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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Reform der inneren Verwaltung

Zunächst leuchtet es ohne weiteres ein, daß die sachliche Erledigung sehr
viel schneller vonstatten gehen muß, wenn das viele Lesen und nachprüfen der
Eingänge sowie der erledigten Schriftstücke durch die Dirigenten, verbunden mit
eventuellen Rücksprachen usw., wegfallen würde. Auf diese Weise wäre es
möglich, auch die Eingänge sehr viel früher dem Dezernenten zuzuführen und
ihm für die eigentliche Bearbeitung weit mehr Zeit und Ruhe zu lassen, als
dies bisher oft angängig war. Soweit dies aber nicht erforderlich erscheint,
werden die betreffenden Schriftstücke zum wenigstens sehr viel früher zur Er¬
ledigung kommen, was wiederum als ein nicht unwesentlicher Gewinn zu
hundelt fein wird. Im übrigen werden sowohl die Dezernenten wie alle
anderen Beamten, insofern sie das Vorhandensein des Abteilungsdirigenten in
Tätigkeit treten ließ, nicht unerheblich entlastet werden, was natürlich die
Möglichkeit von Mehrleistungen oder schnelleren Leistungen zur Folge haben muß.

Im engen Zusammenhang hiermit ergeben sich auch große formale Vor¬
teile, indem alle diejenigen Bewegungen, welche die Person des Abteilungs¬
dirigenten betrafen, in Wegfall kommen könnten. Vor allen Dingen wird es
aber erst dann, wenn innerhalb der Regierung nur noch zwei Hauptinstanzen --
Präsident und Dezernenten -- übrigbleiben, angängig sein, die ganze Behörde
in eine Reihe von Arbeitsstellen zu zerlegen. Auf diesen wird sich behufs Er¬
ledigung all der zahlreichen Sachen, bei welchen der Präsident nicht mit¬
zuwirken wünscht, in zwei möglichst unmittelbar nebeneinanderliegenden
Zimmern -- das des Dezernenten und das des Bureaus -- alles dasjenige
abspielen können, was jetzt auf sehr viele Stellen verteilt ist und fortwährende,
mit großen Zeitverlusten verbundene Bewegungen notwendig macht. Steno¬
graphie, Diktieren in die Schreibmaschine, Kopie oder Durchdruck an Stelle der
Abschrift usw. könnten erst dann in nennenswerter Weise zur Anwendung
kommen, wenn Einrichtungen vorhanden sind, nach welchen zum wenigsten für
den größten Teil der einmal bearbeiteten Sachen nochmalige Bearbeitungen in
anderem Sinne oder wesentliche Abänderungen nicht mehr zu erwarten stehen.

Ergeben sich hiernach sowohl in sachlicher wie formaler Hinsicht Arbeits¬
verminderungen, so muß dies naturgemäß zu einer Ersparnis an Beamten¬
kräften führen, die zum mindesten darin zum Ausdruck kommen muß, daß die
Zahl der Beamten nicht in der bisherigen Weise zuzunehmen braucht. Ganz
besonders wird dies hinsichtlich der Dezernenten gelten können, da ihnen nach
Beseitigung der Abteilungsdirigenten eine schnellere Erledigung der Arbeiten
nicht nur möglich sein wird, sondern weil sie an und für sich infolge der
größeren Bewegungsfreiheit und der Möglichkeit selbständiger Entschließung dazu
geneigt sein werden.

Alles in allem wird es unseres Erachtens sich höchstens noch darum
handeln können, ob etwa ein Vertreter des Regierungspräsidenten als besondere
Beamtenkategorie beizubehalten sein wird. Selbstverständlich denken wir uns
einen derartigen Vertreter im Rahmen unserer Vorschlüge so, daß er nur dann


Reform der inneren Verwaltung

Zunächst leuchtet es ohne weiteres ein, daß die sachliche Erledigung sehr
viel schneller vonstatten gehen muß, wenn das viele Lesen und nachprüfen der
Eingänge sowie der erledigten Schriftstücke durch die Dirigenten, verbunden mit
eventuellen Rücksprachen usw., wegfallen würde. Auf diese Weise wäre es
möglich, auch die Eingänge sehr viel früher dem Dezernenten zuzuführen und
ihm für die eigentliche Bearbeitung weit mehr Zeit und Ruhe zu lassen, als
dies bisher oft angängig war. Soweit dies aber nicht erforderlich erscheint,
werden die betreffenden Schriftstücke zum wenigstens sehr viel früher zur Er¬
ledigung kommen, was wiederum als ein nicht unwesentlicher Gewinn zu
hundelt fein wird. Im übrigen werden sowohl die Dezernenten wie alle
anderen Beamten, insofern sie das Vorhandensein des Abteilungsdirigenten in
Tätigkeit treten ließ, nicht unerheblich entlastet werden, was natürlich die
Möglichkeit von Mehrleistungen oder schnelleren Leistungen zur Folge haben muß.

