Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.Gleiches Mahlrecht? auch Nichtsoldaten, etwa die Söhne von den Vätern selbst in der Handhabung G. Lleinow Gleiches Wahlrecht? Line Studie mit besonderer Berücksichtigung des Wahlrechts zum Deutschen Reichstag und zur Bremischen Bürgerschaft !)>-. B. Noltenius von as Verlangen nach gleichem Wahlrecht sür alle Staatsbürger wird Der erste Teil der Voraussetzung fällt in sich zusammen, selbst bei denkbar Es wird stets neben der Menge apolitischer Naturen, also neben solchen, denen Gleiches Mahlrecht? auch Nichtsoldaten, etwa die Söhne von den Vätern selbst in der Handhabung G. Lleinow Gleiches Wahlrecht? Line Studie mit besonderer Berücksichtigung des Wahlrechts zum Deutschen Reichstag und zur Bremischen Bürgerschaft !)>-. B. Noltenius von as Verlangen nach gleichem Wahlrecht sür alle Staatsbürger wird Der erste Teil der Voraussetzung fällt in sich zusammen, selbst bei denkbar Es wird stets neben der Menge apolitischer Naturen, also neben solchen, denen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0407" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322809"/> <fw type="header" place="top"> Gleiches Mahlrecht?</fw><lb/> <p xml:id="ID_1985" prev="#ID_1984"> auch Nichtsoldaten, etwa die Söhne von den Vätern selbst in der Handhabung<lb/> des Gewehrs und im Schießen unterwiesen werden könnten. Gewehre, Karabiner<lb/> und Revolver sowie Patronen sollten von der Heeresverwaltung unentgeltlich zur<lb/> Verfügung gestellt werden. Wo militärische oder private Schießstände vorhanden<lb/> find, dürften sich Schwierigkeiten kaum ergeben. Ähnlich könnte auch mit Richt¬<lb/> übungen an Geschützen vorgegangen werden. Preisschießen und -richten, Aus¬<lb/> zeichnungen aller Art und last not Iea8t die größte Duldsamkeit allen Personen<lb/> gegenüber, die den Wunsch haben, als Schützen ausgebildet zu werden, müßten<lb/> doch jährlich tausende Jünglinge zu guten Schützen machen. Aber auch hierbei<lb/> wird die Lonclitio sine qua non sein: Verjüngung des Offizierskorps. Denn<lb/> die mit den militärischen Schießvereinen verbundene Mehrbelastung würde vor¬<lb/> nehmlich die Bezirkskommandos treffen. Nur junge, elastische Kommandeure<lb/> und Bezirksoffiziere werden aber glänzende Leistungen aufzuweisen haben.</p><lb/> <note type="byline"> G. Lleinow</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Gleiches Wahlrecht?<lb/> Line Studie mit besonderer Berücksichtigung des Wahlrechts<lb/> zum Deutschen Reichstag und zur Bremischen Bürgerschaft<lb/><note type="byline"> !)>-. B. Noltenius</note> von </head><lb/> <p xml:id="ID_1986"> as Verlangen nach gleichem Wahlrecht sür alle Staatsbürger wird<lb/> im Namen der Gerechtigkeit erhoben. Ideal genommen hat solche<lb/> M^Z Forderung nicht weniger zur Voraussetzung als gleiche politische<lb/> Befähigung und gleiche Leistungen jedes Bürgers sür die Aufrecht-<lb/> erhaltung des Staates nach außen und innen (politisch) und seine<lb/> materielle Förderung (wirtschaftlich und sozial.)</p><lb/> <p xml:id="ID_1987"> Der erste Teil der Voraussetzung fällt in sich zusammen, selbst bei denkbar<lb/> gleichmäßiger Vorbildung auf geschichtlichem und staatswissenschaftlichem Gebiet<lb/> und ähnlicher praktischer Schulung.</p><lb/> <p xml:id="ID_1988"> Es wird stets neben der Menge apolitischer Naturen, also neben solchen, denen<lb/> das Organ für die Staatsnotwendigkeit überhaupt zu fehlen scheint, zwei Haupt¬<lb/> gruppen geben, die der politischen Köpfe und der antipolitischer Elemente.<lb/> Erstere zeichnen sich durch eine mehr oder minder glückliche Vereinigung von<lb/> Intelligenz und praktischem Blick aus. Die gegnerische Gruppe weist zwei<lb/> Haupttypen auf, je nachdem ein starker seelischer Defekt überwiegt (Schwach¬<lb/> begabte, Minderwertige, Gewohnheitsverbrecher) oder infolge Übermaßes an<lb/> Phantasie ein mangelhafter Sinn für das Reale, das praktisch Erreichbare<lb/> besonders hervortritt. (Fanatiker, Utopisten, Zukunftsstaatler.)</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0407]
Gleiches Mahlrecht?
auch Nichtsoldaten, etwa die Söhne von den Vätern selbst in der Handhabung
des Gewehrs und im Schießen unterwiesen werden könnten. Gewehre, Karabiner
und Revolver sowie Patronen sollten von der Heeresverwaltung unentgeltlich zur
Verfügung gestellt werden. Wo militärische oder private Schießstände vorhanden
find, dürften sich Schwierigkeiten kaum ergeben. Ähnlich könnte auch mit Richt¬
übungen an Geschützen vorgegangen werden. Preisschießen und -richten, Aus¬
zeichnungen aller Art und last not Iea8t die größte Duldsamkeit allen Personen
gegenüber, die den Wunsch haben, als Schützen ausgebildet zu werden, müßten
doch jährlich tausende Jünglinge zu guten Schützen machen. Aber auch hierbei
wird die Lonclitio sine qua non sein: Verjüngung des Offizierskorps. Denn
die mit den militärischen Schießvereinen verbundene Mehrbelastung würde vor¬
nehmlich die Bezirkskommandos treffen. Nur junge, elastische Kommandeure
und Bezirksoffiziere werden aber glänzende Leistungen aufzuweisen haben.
G. Lleinow
Gleiches Wahlrecht?
Line Studie mit besonderer Berücksichtigung des Wahlrechts
zum Deutschen Reichstag und zur Bremischen Bürgerschaft
!)>-. B. Noltenius von
as Verlangen nach gleichem Wahlrecht sür alle Staatsbürger wird
im Namen der Gerechtigkeit erhoben. Ideal genommen hat solche
M^Z Forderung nicht weniger zur Voraussetzung als gleiche politische
Befähigung und gleiche Leistungen jedes Bürgers sür die Aufrecht-
erhaltung des Staates nach außen und innen (politisch) und seine
materielle Förderung (wirtschaftlich und sozial.)
Der erste Teil der Voraussetzung fällt in sich zusammen, selbst bei denkbar
gleichmäßiger Vorbildung auf geschichtlichem und staatswissenschaftlichem Gebiet
und ähnlicher praktischer Schulung.
Es wird stets neben der Menge apolitischer Naturen, also neben solchen, denen
das Organ für die Staatsnotwendigkeit überhaupt zu fehlen scheint, zwei Haupt¬
gruppen geben, die der politischen Köpfe und der antipolitischer Elemente.
Erstere zeichnen sich durch eine mehr oder minder glückliche Vereinigung von
Intelligenz und praktischem Blick aus. Die gegnerische Gruppe weist zwei
Haupttypen auf, je nachdem ein starker seelischer Defekt überwiegt (Schwach¬
begabte, Minderwertige, Gewohnheitsverbrecher) oder infolge Übermaßes an
Phantasie ein mangelhafter Sinn für das Reale, das praktisch Erreichbare
besonders hervortritt. (Fanatiker, Utopisten, Zukunftsstaatler.)
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |