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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.

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Das Symbol im Kulturleben

Innerhalb der völkischen Gemeinschaft bedient man sich auch auf anderen
Gebieten symbolischer Formen als Mittel zu allgemein verständlicher und ein für
allemal bestimmter Fixierung von abstrakten Vorgängen. Das ist vor allen Dingen
auf dem Gebiete des Rechtes der Fall*). Die Wurzel des Rechtssymbols glauben
wir in der Absicht suchen zu müssen, den unanschaulichen, abstrakten Rechtsvorgang
in anschaulicher, daher allen verständlicher und ein für allemal in ihren Grund¬
lagen bestimmter Form festzulegen. Das Rechtssymbol ist als ein Bestandteil der
Rechtsform gedacht und hat daher vor allem als allgemein verständliches Ausdrucks¬
mittel für bestimmte Rechtsvorgänge Bedeutung. Auch hier übrigens zerstört die
weitere, denkende Bearbeitung und begriffliche Fixierung des Rechtes die alten
Symbole. Sie raubt ihnen den Inhalt, macht sie zu toten Formen. Selbst dann
aber behalten sie ihre formale Kraft noch bei. Rechtssymbole werden nur um
ihrer Ehrwürdigkeit willen beibehalten, obgleich sie für die Gegenwart keinen Inhalt
mehr haben. Aus dem Rechte übernimmt zugleich die Sprache jene Symbole und
verwendet sie als Wortsymbole, die allgemein verständlich sind, obgleich die Vor-
gänge, die ihnen zugrunde lagen, längst nicht mehr vorhanden, längst vergessen sind.

Im vollsten Maße entfaltet das Symbol aber erst auf dem Gebiete der Kunst
seine soziale, seine gemeinschaftsbildende Kraft. Jeder Künstler, der sein Erleben
und Fühlen in einem Kunstwerk anschaulich zum Ausdruck bringt, schafft ein
Symbol. Dieses Symbol ist einer um so größeren menschlichen Gemeinschaft
verständlich, je weniger sich der Künstler darauf beschränkt hat, sein nur persön¬
liches Erleben und Fühlen, sein höchst individuelles Ich darin zum Ausdruck zu
bringen, je mehr er sich bemüht hat, in seinem Kunstwerk das Typische, das All¬
gemein-Menschliche zu erfassen und anschaulich zu gestalten. Jede individualistische
und naturalistische Kunst ist einem nur beschränkten Kreise von Menschen und
einer eng umgrenzten Zeitspanne verständlich. Eine typische und auf das All¬
gemein-Menschliche gerichtete Kunst dagegen vergrößert nicht nur ihre Gemeinde
unter den Menschen, sondern verschafft sich auch eine längere Lebenszeit. Jene
Kunst endlich, die die Summe menschlicher Erfahrung in Glück und Leid in einem
Kunstwerk zum Ausdruck zu bringen versteht, die das "Ideal" im Kunstwerk genau
so zu gestalten weiß wie die Religion im Gottessymbol, jene Kunst ist erhaben
über Raum und Zeit, sie spricht zu allen Menschen**).

Hier stehen wir an der Stelle, wo es angezeigt erscheint, auf unsere eigene
Zeit den Blick zurückzulenken und zu untersuchen, ob in ihr das Symbol in der
Tat jene Aufgabe löst, die Schleiinger ihm für die Gegenwart zuschreibt, ob das
Symbol in ihr in der Tat "als Hinaufrücken alles Erlebens zu idealer Voll¬
endung strebt".

