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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Reform der inneren Verwaltung

in Tätigkeit tritt, wenn der Präsident wirklich abwesend ist. Keineswegs dürfte
zwischen letzterem und seinem Vertreter eine Teilung der Geschäfte eintreten,
was den alten langen Instanzenweg zum Teil wieder herstellen würde, ganz
abgesehen davon, daß für eine Teilung kaum noch ein ausgesprochenes Be¬
dürfnis vorhanden sein würde. Auf diese Weise bliebe für den Vertreter nur
eine recht geringe Tätigkeit, so daß er natürlich Dezernent wie jeder andere
sein müßte. Eben deswegen und der Folgerichtigkeit zuliebe, die immer auch
Einfachheit bedeutet, möchten wir es daher für entschieden richtiger halten, nicht
eine besondere Stellung für den Vertreter des Präsidenten zu schaffen, viel¬
mehr die Vertretung bei Abwesenheit des Leiters der Behörde dem jeweilig
ältesten Dezernenten zu übertragen. Es ist leicht so einzurichten, daß letzterer
die hierfür nötigen Eigenschaften hat, zumal wenn man sich vergegenwärtigt, daß
die bisherigen Abteilungsdirigenten unter den Dezernenten zu finden sein werden.

Daß die Verminderung der Instanzen innerhalb der Regierung auch gleich¬
zeitig eine Vergrößerung der an die Bureaubeamten zu stellenden Ansprüche bedingen
müßte, sei hier ebenfalls noch hervorgehoben. Und zwar glauben wir, daß dies
ohne weiteres möglich sein wird, wenn in den Bureaus, ebenso wie wir dies
hinsichtlich der Dezernenten an anderer Stelle in Vorschlag gebracht haben, nur
vollwertige Kräfte zur Verwendung gelangen, d. h. nur fest angestellte Beamte
zur selbständigen Tätigkeit berufen werden, jüngere Beamte aber nur als Hilfs¬
kräfte in Betracht kommen. Dies hätte zudem noch den großen Vorteil, daß
die jüngeren Bureaubeamten, wenn sie zunächst ihre Arbeiten unter Leitung ihrer
erfahreneren Kollegen anfertigen, eine viel gründlichere Ausbildung erhalten
können, als wenn sie allzu früh sich selbst überlassen werden . . .

Wenn wir bisher ausschließlich hinsichtlich der Regierungen unsere Reform-
vorschlüge zur Erörterung gebracht haben, so geschah dies nicht zufällig, viel¬
mehr aus dem Grunde, weil gerade für diese Behörden die Reform in erster
Linie von Bedeutung sein muß. Es liegt dies im Charakter der Regierungen
begründet, welche vornehmlich dazu berufen sind, in Verbindung mit den Land¬
ratsämtern die eigentliche praktische Verwaltung in Ausführung der Gesetze und
der Verordnungen der höheren Instanz zur Erledigung zu bringen. Eine Re¬
form muß daher vor allen Dingen darauf Bedacht nehmen, die Geschäfts¬
anweisung gerade der Regierungen so zu gestalten, daß ein möglichst leichtes
und schnelles Arbeiten die Regel bilden kann. Hinsichtlich der Landratsämter
versteht sich ein derartiges Arbeiten, wenn sie nur einigermaßen das sind, was
sie sein sollen, ganz von selbst, so daß es hier an der bisherigen Art und Weise
der Geschäftserledigung zumal beim Vorhandensein nur eines verantwortlichen
Beamten kaum etwas zu ändern geben kann. Wohl aber dürften unsere Vor¬
schläge mit entsprechenden Abänderungen für die Oberpräsidien in Betracht
kommen, wenn sie auch hier, da diese Behörden kleiner sind, und ihnen andere
Aufgaben zufallen, nicht von der gleichen Bedeutung sein werden, wie für die
Regierungen.


Reform der inneren Verwaltung

in Tätigkeit tritt, wenn der Präsident wirklich abwesend ist. Keineswegs dürfte
zwischen letzterem und seinem Vertreter eine Teilung der Geschäfte eintreten,
was den alten langen Instanzenweg zum Teil wieder herstellen würde, ganz
abgesehen davon, daß für eine Teilung kaum noch ein ausgesprochenes Be¬
dürfnis vorhanden sein würde. Auf diese Weise bliebe für den Vertreter nur
eine recht geringe Tätigkeit, so daß er natürlich Dezernent wie jeder andere
sein müßte. Eben deswegen und der Folgerichtigkeit zuliebe, die immer auch
Einfachheit bedeutet, möchten wir es daher für entschieden richtiger halten, nicht
eine besondere Stellung für den Vertreter des Präsidenten zu schaffen, viel¬
mehr die Vertretung bei Abwesenheit des Leiters der Behörde dem jeweilig
ältesten Dezernenten zu übertragen. Es ist leicht so einzurichten, daß letzterer
die hierfür nötigen Eigenschaften hat, zumal wenn man sich vergegenwärtigt, daß
die bisherigen Abteilungsdirigenten unter den Dezernenten zu finden sein werden.

Daß die Verminderung der Instanzen innerhalb der Regierung auch gleich¬
zeitig eine Vergrößerung der an die Bureaubeamten zu stellenden Ansprüche bedingen
müßte, sei hier ebenfalls noch hervorgehoben. Und zwar glauben wir, daß dies
ohne weiteres möglich sein wird, wenn in den Bureaus, ebenso wie wir dies
hinsichtlich der Dezernenten an anderer Stelle in Vorschlag gebracht haben, nur
vollwertige Kräfte zur Verwendung gelangen, d. h. nur fest angestellte Beamte
zur selbständigen Tätigkeit berufen werden, jüngere Beamte aber nur als Hilfs¬
kräfte in Betracht kommen. Dies hätte zudem noch den großen Vorteil, daß
die jüngeren Bureaubeamten, wenn sie zunächst ihre Arbeiten unter Leitung ihrer
erfahreneren Kollegen anfertigen, eine viel gründlichere Ausbildung erhalten
können, als wenn sie allzu früh sich selbst überlassen werden . . .

Wenn wir bisher ausschließlich hinsichtlich der Regierungen unsere Reform-
vorschlüge zur Erörterung gebracht haben, so geschah dies nicht zufällig, viel¬
mehr aus dem Grunde, weil gerade für diese Behörden die Reform in erster
Linie von Bedeutung sein muß. Es liegt dies im Charakter der Regierungen
begründet, welche vornehmlich dazu berufen sind, in Verbindung mit den Land¬
ratsämtern die eigentliche praktische Verwaltung in Ausführung der Gesetze und
der Verordnungen der höheren Instanz zur Erledigung zu bringen. Eine Re¬
form muß daher vor allen Dingen darauf Bedacht nehmen, die Geschäfts¬
anweisung gerade der Regierungen so zu gestalten, daß ein möglichst leichtes
und schnelles Arbeiten die Regel bilden kann. Hinsichtlich der Landratsämter
versteht sich ein derartiges Arbeiten, wenn sie nur einigermaßen das sind, was
sie sein sollen, ganz von selbst, so daß es hier an der bisherigen Art und Weise
der Geschäftserledigung zumal beim Vorhandensein nur eines verantwortlichen
Beamten kaum etwas zu ändern geben kann. Wohl aber dürften unsere Vor¬
schläge mit entsprechenden Abänderungen für die Oberpräsidien in Betracht
kommen, wenn sie auch hier, da diese Behörden kleiner sind, und ihnen andere
Aufgaben zufallen, nicht von der gleichen Bedeutung sein werden, wie für die
Regierungen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/425>, abgerufen am 24.08.2024.