Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.Der Kampf gegen das Gpium in Lhina englische Regierung unter dem Drucke der Bestrebungen der "Britischen Da nun die Opium einführenden Staaten auch auf ihre vom Mohnbau Der Kampf gegen das Gpium in Lhina englische Regierung unter dem Drucke der Bestrebungen der „Britischen Da nun die Opium einführenden Staaten auch auf ihre vom Mohnbau <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0302" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/325822"/> <fw type="header" place="top"> Der Kampf gegen das Gpium in Lhina</fw><lb/> <p xml:id="ID_1180" prev="#ID_1179"> englische Regierung unter dem Drucke der Bestrebungen der „Britischen<lb/> Gesellschaft für Unterdrückung des Opiumhandels" sich im Jahre 1907 dazu<lb/> entschloß, mit China einen Vertrag abzuschließen, durch welchen die Einfuhr<lb/> indischen Opiums auf 51000 Chests (1 Esche 38,1 Kx) festgesetzt wurde. Diese<lb/> Menge sollte alljährlich um 5100 Chests verringert werden, so daß die Einfuhr<lb/> nach zehn Jahren vollständig aufhören mußte. Dieser Vertrag ist aber seitens<lb/> der englischen Regierung in Indien nicht innegehalten worden, weil sie in hohem<lb/> Grade an der Aufrechterhaltung des Opiumhandels mit China interessiert U;<lb/> denn sie hat in den unter direkter englischer Verwaltung stehenden Teilen Indiens<lb/> das Opiummonopol und bezieht auch reichliche Abgaben von dem in den Ein¬<lb/> geborenenstaaten Indiens bereiteten Opium. Die Masse des in den Regierungs¬<lb/> fabriken zu Patna und Ghazipur hergestellten Opiums wird nach China importiert,<lb/> und folgende Ziffern mögen beweisen, wie wenig die englische Regierung in<lb/> Indien dem Vertrage von 1907 gerecht geworven ist: In den Jahren 1908 bis<lb/> 1911 duchte die indische Regierung einen Betrag von nicht weniger als<lb/> 13183900 Pfd. Sterl., während sie normalerweise in diesem Zeitraum nur<lb/> 5226000 Pfd. Sterl. aus dem chinesischen Opiumhandel hätte beziehen dürfen!<lb/> Große Mengen Opium wurden nach den Straits settlements geschickt, dort<lb/> umgeschifft und nach China versandt, wo dieses Gift vertragsmäßig aufgenommen<lb/> werden mußte. Als es in China endlich gelang, dieses Vorgehen der indischen<lb/> Regierung aufzudecken, versprach diese, künftig die nach den Straits settlements<lb/> ausgeführten Waren mit einem besonderen Zeichen zu versehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1181" next="#ID_1182"> Da nun die Opium einführenden Staaten auch auf ihre vom Mohnbau<lb/> lebende Bevölkerung Rücksicht zu nehmen hatten, so wurde auf der im Jahre 1909<lb/> auf Anregung Amerikas einberufenen Internationalen Opiumkonferenz in<lb/> Schanghai die Grundlage für ein endgültiges, sämtliche Vertragsstaaten bindendes<lb/> Übereinkommen gefunden, und zwar stellte man sich dabei vollständig auf den<lb/> Boden des kaiserlichen Edikts von 1906! Die amerikanische Regierung, welche<lb/> an der Lösung der Opiumfrage besonders dadurch interessiert war, daß in den<lb/> westlichen Staaten infolge der Zunahme des chinesischen Elements der Opium¬<lb/> genuß auch unter der weißen Bevölkerung in erschreckendem Maße zugenommen<lb/> hatte, ließ nunmehr für die Internationale Opiumkonferenz im Haag ein<lb/> Programm ausarbeiten, dessen endgültige Feststellung langwierige Verhand¬<lb/> lungen zwischen den beteiligten Staaten erforderte. Besonders wurden die Ver¬<lb/> handlungen dadurch verzögert, daß England seine Teilnahme an der Konferenz<lb/> von der Bedingung abhängig machte, daß auch die Herstellung und der Verkauf<lb/> von Morphium, Kokain und ähnlichen Drogen denselben beschränkenden Be¬<lb/> stimmungen unterworfen sein sollten wie das Opium. Und dieses Verlangen<lb/> Englands war wohl berechtigt; denn es konnte nicht zulassen, daß das von ihm<lb/> für einen hohen Kulturzweck dargebrachte Opfer anderen Staaten, welche die<lb/> genannten Drogen lieferten, Gewinn brachte. Infolge der hierdurch entstandenen<lb/> Verzögerung konnte die Konferenz, deren Beginn ursprünglich auf den 1. Juli</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0302]
Der Kampf gegen das Gpium in Lhina
englische Regierung unter dem Drucke der Bestrebungen der „Britischen
Gesellschaft für Unterdrückung des Opiumhandels" sich im Jahre 1907 dazu
entschloß, mit China einen Vertrag abzuschließen, durch welchen die Einfuhr
indischen Opiums auf 51000 Chests (1 Esche 38,1 Kx) festgesetzt wurde. Diese
Menge sollte alljährlich um 5100 Chests verringert werden, so daß die Einfuhr
nach zehn Jahren vollständig aufhören mußte. Dieser Vertrag ist aber seitens
der englischen Regierung in Indien nicht innegehalten worden, weil sie in hohem
Grade an der Aufrechterhaltung des Opiumhandels mit China interessiert U;
denn sie hat in den unter direkter englischer Verwaltung stehenden Teilen Indiens
das Opiummonopol und bezieht auch reichliche Abgaben von dem in den Ein¬
geborenenstaaten Indiens bereiteten Opium. Die Masse des in den Regierungs¬
fabriken zu Patna und Ghazipur hergestellten Opiums wird nach China importiert,
und folgende Ziffern mögen beweisen, wie wenig die englische Regierung in
Indien dem Vertrage von 1907 gerecht geworven ist: In den Jahren 1908 bis
1911 duchte die indische Regierung einen Betrag von nicht weniger als
13183900 Pfd. Sterl., während sie normalerweise in diesem Zeitraum nur
5226000 Pfd. Sterl. aus dem chinesischen Opiumhandel hätte beziehen dürfen!
Große Mengen Opium wurden nach den Straits settlements geschickt, dort
umgeschifft und nach China versandt, wo dieses Gift vertragsmäßig aufgenommen
werden mußte. Als es in China endlich gelang, dieses Vorgehen der indischen
Regierung aufzudecken, versprach diese, künftig die nach den Straits settlements
ausgeführten Waren mit einem besonderen Zeichen zu versehen.
Da nun die Opium einführenden Staaten auch auf ihre vom Mohnbau
lebende Bevölkerung Rücksicht zu nehmen hatten, so wurde auf der im Jahre 1909
auf Anregung Amerikas einberufenen Internationalen Opiumkonferenz in
Schanghai die Grundlage für ein endgültiges, sämtliche Vertragsstaaten bindendes
Übereinkommen gefunden, und zwar stellte man sich dabei vollständig auf den
Boden des kaiserlichen Edikts von 1906! Die amerikanische Regierung, welche
an der Lösung der Opiumfrage besonders dadurch interessiert war, daß in den
westlichen Staaten infolge der Zunahme des chinesischen Elements der Opium¬
genuß auch unter der weißen Bevölkerung in erschreckendem Maße zugenommen
hatte, ließ nunmehr für die Internationale Opiumkonferenz im Haag ein
Programm ausarbeiten, dessen endgültige Feststellung langwierige Verhand¬
lungen zwischen den beteiligten Staaten erforderte. Besonders wurden die Ver¬
handlungen dadurch verzögert, daß England seine Teilnahme an der Konferenz
von der Bedingung abhängig machte, daß auch die Herstellung und der Verkauf
von Morphium, Kokain und ähnlichen Drogen denselben beschränkenden Be¬
stimmungen unterworfen sein sollten wie das Opium. Und dieses Verlangen
Englands war wohl berechtigt; denn es konnte nicht zulassen, daß das von ihm
für einen hohen Kulturzweck dargebrachte Opfer anderen Staaten, welche die
genannten Drogen lieferten, Gewinn brachte. Infolge der hierdurch entstandenen
Verzögerung konnte die Konferenz, deren Beginn ursprünglich auf den 1. Juli
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |