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Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Viertes Vierteljahr.

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Luther und die neuhochdeutsche Schriftsprache

"alle Drücke und Bögen der Dolmetschung und aller seiner Bücher in der
Druckerei erstlich (-^ zuerst) selber gelesen und korrigiert" haben soll. Auch
verdient das Glauben, was der Korrektor hinzufügt: "Sollten wir denn
Korrektores und Setzer, nicht gesehen, gemerkt und gelernet haben, wie man
recht Buchstabisch schreiben und drucken soll")." Noch jetzt sind die von den
Wittenberger Korrektoren herausgegebenen Drucke von denen, die Luther selbst
herausgab, schwer zu unterscheiden. Von 1523 an ist der Beginn einer ein¬
tretenden Umgestaltung der Rechtschreibung, soweit man vor Luther von einer
solchen reden kann, ganz deutlich wahrzunehmen. Ihre leitenden Grundsätze
sind: 1. Beschränkung der unnötigen Konsonantenhäufungen. 2. Verdrängung
des "r>" durch "i" und "j" außer im auslautenden "ep". 3. Regelung im
Gebrauch der Dehnungszeichen. 4. Regelung der Vertretung des "u" durch
"v" und des "v" durch "u", des "u" durch "w" sowie des "i" durch "j"
und des "j" durch "i", allerdings ganz anders als jetzt. 5. Ausbreitung der
großen Anfangsbuchstaben besonders auf Hauptwörter. Dieser Prozeß kommt
1542 zu Ende, jedoch ohne vollständige Durchführung der Grundsätze. Dem¬
nach ist Luthers Rechtschreibung viel geregelter als die der damaligen Kanzleien,
aber noch freier als die unsrige.

Wichtiger ist die Wandlung des Lautstandes, durch welche er gleichfalls
verbessernd auf die Druckersprache einwirkte. Seit 1521 tritt bei Luther ein
allmähliches Zurückdrängen sowohl der alten mittelhochdeutschen als auch der
hervorstechenden einzeldialeklischen Formen (thüringischen, obersächsischen, ober¬
sächsisch-oberdeutschen) zugunsten des neuhochdeutschen Lautstandes ein. und einige
mitteldeutsche Bestandteile scheiden schon 1523 fast ganz aus, so "vor--ver",
während bei den mittelhochdeutschen die Zahl der ihnen zugehörigen Wörter sehr
verringert ist, so "u^o, ü---ö, a-^o". Ganz besonders klärend sind aber
die Jahre 1524--26 (Bezeichnung des Umlautes durch "ö" und "ü", Schwund von
"i" in den Endungen): 1525 verdrängt auch "nicht" das aus der kaiserlichen
Kanzlei in die kursächsische gekommene "nit". Doch 1531 hört der Läuterungs¬
prozeß fast vollständig auf.

Im Wortschatz und Satzbau war die deutsche Kanzleisprache schon auf dem
Wege, sich und damit überhaupt die Schriftsprache der lebendigen Volkssprache
immer mehr zu entfremden. Dieser Entfremdung gebot Luther ein energisches
Halt, indem er an Stelle der Kanzleisprache seine Bibelübersetzung dem deutschen
Schrifttum als klassisches Muster hinstellte, die es bis zu Beginn der neu¬
hochdeutschen Blütezeit hauptsächlich durch den Einfluß der Bibelausgaben des
Hallischen Waisenhauses blieb. So hat denn Luther das unsterbliche Verdienst
um die deutsche Schriftsprache, den im Werden begriffenen Einigungsprozetz ihrer
äußeren Form teils wirklich vollzogen, teils veranlaßt und sie hinsichtlich des
inneren Kernes zurückgeführt zu haben zu ihrem ewig jungen Quell der lebendigen
Sprache des Volks. Denn in seine Schriftsprache wollte er keine Hof- und
Schloßwörter, sondern einfache Wörter aufnehmen; deshalb sah er dem gemeinen
Mann auf das Maul, befragte die Handwerker und sammelte Ausdrücke der Kinder
bei ihren Spielen. Bei weitem die meisten der zuerst bei Luther belegten Wörter
haben jedenfalls schon während der mittelhochdeutschen Zeit im Munde des
Volkes existiert und sind von Luther ihm entnommen. Der Siegeszug des
mitteldeutschen Wortschatzes nach Oberdeutschland hatte zwar vor Luther begonnen,
aber viele Hunderte von Wörtern sind erst durch ihn gemeindeutsch geworden.



") Allerdings blieben die Schreib- und Druckfehler ungleich zahlreicher als jetzt.
Luther und die neuhochdeutsche Schriftsprache

„alle Drücke und Bögen der Dolmetschung und aller seiner Bücher in der
Druckerei erstlich (-^ zuerst) selber gelesen und korrigiert" haben soll. Auch
verdient das Glauben, was der Korrektor hinzufügt: „Sollten wir denn
Korrektores und Setzer, nicht gesehen, gemerkt und gelernet haben, wie man
recht Buchstabisch schreiben und drucken soll")." Noch jetzt sind die von den
Wittenberger Korrektoren herausgegebenen Drucke von denen, die Luther selbst
herausgab, schwer zu unterscheiden. Von 1523 an ist der Beginn einer ein¬
tretenden Umgestaltung der Rechtschreibung, soweit man vor Luther von einer
solchen reden kann, ganz deutlich wahrzunehmen. Ihre leitenden Grundsätze
sind: 1. Beschränkung der unnötigen Konsonantenhäufungen. 2. Verdrängung
des „r>" durch „i" und „j" außer im auslautenden „ep". 3. Regelung im
Gebrauch der Dehnungszeichen. 4. Regelung der Vertretung des „u" durch
„v" und des „v" durch „u", des „u" durch „w" sowie des „i" durch „j"
und des „j" durch „i", allerdings ganz anders als jetzt. 5. Ausbreitung der
großen Anfangsbuchstaben besonders auf Hauptwörter. Dieser Prozeß kommt
1542 zu Ende, jedoch ohne vollständige Durchführung der Grundsätze. Dem¬
nach ist Luthers Rechtschreibung viel geregelter als die der damaligen Kanzleien,
aber noch freier als die unsrige.

Wichtiger ist die Wandlung des Lautstandes, durch welche er gleichfalls
verbessernd auf die Druckersprache einwirkte. Seit 1521 tritt bei Luther ein
allmähliches Zurückdrängen sowohl der alten mittelhochdeutschen als auch der
hervorstechenden einzeldialeklischen Formen (thüringischen, obersächsischen, ober¬
sächsisch-oberdeutschen) zugunsten des neuhochdeutschen Lautstandes ein. und einige
mitteldeutsche Bestandteile scheiden schon 1523 fast ganz aus, so „vor--ver",
während bei den mittelhochdeutschen die Zahl der ihnen zugehörigen Wörter sehr
verringert ist, so „u^o, ü---ö, a-^o". Ganz besonders klärend sind aber
die Jahre 1524—26 (Bezeichnung des Umlautes durch „ö" und „ü", Schwund von
„i" in den Endungen): 1525 verdrängt auch „nicht" das aus der kaiserlichen
Kanzlei in die kursächsische gekommene „nit". Doch 1531 hört der Läuterungs¬
prozeß fast vollständig auf.

Im Wortschatz und Satzbau war die deutsche Kanzleisprache schon auf dem
Wege, sich und damit überhaupt die Schriftsprache der lebendigen Volkssprache
immer mehr zu entfremden. Dieser Entfremdung gebot Luther ein energisches
Halt, indem er an Stelle der Kanzleisprache seine Bibelübersetzung dem deutschen
Schrifttum als klassisches Muster hinstellte, die es bis zu Beginn der neu¬
hochdeutschen Blütezeit hauptsächlich durch den Einfluß der Bibelausgaben des
Hallischen Waisenhauses blieb. So hat denn Luther das unsterbliche Verdienst
um die deutsche Schriftsprache, den im Werden begriffenen Einigungsprozetz ihrer
äußeren Form teils wirklich vollzogen, teils veranlaßt und sie hinsichtlich des
inneren Kernes zurückgeführt zu haben zu ihrem ewig jungen Quell der lebendigen
Sprache des Volks. Denn in seine Schriftsprache wollte er keine Hof- und
Schloßwörter, sondern einfache Wörter aufnehmen; deshalb sah er dem gemeinen
Mann auf das Maul, befragte die Handwerker und sammelte Ausdrücke der Kinder
bei ihren Spielen. Bei weitem die meisten der zuerst bei Luther belegten Wörter
haben jedenfalls schon während der mittelhochdeutschen Zeit im Munde des
Volkes existiert und sind von Luther ihm entnommen. Der Siegeszug des
mitteldeutschen Wortschatzes nach Oberdeutschland hatte zwar vor Luther begonnen,
aber viele Hunderte von Wörtern sind erst durch ihn gemeindeutsch geworden.



") Allerdings blieben die Schreib- und Druckfehler ungleich zahlreicher als jetzt.
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[0263] Luther und die neuhochdeutsche Schriftsprache „alle Drücke und Bögen der Dolmetschung und aller seiner Bücher in der Druckerei erstlich (-^ zuerst) selber gelesen und korrigiert" haben soll. Auch verdient das Glauben, was der Korrektor hinzufügt: „Sollten wir denn Korrektores und Setzer, nicht gesehen, gemerkt und gelernet haben, wie man recht Buchstabisch schreiben und drucken soll")." Noch jetzt sind die von den Wittenberger Korrektoren herausgegebenen Drucke von denen, die Luther selbst herausgab, schwer zu unterscheiden. Von 1523 an ist der Beginn einer ein¬ tretenden Umgestaltung der Rechtschreibung, soweit man vor Luther von einer solchen reden kann, ganz deutlich wahrzunehmen. Ihre leitenden Grundsätze sind: 1. Beschränkung der unnötigen Konsonantenhäufungen. 2. Verdrängung des „r>" durch „i" und „j" außer im auslautenden „ep". 3. Regelung im Gebrauch der Dehnungszeichen. 4. Regelung der Vertretung des „u" durch „v" und des „v" durch „u", des „u" durch „w" sowie des „i" durch „j" und des „j" durch „i", allerdings ganz anders als jetzt. 5. Ausbreitung der großen Anfangsbuchstaben besonders auf Hauptwörter. Dieser Prozeß kommt 1542 zu Ende, jedoch ohne vollständige Durchführung der Grundsätze. Dem¬ nach ist Luthers Rechtschreibung viel geregelter als die der damaligen Kanzleien, aber noch freier als die unsrige. Wichtiger ist die Wandlung des Lautstandes, durch welche er gleichfalls verbessernd auf die Druckersprache einwirkte. Seit 1521 tritt bei Luther ein allmähliches Zurückdrängen sowohl der alten mittelhochdeutschen als auch der hervorstechenden einzeldialeklischen Formen (thüringischen, obersächsischen, ober¬ sächsisch-oberdeutschen) zugunsten des neuhochdeutschen Lautstandes ein. und einige mitteldeutsche Bestandteile scheiden schon 1523 fast ganz aus, so „vor--ver", während bei den mittelhochdeutschen die Zahl der ihnen zugehörigen Wörter sehr verringert ist, so „u^o, ü---ö, a-^o". Ganz besonders klärend sind aber die Jahre 1524—26 (Bezeichnung des Umlautes durch „ö" und „ü", Schwund von „i" in den Endungen): 1525 verdrängt auch „nicht" das aus der kaiserlichen Kanzlei in die kursächsische gekommene „nit". Doch 1531 hört der Läuterungs¬ prozeß fast vollständig auf. Im Wortschatz und Satzbau war die deutsche Kanzleisprache schon auf dem Wege, sich und damit überhaupt die Schriftsprache der lebendigen Volkssprache immer mehr zu entfremden. Dieser Entfremdung gebot Luther ein energisches Halt, indem er an Stelle der Kanzleisprache seine Bibelübersetzung dem deutschen Schrifttum als klassisches Muster hinstellte, die es bis zu Beginn der neu¬ hochdeutschen Blütezeit hauptsächlich durch den Einfluß der Bibelausgaben des Hallischen Waisenhauses blieb. So hat denn Luther das unsterbliche Verdienst um die deutsche Schriftsprache, den im Werden begriffenen Einigungsprozetz ihrer äußeren Form teils wirklich vollzogen, teils veranlaßt und sie hinsichtlich des inneren Kernes zurückgeführt zu haben zu ihrem ewig jungen Quell der lebendigen Sprache des Volks. Denn in seine Schriftsprache wollte er keine Hof- und Schloßwörter, sondern einfache Wörter aufnehmen; deshalb sah er dem gemeinen Mann auf das Maul, befragte die Handwerker und sammelte Ausdrücke der Kinder bei ihren Spielen. Bei weitem die meisten der zuerst bei Luther belegten Wörter haben jedenfalls schon während der mittelhochdeutschen Zeit im Munde des Volkes existiert und sind von Luther ihm entnommen. Der Siegeszug des mitteldeutschen Wortschatzes nach Oberdeutschland hatte zwar vor Luther begonnen, aber viele Hunderte von Wörtern sind erst durch ihn gemeindeutsch geworden. ") Allerdings blieben die Schreib- und Druckfehler ungleich zahlreicher als jetzt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341899_329227/263>, abgerufen am 04.07.2024.