Im engen Zusammenhang hiermit ergeben sich auch große formale Vor¬
teile, indem alle diejenigen Bewegungen, welche die Person des Abteilungs¬
dirigenten betrafen, in Wegfall kommen könnten. Vor allen Dingen wird es
aber erst dann, wenn innerhalb der Regierung nur noch zwei Hauptinstanzen —
Präsident und Dezernenten — übrigbleiben, angängig sein, die ganze Behörde
in eine Reihe von Arbeitsstellen zu zerlegen. Auf diesen wird sich behufs Er¬
ledigung all der zahlreichen Sachen, bei welchen der Präsident nicht mit¬
zuwirken wünscht, in zwei möglichst unmittelbar nebeneinanderliegenden
Zimmern — das des Dezernenten und das des Bureaus — alles dasjenige
abspielen können, was jetzt auf sehr viele Stellen verteilt ist und fortwährende,
mit großen Zeitverlusten verbundene Bewegungen notwendig macht. Steno¬
graphie, Diktieren in die Schreibmaschine, Kopie oder Durchdruck an Stelle der
Abschrift usw. könnten erst dann in nennenswerter Weise zur Anwendung
kommen, wenn Einrichtungen vorhanden sind, nach welchen zum wenigsten für
den größten Teil der einmal bearbeiteten Sachen nochmalige Bearbeitungen in
anderem Sinne oder wesentliche Abänderungen nicht mehr zu erwarten stehen.

Ergeben sich hiernach sowohl in sachlicher wie formaler Hinsicht Arbeits¬
verminderungen, so muß dies naturgemäß zu einer Ersparnis an Beamten¬
kräften führen, die zum mindesten darin zum Ausdruck kommen muß, daß die
Zahl der Beamten nicht in der bisherigen Weise zuzunehmen braucht. Ganz
besonders wird dies hinsichtlich der Dezernenten gelten können, da ihnen nach
Beseitigung der Abteilungsdirigenten eine schnellere Erledigung der Arbeiten
nicht nur möglich sein wird, sondern weil sie an und für sich infolge der
größeren Bewegungsfreiheit und der Möglichkeit selbständiger Entschließung dazu
geneigt sein werden.

Alles in allem wird es unseres Erachtens sich höchstens noch darum
handeln können, ob etwa ein Vertreter des Regierungspräsidenten als besondere
Beamtenkategorie beizubehalten sein wird. Selbstverständlich denken wir uns
einen derartigen Vertreter im Rahmen unserer Vorschlüge so, daß er nur dann


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[0424] Reform der inneren Verwaltung Zunächst leuchtet es ohne weiteres ein, daß die sachliche Erledigung sehr viel schneller vonstatten gehen muß, wenn das viele Lesen und nachprüfen der Eingänge sowie der erledigten Schriftstücke durch die Dirigenten, verbunden mit eventuellen Rücksprachen usw., wegfallen würde. Auf diese Weise wäre es möglich, auch die Eingänge sehr viel früher dem Dezernenten zuzuführen und ihm für die eigentliche Bearbeitung weit mehr Zeit und Ruhe zu lassen, als dies bisher oft angängig war. Soweit dies aber nicht erforderlich erscheint, werden die betreffenden Schriftstücke zum wenigstens sehr viel früher zur Er¬ ledigung kommen, was wiederum als ein nicht unwesentlicher Gewinn zu hundelt fein wird. Im übrigen werden sowohl die Dezernenten wie alle anderen Beamten, insofern sie das Vorhandensein des Abteilungsdirigenten in Tätigkeit treten ließ, nicht unerheblich entlastet werden, was natürlich die Möglichkeit von Mehrleistungen oder schnelleren Leistungen zur Folge haben muß. Im engen Zusammenhang hiermit ergeben sich auch große formale Vor¬ teile, indem alle diejenigen Bewegungen, welche die Person des Abteilungs¬ dirigenten betrafen, in Wegfall kommen könnten. Vor allen Dingen wird es aber erst dann, wenn innerhalb der Regierung nur noch zwei Hauptinstanzen — Präsident und Dezernenten — übrigbleiben, angängig sein, die ganze Behörde in eine Reihe von Arbeitsstellen zu zerlegen. Auf diesen wird sich behufs Er¬ ledigung all der zahlreichen Sachen, bei welchen der Präsident nicht mit¬ zuwirken wünscht, in zwei möglichst unmittelbar nebeneinanderliegenden Zimmern — das des Dezernenten und das des Bureaus — alles dasjenige abspielen können, was jetzt auf sehr viele Stellen verteilt ist und fortwährende, mit großen Zeitverlusten verbundene Bewegungen notwendig macht. Steno¬ graphie, Diktieren in die Schreibmaschine, Kopie oder Durchdruck an Stelle der Abschrift usw. könnten erst dann in nennenswerter Weise zur Anwendung kommen, wenn Einrichtungen vorhanden sind, nach welchen zum wenigsten für den größten Teil der einmal bearbeiteten Sachen nochmalige Bearbeitungen in anderem Sinne oder wesentliche Abänderungen nicht mehr zu erwarten stehen. Ergeben sich hiernach sowohl in sachlicher wie formaler Hinsicht Arbeits¬ verminderungen, so muß dies naturgemäß zu einer Ersparnis an Beamten¬ kräften führen, die zum mindesten darin zum Ausdruck kommen muß, daß die Zahl der Beamten nicht in der bisherigen Weise zuzunehmen braucht. Ganz besonders wird dies hinsichtlich der Dezernenten gelten können, da ihnen nach Beseitigung der Abteilungsdirigenten eine schnellere Erledigung der Arbeiten nicht nur möglich sein wird, sondern weil sie an und für sich infolge der größeren Bewegungsfreiheit und der Möglichkeit selbständiger Entschließung dazu geneigt sein werden. Alles in allem wird es unseres Erachtens sich höchstens noch darum handeln können, ob etwa ein Vertreter des Regierungspräsidenten als besondere Beamtenkategorie beizubehalten sein wird. Selbstverständlich denken wir uns einen derartigen Vertreter im Rahmen unserer Vorschlüge so, daß er nur dann

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/424>, abgerufen am 24.08.2024.