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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Der Weltkrieg und die preise der Lebensmittel
Mai März Zlpril Mai
1914 1915 1916 191ö
Kaffee..... 308.2 335,4 335.6 335,6
Reis...... 48,6 106.1 117.3 122.0
Erbsen..... 39.9 114.4 121.8 123.6
Speiscbohnen . . . 45,1 118.6 123.3 128,4
Linsen..... 55,0 142,2 146.4 160.4

Hiernach sind im Mai 1915 die Preise für Mehl, Gebäck, Kartoffeln und
Eier gegen den Vormonat zurückgegangen und die für Salz und Kaffee haben
sich nicht weiter erhöht.

Interessant ist ein Einblick in die Preisbewegung der Kartoffel. Ende
Februar 1915 lagen die Preise zwischen 5 Pfennig für das Kilogramm in Stolv in
Pommern und 16 Pfennig für das Kilogramm in Oppeln und Solingen.
Das Mittel dürfte etwa 10 Pfennig für das Kilogramm sein. Nimmt man
an, daß in normalen Jahren das Kilogramm Kartoffeln in Deutschland für
6 Pfennig erhältlich ist, so ist die Mehrbelastung doch immerhin noch erträglich
zu nennen.

Von überaus großer Bedeutung war das Gesetz über die Höchstpreise vom
4. August 1914 (Neichsgesetzblatt 1914 Seite 339). Um eine übertriebene Preis¬
steigerung, besonders bei Gegenständen des täglichen Bedarfs, während der
Kriegszeit zu verhüten, wurden die Landeszentralen ermächtigt. Höchstpreise fest¬
zusetzen, Vorräte zu übernehmen und sie zu den festgesetzten Höchstpreisen zu
verkaufen, wenn die Besitzer sich weigern, dieses zu tun. So setzte beispiels¬
weise die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Hamburg am
6. Oktober 1914 die Höchstpreise für den Kleinhandel wie folgt fest:

Weizenmehl (gutes Haushaltsmehl) . 25 Pfennig für das Pfund
Roggenmehl.........20 " " "
Schwarzbrot........33 " " " Kilogramm
Weiße Bohnen........45 " " " Pfund
Grüne ungeschälte Erbsen .... 35 " " " "
Reis (Nangoon).......26 " " " "
Kartoffeln (Magnum bonum) . . . 6 " " " Liter

Verschiedentlich konnten die festgesetzten Höchstpreise herabgesetzt werden,
wie auch aus dem vorgegebenen Beispiele der Preissteigerung in den fünfzig
Hauptmarktorten hervorgeht. Dies ist jedenfalls ein Beweis für die Vor¬
züglichkeit der staatlichen Anordnungen in Deutschland.

Der minderbemittelten Bevölkerung wurde die Beköstigungsfrage ver¬
schiedentlich wesentlich erleichtert, indem eine größere Zahl von Stadt¬
verwaltungen die angekauften Lebensmittel zu billigen Preisen abgab. So
begann beispielsweise am 10. Mai 1915 in Altona der Verlauf von Lebens¬
mitteln in größerem Umfange. Die Preise, zu denen die Lebensmittel hier
abgegeben wurden, waren folgendermaßen festgesetzt:

Isländisches Lammfleisch ... 70 Pfennig das Pfund
Salzfisch........35 " " "
Schmalz........125 " " "
Reis.........30 " ., "
Grüne Erbsen......45 "f"
Weiße Bohnen......50V
Kartoffeln........ 5 "5" "/

Der Weltkrieg und die preise der Lebensmittel
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Hiernach sind im Mai 1915 die Preise für Mehl, Gebäck, Kartoffeln und
Eier gegen den Vormonat zurückgegangen und die für Salz und Kaffee haben
sich nicht weiter erhöht.

Interessant ist ein Einblick in die Preisbewegung der Kartoffel. Ende
Februar 1915 lagen die Preise zwischen 5 Pfennig für das Kilogramm in Stolv in
Pommern und 16 Pfennig für das Kilogramm in Oppeln und Solingen.
Das Mittel dürfte etwa 10 Pfennig für das Kilogramm sein. Nimmt man
an, daß in normalen Jahren das Kilogramm Kartoffeln in Deutschland für
6 Pfennig erhältlich ist, so ist die Mehrbelastung doch immerhin noch erträglich
zu nennen.

Von überaus großer Bedeutung war das Gesetz über die Höchstpreise vom
4. August 1914 (Neichsgesetzblatt 1914 Seite 339). Um eine übertriebene Preis¬
steigerung, besonders bei Gegenständen des täglichen Bedarfs, während der
Kriegszeit zu verhüten, wurden die Landeszentralen ermächtigt. Höchstpreise fest¬
zusetzen, Vorräte zu übernehmen und sie zu den festgesetzten Höchstpreisen zu
verkaufen, wenn die Besitzer sich weigern, dieses zu tun. So setzte beispiels¬
weise die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Hamburg am
6. Oktober 1914 die Höchstpreise für den Kleinhandel wie folgt fest:

Weizenmehl (gutes Haushaltsmehl) . 25 Pfennig für das Pfund
Roggenmehl.........20 „ „ „
Schwarzbrot........33 „ „ „ Kilogramm
Weiße Bohnen........45 „ „ „ Pfund
Grüne ungeschälte Erbsen .... 35 „ „ „ „
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Verschiedentlich konnten die festgesetzten Höchstpreise herabgesetzt werden,
wie auch aus dem vorgegebenen Beispiele der Preissteigerung in den fünfzig
Hauptmarktorten hervorgeht. Dies ist jedenfalls ein Beweis für die Vor¬
züglichkeit der staatlichen Anordnungen in Deutschland.

Der minderbemittelten Bevölkerung wurde die Beköstigungsfrage ver¬
schiedentlich wesentlich erleichtert, indem eine größere Zahl von Stadt¬
verwaltungen die angekauften Lebensmittel zu billigen Preisen abgab. So
begann beispielsweise am 10. Mai 1915 in Altona der Verlauf von Lebens¬
mitteln in größerem Umfange. Die Preise, zu denen die Lebensmittel hier
abgegeben wurden, waren folgendermaßen festgesetzt:

Isländisches Lammfleisch ... 70 Pfennig das Pfund
Salzfisch........35 „ „ „
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[0132] Der Weltkrieg und die preise der Lebensmittel Mai März Zlpril Mai 1914 1915 1916 191ö Kaffee..... 308.2 335,4 335.6 335,6 Reis...... 48,6 106.1 117.3 122.0 Erbsen..... 39.9 114.4 121.8 123.6 Speiscbohnen . . . 45,1 118.6 123.3 128,4 Linsen..... 55,0 142,2 146.4 160.4 Hiernach sind im Mai 1915 die Preise für Mehl, Gebäck, Kartoffeln und Eier gegen den Vormonat zurückgegangen und die für Salz und Kaffee haben sich nicht weiter erhöht. Interessant ist ein Einblick in die Preisbewegung der Kartoffel. Ende Februar 1915 lagen die Preise zwischen 5 Pfennig für das Kilogramm in Stolv in Pommern und 16 Pfennig für das Kilogramm in Oppeln und Solingen. Das Mittel dürfte etwa 10 Pfennig für das Kilogramm sein. Nimmt man an, daß in normalen Jahren das Kilogramm Kartoffeln in Deutschland für 6 Pfennig erhältlich ist, so ist die Mehrbelastung doch immerhin noch erträglich zu nennen. Von überaus großer Bedeutung war das Gesetz über die Höchstpreise vom 4. August 1914 (Neichsgesetzblatt 1914 Seite 339). Um eine übertriebene Preis¬ steigerung, besonders bei Gegenständen des täglichen Bedarfs, während der Kriegszeit zu verhüten, wurden die Landeszentralen ermächtigt. Höchstpreise fest¬ zusetzen, Vorräte zu übernehmen und sie zu den festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen, wenn die Besitzer sich weigern, dieses zu tun. So setzte beispiels¬ weise die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Hamburg am 6. Oktober 1914 die Höchstpreise für den Kleinhandel wie folgt fest: Weizenmehl (gutes Haushaltsmehl) . 25 Pfennig für das Pfund Roggenmehl.........20 „ „ „ Schwarzbrot........33 „ „ „ Kilogramm Weiße Bohnen........45 „ „ „ Pfund Grüne ungeschälte Erbsen .... 35 „ „ „ „ Reis (Nangoon).......26 „ „ „ „ Kartoffeln (Magnum bonum) . . . 6 „ „ „ Liter Verschiedentlich konnten die festgesetzten Höchstpreise herabgesetzt werden, wie auch aus dem vorgegebenen Beispiele der Preissteigerung in den fünfzig Hauptmarktorten hervorgeht. Dies ist jedenfalls ein Beweis für die Vor¬ züglichkeit der staatlichen Anordnungen in Deutschland. Der minderbemittelten Bevölkerung wurde die Beköstigungsfrage ver¬ schiedentlich wesentlich erleichtert, indem eine größere Zahl von Stadt¬ verwaltungen die angekauften Lebensmittel zu billigen Preisen abgab. So begann beispielsweise am 10. Mai 1915 in Altona der Verlauf von Lebens¬ mitteln in größerem Umfange. Die Preise, zu denen die Lebensmittel hier abgegeben wurden, waren folgendermaßen festgesetzt: Isländisches Lammfleisch ... 70 Pfennig das Pfund Salzfisch........35 „ „ „ Schmalz........125 „ „ „ Reis.........30 „ ., „ Grüne Erbsen......45 „f» Weiße Bohnen......50V Kartoffeln........ 5 „5» »/

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/132>, abgerufen am 23.07.2024.