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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.

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Der Aampf gegen das Dpium in Lhma

1910 festgesetzt war, erst am 1. Dezember 1911 eröffnet werden. Dieser
Konferenz ging jedoch das am 8. Mai 1911 zwischen England und China
vereinbarte Opium aZreemsnt voraus, welches voraussichtlich in Zukunft den
Vertragsstaaten als Muster für die Regelung des Opiumverkehrs mit China
dienen wird. Besondere Bestimmungen ermöglichen den Übergang aus dem
bisherigen Zustande in die vereinbarte Neuordnung, indem der Vertrag vor
allem folgendes bestimmt: "Die Einfuhr von indischem Opium muß aufhören,
sobald in China die Herstellung des Opiums aufgegeben worden ist; inzwischen
soll der Einfuhrzoll für Opium um das Dreifache des früheren Betrages erhöht
werden; die von den indisch-englischen Opiumhändlern aufgespeicherten Opium¬
vorräte im Betrage von etwa 20000 Chests müssen ohne Festsetzung eines
Termins exportiert werden, damit keine Schädigung der englischen Interessen
stattfindet; die indische Einfuhr muß entsprechend verringert werden." In:
übrigen soll das indische Opium von jeder einzelnen chinesischen Provinz ganz
ausgeschlossen werden, sobald in einer solchen auch die Erzeugung und Einfuhr
chinesischen Opiums vollständig eingestellt ist.

Wie ernst es China mit der Unterdrückung des Opiumrauchens meint, beweist
die Tatsache, daß der Anbau des Modus in China in den letzten drei Jahren
um 70 Prozent herabgesetzt worden ist. Nach den Berichten des Generalkonsuls
Sir A. Höhle, der im Auftrage Englands kontrollierte, ob und inwieweit China
die Vertragsbedingung erfüllte, ist in der größten und am weitesten von der
Küste entfernten Provinz Sz'tschwan, wo das meiste Opium erzeugt wurde, die
Produktion von 238000 Picul (1 P. 60 Kx) im Jahre 1906 auf 159000
im Jahre 1908 zurückgegangen und hat seitdem bis 1911 fast ganz aufgehört.
In der Provinz Schansi ging die Mohnkultur von 30000 (1906) auf 20000
Picul (1908) zurück und heute ist von einem nennenswerten Ertrag nicht mehr
die Rede. Auch in der Provinz Milman, wo die Mohnkultur in hoher Blüte
stand, ist sie von 78000 Picul auf 10000, und ähnlich W Kweitschau von 48000
aus 10000 Picul gesunken, während in mehreren Provinzen der Mohnbau so gut
wie verschwunden ist. Man hofft, noch vo<dem Jahre 1917 -- der 31. Dezember
1917 ist als äußerster Termin der indischen Opiumeinfuhr nach China beabsichtigt --
jeden Mohnbau für Opiumzwecke in China zu unterdrücken. Im übrigen ist
für den durch das Verschwinden der Mohnkulturen entstehenden Verlust an Ein¬
kommen der Bevölkerung ein Ersatz geboten durch die zahlreicheren und billigeren
Nahrungsmittel, und die Mandschurei hat sogar in der statt des Modus an¬
gebauten Soyabohne einen gewinnbringenden Ausfuhrartikel erhalten. (Vgl. hierzu
die Mitteilungen der Frankfurter Zeitung vom 5. Februar 1912 über den
Bericht des Sekretärs der britischen Gesellschaft für Unterdrückung des Opium-
Handels. Jos. G. Alexander, auf der Opiumkonferenz im Haag.)

Was endlich die Beschlüsse dieser am 1. Dezember 1911 eröffneten und
am 23. Januar 1912 geschlossenen Internationalen Opiumkonferenz im Haag
betrifft, so enthalten die fünf ersten Artikel Bestimmungen über Verbot und


Der Aampf gegen das Dpium in Lhma

1910 festgesetzt war, erst am 1. Dezember 1911 eröffnet werden. Dieser
Konferenz ging jedoch das am 8. Mai 1911 zwischen England und China
vereinbarte Opium aZreemsnt voraus, welches voraussichtlich in Zukunft den
Vertragsstaaten als Muster für die Regelung des Opiumverkehrs mit China
dienen wird. Besondere Bestimmungen ermöglichen den Übergang aus dem
bisherigen Zustande in die vereinbarte Neuordnung, indem der Vertrag vor
allem folgendes bestimmt: „Die Einfuhr von indischem Opium muß aufhören,
sobald in China die Herstellung des Opiums aufgegeben worden ist; inzwischen
soll der Einfuhrzoll für Opium um das Dreifache des früheren Betrages erhöht
werden; die von den indisch-englischen Opiumhändlern aufgespeicherten Opium¬
vorräte im Betrage von etwa 20000 Chests müssen ohne Festsetzung eines
Termins exportiert werden, damit keine Schädigung der englischen Interessen
stattfindet; die indische Einfuhr muß entsprechend verringert werden." In:
übrigen soll das indische Opium von jeder einzelnen chinesischen Provinz ganz
ausgeschlossen werden, sobald in einer solchen auch die Erzeugung und Einfuhr
chinesischen Opiums vollständig eingestellt ist.

Wie ernst es China mit der Unterdrückung des Opiumrauchens meint, beweist
die Tatsache, daß der Anbau des Modus in China in den letzten drei Jahren
um 70 Prozent herabgesetzt worden ist. Nach den Berichten des Generalkonsuls
Sir A. Höhle, der im Auftrage Englands kontrollierte, ob und inwieweit China
die Vertragsbedingung erfüllte, ist in der größten und am weitesten von der
Küste entfernten Provinz Sz'tschwan, wo das meiste Opium erzeugt wurde, die
Produktion von 238000 Picul (1 P. 60 Kx) im Jahre 1906 auf 159000
im Jahre 1908 zurückgegangen und hat seitdem bis 1911 fast ganz aufgehört.
In der Provinz Schansi ging die Mohnkultur von 30000 (1906) auf 20000
Picul (1908) zurück und heute ist von einem nennenswerten Ertrag nicht mehr
die Rede. Auch in der Provinz Milman, wo die Mohnkultur in hoher Blüte
stand, ist sie von 78000 Picul auf 10000, und ähnlich W Kweitschau von 48000
aus 10000 Picul gesunken, während in mehreren Provinzen der Mohnbau so gut
wie verschwunden ist. Man hofft, noch vo<dem Jahre 1917 — der 31. Dezember
1917 ist als äußerster Termin der indischen Opiumeinfuhr nach China beabsichtigt —
jeden Mohnbau für Opiumzwecke in China zu unterdrücken. Im übrigen ist
für den durch das Verschwinden der Mohnkulturen entstehenden Verlust an Ein¬
kommen der Bevölkerung ein Ersatz geboten durch die zahlreicheren und billigeren
Nahrungsmittel, und die Mandschurei hat sogar in der statt des Modus an¬
gebauten Soyabohne einen gewinnbringenden Ausfuhrartikel erhalten. (Vgl. hierzu
die Mitteilungen der Frankfurter Zeitung vom 5. Februar 1912 über den
Bericht des Sekretärs der britischen Gesellschaft für Unterdrückung des Opium-
Handels. Jos. G. Alexander, auf der Opiumkonferenz im Haag.)

Was endlich die Beschlüsse dieser am 1. Dezember 1911 eröffneten und
am 23. Januar 1912 geschlossenen Internationalen Opiumkonferenz im Haag
betrifft, so enthalten die fünf ersten Artikel Bestimmungen über Verbot und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519/303>, abgerufen am 27.07.2024.