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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Reform der inneren Verwaltung

vorbehalten hat, anbetrifft, so kann dies schon deshalb keine große Bedeutung
haben, weil bei allen derartigen Dingen der Präsident in der Regel beteiligt
sein wird. Für den Abteilungsdirigenten selbst wird auf diese Weise wenig
übrig bleiben. Und für dies Wenige ließe sich seine Existenz nur dann recht"
fertigen, wenn die Vertretung des Präsidenten sie erheischte, oder sie wegen der
besseren Qualität des Dirigenten dem Dezernenten gegenüber zu fordern wäre.

Die Vertretung des Präsidenten zunächst kann hierbei kaum von entschei¬
dender Bedeutung sein; denn wenn der Präsident einmal mehrere Dirigenten
als Vertreter haben darf, so ist es nicht einzusehen, warum es nicht noch einige
mehr in Gestalt der Dezernenten sein dürfen. So bliebe die Notwendigkeit des
Abteilungsdirigenten nur vom Standpunkt seiner besseren Qualität zu begründen,
sei es daß diese durch größere Erfahrung oder durch größere Begabung bedingt
ist. Aber auch in dieser Hinsicht läßt sich wenig Stichhaltiges sagen. Selbst¬
verständlich denken wir uns, daß für die Dezernenten nur vollwertige Kräfte,
d. h. etatsmäßig angestellte Beamte in Frage kommen, nicht jugendliche An¬
fänger, die nur als Hilfsbeamte zu verwenden sein dürften. Ist dies aber erst
zum Grundsatz erhoben, dann wird eine Garantie für die bessere Qualität des
Dirigenten nicht leicht zu übernehmen sein. Wäre dies leicht, so würde dies
eine Qualität der Beamten, unter denen die Auswahl der Dirigenten zu treffen
ist, voraussetzen, wie sie unseres Erachtens überhaupt nicht vorhanden sein darf
und auch nicht zu sein braucht. Abgesehen hiervon können bei der Auswahl
gewiß Irrtümer vorkommen, die das gewünschte Ziel in keiner Weise erreichen
lassen. Im übrigen wird anzuerkennen sein, daß bei ungefähr gleicher Qualität
von Dirigenten und Dezernenten, letztere sich durch ihre bessere spezielle Infor¬
mation im allgemeinen als überlegen zeigen müssen. Daß überall, wo dies
der Fall ist, die Geschäftserledigung durch den Dirigenten unmöglich in er¬
wünschter Weise gefördert werden kann, ist ohne weiteres einzusehen. Aber auch
dann, wenn die Kräfte der Beteiligten unter Berücksichtigung aller Umstände als
gleichwertig anzunehmen sind, wäre die Nachprüfung durch den Dirigenten nur
als eine die Erledigung verzögernde Tatsache anzusehen und ließe sich daher
nicht rechtfertigen.

Sofern aber trotzdem die Beseitigung der Abteilungsdirigenten noch bedenklich
erscheinen sollte, so bedarf es nur des Hinweises, daß zur Erreichung des uns
vorschwebenden Zieles auch gerade so gut die Dirigenten beibehalten werden
können, daß es vielmehr nur erforderlich ist, ihre Zahl um einige zu vermehren,
um dann die Dezernenten fallen zu lassen. Soweit es die Qualität verlangt,
wäre diesem Verfahren sogar unbedingt der Vorzug zu geben. Wesentlich ist
ja nur, daß die vorhandenen Instanzen innerhalb der Regierungen um eine
verringert werden, und daß in diesem Sinne Dezernenten und Dirigenten in¬
einander aufgehen.

Jedenfalls würde eine derartige Verschmelzung, was Vereinfachung und
Schnelligkeit des Geschäftsganges anbelangt, bedeutende Vorteile zur Folge haben.


Reform der inneren Verwaltung

vorbehalten hat, anbetrifft, so kann dies schon deshalb keine große Bedeutung
haben, weil bei allen derartigen Dingen der Präsident in der Regel beteiligt
sein wird. Für den Abteilungsdirigenten selbst wird auf diese Weise wenig
übrig bleiben. Und für dies Wenige ließe sich seine Existenz nur dann recht»
fertigen, wenn die Vertretung des Präsidenten sie erheischte, oder sie wegen der
besseren Qualität des Dirigenten dem Dezernenten gegenüber zu fordern wäre.

Die Vertretung des Präsidenten zunächst kann hierbei kaum von entschei¬
dender Bedeutung sein; denn wenn der Präsident einmal mehrere Dirigenten
als Vertreter haben darf, so ist es nicht einzusehen, warum es nicht noch einige
mehr in Gestalt der Dezernenten sein dürfen. So bliebe die Notwendigkeit des
Abteilungsdirigenten nur vom Standpunkt seiner besseren Qualität zu begründen,
sei es daß diese durch größere Erfahrung oder durch größere Begabung bedingt
ist. Aber auch in dieser Hinsicht läßt sich wenig Stichhaltiges sagen. Selbst¬
verständlich denken wir uns, daß für die Dezernenten nur vollwertige Kräfte,
d. h. etatsmäßig angestellte Beamte in Frage kommen, nicht jugendliche An¬
fänger, die nur als Hilfsbeamte zu verwenden sein dürften. Ist dies aber erst
zum Grundsatz erhoben, dann wird eine Garantie für die bessere Qualität des
Dirigenten nicht leicht zu übernehmen sein. Wäre dies leicht, so würde dies
eine Qualität der Beamten, unter denen die Auswahl der Dirigenten zu treffen
ist, voraussetzen, wie sie unseres Erachtens überhaupt nicht vorhanden sein darf
und auch nicht zu sein braucht. Abgesehen hiervon können bei der Auswahl
gewiß Irrtümer vorkommen, die das gewünschte Ziel in keiner Weise erreichen
lassen. Im übrigen wird anzuerkennen sein, daß bei ungefähr gleicher Qualität
von Dirigenten und Dezernenten, letztere sich durch ihre bessere spezielle Infor¬
mation im allgemeinen als überlegen zeigen müssen. Daß überall, wo dies
der Fall ist, die Geschäftserledigung durch den Dirigenten unmöglich in er¬
wünschter Weise gefördert werden kann, ist ohne weiteres einzusehen. Aber auch
dann, wenn die Kräfte der Beteiligten unter Berücksichtigung aller Umstände als
gleichwertig anzunehmen sind, wäre die Nachprüfung durch den Dirigenten nur
als eine die Erledigung verzögernde Tatsache anzusehen und ließe sich daher
nicht rechtfertigen.

Sofern aber trotzdem die Beseitigung der Abteilungsdirigenten noch bedenklich
erscheinen sollte, so bedarf es nur des Hinweises, daß zur Erreichung des uns
vorschwebenden Zieles auch gerade so gut die Dirigenten beibehalten werden
können, daß es vielmehr nur erforderlich ist, ihre Zahl um einige zu vermehren,
um dann die Dezernenten fallen zu lassen. Soweit es die Qualität verlangt,
wäre diesem Verfahren sogar unbedingt der Vorzug zu geben. Wesentlich ist
ja nur, daß die vorhandenen Instanzen innerhalb der Regierungen um eine
verringert werden, und daß in diesem Sinne Dezernenten und Dirigenten in¬
einander aufgehen.

Jedenfalls würde eine derartige Verschmelzung, was Vereinfachung und
Schnelligkeit des Geschäftsganges anbelangt, bedeutende Vorteile zur Folge haben.


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[0423] Reform der inneren Verwaltung vorbehalten hat, anbetrifft, so kann dies schon deshalb keine große Bedeutung haben, weil bei allen derartigen Dingen der Präsident in der Regel beteiligt sein wird. Für den Abteilungsdirigenten selbst wird auf diese Weise wenig übrig bleiben. Und für dies Wenige ließe sich seine Existenz nur dann recht» fertigen, wenn die Vertretung des Präsidenten sie erheischte, oder sie wegen der besseren Qualität des Dirigenten dem Dezernenten gegenüber zu fordern wäre. Die Vertretung des Präsidenten zunächst kann hierbei kaum von entschei¬ dender Bedeutung sein; denn wenn der Präsident einmal mehrere Dirigenten als Vertreter haben darf, so ist es nicht einzusehen, warum es nicht noch einige mehr in Gestalt der Dezernenten sein dürfen. So bliebe die Notwendigkeit des Abteilungsdirigenten nur vom Standpunkt seiner besseren Qualität zu begründen, sei es daß diese durch größere Erfahrung oder durch größere Begabung bedingt ist. Aber auch in dieser Hinsicht läßt sich wenig Stichhaltiges sagen. Selbst¬ verständlich denken wir uns, daß für die Dezernenten nur vollwertige Kräfte, d. h. etatsmäßig angestellte Beamte in Frage kommen, nicht jugendliche An¬ fänger, die nur als Hilfsbeamte zu verwenden sein dürften. Ist dies aber erst zum Grundsatz erhoben, dann wird eine Garantie für die bessere Qualität des Dirigenten nicht leicht zu übernehmen sein. Wäre dies leicht, so würde dies eine Qualität der Beamten, unter denen die Auswahl der Dirigenten zu treffen ist, voraussetzen, wie sie unseres Erachtens überhaupt nicht vorhanden sein darf und auch nicht zu sein braucht. Abgesehen hiervon können bei der Auswahl gewiß Irrtümer vorkommen, die das gewünschte Ziel in keiner Weise erreichen lassen. Im übrigen wird anzuerkennen sein, daß bei ungefähr gleicher Qualität von Dirigenten und Dezernenten, letztere sich durch ihre bessere spezielle Infor¬ mation im allgemeinen als überlegen zeigen müssen. Daß überall, wo dies der Fall ist, die Geschäftserledigung durch den Dirigenten unmöglich in er¬ wünschter Weise gefördert werden kann, ist ohne weiteres einzusehen. Aber auch dann, wenn die Kräfte der Beteiligten unter Berücksichtigung aller Umstände als gleichwertig anzunehmen sind, wäre die Nachprüfung durch den Dirigenten nur als eine die Erledigung verzögernde Tatsache anzusehen und ließe sich daher nicht rechtfertigen. Sofern aber trotzdem die Beseitigung der Abteilungsdirigenten noch bedenklich erscheinen sollte, so bedarf es nur des Hinweises, daß zur Erreichung des uns vorschwebenden Zieles auch gerade so gut die Dirigenten beibehalten werden können, daß es vielmehr nur erforderlich ist, ihre Zahl um einige zu vermehren, um dann die Dezernenten fallen zu lassen. Soweit es die Qualität verlangt, wäre diesem Verfahren sogar unbedingt der Vorzug zu geben. Wesentlich ist ja nur, daß die vorhandenen Instanzen innerhalb der Regierungen um eine verringert werden, und daß in diesem Sinne Dezernenten und Dirigenten in¬ einander aufgehen. Jedenfalls würde eine derartige Verschmelzung, was Vereinfachung und Schnelligkeit des Geschäftsganges anbelangt, bedeutende Vorteile zur Folge haben.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/423>, abgerufen am 24.08.2024.