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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.

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Aus Prozessen des Jahres

eines eigentlich Irren ist. Würde man im Fall Sollanek einen Soziologen fragen,
so würde der sagen: Wenn der Mensch als Sohn gebildeter Menschen geboren
wäre, so hätte er sicher seine Tat nicht vollbracht. Wäre diese Auskunft des
Soziologen nicht gleichwertig mit der eines Psychiaters? Ganz schroff muß man
sagen: Wenn die moralischen Gedanken, die man in die Rechtspflege gemischt hat,
konsequent zu Ende gedacht würden, wenn das praktische Bedürfnis des Lebens
und das stumpfe Denken der praktisch tätigen Menschen nicht beständig Kompro¬
misse schufen, so könnte kein Richter heute einen Verbrecher verurteilen. Schon in
unserem Falle liegt ein solches Kompromiß ganz naiv zutage: weil der Mensch
betrunken war, hat man ihm nur zwei Drittel der vom Staatsanwalt beantragten
Zuchthausstrafe zugeteilt. Weshalb nur "mildernde Umstände"? Weshalb noch
zwei Drittel? Weshalb nahm man nicht völlige Sinnlosigkeit an, weshalb ließ
man ihn nicht ganz frei? Nur weil der Richter sich sagte, daß der Mensch doch
irgendwie unschädlich gemacht werden muß.

In meinen jüngeren Jahren mußte ich einmal in halbamtlicher Eigenschaft
an der Verurteilung von Landstreichern teilnehmen. Vierzehn elende, verkommene
Wesen wurden nacheinander hereingeführt; jedem einzelnen wurde die lange Liste
seiner Vorstrafen wegen Landstreichers und Bettelns vorgelesen-, der Angeklagte
stand blöde und stumpf vor dem Amtsrichter und erwiderte kein Wort. Der
Polizist bezeugte, daß er ihn beim Betteln ergriffen hatte. Der Richter fragte ihn,
ob er nachweisen könne, daß er sich um Arbeit bemüht habe. Der Angeklagte
schüttelte resigniert den Kopf. Ja, was sollte denn dieser Mensch mit den zitternden
Händen, dem gedunsenen Gesicht, dem ausdruckslosen Lächeln, dem gedankenlosen
Augenzwinkern -- was sollte der denn überhaupt wollen können? Hätte sich
jemand dieser Leute angenommen, sie in saubere Kleider gesteckt, ihnen eine rein¬
liche Wohnung gegeben und gesundes Essen, nach einigen Tagen wären sie alle dem
Wohltäter entflohen, wieder auf die Landstraße, in den Frost, den Hunger, den
Schnaps und den Bettel; und solche Leute sollen arbeiten? Der Amtsanwalt
stand auf, er sprach bei jedem dieselben Worte: "Dem Angeklagten ist es nicht
gelungen, glaubhaft zu machen, daß er sich ernsthaft um Arbeit bemüht hat."
In einer kleinen Stunde waren die vierzehn Unglücklichen verurteilt, jeder zu
sechs Wochen Haft und zwei Jahren Überweisung an die Landespolizeibehörde.
Als ich den Saal verließ, da verspürte ich ein Grauen, wie ich es noch nie
gekannt hatte, und obwohl ich bei der Verhandlung gar nichts hatte tun dürfen,
obwohl mir vollständig klar war, daß diese Menschen irgendwie unschädlich gemacht
werden müssen, hatte ich doch ein Gefühl, als sei ich Mitschuldiger an einem Ver¬
brechen. Es wurde mir klar: Nie würde ich solche Menschen anklagen, nie sie
verurteilen können; Anklage wie Verurteilung war eine Lüge. Ich glaube, mancher
junge Jurist empfindet so wie ich, und erst allmählich härtet er sich ab. Aber
muß das denn so sein? Ist es denn nötig, eine notwendige Handlung der Gesell¬
schaft zum Schutz der Guten und Ordentlichen gegen die Bösen und Lasterhaften
mit einer Lüge zu verbinden? Der Soldat tötet im Krieg seinen Feind, der ein
guter Mensch ist wie er selber, weil er sein Vaterland beschützen muß. Kann denn
der Richter nicht verurteilen, nur weil er die Gesellschaft schützen muß?

