Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.Reichssxicgcl daß die zu bildende Vertriebsgesellschaft mit allen Mitteln auf die Verbilligung Man wird das Zutrauen zu unserer Regierung haben dürfen, daß Der Kleinhandel dürfte von dem Reichs-Petroleummonopol profitieren, Pressenachrichten gemäß bemüht sich die Standard Oil Co., die amerikanische Abzuwarten bleibt, ob der von der Negierung erwartete Gewinn durch Reichssxicgcl daß die zu bildende Vertriebsgesellschaft mit allen Mitteln auf die Verbilligung Man wird das Zutrauen zu unserer Regierung haben dürfen, daß Der Kleinhandel dürfte von dem Reichs-Petroleummonopol profitieren, Pressenachrichten gemäß bemüht sich die Standard Oil Co., die amerikanische Abzuwarten bleibt, ob der von der Negierung erwartete Gewinn durch <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0201" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322603"/> <fw type="header" place="top"> Reichssxicgcl</fw><lb/> <p xml:id="ID_927" prev="#ID_926"> daß die zu bildende Vertriebsgesellschaft mit allen Mitteln auf die Verbilligung<lb/> des Leuchtöls hinarbeiten solle und daß der etwaige Gewinn aus dem Monopol<lb/> der Allgemeinheit im Wege der Erfüllung wichtiger sozialpolitischer Forderungen<lb/> zugute kommen werde. ,</p><lb/> <p xml:id="ID_928"> Man wird das Zutrauen zu unserer Regierung haben dürfen, daß<lb/> ihre Erklärungen das Ergebnis durchaus zuverlässiger und unantastbarer<lb/> Erhebungen sind. Sollte es ihr demgemäß gelingen, sich eine gewisse<lb/> Ellbogenfreiheit gegenüber der Standard Oil Co. zu erhalten und vor allem<lb/> zu verhindern, daß etwa die Standard Oil Co. sich mit ihren derzeitigen<lb/> Konkurrenten über den Kopf der Reichsregierung hinweg die Hände reicht<lb/> zu gemeinsamer Preisfestsetzung — was in einem derartigen Falle werden<lb/> soll, ist schlechthin nicht auszudenken —, sollte es ihr serner gelingen, die Preise<lb/> des Petroleums unter dem jetzigen, jedenfalls nicht über dem gegenwärtigen<lb/> Stande zu halten, jede fiskalische Ausnutzung des Monopols abzulehnen, so<lb/> wären eine Reihe sehr gewichtiger Bedenken gegen das Monopol hinfällig und<lb/> man könnte denjenigen beipflichten, die zwar grundsätzlich jedes Monopol<lb/> verwerfen, aber immerhin ein Reichsmonopol dem Monopol einer ausländischen<lb/> Erwcrbsgesellschaft gegenüber als das kleinere Übel ansehen und daher vorziehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_929"> Der Kleinhandel dürfte von dem Reichs-Petroleummonopol profitieren,<lb/> was ihm von Herzen zu gönnen wäre. Durch das Vorgehen der Standard<lb/> Oil Co., die bestrebt war, den Zwischenhandel möglichst auszuschalten und den<lb/> Vertrieb des Petroleums von der Quelle bis zur Lampe selbst durchzuführen,<lb/> ist der Kleinhandel seit Jahren schwer geschädigt worden. Wenn ihm geholfen<lb/> werden könnte, ein Stück seines ehemaligen Tätigkeitsgebietes wieder zu<lb/> gewinnen, so wäre das sehr zu begrüßen. Nicht die letzte Voraussetzung für<lb/> das Zustandekommen des Monopols sollte daher sein, Gewißheit darüber zu<lb/> schaffen, welche Wirkung es auf den Kleinhandel haben wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_930"> Pressenachrichten gemäß bemüht sich die Standard Oil Co., die amerikanische<lb/> Regierung zu veranlassen, bei der deutschen Regierung zu intervenieren, um<lb/> das Zustandekommen des Monopols zu verhindern. Es wäre nicht sehr über¬<lb/> raschend, wenn die Union, die zwar sür sich selbst mit beachtenswerter Konsequenz<lb/> die Monroe-Doktrin in Anspruch nimmt, sich diesen Bemühungen zugänglich<lb/> zeigte. Einer derartigen Intervention dürfte die Reichsregierung jedoch mit<lb/> Ruhe entgegensehen, da sie sie als einen unfreundlichen Akt und eine unerwünschte<lb/> Einmischung in unsere Verhältnisse zurückweisen könnte. Das Reichsmonopol<lb/> richtet sich nicht gegen das amerikanische Petroleum als solches, bezweckt auch nicht<lb/> die Unterstützung außeramerikanischer Lieferanten, sondern es wendet sich allein<lb/> gegen die Monopolgelüste einer amerikanischen Gesellschaft, die zwar den größten<lb/> Teil des in der Union geförderten Petroleums kontrolliert aber bei weitem<lb/> nicht alles.