Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Erstes Vierteljahr.Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der englischen Industrie liebe Aktienkapital durch sechs vertreten ist. Etwa 450 000 Lstr. des Aktienkapitals Dem Beispiele der LoutK Netropolitan Las Lompan^ folgten bald andere Zweifelsohne muß zugegeben werden, daß die englischen Gasgesellschaften Betrachten wir jetzt einige andere Einrichtungen. Ein besonderes Interesse Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der englischen Industrie liebe Aktienkapital durch sechs vertreten ist. Etwa 450 000 Lstr. des Aktienkapitals Dem Beispiele der LoutK Netropolitan Las Lompan^ folgten bald andere Zweifelsohne muß zugegeben werden, daß die englischen Gasgesellschaften Betrachten wir jetzt einige andere Einrichtungen. Ein besonderes Interesse <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0417" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/327883"/> <fw type="header" place="top"> Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der englischen Industrie</fw><lb/> <p xml:id="ID_1917" prev="#ID_1916"> liebe Aktienkapital durch sechs vertreten ist. Etwa 450 000 Lstr. des Aktienkapitals<lb/> sino jetzt in den Händen der Arbeiter und Angestellten. Gleichzeitig wurden<lb/> Schiedsgerichte gebildet, um etwaige Personalstreitigkeiten auf friedlichem Wege<lb/> zu schlichten. Sir George Liveser» hat wiederholt die Erklärung abgegeben, daß<lb/> die den Angestellten während der achtzehn Jahre ausgezahlte Gewinnbeteiligung<lb/> in der stattlichen Höhe von 427 000 Lstr. keine Kürzung der Dividende im Ge¬<lb/> folge gehabt hätte, im Gegenteil seien diese Extraprämien durch bessere Arbeiter¬<lb/> leistungen mehr als eingebracht worden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1918"> Dem Beispiele der LoutK Netropolitan Las Lompan^ folgten bald andere<lb/> Gasgesellschaften, u. a. auch die Oa8 I.iZKt ana LoKe Lompan^, die zehn-<lb/> bis elftausend Personen beschäftigt. Alle ahmten mehr oder weniger das<lb/> Gewinnbeteiligungsverfahren der oben beschriebenen LoutK Netropolitan Qa8<lb/> Lompan^ nach.</p><lb/> <p xml:id="ID_1919"> Zweifelsohne muß zugegeben werden, daß die englischen Gasgesellschaften<lb/> sich in einer Ausnahmestellung befinden, die sie für ein Gewinnbeteiligungs¬<lb/> system ihrer Arbeiter besonders geeignet machen. Sie befinden sich unter gesetz¬<lb/> licher Kontrolle und ihr Gewinnverhältnis ist festgelegt. Auch ist ein Wässern<lb/> des Kapitals nicht erlaubt, es sei denn, daß das aufzunehmende Kapital an¬<lb/> gemeldet und auf einer öffentlichen Auktion angeboten würde. Die Arbeiter<lb/> sind durch Gesetz gezwungen, einen Streik lange vorher anzumelden. Aus<lb/> diesen Gründen verlieren die Gasgesellschaften viel von dem Charakter der reinen<lb/> Handelsgesellschaften.</p><lb/> <p xml:id="ID_1920" next="#ID_1921"> Betrachten wir jetzt einige andere Einrichtungen. Ein besonderes Interesse<lb/> verdient da zunächst die Firma Lever Bros., Port Sunlight, die durch ihre<lb/> Seifenfabrikate einen Weltruf genießt. Nicht nur Arbeiter, sondern alle An¬<lb/> gestellte bis zu den Direktoren hinauf genießen hier Gewinnbeteiligung, und<lb/> zwar gelangen Teilhaber- und Vorzugsanteilscheine zur Verwendung. Nach<lb/> Verteilung der Vorzugsdividende und 5 Prozent auf die Stammaktien wird der<lb/> übrigbleibende Gewinn zu 5 Prozent auf die Vorzugsanteilscheine, der Rest dann<lb/> zu einer Hülste auf die Stammaktien, zur anderen auf die Teilhaberanteilscheine<lb/> und in letzterem Falle dem „Lo-pÄrtner8iilp ernst" überwiesen. Die Anteil¬<lb/> scheine werden dem Ermessen der Direktoren nach Angestellten, die sich mindestens<lb/> fünf Jahre im Dienste der Firma befanden, überwiesen. Die Lo-partner8kip-<lb/> Anteilscheine können gegen Vorzugsanteilscheine ausgetauscht werden, falls An¬<lb/> gestellte aus Gesundheits- oder Altersrücksichten zu pensionieren sind. Die<lb/> Vorzugsanteilscheine können ferner auch anderweitig zum Nutzen einzelner Per¬<lb/> sonen oder der sozialen Fürsorgeeinrichtungen der Firma ausgegeben werden,<lb/> können auch manchmal zu besonderen Belohnungen von Schulkindern der An¬<lb/> gestellten dienen. Nach den Statuten darf die Höhe der Teilhaberanteilscheine<lb/> die Summe von 500000 Lstr. nicht überschreiten. Bei Entlassung oder Todesfall<lb/> fallen die Teilhaberanteilscheine an die Gesellschaft zurück resp, an den „Lo-<lb/> partner8lip tru8t". Im Falle des Hinterbleibens einer Witwe wird der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0417]
Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der englischen Industrie
liebe Aktienkapital durch sechs vertreten ist. Etwa 450 000 Lstr. des Aktienkapitals
sino jetzt in den Händen der Arbeiter und Angestellten. Gleichzeitig wurden
Schiedsgerichte gebildet, um etwaige Personalstreitigkeiten auf friedlichem Wege
zu schlichten. Sir George Liveser» hat wiederholt die Erklärung abgegeben, daß
die den Angestellten während der achtzehn Jahre ausgezahlte Gewinnbeteiligung
in der stattlichen Höhe von 427 000 Lstr. keine Kürzung der Dividende im Ge¬
folge gehabt hätte, im Gegenteil seien diese Extraprämien durch bessere Arbeiter¬
leistungen mehr als eingebracht worden.
Dem Beispiele der LoutK Netropolitan Las Lompan^ folgten bald andere
Gasgesellschaften, u. a. auch die Oa8 I.iZKt ana LoKe Lompan^, die zehn-
bis elftausend Personen beschäftigt. Alle ahmten mehr oder weniger das
Gewinnbeteiligungsverfahren der oben beschriebenen LoutK Netropolitan Qa8
Lompan^ nach.
Zweifelsohne muß zugegeben werden, daß die englischen Gasgesellschaften
sich in einer Ausnahmestellung befinden, die sie für ein Gewinnbeteiligungs¬
system ihrer Arbeiter besonders geeignet machen. Sie befinden sich unter gesetz¬
licher Kontrolle und ihr Gewinnverhältnis ist festgelegt. Auch ist ein Wässern
des Kapitals nicht erlaubt, es sei denn, daß das aufzunehmende Kapital an¬
gemeldet und auf einer öffentlichen Auktion angeboten würde. Die Arbeiter
sind durch Gesetz gezwungen, einen Streik lange vorher anzumelden. Aus
diesen Gründen verlieren die Gasgesellschaften viel von dem Charakter der reinen
Handelsgesellschaften.
Betrachten wir jetzt einige andere Einrichtungen. Ein besonderes Interesse
verdient da zunächst die Firma Lever Bros., Port Sunlight, die durch ihre
Seifenfabrikate einen Weltruf genießt. Nicht nur Arbeiter, sondern alle An¬
gestellte bis zu den Direktoren hinauf genießen hier Gewinnbeteiligung, und
zwar gelangen Teilhaber- und Vorzugsanteilscheine zur Verwendung. Nach
Verteilung der Vorzugsdividende und 5 Prozent auf die Stammaktien wird der
übrigbleibende Gewinn zu 5 Prozent auf die Vorzugsanteilscheine, der Rest dann
zu einer Hülste auf die Stammaktien, zur anderen auf die Teilhaberanteilscheine
und in letzterem Falle dem „Lo-pÄrtner8iilp ernst" überwiesen. Die Anteil¬
scheine werden dem Ermessen der Direktoren nach Angestellten, die sich mindestens
fünf Jahre im Dienste der Firma befanden, überwiesen. Die Lo-partner8kip-
Anteilscheine können gegen Vorzugsanteilscheine ausgetauscht werden, falls An¬
gestellte aus Gesundheits- oder Altersrücksichten zu pensionieren sind. Die
Vorzugsanteilscheine können ferner auch anderweitig zum Nutzen einzelner Per¬
sonen oder der sozialen Fürsorgeeinrichtungen der Firma ausgegeben werden,
können auch manchmal zu besonderen Belohnungen von Schulkindern der An¬
gestellten dienen. Nach den Statuten darf die Höhe der Teilhaberanteilscheine
die Summe von 500000 Lstr. nicht überschreiten. Bei Entlassung oder Todesfall
fallen die Teilhaberanteilscheine an die Gesellschaft zurück resp, an den „Lo-
partner8lip tru8t". Im Falle des Hinterbleibens einer Witwe wird der
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