Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Zweites Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches [Beginn Spaltensatz] Juristen müssen die Neuerung dankbar be¬ und also zu ihrem eigenen Nachteil lassen sich Nachdruck sämtlicher Aufsittzc nur mit ausdrücklicher Erlaubn," drS Verlags "estattet. Berantwortlich: der Herausgeber George Tleinow in Berlin - Echöneberg. --Manuslriptsendungen old Bri"t" werden erbeten unter der Adresse: "n drü Herausacber "er Grenzbotrn i" Berlin-Friede""", Hedwiaftr. 1". Fernsprecher der Schristleitung- Amt Uhland MM, de" Verl-g": Amt Lutz-W 6510. Verlag- Verlas der "renzlwttn ". in. ". H. in Berlin SV. 11. "ruck: .Der ReichSbot-- G. in, b. H. in Berlin SV. 11, Dessau" Etrasz" "S/S7, Maßgebliches und Unmaßgebliches [Beginn Spaltensatz] Juristen müssen die Neuerung dankbar be¬ und also zu ihrem eigenen Nachteil lassen sich Nachdruck sämtlicher Aufsittzc nur mit ausdrücklicher Erlaubn,« drS Verlags «estattet. Berantwortlich: der Herausgeber George Tleinow in Berlin - Echöneberg. —Manuslriptsendungen old Bri»t» werden erbeten unter der Adresse: «n drü Herausacber »er Grenzbotrn i» Berlin-Friede»««, Hedwiaftr. 1». Fernsprecher der Schristleitung- Amt Uhland MM, de» Verl-g«: Amt Lutz-W 6510. Verlag- Verlas der «renzlwttn «. in. ». H. in Berlin SV. 11. »ruck: .Der ReichSbot-- G. in, b. H. in Berlin SV. 11, Dessau» Etrasz« »S/S7, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0252" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/328352"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_1121" prev="#ID_1120" next="#ID_1122"> Juristen müssen die Neuerung dankbar be¬<lb/> grüßen. Die erkennenden Richter werden bei<lb/> der Fülle der in Betracht kommenden Vor¬<lb/> schriften, bei den Schwierigkeiten und Zweifeln,<lb/> die namentlich das Verwaltungsrecht in bezug<lb/> auf die Frage der Zuständigkeit der Behörden<lb/> bietet, in Zukunft mancher überflüssigen und<lb/> zeitraubenden Arbeit und mancher irrigen<lb/> Entscheidung überhoben sein. Das Ent¬<lb/> sprechende gilt, und zwar in erhöhtem Maße,<lb/> für die Rechtsanwälte. Da ihre Tätigkeit auf<lb/> sämtlichen Gebieten des Rechts in Anspruch<lb/> genommen wird, so können sie nicht mit sämt¬<lb/> lichen Vorschriften und Entscheidungen der<lb/> höchsten Gerichtshöfe gleichmäßig vertraut sein.<lb/> Irrtümer zum Nachteil ihrer Auftraggeber</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_1122" prev="#ID_1121"> und also zu ihrem eigenen Nachteil lassen sich<lb/> nicht vermeiden. Wenn sie deswegen die<lb/> Übernahme solcher mit besonderen Gefahren<lb/> verknüpften Aufträge ablehnen, soweit es<lb/> möglich ist, kann man es ihnen kaum ver¬<lb/> denken. In welchem Grade vollends Proze߬<lb/> agenten und Rechtsauskunftsstellen auf dem<lb/> Gebiete versagen müssen, bedarf keiner<lb/> näheren Darlegung. Alle diese Organe der<lb/> Rechtspflege werden eine erfreuliche Entlastung<lb/> in Hinsicht auf Arbeit und Verantwortung<lb/> darin erblicken, wenn die anzufechtende Ent¬<lb/> scheidung selbst angibt, in welcher Frist, in<lb/> welcher Form und an welcher Stelle das<lb/> Rechtsmittel anzubringen ist.</p> <note type="byline"> Bamberger</note> <cb type="end"/><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Nachdruck sämtlicher Aufsittzc nur mit ausdrücklicher Erlaubn,« drS Verlags «estattet.<lb/> Berantwortlich: der Herausgeber George Tleinow in Berlin - Echöneberg. —Manuslriptsendungen old Bri»t»<lb/> werden erbeten unter der Adresse:<lb/> «n drü Herausacber »er Grenzbotrn i» Berlin-Friede»««, Hedwiaftr. 1».<lb/> Fernsprecher der Schristleitung- Amt Uhland MM, de» Verl-g«: Amt Lutz-W 6510.<lb/> Verlag- Verlas der «renzlwttn «. in. ». H. in Berlin SV. 11.<lb/> »ruck: .Der ReichSbot-- G. in, b. H. in Berlin SV. 11, Dessau» Etrasz« »S/S7,</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0252]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Juristen müssen die Neuerung dankbar be¬
grüßen. Die erkennenden Richter werden bei
der Fülle der in Betracht kommenden Vor¬
schriften, bei den Schwierigkeiten und Zweifeln,
die namentlich das Verwaltungsrecht in bezug
auf die Frage der Zuständigkeit der Behörden
bietet, in Zukunft mancher überflüssigen und
zeitraubenden Arbeit und mancher irrigen
Entscheidung überhoben sein. Das Ent¬
sprechende gilt, und zwar in erhöhtem Maße,
für die Rechtsanwälte. Da ihre Tätigkeit auf
sämtlichen Gebieten des Rechts in Anspruch
genommen wird, so können sie nicht mit sämt¬
lichen Vorschriften und Entscheidungen der
höchsten Gerichtshöfe gleichmäßig vertraut sein.
Irrtümer zum Nachteil ihrer Auftraggeber
und also zu ihrem eigenen Nachteil lassen sich
nicht vermeiden. Wenn sie deswegen die
Übernahme solcher mit besonderen Gefahren
verknüpften Aufträge ablehnen, soweit es
möglich ist, kann man es ihnen kaum ver¬
denken. In welchem Grade vollends Proze߬
agenten und Rechtsauskunftsstellen auf dem
Gebiete versagen müssen, bedarf keiner
näheren Darlegung. Alle diese Organe der
Rechtspflege werden eine erfreuliche Entlastung
in Hinsicht auf Arbeit und Verantwortung
darin erblicken, wenn die anzufechtende Ent¬
scheidung selbst angibt, in welcher Frist, in
welcher Form und an welcher Stelle das
Rechtsmittel anzubringen ist.
Bamberger
Nachdruck sämtlicher Aufsittzc nur mit ausdrücklicher Erlaubn,« drS Verlags «estattet.
Berantwortlich: der Herausgeber George Tleinow in Berlin - Echöneberg. —Manuslriptsendungen old Bri»t»
werden erbeten unter der Adresse:
«n drü Herausacber »er Grenzbotrn i» Berlin-Friede»««, Hedwiaftr. 1».
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Verlag- Verlas der «renzlwttn «. in. ». H. in Berlin SV. 11.
»ruck: .Der ReichSbot-- G. in, b. H. in Berlin SV. 11, Dessau» Etrasz« »S/S7,
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