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Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Erstes Vierteljahr.

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Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der englischen Industrie

Teilhaber- gegen einen Vorzugsanteilschein ausgetauscht, der dann im Besitze der
Witwe bleibt und im Todesfall wieder an die Gesellschaft zurückfällt. Die
Höchstzahl von Teilhaberanteilscheinen für einen einzelnen Angestellten beträgt
3000, im Falle dieser ein jährliches Einkommen von 700 Lstr. hat und lüll.
bis 100, wo das jährliche Mindesteinkommen 100 Lstr. beträgt. Die Direktoren
der Gesellschaft haben das absolute Verfügungsrecht über diese Anteilscheine.
Die Empfänger haben vorher schriftlich die Verpflichtung einzugehen, daß sie
weder Zeit, noch Arbeit, noch Materialien usw. bei ihrer Arbeit vergeuden
wollen. Die Teilhaberanteilscheine haben einen Nennwert von 1 Lstr. Gewöhn¬
lich erhält der Angestellte 10 Prozent seines Einkommens. 1912 erhielten die
Inhaber der Teilhaberanteilscheine eine Dividende von 10 Prozent. Die Ein¬
richtung wurde 1909 ins Leben gerufen und 1041 Angestellte erhielten Anteil¬
scheine im Nennwerte von 113650 Lstr., 1910 erhöhte sich dieser Wert bereits
auf 214952 Lstr. und 1911 auf 298731 Lstr. Etwa ein Fünftel aller An-
gestellten sind Inhaber solcher Anteilscheine.

Lo-partnersKip ist im allgemeinen natürlich begrenzt dadurch, daß viele
Gesellschaften nicht eine solche Verwässerung ihres Kapitals vornehmen können.

Aus diesem Grunde hat die Firma John Knights Leb., Seifenfabrikanten,
folgende interessante Einrichtung. Für je einhalb Prozent mehr Dividende über
5 Prozent hinaus erhält der Angestellte einen halben Wochenlohn. 1912 bei¬
spielsweise zahlte die Firma 8 Prozent, der Angestellte erhielt also drei Wochen
Extralohn. Die Hälfte dieser Prämie wird in bar ausgezahlt, die andere
Hälfte dient dazu, Aktien der Firma käuflich zu erwerben. Der Nennwert dieser
Aktien ist das in England übliche Pfund Sterling. Der Angestellte erhält auf
letztere die volle Dividende. Verläßt er aber die Firma, so wird das ihm gut
geschriebene Kapital ihm zurückgezahlt. Tritt Entlassung aus Gründen der
Unehrlichkeit ein, so verliert er jeden Anspruch.

Einen Fehlschlag bedeutete das im Jahre 1908 von Sir Christopher Furneß
in seinen Hartlepool Schifferwerften eingeführte Gewinnbeteiligungsverfahren.
Infolge fortwährender Reibungen mit den Gewerkschaften bot er diesen sein
Werk zum Kaufe an und versuchte in einigen seiner Werke ein Lo-partnersnip-
System folgender Art. Er schuf SO 000 vierprozentiger Vorzugsaktien, so¬
genannte Angestelltenaktien. Nach Zahlung dieser Vorzugsdividende erhielten
die Stammaktien 5 Prozent, während der übrigbleibende Rest zur Hälfte auf
das Stammkapital, zur anderen Hälfte auf die neuen Angestelltenaktien fiel.
Letztere Aktien konnten allmählich durch fimfprozentigen Lohnabzug erworben
werden. Als nach einem Jahre über Fortdauer oder Aufhören abgestimmt
wurde, fiel die Einrichtung zu Boden, da die Arbeiter sich nicht den
Schwankungen des Geschäftes aussetzen wollten. Auch wurde geltend gemacht, daß
in diesem Berufe fortwährend ein Arbeiterwechsel stattfände. Bei Einführung dieser
Geschästsbeteiligung war ferner ein Schiedsgericht, bestehend aus Lohngebern und
Angestellten, eingerichtet worden, um etwaigen Streit beizulegen. Lohn- und


Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der englischen Industrie

Teilhaber- gegen einen Vorzugsanteilschein ausgetauscht, der dann im Besitze der
Witwe bleibt und im Todesfall wieder an die Gesellschaft zurückfällt. Die
Höchstzahl von Teilhaberanteilscheinen für einen einzelnen Angestellten beträgt
3000, im Falle dieser ein jährliches Einkommen von 700 Lstr. hat und lüll.
bis 100, wo das jährliche Mindesteinkommen 100 Lstr. beträgt. Die Direktoren
der Gesellschaft haben das absolute Verfügungsrecht über diese Anteilscheine.
Die Empfänger haben vorher schriftlich die Verpflichtung einzugehen, daß sie
weder Zeit, noch Arbeit, noch Materialien usw. bei ihrer Arbeit vergeuden
wollen. Die Teilhaberanteilscheine haben einen Nennwert von 1 Lstr. Gewöhn¬
lich erhält der Angestellte 10 Prozent seines Einkommens. 1912 erhielten die
Inhaber der Teilhaberanteilscheine eine Dividende von 10 Prozent. Die Ein¬
richtung wurde 1909 ins Leben gerufen und 1041 Angestellte erhielten Anteil¬
scheine im Nennwerte von 113650 Lstr., 1910 erhöhte sich dieser Wert bereits
auf 214952 Lstr. und 1911 auf 298731 Lstr. Etwa ein Fünftel aller An-
gestellten sind Inhaber solcher Anteilscheine.

Lo-partnersKip ist im allgemeinen natürlich begrenzt dadurch, daß viele
Gesellschaften nicht eine solche Verwässerung ihres Kapitals vornehmen können.

Aus diesem Grunde hat die Firma John Knights Leb., Seifenfabrikanten,
folgende interessante Einrichtung. Für je einhalb Prozent mehr Dividende über
5 Prozent hinaus erhält der Angestellte einen halben Wochenlohn. 1912 bei¬
spielsweise zahlte die Firma 8 Prozent, der Angestellte erhielt also drei Wochen
Extralohn. Die Hälfte dieser Prämie wird in bar ausgezahlt, die andere
Hälfte dient dazu, Aktien der Firma käuflich zu erwerben. Der Nennwert dieser
Aktien ist das in England übliche Pfund Sterling. Der Angestellte erhält auf
letztere die volle Dividende. Verläßt er aber die Firma, so wird das ihm gut
geschriebene Kapital ihm zurückgezahlt. Tritt Entlassung aus Gründen der
Unehrlichkeit ein, so verliert er jeden Anspruch.

Einen Fehlschlag bedeutete das im Jahre 1908 von Sir Christopher Furneß
in seinen Hartlepool Schifferwerften eingeführte Gewinnbeteiligungsverfahren.
Infolge fortwährender Reibungen mit den Gewerkschaften bot er diesen sein
Werk zum Kaufe an und versuchte in einigen seiner Werke ein Lo-partnersnip-
System folgender Art. Er schuf SO 000 vierprozentiger Vorzugsaktien, so¬
genannte Angestelltenaktien. Nach Zahlung dieser Vorzugsdividende erhielten
die Stammaktien 5 Prozent, während der übrigbleibende Rest zur Hälfte auf
das Stammkapital, zur anderen Hälfte auf die neuen Angestelltenaktien fiel.
Letztere Aktien konnten allmählich durch fimfprozentigen Lohnabzug erworben
werden. Als nach einem Jahre über Fortdauer oder Aufhören abgestimmt
wurde, fiel die Einrichtung zu Boden, da die Arbeiter sich nicht den
Schwankungen des Geschäftes aussetzen wollten. Auch wurde geltend gemacht, daß
in diesem Berufe fortwährend ein Arbeiterwechsel stattfände. Bei Einführung dieser
Geschästsbeteiligung war ferner ein Schiedsgericht, bestehend aus Lohngebern und
Angestellten, eingerichtet worden, um etwaigen Streit beizulegen. Lohn- und


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[0418] Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der englischen Industrie Teilhaber- gegen einen Vorzugsanteilschein ausgetauscht, der dann im Besitze der Witwe bleibt und im Todesfall wieder an die Gesellschaft zurückfällt. Die Höchstzahl von Teilhaberanteilscheinen für einen einzelnen Angestellten beträgt 3000, im Falle dieser ein jährliches Einkommen von 700 Lstr. hat und lüll. bis 100, wo das jährliche Mindesteinkommen 100 Lstr. beträgt. Die Direktoren der Gesellschaft haben das absolute Verfügungsrecht über diese Anteilscheine. Die Empfänger haben vorher schriftlich die Verpflichtung einzugehen, daß sie weder Zeit, noch Arbeit, noch Materialien usw. bei ihrer Arbeit vergeuden wollen. Die Teilhaberanteilscheine haben einen Nennwert von 1 Lstr. Gewöhn¬ lich erhält der Angestellte 10 Prozent seines Einkommens. 1912 erhielten die Inhaber der Teilhaberanteilscheine eine Dividende von 10 Prozent. Die Ein¬ richtung wurde 1909 ins Leben gerufen und 1041 Angestellte erhielten Anteil¬ scheine im Nennwerte von 113650 Lstr., 1910 erhöhte sich dieser Wert bereits auf 214952 Lstr. und 1911 auf 298731 Lstr. Etwa ein Fünftel aller An- gestellten sind Inhaber solcher Anteilscheine. Lo-partnersKip ist im allgemeinen natürlich begrenzt dadurch, daß viele Gesellschaften nicht eine solche Verwässerung ihres Kapitals vornehmen können. Aus diesem Grunde hat die Firma John Knights Leb., Seifenfabrikanten, folgende interessante Einrichtung. Für je einhalb Prozent mehr Dividende über 5 Prozent hinaus erhält der Angestellte einen halben Wochenlohn. 1912 bei¬ spielsweise zahlte die Firma 8 Prozent, der Angestellte erhielt also drei Wochen Extralohn. Die Hälfte dieser Prämie wird in bar ausgezahlt, die andere Hälfte dient dazu, Aktien der Firma käuflich zu erwerben. Der Nennwert dieser Aktien ist das in England übliche Pfund Sterling. Der Angestellte erhält auf letztere die volle Dividende. Verläßt er aber die Firma, so wird das ihm gut geschriebene Kapital ihm zurückgezahlt. Tritt Entlassung aus Gründen der Unehrlichkeit ein, so verliert er jeden Anspruch. Einen Fehlschlag bedeutete das im Jahre 1908 von Sir Christopher Furneß in seinen Hartlepool Schifferwerften eingeführte Gewinnbeteiligungsverfahren. Infolge fortwährender Reibungen mit den Gewerkschaften bot er diesen sein Werk zum Kaufe an und versuchte in einigen seiner Werke ein Lo-partnersnip- System folgender Art. Er schuf SO 000 vierprozentiger Vorzugsaktien, so¬ genannte Angestelltenaktien. Nach Zahlung dieser Vorzugsdividende erhielten die Stammaktien 5 Prozent, während der übrigbleibende Rest zur Hälfte auf das Stammkapital, zur anderen Hälfte auf die neuen Angestelltenaktien fiel. Letztere Aktien konnten allmählich durch fimfprozentigen Lohnabzug erworben werden. Als nach einem Jahre über Fortdauer oder Aufhören abgestimmt wurde, fiel die Einrichtung zu Boden, da die Arbeiter sich nicht den Schwankungen des Geschäftes aussetzen wollten. Auch wurde geltend gemacht, daß in diesem Berufe fortwährend ein Arbeiterwechsel stattfände. Bei Einführung dieser Geschästsbeteiligung war ferner ein Schiedsgericht, bestehend aus Lohngebern und Angestellten, eingerichtet worden, um etwaigen Streit beizulegen. Lohn- und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341899_327465/418>, abgerufen am 04.01.2025.