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Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Erstes Vierteljahr.

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deutlichen die verhältnismäßige Enge der Bewegungsfreiheit der christlichen Ge¬
werkschaften gegenüber ihren Konkurrenten rechts und links. Sind sie in kon¬
fessionellen Fragen zu konnivent gegenüber den Evangelischen, so bekommen die
katholischen Arbeitervereine, Sitz Berlin, und andere katholische Fachabteilungen
Oberwasser. Werden die römischen Forderungen überspannt, so ist die Sezession
unvermeidlich. Hierauf spekuliert z. B. die Sozialdemokratie, die gelegentlich den
Beruf als evangelischen Zionswächter ergreift und die Minderheit gegen die Mehr¬
heit aufsetzt.

Akut ist dieser Zwiespalt geworden mit der päpstlichen Enzyklika "SinZuwri
quackeln" vom Jahre 1912, worin gesagt worden war, daß die soziale Frage und
die mit ihr verknüpften Streitfragen über Charakter und Dauer der Arbeit, über
die Lohnzahlung, über den Streik nicht rein wirtschaftlicher Natur seien und nicht
mit Hintansetzung der kirchlichen Obrigkeit beigelegt werden können, daß im Gegenteil
die soziale Frage in erster Linie eine sittliche und religiöse sei und deshalb vor¬
nehmlich nach dem Sittengesetz und vom Standpunkt der Religion gelöst werden
müsse. Es war weiter darin erklärt worden, daß solche Arbeitervereinigungen am
meisten zu billigen und die bestgeeigneten seien, die hauptsächlich auf der Grund¬
lage der katholischen Religion aufgebaut sind und der Kirche als Führerin offen
folgen. Die katholischen Fachabteilungen, die hiermit gemeint sind, erhalten in
der Enzyklika besonderes Lob. Es wird aber den zu den christlichen Gewerkschaften
neigenden Katholiken zugestanden, zur Erstrebung besserer Lebensverhältnisse, billigerer
Bedingungen für Lohn und Arbeit oder zum Zweck anderer berechtigter Vorteile
gemeinschaftlich mit Nichtkatholiken, unter Anwendung von Vorsicht, für ihre gemein¬
samen Interessen zu arbeiten. Vorzuziehen sei freilich ein Kartell der katholischen
und nicht katholischen Vereinigungen. Für Deutschland wird besonders erklärt,
daß es geduldet und den Katholiken gestattet werden könne, den gemischten Ver¬
einigungen sich anzuschließen, solange nicht wegen neu eintretender Umstände diese
Duldung aufhört, zweckmäßig oder zulässig zu sein. Also nur widerruflich; außer¬
dem werden Vorsichtsmaßregeln empfohlen, deren Art nicht angegeben wird;
immerhin wird die eine bekanntgemacht, daß die katholischen Mitglieder der Ge¬
werkschaften zugleich den katholischen Fachvereinen angehören müssen. Die Gewerk¬
schaften müssen sich auch von allem fernhalten, was grundsätzlich oder tatsächlich
mit der Lehre und den Geboten der Kirche wie der zuständigen kirchlichen Obrigkeit
nicht im Einklang stehe, ebenso ist alles in Schrift oder Reden oder Handlungen
zu vermeiden, was aus diesem Gesichtspunkt tadelnswert ist. Die Bischöfe haben
in dieser Hinsicht die Gewerkschaften zu überwachen.

Über diese Enzyklika waren die katholischen Gewerkschaftsmitglieder stark
beunruhigt. Sie verlangten von den kirchlichen Oberen völlige organisatorische
Entschlietzungsfreiheit in der Beurteilung von Lohnbewegungen und Streiks und
verwarfen die geistliche Beaufsichtigung der gewerkschaftlichen Beschlüsse und Einzel¬
aktionen. Sie erwiderten, daß die Gewerkschaften nicht etwa geistliche Beiräte
mitbringen könnten bei den Verhandlungen mit den Unternehmern. Das Ein¬
greifen von geistlichen Arbeiterpräsiden in Lohnkämpfe habe durchweg für den
Einfluß der Kirche einen ungünstigen Ausgang genommen. Als Gegengabe bieten
die christlichen Gewerkschaften, daß sie den Arbeitern, die das sozialdemokratische
Klassenkcunpfprinzip verwerfen, eine gewerkschaftliche Betätigung ermöglichen, ohne