Aus jener Vermischung der Rechtsprechung und des Rechts mit fremden
Bestandteilen, den dadurch nötigen Kompromissen und der Lüge, welche mit dem


Aus Prozessen des Jahres

eines eigentlich Irren ist. Würde man im Fall Sollanek einen Soziologen fragen,
so würde der sagen: Wenn der Mensch als Sohn gebildeter Menschen geboren
wäre, so hätte er sicher seine Tat nicht vollbracht. Wäre diese Auskunft des
Soziologen nicht gleichwertig mit der eines Psychiaters? Ganz schroff muß man
sagen: Wenn die moralischen Gedanken, die man in die Rechtspflege gemischt hat,
konsequent zu Ende gedacht würden, wenn das praktische Bedürfnis des Lebens
und das stumpfe Denken der praktisch tätigen Menschen nicht beständig Kompro¬
misse schufen, so könnte kein Richter heute einen Verbrecher verurteilen. Schon in
unserem Falle liegt ein solches Kompromiß ganz naiv zutage: weil der Mensch
betrunken war, hat man ihm nur zwei Drittel der vom Staatsanwalt beantragten
Zuchthausstrafe zugeteilt. Weshalb nur „mildernde Umstände"? Weshalb noch
zwei Drittel? Weshalb nahm man nicht völlige Sinnlosigkeit an, weshalb ließ
man ihn nicht ganz frei? Nur weil der Richter sich sagte, daß der Mensch doch
irgendwie unschädlich gemacht werden muß.

In meinen jüngeren Jahren mußte ich einmal in halbamtlicher Eigenschaft
an der Verurteilung von Landstreichern teilnehmen. Vierzehn elende, verkommene
Wesen wurden nacheinander hereingeführt; jedem einzelnen wurde die lange Liste
seiner Vorstrafen wegen Landstreichers und Bettelns vorgelesen-, der Angeklagte
stand blöde und stumpf vor dem Amtsrichter und erwiderte kein Wort. Der
Polizist bezeugte, daß er ihn beim Betteln ergriffen hatte. Der Richter fragte ihn,
ob er nachweisen könne, daß er sich um Arbeit bemüht habe. Der Angeklagte
schüttelte resigniert den Kopf. Ja, was sollte denn dieser Mensch mit den zitternden
Händen, dem gedunsenen Gesicht, dem ausdruckslosen Lächeln, dem gedankenlosen
Augenzwinkern — was sollte der denn überhaupt wollen können? Hätte sich
jemand dieser Leute angenommen, sie in saubere Kleider gesteckt, ihnen eine rein¬
liche Wohnung gegeben und gesundes Essen, nach einigen Tagen wären sie alle dem
Wohltäter entflohen, wieder auf die Landstraße, in den Frost, den Hunger, den
Schnaps und den Bettel; und solche Leute sollen arbeiten? Der Amtsanwalt
stand auf, er sprach bei jedem dieselben Worte: „Dem Angeklagten ist es nicht
gelungen, glaubhaft zu machen, daß er sich ernsthaft um Arbeit bemüht hat."
In einer kleinen Stunde waren die vierzehn Unglücklichen verurteilt, jeder zu
sechs Wochen Haft und zwei Jahren Überweisung an die Landespolizeibehörde.
Als ich den Saal verließ, da verspürte ich ein Grauen, wie ich es noch nie
gekannt hatte, und obwohl ich bei der Verhandlung gar nichts hatte tun dürfen,
obwohl mir vollständig klar war, daß diese Menschen irgendwie unschädlich gemacht
werden müssen, hatte ich doch ein Gefühl, als sei ich Mitschuldiger an einem Ver¬
brechen. Es wurde mir klar: Nie würde ich solche Menschen anklagen, nie sie
verurteilen können; Anklage wie Verurteilung war eine Lüge. Ich glaube, mancher
junge Jurist empfindet so wie ich, und erst allmählich härtet er sich ab. Aber
muß das denn so sein? Ist es denn nötig, eine notwendige Handlung der Gesell¬
schaft zum Schutz der Guten und Ordentlichen gegen die Bösen und Lasterhaften
mit einer Lüge zu verbinden? Der Soldat tötet im Krieg seinen Feind, der ein
guter Mensch ist wie er selber, weil er sein Vaterland beschützen muß. Kann denn
der Richter nicht verurteilen, nur weil er die Gesellschaft schützen muß?