Wir zweifeln daran, daß gerade in der Gegenwart das Symbol diese Macht
besitzt, wenn wir auch nicht ableugnen wollen, daß es vielleicht bald wieder zu
dieser Macht gelangen wird, ja daß es schon im Kampfe um diese Macht steht.
Vorläufig steht aber unsere Gegenwart noch stark unter dem Zeichen eines ratio-




*) Über "Rechtssymbolik" wird Amtsrichter Warmuth in einem späteren Grenzboten¬
hefte sich äußern.
**) Wir kommen auf das Verhältnis des Symbols zur Kunst in einem besonderen
Aufsatz zurück.
Das Symbol im Kulturleben

Innerhalb der völkischen Gemeinschaft bedient man sich auch auf anderen
Gebieten symbolischer Formen als Mittel zu allgemein verständlicher und ein für
allemal bestimmter Fixierung von abstrakten Vorgängen. Das ist vor allen Dingen
auf dem Gebiete des Rechtes der Fall*). Die Wurzel des Rechtssymbols glauben
wir in der Absicht suchen zu müssen, den unanschaulichen, abstrakten Rechtsvorgang
in anschaulicher, daher allen verständlicher und ein für allemal in ihren Grund¬
lagen bestimmter Form festzulegen. Das Rechtssymbol ist als ein Bestandteil der
Rechtsform gedacht und hat daher vor allem als allgemein verständliches Ausdrucks¬
mittel für bestimmte Rechtsvorgänge Bedeutung. Auch hier übrigens zerstört die
weitere, denkende Bearbeitung und begriffliche Fixierung des Rechtes die alten
Symbole. Sie raubt ihnen den Inhalt, macht sie zu toten Formen. Selbst dann
aber behalten sie ihre formale Kraft noch bei. Rechtssymbole werden nur um
ihrer Ehrwürdigkeit willen beibehalten, obgleich sie für die Gegenwart keinen Inhalt
mehr haben. Aus dem Rechte übernimmt zugleich die Sprache jene Symbole und
verwendet sie als Wortsymbole, die allgemein verständlich sind, obgleich die Vor-
gänge, die ihnen zugrunde lagen, längst nicht mehr vorhanden, längst vergessen sind.

Im vollsten Maße entfaltet das Symbol aber erst auf dem Gebiete der Kunst
seine soziale, seine gemeinschaftsbildende Kraft. Jeder Künstler, der sein Erleben
und Fühlen in einem Kunstwerk anschaulich zum Ausdruck bringt, schafft ein
Symbol. Dieses Symbol ist einer um so größeren menschlichen Gemeinschaft
verständlich, je weniger sich der Künstler darauf beschränkt hat, sein nur persön¬
liches Erleben und Fühlen, sein höchst individuelles Ich darin zum Ausdruck zu
bringen, je mehr er sich bemüht hat, in seinem Kunstwerk das Typische, das All¬
gemein-Menschliche zu erfassen und anschaulich zu gestalten. Jede individualistische
und naturalistische Kunst ist einem nur beschränkten Kreise von Menschen und
einer eng umgrenzten Zeitspanne verständlich. Eine typische und auf das All¬
gemein-Menschliche gerichtete Kunst dagegen vergrößert nicht nur ihre Gemeinde
unter den Menschen, sondern verschafft sich auch eine längere Lebenszeit. Jene
Kunst endlich, die die Summe menschlicher Erfahrung in Glück und Leid in einem
Kunstwerk zum Ausdruck zu bringen versteht, die das „Ideal" im Kunstwerk genau
so zu gestalten weiß wie die Religion im Gottessymbol, jene Kunst ist erhaben
über Raum und Zeit, sie spricht zu allen Menschen**).

Hier stehen wir an der Stelle, wo es angezeigt erscheint, auf unsere eigene
Zeit den Blick zurückzulenken und zu untersuchen, ob in ihr das Symbol in der
Tat jene Aufgabe löst, die Schleiinger ihm für die Gegenwart zuschreibt, ob das
Symbol in ihr in der Tat „als Hinaufrücken alles Erlebens zu idealer Voll¬
endung strebt".