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deutlichen die verhältnismäßige Enge der Bewegungsfreiheit der christlichen Ge¬
werkschaften gegenüber ihren Konkurrenten rechts und links. Sind sie in kon¬
fessionellen Fragen zu konnivent gegenüber den Evangelischen, so bekommen die
katholischen Arbeitervereine, Sitz Berlin, und andere katholische Fachabteilungen
Oberwasser. Werden die römischen Forderungen überspannt, so ist die Sezession
unvermeidlich. Hierauf spekuliert z. B. die Sozialdemokratie, die gelegentlich den
Beruf als evangelischen Zionswächter ergreift und die Minderheit gegen die Mehr¬
heit aufsetzt.

Akut ist dieser Zwiespalt geworden mit der päpstlichen Enzyklika „SinZuwri
quackeln" vom Jahre 1912, worin gesagt worden war, daß die soziale Frage und
die mit ihr verknüpften Streitfragen über Charakter und Dauer der Arbeit, über
die Lohnzahlung, über den Streik nicht rein wirtschaftlicher Natur seien und nicht
mit Hintansetzung der kirchlichen Obrigkeit beigelegt werden können, daß im Gegenteil
die soziale Frage in erster Linie eine sittliche und religiöse sei und deshalb vor¬
nehmlich nach dem Sittengesetz und vom Standpunkt der Religion gelöst werden
müsse. Es war weiter darin erklärt worden, daß solche Arbeitervereinigungen am
meisten zu billigen und die bestgeeigneten seien, die hauptsächlich auf der Grund¬
lage der katholischen Religion aufgebaut sind und der Kirche als Führerin offen
folgen. Die katholischen Fachabteilungen, die hiermit gemeint sind, erhalten in
der Enzyklika besonderes Lob. Es wird aber den zu den christlichen Gewerkschaften
neigenden Katholiken zugestanden, zur Erstrebung besserer Lebensverhältnisse, billigerer
Bedingungen für Lohn und Arbeit oder zum Zweck anderer berechtigter Vorteile
gemeinschaftlich mit Nichtkatholiken, unter Anwendung von Vorsicht, für ihre gemein¬
samen Interessen zu arbeiten. Vorzuziehen sei freilich ein Kartell der katholischen
und nicht katholischen Vereinigungen. Für Deutschland wird besonders erklärt,
daß es geduldet und den Katholiken gestattet werden könne, den gemischten Ver¬
einigungen sich anzuschließen, solange nicht wegen neu eintretender Umstände diese
Duldung aufhört, zweckmäßig oder zulässig zu sein. Also nur widerruflich; außer¬
dem werden Vorsichtsmaßregeln empfohlen, deren Art nicht angegeben wird;
immerhin wird die eine bekanntgemacht, daß die katholischen Mitglieder der Ge¬
werkschaften zugleich den katholischen Fachvereinen angehören müssen. Die Gewerk¬
schaften müssen sich auch von allem fernhalten, was grundsätzlich oder tatsächlich
mit der Lehre und den Geboten der Kirche wie der zuständigen kirchlichen Obrigkeit
nicht im Einklang stehe, ebenso ist alles in Schrift oder Reden oder Handlungen
zu vermeiden, was aus diesem Gesichtspunkt tadelnswert ist. Die Bischöfe haben
in dieser Hinsicht die Gewerkschaften zu überwachen.

Über diese Enzyklika waren die katholischen Gewerkschaftsmitglieder stark
beunruhigt. Sie verlangten von den kirchlichen Oberen völlige organisatorische
Entschlietzungsfreiheit in der Beurteilung von Lohnbewegungen und Streiks und
verwarfen die geistliche Beaufsichtigung der gewerkschaftlichen Beschlüsse und Einzel¬
aktionen. Sie erwiderten, daß die Gewerkschaften nicht etwa geistliche Beiräte
mitbringen könnten bei den Verhandlungen mit den Unternehmern. Das Ein¬
greifen von geistlichen Arbeiterpräsiden in Lohnkämpfe habe durchweg für den
Einfluß der Kirche einen ungünstigen Ausgang genommen. Als Gegengabe bieten
die christlichen Gewerkschaften, daß sie den Arbeitern, die das sozialdemokratische
Klassenkcunpfprinzip verwerfen, eine gewerkschaftliche Betätigung ermöglichen, ohne


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341899_327465/390>, abgerufen am 01.01.2025.