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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.

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Lmfuhrscheine und Deckungsfragc

auf Einfuhrscheine zugunsten des Reiches würde den gleichen Zweck bequemer
erfüllen. Wer einen Einfuhrschein in Zollzahlung gibt, muß auf demselben mit
einer "Anrechnungsbestätigung" quittieren. Diese Quittung mag gestempelt werden.

Da die Scheine über Mark- und Pfennigbeträge lauten, kann der Stempel nicht
über Gewichtssätze sondern muß über Prozente des ausmachenden Betrages lauten.

Ich habe nachfolgenden Tarif nebst Ergebnisrechnung ausgearbeitet:

Stempeltarif



Dem Tarif sind die Ausfuhrmengen des Kalenderjahres 1912 zugrunde
gelegt, foweit die Ausfuhr sich gegen Erteilung von Einfuhrfcheinen vollzog.
Eine so geringfügige Auflage wird keine Beschränkung der Ausfuhr herbeiführen,
außer beim Roggen in Mehlform auf schätzungsweise die Hälfte und Roggen
in Körnern die starke Hälfte.'

Allerdings nur 3.8 Millionen Mark erbrächte hiernach der Stempel; für
den Suchenden ist es des Bückens immerhin noch wert. Aber Scheine über


Lmfuhrscheine und Deckungsfragc

auf Einfuhrscheine zugunsten des Reiches würde den gleichen Zweck bequemer
erfüllen. Wer einen Einfuhrschein in Zollzahlung gibt, muß auf demselben mit
einer „Anrechnungsbestätigung" quittieren. Diese Quittung mag gestempelt werden.

Da die Scheine über Mark- und Pfennigbeträge lauten, kann der Stempel nicht
über Gewichtssätze sondern muß über Prozente des ausmachenden Betrages lauten.

Ich habe nachfolgenden Tarif nebst Ergebnisrechnung ausgearbeitet:

Stempeltarif



Dem Tarif sind die Ausfuhrmengen des Kalenderjahres 1912 zugrunde
gelegt, foweit die Ausfuhr sich gegen Erteilung von Einfuhrfcheinen vollzog.
Eine so geringfügige Auflage wird keine Beschränkung der Ausfuhr herbeiführen,
außer beim Roggen in Mehlform auf schätzungsweise die Hälfte und Roggen
in Körnern die starke Hälfte.'

Allerdings nur 3.8 Millionen Mark erbrächte hiernach der Stempel; für
den Suchenden ist es des Bückens immerhin noch wert. Aber Scheine über


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[0414] Lmfuhrscheine und Deckungsfragc auf Einfuhrscheine zugunsten des Reiches würde den gleichen Zweck bequemer erfüllen. Wer einen Einfuhrschein in Zollzahlung gibt, muß auf demselben mit einer „Anrechnungsbestätigung" quittieren. Diese Quittung mag gestempelt werden. Da die Scheine über Mark- und Pfennigbeträge lauten, kann der Stempel nicht über Gewichtssätze sondern muß über Prozente des ausmachenden Betrages lauten. Ich habe nachfolgenden Tarif nebst Ergebnisrechnung ausgearbeitet: Stempeltarif Steuersatz Dem Tarif sind die Ausfuhrmengen des Kalenderjahres 1912 zugrunde gelegt, foweit die Ausfuhr sich gegen Erteilung von Einfuhrfcheinen vollzog. Eine so geringfügige Auflage wird keine Beschränkung der Ausfuhr herbeiführen, außer beim Roggen in Mehlform auf schätzungsweise die Hälfte und Roggen in Körnern die starke Hälfte.' Allerdings nur 3.8 Millionen Mark erbrächte hiernach der Stempel; für den Suchenden ist es des Bückens immerhin noch wert. Aber Scheine über

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519/414>, abgerufen am 27.07.2024.