geheimen Vorbehalt zu einem neuen
künftigen Kriege, weil dadurch ein "ewiger" Friede von vornherein illusorisch
würde. Es soll kein selbständiger Staat von einem andern durch Erbschaft, Kauf
oder Schenkung erworben werden können; denn ein Staat ist keine Habe oder
Sache, sondern eine Gesellschaft von Menschen, über die niemand als sie selbst zu
gebieten und zu disponieren hat. Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz auf¬
hören, da sie durch ihre stete Kriegsbereitschaft für andere eine beständige Drohung
bedeuten. Es sollen für Zwecke der Kriegführung keine Staatsschulden gemacht
werden, weil durch ein solches Kreditsystem eine den Frieden bedrohende Geld¬
macht heranwachsen kann. Kein Staat soll sich in die Verfassung oder Regierung
eines andern gewalttätig einmischen, und endlich soll, bei ausgebrochenen Kriege,
kein Staat sich gegen den andern solche Feindseligkeiten erlauben, durch die das
wechselseitige Vertrauen in einem künftigen Frieden unmöglich gemacht würde
(Mordanschlag, Kapitulationsbruch usw.). Eine Mißachtung dieser letzten Be¬
stimmungen würde zu einem völligen Ausrottungskrieg der Völker führen und
damit, nach Kants Ausdruck, "den ewigen Frieden nur auf dem Kirchhof der
Menschengattung und in dem weiten Grabe finden, das alle Greuel der Gewalt¬
tätigkeit samt ihren Urhebern bedeckt."

Von diesen sechs Präliminarartikeln sind die ersten fünf in der Folgezeit zwar
mehr oder minder wohlwollend diskutiert, aber noch auf den heutigen Tag von
ihrer Durchführung weit entfernt. Dagegen ist der sechste so ziemlich von allen
zivilisierten Völkern angenommen worden.

Die nunmehr folgenden drei Definitivartikel legen die Bestimmungen dar,
unter denen allein ein Völkerfriede von ewiger Dauer garantiert werden kann.
Sie sind im Grunde nichts anderes als das Programm des Kantischen Völkerrechts
und Weltbürgerstaats, das uns im wesentlichen schon bekannt ist. Die Verfassungs¬
form der Zukunftsstaaten ist die republikanische, die freilich "die schwerste zu
stiften, viel mehr noch zu erhalten", aber auch gleichzeitig die einzige ist, die der
Idee des Sozialkontrakts entspricht, auf der doch letztlich alles Recht und Gesetz
eines Volkes gegründet sein muß. Ja, jede Verfassungsform, die nicht repräsentativ
ist, ist eigentlich eine Unform. Je kleiner dabei das Personale der Staatsgewalt


Immanuel Aare über Politik, Aricg und Frieden

drei Definitivartikel und, damit auch die Kabale nicht fehlt, ein Geheimartikel zum
ewigen Frieden. In einem unentbehrlichen Anhang wird der perfiden Kabinett-
Politik jener Tage aus der Schule geplaudert und mit echt Kanüschem Scharfsinn
eine Antinomie konstruiert zwischen Moral und Politik, die dann friedlich in einer
„transzendentalen Formel des öffentlichen Rechts" gelöst wird. Sehr vergnüglich
sind auch die Ausfälle gegen unsere lieben Vettern jenseit des Kanals, welche
Kant überhaupt nie recht leiden konnte. Er hatte vor allem eine Abneigung gegen
die englische Politik, besonders Pitt, und war ein warmer Verteidiger der Amerikaner,
worüber es mit seinem Freunde Green beinahe zum Zweikampf gekommen wäre.
Wenn er aber von den Engländern sagt, sie seien dafür bekannt, daß sie „von
der Frömmigkeit viel Werks machen und, indem sie Unrecht wie Wasser trinken,
sich in der Rechtgläubigkeit für Auserwählte gehalten wissen wollen", so werden
wir diese Stigmatisierung englischer Heuchelei nur mit Genugtuung vernehmen.

Die sechs Präliminarartikel formulieren die vorbereitenden Bedingungen, die
einen ewigen Frieden einzuleiten geeignet und erfordert sind. Es soll kein
Friedensschluß gemacht werden mit dem geheimen Vorbehalt zu einem neuen
künftigen Kriege, weil dadurch ein „ewiger" Friede von vornherein illusorisch
würde. Es soll kein selbständiger Staat von einem andern durch Erbschaft, Kauf
oder Schenkung erworben werden können; denn ein Staat ist keine Habe oder
Sache, sondern eine Gesellschaft von Menschen, über die niemand als sie selbst zu
gebieten und zu disponieren hat. Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz auf¬
hören, da sie durch ihre stete Kriegsbereitschaft für andere eine beständige Drohung
bedeuten. Es sollen für Zwecke der Kriegführung keine Staatsschulden gemacht
werden, weil durch ein solches Kreditsystem eine den Frieden bedrohende Geld¬
macht heranwachsen kann. Kein Staat soll sich in die Verfassung oder Regierung
eines andern gewalttätig einmischen, und endlich soll, bei ausgebrochenen Kriege,
kein Staat sich gegen den andern solche Feindseligkeiten erlauben, durch die das
wechselseitige Vertrauen in einem künftigen Frieden unmöglich gemacht würde
(Mordanschlag, Kapitulationsbruch usw.). Eine Mißachtung dieser letzten Be¬
stimmungen würde zu einem völligen Ausrottungskrieg der Völker führen und
damit, nach Kants Ausdruck, „den ewigen Frieden nur auf dem Kirchhof der
Menschengattung und in dem weiten Grabe finden, das alle Greuel der Gewalt¬
tätigkeit samt ihren Urhebern bedeckt."

Von diesen sechs Präliminarartikeln sind die ersten fünf in der Folgezeit zwar
mehr oder minder wohlwollend diskutiert, aber noch auf den heutigen Tag von
ihrer Durchführung weit entfernt. Dagegen ist der sechste so ziemlich von allen
zivilisierten Völkern angenommen worden.

Die nunmehr folgenden drei Definitivartikel legen die Bestimmungen dar,
unter denen allein ein Völkerfriede von ewiger Dauer garantiert werden kann.
Sie sind im Grunde nichts anderes als das Programm des Kantischen Völkerrechts
und Weltbürgerstaats, das uns im wesentlichen schon bekannt ist. Die Verfassungs¬
form der Zukunftsstaaten ist die republikanische, die freilich „die schwerste zu
stiften, viel mehr noch zu erhalten", aber auch gleichzeitig die einzige ist, die der
Idee des Sozialkontrakts entspricht, auf der doch letztlich alles Recht und Gesetz
eines Volkes gegründet sein muß. Ja, jede Verfassungsform, die nicht repräsentativ
ist, ist eigentlich eine Unform. Je kleiner dabei das Personale der Staatsgewalt


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/28>, abgerufen am 29.06.2024.