Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.U?iber die Sprachverderbnis in der Amtssprache (wenigstens der Eisenbahn) bereits abgetan ist, und er sich Wenn nun heute das natürliche Sprachgefühl, das in jedem Angehörigen Eine Hauptregel für das Bindungs-s der Zusammensetzung ist, daß es U?iber die Sprachverderbnis in der Amtssprache (wenigstens der Eisenbahn) bereits abgetan ist, und er sich Wenn nun heute das natürliche Sprachgefühl, das in jedem Angehörigen Eine Hauptregel für das Bindungs-s der Zusammensetzung ist, daß es <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0434" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/326604"/> <fw type="header" place="top"> U?iber die Sprachverderbnis</fw><lb/> <p xml:id="ID_2098" prev="#ID_2097"> in der Amtssprache (wenigstens der Eisenbahn) bereits abgetan ist, und er sich<lb/> in zwanzig, ja zehn Jahren vielleicht von seinen Kindern belehren lassen<lb/> muß, es heiße Abfahrzeit. In der Amtssprache der Eisenbahn gilt heute nur<lb/> noch Fahrrichtung, Abfahrbefehl, Einfahrsignal, Einfahrgleis. Ob man sich die<lb/> Zunge dabei zerbricht, was tuts? Nun fragen wir jeden, in dem noch eine<lb/> Spur natürlichen Sprachempfindens lebt, sind solche Erscheinungen Zeichen eines<lb/> gesunden Zustandes der Sprache, eines erfreulichen Fortschritts? Wer möchte<lb/> darauf mit gutem Gewissen mit ja antworten?</p><lb/> <p xml:id="ID_2099"> Wenn nun heute das natürliche Sprachgefühl, das in jedem Angehörigen<lb/> unseres Volkes lebt oder wenigstens leben sollte, so gar wenig gilt, daß man sich<lb/> nicht scheut, ihm auf dem Papiere vielfache Abänderungen aufzuzwingen, da<lb/> ist es wohl am Platze und kann kaum anmaßend erscheinen, wenn einmal jemand<lb/> unternimmt, den uns natürlichen Sprachformen verstandesmäßig nachzugehen,<lb/> und sich bemüht, sie gesetzmäßig zu begründen. Und das habe ich in meinem<lb/> Buche versucht.</p><lb/> <p xml:id="ID_2100"> Eine Hauptregel für das Bindungs-s der Zusammensetzung ist, daß es<lb/> vorzugsweise am zusammengesetzten Bestimmungsworte auftritt (z. B. Hof¬<lb/> mauer— Friedhofsmauer) und daß es da erscheinen muß, wo dieses ein mit<lb/> ausgbMgt'er Avr- oder Nachsilbe gebildetes Wort ist, daß es also heißen muß:<lb/> Gerichtshof, Eintrittskarte, Frühlingslied, Eigentumsrecht. Diese Regel gilt in<lb/> der überlieferten Sprache, man kann sagen, allgemein, selbst Fremdwörter fügen<lb/> sich ihr: Museumsinsel, Negimentskapelle usw. Es ist also die Verleugnung<lb/> eines ganz offenbaren Sprachgesetzes, wenn man uns heute zumutet, entgegen<lb/> den vorhandenen Formen zu schreiben: Entwurfplan, Mittagblatt, Inlandeis,<lb/> Auslanddeutsche, Mitgliedkarte, Dreibundpolitik, Museum-Platz usw. Erst die<lb/> in der Gegenwart oder in jüngster Vergangenheit gebildeten Wörter lauten mit<lb/> bewußter Vermeidung des s: Berichterstattung, Gepäckabfertigung. Vorortverkehr.<lb/> Unfallversicherung usw. Ist es notwendig, noch besonders darzulegen, wie roh<lb/> wir gelegentlich mit der Muttersprache verfahren, so sei auf zwei besondere<lb/> Punkte hingewiesen. Ganz klar scheiden sich in der. bisherigen Bildungsweise<lb/> zwei Zusammensetzungen, wie Handwerkszeug — Steinwerkzeug als Handwerks-<lb/> Zeug—Stein-Werkzeug; mit der Tilgung des s geht diese vortreffliche Unter¬<lb/> scheidung verloren. Die hessisch-niederdeutsche Stammesgrenze kennzeichnet sich<lb/> durch Einschaltung oder Fortlassnng des Binde-s bei Ortsnamen auf —Hausen:<lb/> Jhringshausen ist hessisch, Assinghausen westfälisch (vgl. Pfister-Schwaighufen,<lb/> Altdeutsche Stammeskunde). Heute finden wir im Kursbuch ohne weiteres Jhring-<lb/> hausen gedruckt; denn nicht einmal die Regel von der Unveränderlichkeit der<lb/> Ortsnamen hält Stand, wenn es gilt, das s zu tilgen. — Es bleibt noch zu<lb/> erwähnen, daß auch große Gruppen weiblicher Wörter das s aufweisen, das<lb/> man, unbeschadet der Frage seines Ursprunges, in seiner Anwendung nicht mehr als<lb/> genitivisches auffassen darf; dahin gehören z.B.Geburtstag, Abfahrtszeit, Antworts¬<lb/> telegramm, Zeitungshandel, Freiheitskrieg, Religionslehre, Universitätsstadt.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0434]
U?iber die Sprachverderbnis
in der Amtssprache (wenigstens der Eisenbahn) bereits abgetan ist, und er sich
in zwanzig, ja zehn Jahren vielleicht von seinen Kindern belehren lassen
muß, es heiße Abfahrzeit. In der Amtssprache der Eisenbahn gilt heute nur
noch Fahrrichtung, Abfahrbefehl, Einfahrsignal, Einfahrgleis. Ob man sich die
Zunge dabei zerbricht, was tuts? Nun fragen wir jeden, in dem noch eine
Spur natürlichen Sprachempfindens lebt, sind solche Erscheinungen Zeichen eines
gesunden Zustandes der Sprache, eines erfreulichen Fortschritts? Wer möchte
darauf mit gutem Gewissen mit ja antworten?
Wenn nun heute das natürliche Sprachgefühl, das in jedem Angehörigen
unseres Volkes lebt oder wenigstens leben sollte, so gar wenig gilt, daß man sich
nicht scheut, ihm auf dem Papiere vielfache Abänderungen aufzuzwingen, da
ist es wohl am Platze und kann kaum anmaßend erscheinen, wenn einmal jemand
unternimmt, den uns natürlichen Sprachformen verstandesmäßig nachzugehen,
und sich bemüht, sie gesetzmäßig zu begründen. Und das habe ich in meinem
Buche versucht.
Eine Hauptregel für das Bindungs-s der Zusammensetzung ist, daß es
vorzugsweise am zusammengesetzten Bestimmungsworte auftritt (z. B. Hof¬
mauer— Friedhofsmauer) und daß es da erscheinen muß, wo dieses ein mit
ausgbMgt'er Avr- oder Nachsilbe gebildetes Wort ist, daß es also heißen muß:
Gerichtshof, Eintrittskarte, Frühlingslied, Eigentumsrecht. Diese Regel gilt in
der überlieferten Sprache, man kann sagen, allgemein, selbst Fremdwörter fügen
sich ihr: Museumsinsel, Negimentskapelle usw. Es ist also die Verleugnung
eines ganz offenbaren Sprachgesetzes, wenn man uns heute zumutet, entgegen
den vorhandenen Formen zu schreiben: Entwurfplan, Mittagblatt, Inlandeis,
Auslanddeutsche, Mitgliedkarte, Dreibundpolitik, Museum-Platz usw. Erst die
in der Gegenwart oder in jüngster Vergangenheit gebildeten Wörter lauten mit
bewußter Vermeidung des s: Berichterstattung, Gepäckabfertigung. Vorortverkehr.
Unfallversicherung usw. Ist es notwendig, noch besonders darzulegen, wie roh
wir gelegentlich mit der Muttersprache verfahren, so sei auf zwei besondere
Punkte hingewiesen. Ganz klar scheiden sich in der. bisherigen Bildungsweise
zwei Zusammensetzungen, wie Handwerkszeug — Steinwerkzeug als Handwerks-
Zeug—Stein-Werkzeug; mit der Tilgung des s geht diese vortreffliche Unter¬
scheidung verloren. Die hessisch-niederdeutsche Stammesgrenze kennzeichnet sich
durch Einschaltung oder Fortlassnng des Binde-s bei Ortsnamen auf —Hausen:
Jhringshausen ist hessisch, Assinghausen westfälisch (vgl. Pfister-Schwaighufen,
Altdeutsche Stammeskunde). Heute finden wir im Kursbuch ohne weiteres Jhring-
hausen gedruckt; denn nicht einmal die Regel von der Unveränderlichkeit der
Ortsnamen hält Stand, wenn es gilt, das s zu tilgen. — Es bleibt noch zu
erwähnen, daß auch große Gruppen weiblicher Wörter das s aufweisen, das
man, unbeschadet der Frage seines Ursprunges, in seiner Anwendung nicht mehr als
genitivisches auffassen darf; dahin gehören z.B.Geburtstag, Abfahrtszeit, Antworts¬
telegramm, Zeitungshandel, Freiheitskrieg, Religionslehre, Universitätsstadt.
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