Wir zweifeln daran, daß gerade in der Gegenwart das Symbol diese Macht
besitzt, wenn wir auch nicht ableugnen wollen, daß es vielleicht bald wieder zu
dieser Macht gelangen wird, ja daß es schon im Kampfe um diese Macht steht.
Vorläufig steht aber unsere Gegenwart noch stark unter dem Zeichen eines ratio-




*) Über „Rechtssymbolik" wird Amtsrichter Warmuth in einem späteren Grenzboten¬
hefte sich äußern.
**) Wir kommen auf das Verhältnis des Symbols zur Kunst in einem besonderen
Aufsatz zurück.
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[0055] Das Symbol im Kulturleben Innerhalb der völkischen Gemeinschaft bedient man sich auch auf anderen Gebieten symbolischer Formen als Mittel zu allgemein verständlicher und ein für allemal bestimmter Fixierung von abstrakten Vorgängen. Das ist vor allen Dingen auf dem Gebiete des Rechtes der Fall*). Die Wurzel des Rechtssymbols glauben wir in der Absicht suchen zu müssen, den unanschaulichen, abstrakten Rechtsvorgang in anschaulicher, daher allen verständlicher und ein für allemal in ihren Grund¬ lagen bestimmter Form festzulegen. Das Rechtssymbol ist als ein Bestandteil der Rechtsform gedacht und hat daher vor allem als allgemein verständliches Ausdrucks¬ mittel für bestimmte Rechtsvorgänge Bedeutung. Auch hier übrigens zerstört die weitere, denkende Bearbeitung und begriffliche Fixierung des Rechtes die alten Symbole. Sie raubt ihnen den Inhalt, macht sie zu toten Formen. Selbst dann aber behalten sie ihre formale Kraft noch bei. Rechtssymbole werden nur um ihrer Ehrwürdigkeit willen beibehalten, obgleich sie für die Gegenwart keinen Inhalt mehr haben. Aus dem Rechte übernimmt zugleich die Sprache jene Symbole und verwendet sie als Wortsymbole, die allgemein verständlich sind, obgleich die Vor- gänge, die ihnen zugrunde lagen, längst nicht mehr vorhanden, längst vergessen sind. Im vollsten Maße entfaltet das Symbol aber erst auf dem Gebiete der Kunst seine soziale, seine gemeinschaftsbildende Kraft. Jeder Künstler, der sein Erleben und Fühlen in einem Kunstwerk anschaulich zum Ausdruck bringt, schafft ein Symbol. Dieses Symbol ist einer um so größeren menschlichen Gemeinschaft verständlich, je weniger sich der Künstler darauf beschränkt hat, sein nur persön¬ liches Erleben und Fühlen, sein höchst individuelles Ich darin zum Ausdruck zu bringen, je mehr er sich bemüht hat, in seinem Kunstwerk das Typische, das All¬ gemein-Menschliche zu erfassen und anschaulich zu gestalten. Jede individualistische und naturalistische Kunst ist einem nur beschränkten Kreise von Menschen und einer eng umgrenzten Zeitspanne verständlich. Eine typische und auf das All¬ gemein-Menschliche gerichtete Kunst dagegen vergrößert nicht nur ihre Gemeinde unter den Menschen, sondern verschafft sich auch eine längere Lebenszeit. Jene Kunst endlich, die die Summe menschlicher Erfahrung in Glück und Leid in einem Kunstwerk zum Ausdruck zu bringen versteht, die das „Ideal" im Kunstwerk genau so zu gestalten weiß wie die Religion im Gottessymbol, jene Kunst ist erhaben über Raum und Zeit, sie spricht zu allen Menschen**). Hier stehen wir an der Stelle, wo es angezeigt erscheint, auf unsere eigene Zeit den Blick zurückzulenken und zu untersuchen, ob in ihr das Symbol in der Tat jene Aufgabe löst, die Schleiinger ihm für die Gegenwart zuschreibt, ob das Symbol in ihr in der Tat „als Hinaufrücken alles Erlebens zu idealer Voll¬ endung strebt". Wir zweifeln daran, daß gerade in der Gegenwart das Symbol diese Macht besitzt, wenn wir auch nicht ableugnen wollen, daß es vielleicht bald wieder zu dieser Macht gelangen wird, ja daß es schon im Kampfe um diese Macht steht. Vorläufig steht aber unsere Gegenwart noch stark unter dem Zeichen eines ratio- *) Über „Rechtssymbolik" wird Amtsrichter Warmuth in einem späteren Grenzboten¬ hefte sich äußern. **) Wir kommen auf das Verhältnis des Symbols zur Kunst in einem besonderen Aufsatz zurück.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869/55>, abgerufen am 04.07.2024.