</p><lb/> <p xml:id="ID_931" next="#ID_932"> Abzuwarten bleibt, ob der von der Negierung erwartete Gewinn durch<lb/> das Monopol sich einstellen wird und damit Mittel für sozialpolitische Aufgaben</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0201]
Reichssxicgcl
daß die zu bildende Vertriebsgesellschaft mit allen Mitteln auf die Verbilligung
des Leuchtöls hinarbeiten solle und daß der etwaige Gewinn aus dem Monopol
der Allgemeinheit im Wege der Erfüllung wichtiger sozialpolitischer Forderungen
zugute kommen werde. ,
Man wird das Zutrauen zu unserer Regierung haben dürfen, daß
ihre Erklärungen das Ergebnis durchaus zuverlässiger und unantastbarer
Erhebungen sind. Sollte es ihr demgemäß gelingen, sich eine gewisse
Ellbogenfreiheit gegenüber der Standard Oil Co. zu erhalten und vor allem
zu verhindern, daß etwa die Standard Oil Co. sich mit ihren derzeitigen
Konkurrenten über den Kopf der Reichsregierung hinweg die Hände reicht
zu gemeinsamer Preisfestsetzung — was in einem derartigen Falle werden
soll, ist schlechthin nicht auszudenken —, sollte es ihr serner gelingen, die Preise
des Petroleums unter dem jetzigen, jedenfalls nicht über dem gegenwärtigen
Stande zu halten, jede fiskalische Ausnutzung des Monopols abzulehnen, so
wären eine Reihe sehr gewichtiger Bedenken gegen das Monopol hinfällig und
man könnte denjenigen beipflichten, die zwar grundsätzlich jedes Monopol
verwerfen, aber immerhin ein Reichsmonopol dem Monopol einer ausländischen
Erwcrbsgesellschaft gegenüber als das kleinere Übel ansehen und daher vorziehen.
Der Kleinhandel dürfte von dem Reichs-Petroleummonopol profitieren,
was ihm von Herzen zu gönnen wäre. Durch das Vorgehen der Standard
Oil Co., die bestrebt war, den Zwischenhandel möglichst auszuschalten und den
Vertrieb des Petroleums von der Quelle bis zur Lampe selbst durchzuführen,
ist der Kleinhandel seit Jahren schwer geschädigt worden. Wenn ihm geholfen
werden könnte, ein Stück seines ehemaligen Tätigkeitsgebietes wieder zu
gewinnen, so wäre das sehr zu begrüßen. Nicht die letzte Voraussetzung für
das Zustandekommen des Monopols sollte daher sein, Gewißheit darüber zu
schaffen, welche Wirkung es auf den Kleinhandel haben wird.
Pressenachrichten gemäß bemüht sich die Standard Oil Co., die amerikanische
Regierung zu veranlassen, bei der deutschen Regierung zu intervenieren, um
das Zustandekommen des Monopols zu verhindern. Es wäre nicht sehr über¬
raschend, wenn die Union, die zwar sür sich selbst mit beachtenswerter Konsequenz
die Monroe-Doktrin in Anspruch nimmt, sich diesen Bemühungen zugänglich
zeigte. Einer derartigen Intervention dürfte die Reichsregierung jedoch mit
Ruhe entgegensehen, da sie sie als einen unfreundlichen Akt und eine unerwünschte
Einmischung in unsere Verhältnisse zurückweisen könnte. Das Reichsmonopol
richtet sich nicht gegen das amerikanische Petroleum als solches, bezweckt auch nicht
die Unterstützung außeramerikanischer Lieferanten, sondern es wendet sich allein
gegen die Monopolgelüste einer amerikanischen Gesellschaft, die zwar den größten
Teil des in der Union geförderten Petroleums kontrolliert aber bei weitem
nicht alles.
Abzuwarten bleibt, ob der von der Negierung erwartete Gewinn durch
das Monopol sich einstellen wird und damit Mittel für sozialpolitische Aufgaben
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |