Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.Gleiches Wahlrecht? [Beginn Spaltensatz] Aus der nebenstehenden statistischen Die gewaltigen Größenunter¬ Ebenso meines Wissens neu wie [Spaltenumbruch][Ende Spaltensatz] reizvoll ist dagegen der Versuch, ein ausgesprochenes Klassenwahlrecht in seinen Wer von der mittelalterlich anmutenden Schale abzusehen vermag, wird Von den acht Klassen, die das bremische Wahlsystem (Bürgerschaftsgesetz Gleiches Wahlrecht? [Beginn Spaltensatz] Aus der nebenstehenden statistischen Die gewaltigen Größenunter¬ Ebenso meines Wissens neu wie [Spaltenumbruch][Ende Spaltensatz] reizvoll ist dagegen der Versuch, ein ausgesprochenes Klassenwahlrecht in seinen Wer von der mittelalterlich anmutenden Schale abzusehen vermag, wird Von den acht Klassen, die das bremische Wahlsystem (Bürgerschaftsgesetz <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0410" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322812"/> <fw type="header" place="top"> Gleiches Wahlrecht?</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_2001" prev="#ID_2000"> Aus der nebenstehenden statistischen<lb/> Zusammenstellung erhellt, wieviel<lb/> Prozent der Wähler auf jede<lb/> Ziffernstufe des Pluralwahlrechts<lb/> entfallen. Ein ganz deutliches<lb/> Anschwellen der Anteile mittleren<lb/> Grades, ein Maximum der Wähler<lb/> in den Wahlbezirken durchschnitt¬<lb/> licher Größe ist noch von dem<lb/> Gedanken übrig geblieben, das<lb/> Reich in gleiche Bezirke von an¬<lb/> nähernd 25000 Wählern zu glie¬<lb/> dern. Die in den verflossenen<lb/> vierzig Jahren entstandenen Ex¬<lb/> treme erklären sich aus dem Zurück¬<lb/> bleiben des agrarischen Ostens, dem<lb/> plötzlichen Wachstum der Jndustrie-<lb/> gegenden und dem Vorhandensein<lb/> der kleinen Kreise Schaumburg-<lb/> Lippe und Waldeck, denen als<lb/> Bundesstaaten mindestens ein Ab¬<lb/> geordneter zufallen mußte.</p> <p xml:id="ID_2002"> Die gewaltigen Größenunter¬<lb/> schiede unserer Reichswahlkreise<lb/> sind wiederholt betont, aber, so<lb/> viel ich sehe, noch niemals so<lb/> lebendig veranschaulicht worden,<lb/> wie es mit dem Ausdruck in<lb/> Pluralstimmen geschieht.</p> <p xml:id="ID_2003" next="#ID_2004"> Ebenso meines Wissens neu wie</p> <cb/><lb/> <table facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_322400/figures/grenzboten_341895_322400_322812_003.jpg"> <row> <cell> 8haben von denund erlangen damit<lb/> LAnteil amPolitischen<lb/> L<lb/> >L-WählernEinfluß<lb/> in Prozentenin Prozenten<lb/> N-un Reichin Bremenim Reichin Bremen<lb/> 13,366,3^22,7<lb/> 28,117,72,38,7<lb/> 33,61,6<lb/> 46,73,6<lb/> 56,617,84,626,3<lb/> 610,1^,23,02,0<lb/> 710,62,S^6,3<lb/> 311,8<lb/> 911,8140'<lb/> 1013,3'<lb/> 114,77,0<lb/> 124,67,6<lb/> 131,3<lb/> 140,81^6—<lb/> Is0,30,6<lb/> Is1,02.0<lb/> 170,41,0<lb/> 180,41,71.09,3<lb/> 190,41.0<lb/> 20<lb/> 21<lb/> 22<lb/> 23<lb/> 243,624,0<lb/> 25o.i0,3<lb/> 26<lb/> 270,32,7</cell> </row> </table> <cb type="end"/><lb/> <p xml:id="ID_2004" prev="#ID_2003"> reizvoll ist dagegen der Versuch, ein ausgesprochenes Klassenwahlrecht in seinen<lb/> Wirkungen als Pluralwahlrecht zu beleuchten. Das Wahlrecht zur bremischen<lb/> Bürgerschaft ist hierfür ein ausgezeichnetes Objekt, weil es mit seiner ständischen<lb/> Bevorzugung (selbständige Förderung ideeller und materieller Kulturgüter) be¬<lb/> sondere soziale Eigenschaften und Fähigkeiten unterstreicht, ohne die Wähler des<lb/> allgemeinen Wahlrechts ihrer Mitbestimmung zu berauben.</p><lb/> <p xml:id="ID_2005"> Wer von der mittelalterlich anmutenden Schale abzusehen vermag, wird<lb/> einen gesunden, im guten Sinne modernen Kern finden. Denn Bildung, Besitz<lb/> und Masse, Produzenten und Konsumenten, jeder Teil kommt zu seinem<lb/> Rechte.</p><lb/> <p xml:id="ID_2006"> Von den acht Klassen, die das bremische Wahlsystem (Bürgerschaftsgesetz<lb/> 4 bis 9) kennt, entfällt die Hälfte auf die Sondergruppen.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0410]
Gleiches Wahlrecht?
Aus der nebenstehenden statistischen
Zusammenstellung erhellt, wieviel
Prozent der Wähler auf jede
Ziffernstufe des Pluralwahlrechts
entfallen. Ein ganz deutliches
Anschwellen der Anteile mittleren
Grades, ein Maximum der Wähler
in den Wahlbezirken durchschnitt¬
licher Größe ist noch von dem
Gedanken übrig geblieben, das
Reich in gleiche Bezirke von an¬
nähernd 25000 Wählern zu glie¬
dern. Die in den verflossenen
vierzig Jahren entstandenen Ex¬
treme erklären sich aus dem Zurück¬
bleiben des agrarischen Ostens, dem
plötzlichen Wachstum der Jndustrie-
gegenden und dem Vorhandensein
der kleinen Kreise Schaumburg-
Lippe und Waldeck, denen als
Bundesstaaten mindestens ein Ab¬
geordneter zufallen mußte.
Die gewaltigen Größenunter¬
schiede unserer Reichswahlkreise
sind wiederholt betont, aber, so
viel ich sehe, noch niemals so
lebendig veranschaulicht worden,
wie es mit dem Ausdruck in
Pluralstimmen geschieht.
Ebenso meines Wissens neu wie
8haben von denund erlangen damit
LAnteil amPolitischen
L
>L-WählernEinfluß
in Prozentenin Prozenten
N-un Reichin Bremenim Reichin Bremen
13,366,3^22,7
28,117,72,38,7
33,61,6
46,73,6
56,617,84,626,3
610,1^,23,02,0
710,62,S^6,3
311,8
911,8140'
1013,3'
114,77,0
124,67,6
131,3
140,81^6—
Is0,30,6
Is1,02.0
170,41,0
180,41,71.09,3
190,41.0
20
21
22
23
243,624,0
25o.i0,3
26
270,32,7
reizvoll ist dagegen der Versuch, ein ausgesprochenes Klassenwahlrecht in seinen
Wirkungen als Pluralwahlrecht zu beleuchten. Das Wahlrecht zur bremischen
Bürgerschaft ist hierfür ein ausgezeichnetes Objekt, weil es mit seiner ständischen
Bevorzugung (selbständige Förderung ideeller und materieller Kulturgüter) be¬
sondere soziale Eigenschaften und Fähigkeiten unterstreicht, ohne die Wähler des
allgemeinen Wahlrechts ihrer Mitbestimmung zu berauben.
Wer von der mittelalterlich anmutenden Schale abzusehen vermag, wird
einen gesunden, im guten Sinne modernen Kern finden. Denn Bildung, Besitz
und Masse, Produzenten und Konsumenten, jeder Teil kommt zu seinem
Rechte.
Von den acht Klassen, die das bremische Wahlsystem (Bürgerschaftsgesetz
4 bis 9) kennt, entfällt die Hälfte auf die Sondergruppen.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |