Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Lismarcks Stellung zum Auswcmderungsproblem

mals populären national-ökonomischen Ansicht übereinstimmenden Überzeugung,
daß die Auswanderung dem Heimatlande in nationaler und ökonomischer Be¬
ziehung nur "Kräfte entziehe"*), während sie dem Einwanderungslande reiche
Vorteile zuführe. Er berechnete, daß der Aluswanderer, ganz abgesehen von den
Kosten der Auswanderung, eine Summe von Erziehungskapital dem Mutter¬
lande entzöge**). Daß der Auswanderer auch einen positiven Nutzen für die
verlassene Heimat bedeuten kann, daß er nach dem Worte des Horaz mit dem
Klima nicht die Gesinnung zu wechseln braucht***), daß die Nationalgesinnung
eines Volkes nicht in äußerlicher politischer Abhängigkeit besteht, sondern (nach
Schillers Definition) in der Ähnlichkeit und Übereinstimmung seiner Meinungen
und Neigungen bei Gegenständen, über die eine andere Nation anders denkt's-),
daß schließlich der Auswandererspruch "ubi bene, ibi pglrm" nach Wilhelm
Meister auch gedeutet werden kann: "Wo ich nütze, ist mein Vaterland", all
das würde Bismarck niemals zugegeben haben.

Darum hatte er von jeher der Auswanderung nur widerwillig die not¬
wendige staatliche Unterstützung angedeihen lassen und in der Reichsverfassung
die mit Recht "selbstmörderisch" genannte Verfügung getroffen, daß der Aus¬
wanderer nach zehnjähriger Abwesenheit von der Henne seine Staatsangehörigkeit
verliere. Je intensiver er sich aber mit der Frage befassen mußte -- und dieser
Zwang trat erst ein, als sie im Zusammenhang mit der Schutzzoll- und Kolonial¬
bewegung staatliche Berücksichtigung erforderte --, um so bewußter schränkte er
die Auswanderung ein im Sinne des ominösen von der Heydtschen Reskripts
vom 3. November 1859, das den nach Brasilien Abwandernden seinen Schutz
entzog, weil diese dort in ungesundes Klima und in ein sklavenähnliches Ab¬
hängigkeitsverhältnis gerieten. Kategorisch erklärte er daher: "Auswanderer sind
vom nationalen Standpunkt als Überläufer anzusehen. Die Betätigung eines
Interesses für dieselben seitens des Staates ist unpraktisch, und die dahin
gerichteten Bestrebungen sind nur durch das geringe Maß von nationalem Selbst¬
gefühl der Deutschen zu erklären"ff). Charakteristisch hierfür ist ein Erlaß vom
15. Oktober 187!Z, der den staatlichen Organen verbot, auswandernden Deutschen
die Unterstützung des Reiches zu gewähren, die nur seinen Angehörigen zukomme
und nicht denen, die freiwillig aufgehört hätten, es zu seinfff); ebenso einer
vom 20. Mai 1881, der als Richtschnur für die staatliche Auswanderungspolitik
angibt, die Auswanderung nicht zu erleichtern, sondern eher, wenn auch nicht
auf dem Wege der Presston, zu erschweren und auf jeden Fall allen staatlichen








") Mittnacht. Erinnerungen an Bismarck, N. F. 44. Stuttgart 1905.
*") Man hat das von Auswandernden der Heimat entzogene Kapital auf durchschnittlich
600 Mark, das Erziehuugskapital auf 2260 Mark berechnet.
Vgl. H. Lange, "Erinnerungen aus dem Sachsenwald", Halle 1912, S. 31.
"
f) Vgl. auch Rohrbach, "Der deutsche Gedanke in der Welt, Düsseldorf 1912. und
R. Hoeniger, "Das Deutschtum im Ausland", Leipzig 1913.
"
ff) Poschinger, "Stunden bei Bismarck, Wien 1910, S. 87.
11s) Poschinger, "Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck" I 139.
Lismarcks Stellung zum Auswcmderungsproblem

mals populären national-ökonomischen Ansicht übereinstimmenden Überzeugung,
daß die Auswanderung dem Heimatlande in nationaler und ökonomischer Be¬
ziehung nur „Kräfte entziehe"*), während sie dem Einwanderungslande reiche
Vorteile zuführe. Er berechnete, daß der Aluswanderer, ganz abgesehen von den
Kosten der Auswanderung, eine Summe von Erziehungskapital dem Mutter¬
lande entzöge**). Daß der Auswanderer auch einen positiven Nutzen für die
verlassene Heimat bedeuten kann, daß er nach dem Worte des Horaz mit dem
Klima nicht die Gesinnung zu wechseln braucht***), daß die Nationalgesinnung
eines Volkes nicht in äußerlicher politischer Abhängigkeit besteht, sondern (nach
Schillers Definition) in der Ähnlichkeit und Übereinstimmung seiner Meinungen
und Neigungen bei Gegenständen, über die eine andere Nation anders denkt's-),
daß schließlich der Auswandererspruch „ubi bene, ibi pglrm" nach Wilhelm
Meister auch gedeutet werden kann: „Wo ich nütze, ist mein Vaterland", all
das würde Bismarck niemals zugegeben haben.

Darum hatte er von jeher der Auswanderung nur widerwillig die not¬
wendige staatliche Unterstützung angedeihen lassen und in der Reichsverfassung
die mit Recht „selbstmörderisch" genannte Verfügung getroffen, daß der Aus¬
wanderer nach zehnjähriger Abwesenheit von der Henne seine Staatsangehörigkeit
verliere. Je intensiver er sich aber mit der Frage befassen mußte — und dieser
Zwang trat erst ein, als sie im Zusammenhang mit der Schutzzoll- und Kolonial¬
bewegung staatliche Berücksichtigung erforderte —, um so bewußter schränkte er
die Auswanderung ein im Sinne des ominösen von der Heydtschen Reskripts
vom 3. November 1859, das den nach Brasilien Abwandernden seinen Schutz
entzog, weil diese dort in ungesundes Klima und in ein sklavenähnliches Ab¬
hängigkeitsverhältnis gerieten. Kategorisch erklärte er daher: „Auswanderer sind
vom nationalen Standpunkt als Überläufer anzusehen. Die Betätigung eines
Interesses für dieselben seitens des Staates ist unpraktisch, und die dahin
gerichteten Bestrebungen sind nur durch das geringe Maß von nationalem Selbst¬
gefühl der Deutschen zu erklären"ff). Charakteristisch hierfür ist ein Erlaß vom
15. Oktober 187!Z, der den staatlichen Organen verbot, auswandernden Deutschen
die Unterstützung des Reiches zu gewähren, die nur seinen Angehörigen zukomme
und nicht denen, die freiwillig aufgehört hätten, es zu seinfff); ebenso einer
vom 20. Mai 1881, der als Richtschnur für die staatliche Auswanderungspolitik
angibt, die Auswanderung nicht zu erleichtern, sondern eher, wenn auch nicht
auf dem Wege der Presston, zu erschweren und auf jeden Fall allen staatlichen








") Mittnacht. Erinnerungen an Bismarck, N. F. 44. Stuttgart 1905.
*") Man hat das von Auswandernden der Heimat entzogene Kapital auf durchschnittlich
600 Mark, das Erziehuugskapital auf 2260 Mark berechnet.
Vgl. H. Lange, „Erinnerungen aus dem Sachsenwald", Halle 1912, S. 31.
"
f) Vgl. auch Rohrbach, „Der deutsche Gedanke in der Welt, Düsseldorf 1912. und
R. Hoeniger, „Das Deutschtum im Ausland", Leipzig 1913.
"
ff) Poschinger, „Stunden bei Bismarck, Wien 1910, S. 87.
11s) Poschinger, „Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck" I 139.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0037" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/324907"/>
          <fw type="header" place="top"> Lismarcks Stellung zum Auswcmderungsproblem</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_88" prev="#ID_87"> mals populären national-ökonomischen Ansicht übereinstimmenden Überzeugung,<lb/>
daß die Auswanderung dem Heimatlande in nationaler und ökonomischer Be¬<lb/>
ziehung nur &#x201E;Kräfte entziehe"*), während sie dem Einwanderungslande reiche<lb/>
Vorteile zuführe. Er berechnete, daß der Aluswanderer, ganz abgesehen von den<lb/>
Kosten der Auswanderung, eine Summe von Erziehungskapital dem Mutter¬<lb/>
lande entzöge**). Daß der Auswanderer auch einen positiven Nutzen für die<lb/>
verlassene Heimat bedeuten kann, daß er nach dem Worte des Horaz mit dem<lb/>
Klima nicht die Gesinnung zu wechseln braucht***), daß die Nationalgesinnung<lb/>
eines Volkes nicht in äußerlicher politischer Abhängigkeit besteht, sondern (nach<lb/>
Schillers Definition) in der Ähnlichkeit und Übereinstimmung seiner Meinungen<lb/>
und Neigungen bei Gegenständen, über die eine andere Nation anders denkt's-),<lb/>
daß schließlich der Auswandererspruch &#x201E;ubi bene, ibi pglrm" nach Wilhelm<lb/>
Meister auch gedeutet werden kann: &#x201E;Wo ich nütze, ist mein Vaterland", all<lb/>
das würde Bismarck niemals zugegeben haben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_89" next="#ID_90"> Darum hatte er von jeher der Auswanderung nur widerwillig die not¬<lb/>
wendige staatliche Unterstützung angedeihen lassen und in der Reichsverfassung<lb/>
die mit Recht &#x201E;selbstmörderisch" genannte Verfügung getroffen, daß der Aus¬<lb/>
wanderer nach zehnjähriger Abwesenheit von der Henne seine Staatsangehörigkeit<lb/>
verliere. Je intensiver er sich aber mit der Frage befassen mußte &#x2014; und dieser<lb/>
Zwang trat erst ein, als sie im Zusammenhang mit der Schutzzoll- und Kolonial¬<lb/>
bewegung staatliche Berücksichtigung erforderte &#x2014;, um so bewußter schränkte er<lb/>
die Auswanderung ein im Sinne des ominösen von der Heydtschen Reskripts<lb/>
vom 3. November 1859, das den nach Brasilien Abwandernden seinen Schutz<lb/>
entzog, weil diese dort in ungesundes Klima und in ein sklavenähnliches Ab¬<lb/>
hängigkeitsverhältnis gerieten. Kategorisch erklärte er daher: &#x201E;Auswanderer sind<lb/>
vom nationalen Standpunkt als Überläufer anzusehen. Die Betätigung eines<lb/>
Interesses für dieselben seitens des Staates ist unpraktisch, und die dahin<lb/>
gerichteten Bestrebungen sind nur durch das geringe Maß von nationalem Selbst¬<lb/>
gefühl der Deutschen zu erklären"ff). Charakteristisch hierfür ist ein Erlaß vom<lb/>
15. Oktober 187!Z, der den staatlichen Organen verbot, auswandernden Deutschen<lb/>
die Unterstützung des Reiches zu gewähren, die nur seinen Angehörigen zukomme<lb/>
und nicht denen, die freiwillig aufgehört hätten, es zu seinfff); ebenso einer<lb/>
vom 20. Mai 1881, der als Richtschnur für die staatliche Auswanderungspolitik<lb/>
angibt, die Auswanderung nicht zu erleichtern, sondern eher, wenn auch nicht<lb/>
auf dem Wege der Presston, zu erschweren und auf jeden Fall allen staatlichen</p><lb/>
          <note xml:id="FID_7" place="foot"> ") Mittnacht. Erinnerungen an Bismarck, N. F. 44. Stuttgart 1905.</note><lb/>
          <note xml:id="FID_8" place="foot"> *") Man hat das von Auswandernden der Heimat entzogene Kapital auf durchschnittlich<lb/>
600 Mark, das Erziehuugskapital auf 2260 Mark berechnet.</note><lb/>
          <note xml:id="FID_9" place="foot"> Vgl. H. Lange, &#x201E;Erinnerungen aus dem Sachsenwald", Halle 1912, S. 31.<lb/>
"</note><lb/>
          <note xml:id="FID_10" place="foot"> f) Vgl. auch Rohrbach, &#x201E;Der deutsche Gedanke in der Welt, Düsseldorf 1912. und<lb/>
R. Hoeniger, &#x201E;Das Deutschtum im Ausland", Leipzig 1913.<lb/>
"</note><lb/>
          <note xml:id="FID_11" place="foot"> ff) Poschinger, &#x201E;Stunden bei Bismarck, Wien 1910, S. 87.</note><lb/>
          <note xml:id="FID_12" place="foot"> 11s) Poschinger, &#x201E;Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck" I 139.</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0037] Lismarcks Stellung zum Auswcmderungsproblem mals populären national-ökonomischen Ansicht übereinstimmenden Überzeugung, daß die Auswanderung dem Heimatlande in nationaler und ökonomischer Be¬ ziehung nur „Kräfte entziehe"*), während sie dem Einwanderungslande reiche Vorteile zuführe. Er berechnete, daß der Aluswanderer, ganz abgesehen von den Kosten der Auswanderung, eine Summe von Erziehungskapital dem Mutter¬ lande entzöge**). Daß der Auswanderer auch einen positiven Nutzen für die verlassene Heimat bedeuten kann, daß er nach dem Worte des Horaz mit dem Klima nicht die Gesinnung zu wechseln braucht***), daß die Nationalgesinnung eines Volkes nicht in äußerlicher politischer Abhängigkeit besteht, sondern (nach Schillers Definition) in der Ähnlichkeit und Übereinstimmung seiner Meinungen und Neigungen bei Gegenständen, über die eine andere Nation anders denkt's-), daß schließlich der Auswandererspruch „ubi bene, ibi pglrm" nach Wilhelm Meister auch gedeutet werden kann: „Wo ich nütze, ist mein Vaterland", all das würde Bismarck niemals zugegeben haben. Darum hatte er von jeher der Auswanderung nur widerwillig die not¬ wendige staatliche Unterstützung angedeihen lassen und in der Reichsverfassung die mit Recht „selbstmörderisch" genannte Verfügung getroffen, daß der Aus¬ wanderer nach zehnjähriger Abwesenheit von der Henne seine Staatsangehörigkeit verliere. Je intensiver er sich aber mit der Frage befassen mußte — und dieser Zwang trat erst ein, als sie im Zusammenhang mit der Schutzzoll- und Kolonial¬ bewegung staatliche Berücksichtigung erforderte —, um so bewußter schränkte er die Auswanderung ein im Sinne des ominösen von der Heydtschen Reskripts vom 3. November 1859, das den nach Brasilien Abwandernden seinen Schutz entzog, weil diese dort in ungesundes Klima und in ein sklavenähnliches Ab¬ hängigkeitsverhältnis gerieten. Kategorisch erklärte er daher: „Auswanderer sind vom nationalen Standpunkt als Überläufer anzusehen. Die Betätigung eines Interesses für dieselben seitens des Staates ist unpraktisch, und die dahin gerichteten Bestrebungen sind nur durch das geringe Maß von nationalem Selbst¬ gefühl der Deutschen zu erklären"ff). Charakteristisch hierfür ist ein Erlaß vom 15. Oktober 187!Z, der den staatlichen Organen verbot, auswandernden Deutschen die Unterstützung des Reiches zu gewähren, die nur seinen Angehörigen zukomme und nicht denen, die freiwillig aufgehört hätten, es zu seinfff); ebenso einer vom 20. Mai 1881, der als Richtschnur für die staatliche Auswanderungspolitik angibt, die Auswanderung nicht zu erleichtern, sondern eher, wenn auch nicht auf dem Wege der Presston, zu erschweren und auf jeden Fall allen staatlichen ") Mittnacht. Erinnerungen an Bismarck, N. F. 44. Stuttgart 1905. *") Man hat das von Auswandernden der Heimat entzogene Kapital auf durchschnittlich 600 Mark, das Erziehuugskapital auf 2260 Mark berechnet. Vgl. H. Lange, „Erinnerungen aus dem Sachsenwald", Halle 1912, S. 31. " f) Vgl. auch Rohrbach, „Der deutsche Gedanke in der Welt, Düsseldorf 1912. und R. Hoeniger, „Das Deutschtum im Ausland", Leipzig 1913. " ff) Poschinger, „Stunden bei Bismarck, Wien 1910, S. 87. 11s) Poschinger, „Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck" I 139.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869/37
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869/37>, abgerufen am 22.12.2024.