Aus jener Vermischung der Rechtsprechung und des Rechts mit fremden
Bestandteilen, den dadurch nötigen Kompromissen und der Lüge, welche mit dem


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[0461] Aus Prozessen des Jahres eines eigentlich Irren ist. Würde man im Fall Sollanek einen Soziologen fragen, so würde der sagen: Wenn der Mensch als Sohn gebildeter Menschen geboren wäre, so hätte er sicher seine Tat nicht vollbracht. Wäre diese Auskunft des Soziologen nicht gleichwertig mit der eines Psychiaters? Ganz schroff muß man sagen: Wenn die moralischen Gedanken, die man in die Rechtspflege gemischt hat, konsequent zu Ende gedacht würden, wenn das praktische Bedürfnis des Lebens und das stumpfe Denken der praktisch tätigen Menschen nicht beständig Kompro¬ misse schufen, so könnte kein Richter heute einen Verbrecher verurteilen. Schon in unserem Falle liegt ein solches Kompromiß ganz naiv zutage: weil der Mensch betrunken war, hat man ihm nur zwei Drittel der vom Staatsanwalt beantragten Zuchthausstrafe zugeteilt. Weshalb nur „mildernde Umstände"? Weshalb noch zwei Drittel? Weshalb nahm man nicht völlige Sinnlosigkeit an, weshalb ließ man ihn nicht ganz frei? Nur weil der Richter sich sagte, daß der Mensch doch irgendwie unschädlich gemacht werden muß. In meinen jüngeren Jahren mußte ich einmal in halbamtlicher Eigenschaft an der Verurteilung von Landstreichern teilnehmen. Vierzehn elende, verkommene Wesen wurden nacheinander hereingeführt; jedem einzelnen wurde die lange Liste seiner Vorstrafen wegen Landstreichers und Bettelns vorgelesen-, der Angeklagte stand blöde und stumpf vor dem Amtsrichter und erwiderte kein Wort. Der Polizist bezeugte, daß er ihn beim Betteln ergriffen hatte. Der Richter fragte ihn, ob er nachweisen könne, daß er sich um Arbeit bemüht habe. Der Angeklagte schüttelte resigniert den Kopf. Ja, was sollte denn dieser Mensch mit den zitternden Händen, dem gedunsenen Gesicht, dem ausdruckslosen Lächeln, dem gedankenlosen Augenzwinkern — was sollte der denn überhaupt wollen können? Hätte sich jemand dieser Leute angenommen, sie in saubere Kleider gesteckt, ihnen eine rein¬ liche Wohnung gegeben und gesundes Essen, nach einigen Tagen wären sie alle dem Wohltäter entflohen, wieder auf die Landstraße, in den Frost, den Hunger, den Schnaps und den Bettel; und solche Leute sollen arbeiten? Der Amtsanwalt stand auf, er sprach bei jedem dieselben Worte: „Dem Angeklagten ist es nicht gelungen, glaubhaft zu machen, daß er sich ernsthaft um Arbeit bemüht hat." In einer kleinen Stunde waren die vierzehn Unglücklichen verurteilt, jeder zu sechs Wochen Haft und zwei Jahren Überweisung an die Landespolizeibehörde. Als ich den Saal verließ, da verspürte ich ein Grauen, wie ich es noch nie gekannt hatte, und obwohl ich bei der Verhandlung gar nichts hatte tun dürfen, obwohl mir vollständig klar war, daß diese Menschen irgendwie unschädlich gemacht werden müssen, hatte ich doch ein Gefühl, als sei ich Mitschuldiger an einem Ver¬ brechen. Es wurde mir klar: Nie würde ich solche Menschen anklagen, nie sie verurteilen können; Anklage wie Verurteilung war eine Lüge. Ich glaube, mancher junge Jurist empfindet so wie ich, und erst allmählich härtet er sich ab. Aber muß das denn so sein? Ist es denn nötig, eine notwendige Handlung der Gesell¬ schaft zum Schutz der Guten und Ordentlichen gegen die Bösen und Lasterhaften mit einer Lüge zu verbinden? Der Soldat tötet im Krieg seinen Feind, der ein guter Mensch ist wie er selber, weil er sein Vaterland beschützen muß. Kann denn der Richter nicht verurteilen, nur weil er die Gesellschaft schützen muß? Aus jener Vermischung der Rechtsprechung und des Rechts mit fremden Bestandteilen, den dadurch nötigen Kompromissen und der Lüge, welche mit dem

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321746/461>, abgerufen am 22.07.2024.