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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Immanuel Kant über Politik, Krieg und Frieden

seinem Staat nicht mehr und nicht weniger als die Idee des Guten realisieren,
und auch Aristoteles, der Wirklichkeit näher, setzte dem Staat zwar eine natürliche
Ursache, aber eine sittliche Aufgabe: er sei entstanden um deS bloßen Lebens
willen, bestehe aber um des sittlich-guten Lebens willen. Dies ist genau auch die
Ansicht Kants. Scheidet man die politischen Theoretiker nach alter Weise in solche,
die den Staat aus einer allmählichen natürlichen Entwicklung, und solche, die ihn
aus einem willkürlichen Sozialkontrakt hervorgehen lassen, so gehört Kant teils zu
diesen, teils zu jenen; zu jenen, wo er den historischen Ursprung des Staates
erörtert, zu diesen, wo er dessen Wesen, Geltung und Aufgabe behandelt. Er ist
nämlich weit von der historischen Naivität entfernt, in die z. B. noch Rousseau
verfangen war, den Sozialkontrakt für ein Faktum zu halten, das in der Geschichte
eines Volkes einmal wirklich eingetreten wäre. Vielmehr ist er ihm nur "ein
Vernunftprinzip der Beurteilung", nach dem alle öffentliche rechtliche Verfassung
geprüft werden und durch das ein jeder Gesetzgeber ein unfehlbares Richtmaß
a priori gewinnen kann, "daß er seine Gesetze so gebe, als sie aus dem vereinigten
Willen eines ganzen Volkes haben entspringen können". Wer die Kantische
Denkart kennt, sieht auch an diesem Punkte wieder die "Philosophie des Als ob"
hervorlugen, der es mit einem Schlage gelingt, ein obsolet gewordenes historisches
Dogma zu einem äußerst fruchtbaren regulativen Prinzip zu erheben.

Die Ansichten Kants vom Ursprung und der Entwicklung des Staates stehen
auf dem Boden seiner allgemeinen philosophischen Geschichtsauffassung. Er geht
dabei von der charakteristischen, teleologischen Annahme aus, die Natur habe
gewollt, daß alle Anlagen des Menschen sich im Laufe der Geschichte seiner
Gattung zu dem in ihnen gelegenen Endzweck entwickeln. Dieser Aufgabe dienen
zwei, der menschlichen Natur tief eingewurzelte, aber antagonistisch gerichtete Triebe,
einerseits der, sich mit andern zu geselligem Verbände zusammenzuschließen,
anderseits der, sich zu isolieren und nach eigener Laune und eigenem Gesetz zu
leben. Auf diese Weise bilden "Arbeit und Zwietracht", eine Art "ungeselliger
Geselligkeit", das Vorspiel sozialer Verbindungen und geben Anlaß zur Entstehung
der bürgerlichen Gesellschaft. Man wird durch diese Gedanken unwillkürlich an
Heraklits alten Spruch vom Streit als dem Vater aller Dinge oder Darwins
Lehre vom Kampf ums Dasein erinnert. Ja, der Krieg wird in diesem Zusammen¬
hange nicht nur zu einem kulturfördernden, sondern sogar kulturbedingenden Faktor.
"Der Mensch will Eintracht, aber die Natur weiß besser, was für seine Gattung
gut ist, sie will Zwietracht." Und nicht nur die niederen, sogar die höheren und
höchsten Zustände unserer Kultur und Zivilisation weisen, wenigstens indirekt, auf
diesen Faktor zurück: "Alle Kultur und Kunst, welche die Menschheit ziert, die
schönste gesellschaftliche Ordnung, sind Früchte der Ungeselligkeit, die durch sich
selbst genötigt wird, sich zu disziplinieren." Wir bemerken schon hier, daß diese
vorgeblich tultursteigernde, dazu noch indirekte Wirkung des Krieges die einzige
positive Wertung ist, die Kant für diesen Schrecken der Menschheit aufzubringen
weiß; von der Begeisterung eines modernen, nationalistischen Staates, der Ent¬
faltung und Überhöhung aller seiner physischen, geistigen und sittlichen Kräfte
weiß er nichts.

In seiner systematischen Staatstheorie ist Kant teils von Montesquieu und
Locke, teils von Rousseau beeinflußt. Von ersterem übernimmt er die bekannte


Immanuel Kant über Politik, Krieg und Frieden

seinem Staat nicht mehr und nicht weniger als die Idee des Guten realisieren,
und auch Aristoteles, der Wirklichkeit näher, setzte dem Staat zwar eine natürliche
Ursache, aber eine sittliche Aufgabe: er sei entstanden um deS bloßen Lebens
willen, bestehe aber um des sittlich-guten Lebens willen. Dies ist genau auch die
Ansicht Kants. Scheidet man die politischen Theoretiker nach alter Weise in solche,
die den Staat aus einer allmählichen natürlichen Entwicklung, und solche, die ihn
aus einem willkürlichen Sozialkontrakt hervorgehen lassen, so gehört Kant teils zu
diesen, teils zu jenen; zu jenen, wo er den historischen Ursprung des Staates
erörtert, zu diesen, wo er dessen Wesen, Geltung und Aufgabe behandelt. Er ist
nämlich weit von der historischen Naivität entfernt, in die z. B. noch Rousseau
verfangen war, den Sozialkontrakt für ein Faktum zu halten, das in der Geschichte
eines Volkes einmal wirklich eingetreten wäre. Vielmehr ist er ihm nur „ein
Vernunftprinzip der Beurteilung", nach dem alle öffentliche rechtliche Verfassung
geprüft werden und durch das ein jeder Gesetzgeber ein unfehlbares Richtmaß
a priori gewinnen kann, „daß er seine Gesetze so gebe, als sie aus dem vereinigten
Willen eines ganzen Volkes haben entspringen können". Wer die Kantische
Denkart kennt, sieht auch an diesem Punkte wieder die „Philosophie des Als ob"
hervorlugen, der es mit einem Schlage gelingt, ein obsolet gewordenes historisches
Dogma zu einem äußerst fruchtbaren regulativen Prinzip zu erheben.

Die Ansichten Kants vom Ursprung und der Entwicklung des Staates stehen
auf dem Boden seiner allgemeinen philosophischen Geschichtsauffassung. Er geht
dabei von der charakteristischen, teleologischen Annahme aus, die Natur habe
gewollt, daß alle Anlagen des Menschen sich im Laufe der Geschichte seiner
Gattung zu dem in ihnen gelegenen Endzweck entwickeln. Dieser Aufgabe dienen
zwei, der menschlichen Natur tief eingewurzelte, aber antagonistisch gerichtete Triebe,
einerseits der, sich mit andern zu geselligem Verbände zusammenzuschließen,
anderseits der, sich zu isolieren und nach eigener Laune und eigenem Gesetz zu
leben. Auf diese Weise bilden „Arbeit und Zwietracht", eine Art „ungeselliger
Geselligkeit", das Vorspiel sozialer Verbindungen und geben Anlaß zur Entstehung
der bürgerlichen Gesellschaft. Man wird durch diese Gedanken unwillkürlich an
Heraklits alten Spruch vom Streit als dem Vater aller Dinge oder Darwins
Lehre vom Kampf ums Dasein erinnert. Ja, der Krieg wird in diesem Zusammen¬
hange nicht nur zu einem kulturfördernden, sondern sogar kulturbedingenden Faktor.
„Der Mensch will Eintracht, aber die Natur weiß besser, was für seine Gattung
gut ist, sie will Zwietracht." Und nicht nur die niederen, sogar die höheren und
höchsten Zustände unserer Kultur und Zivilisation weisen, wenigstens indirekt, auf
diesen Faktor zurück: „Alle Kultur und Kunst, welche die Menschheit ziert, die
schönste gesellschaftliche Ordnung, sind Früchte der Ungeselligkeit, die durch sich
selbst genötigt wird, sich zu disziplinieren." Wir bemerken schon hier, daß diese
vorgeblich tultursteigernde, dazu noch indirekte Wirkung des Krieges die einzige
positive Wertung ist, die Kant für diesen Schrecken der Menschheit aufzubringen
weiß; von der Begeisterung eines modernen, nationalistischen Staates, der Ent¬
faltung und Überhöhung aller seiner physischen, geistigen und sittlichen Kräfte
weiß er nichts.

In seiner systematischen Staatstheorie ist Kant teils von Montesquieu und
Locke, teils von Rousseau beeinflußt. Von ersterem übernimmt er die bekannte


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[0022] Immanuel Kant über Politik, Krieg und Frieden seinem Staat nicht mehr und nicht weniger als die Idee des Guten realisieren, und auch Aristoteles, der Wirklichkeit näher, setzte dem Staat zwar eine natürliche Ursache, aber eine sittliche Aufgabe: er sei entstanden um deS bloßen Lebens willen, bestehe aber um des sittlich-guten Lebens willen. Dies ist genau auch die Ansicht Kants. Scheidet man die politischen Theoretiker nach alter Weise in solche, die den Staat aus einer allmählichen natürlichen Entwicklung, und solche, die ihn aus einem willkürlichen Sozialkontrakt hervorgehen lassen, so gehört Kant teils zu diesen, teils zu jenen; zu jenen, wo er den historischen Ursprung des Staates erörtert, zu diesen, wo er dessen Wesen, Geltung und Aufgabe behandelt. Er ist nämlich weit von der historischen Naivität entfernt, in die z. B. noch Rousseau verfangen war, den Sozialkontrakt für ein Faktum zu halten, das in der Geschichte eines Volkes einmal wirklich eingetreten wäre. Vielmehr ist er ihm nur „ein Vernunftprinzip der Beurteilung", nach dem alle öffentliche rechtliche Verfassung geprüft werden und durch das ein jeder Gesetzgeber ein unfehlbares Richtmaß a priori gewinnen kann, „daß er seine Gesetze so gebe, als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volkes haben entspringen können". Wer die Kantische Denkart kennt, sieht auch an diesem Punkte wieder die „Philosophie des Als ob" hervorlugen, der es mit einem Schlage gelingt, ein obsolet gewordenes historisches Dogma zu einem äußerst fruchtbaren regulativen Prinzip zu erheben. Die Ansichten Kants vom Ursprung und der Entwicklung des Staates stehen auf dem Boden seiner allgemeinen philosophischen Geschichtsauffassung. Er geht dabei von der charakteristischen, teleologischen Annahme aus, die Natur habe gewollt, daß alle Anlagen des Menschen sich im Laufe der Geschichte seiner Gattung zu dem in ihnen gelegenen Endzweck entwickeln. Dieser Aufgabe dienen zwei, der menschlichen Natur tief eingewurzelte, aber antagonistisch gerichtete Triebe, einerseits der, sich mit andern zu geselligem Verbände zusammenzuschließen, anderseits der, sich zu isolieren und nach eigener Laune und eigenem Gesetz zu leben. Auf diese Weise bilden „Arbeit und Zwietracht", eine Art „ungeselliger Geselligkeit", das Vorspiel sozialer Verbindungen und geben Anlaß zur Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft. Man wird durch diese Gedanken unwillkürlich an Heraklits alten Spruch vom Streit als dem Vater aller Dinge oder Darwins Lehre vom Kampf ums Dasein erinnert. Ja, der Krieg wird in diesem Zusammen¬ hange nicht nur zu einem kulturfördernden, sondern sogar kulturbedingenden Faktor. „Der Mensch will Eintracht, aber die Natur weiß besser, was für seine Gattung gut ist, sie will Zwietracht." Und nicht nur die niederen, sogar die höheren und höchsten Zustände unserer Kultur und Zivilisation weisen, wenigstens indirekt, auf diesen Faktor zurück: „Alle Kultur und Kunst, welche die Menschheit ziert, die schönste gesellschaftliche Ordnung, sind Früchte der Ungeselligkeit, die durch sich selbst genötigt wird, sich zu disziplinieren." Wir bemerken schon hier, daß diese vorgeblich tultursteigernde, dazu noch indirekte Wirkung des Krieges die einzige positive Wertung ist, die Kant für diesen Schrecken der Menschheit aufzubringen weiß; von der Begeisterung eines modernen, nationalistischen Staates, der Ent¬ faltung und Überhöhung aller seiner physischen, geistigen und sittlichen Kräfte weiß er nichts. In seiner systematischen Staatstheorie ist Kant teils von Montesquieu und Locke, teils von Rousseau beeinflußt. Von ersterem übernimmt er die bekannte

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/22>, abgerufen am 22.07.2024.