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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.

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Aus Prozessen des Jahres

Wirkung der Gesellschaft auf den Verbrecher eine Angelegenheit des Staates
geworden und erscheint als Rechtspflege; man lehnt theoretisch die Rache ab,
praktisch und theoretisch den an sich so sehr vernünftigen zweiten Gedanken, dasz
er seine Tat durch eine Geldzahlung an die Geschädigten wieder gutmachen solle
-- in der Praxis wurde durch die Entschädigung die unschuldige Familie des
Verbrechers allzusehr in Mitleidenschaft gezogen, und ein Mörder machte seine An¬
gehörigen zu Proletariern --; und man setzt an die Stelle des auch vernünftigen dritten
Gedankens, nämlich, daß man einen aus irgendwelchen Gründen gemeingefährlichen
Menschen unschädlich machen müsse, ein Konglomerat von Theorien über Schuld
und Sühne, Abschreckung, Gerechtigkeit, Verantwortlichkeit, Recht und Verantwortung.

Diese moralischen oder philosophischen Theorien sind aber bei unseren modernen
Kenntnissen und Anschauungen nicht mehr stichhaltig. Man behauptet, mit Recht
oder Unrecht, sei dahingestellt, daß die Abschreckungstheorie durch die Tatsachen
widerlegt sei (diese sogenannten Tatsachen sind freilich bloße Statistiker, deren
Deutung durchaus willkürlich ist). Schuld, Verantwortlichkeit, Verantwortung
verlieren für überzeugte Anhänger der Milieutheorie, des Vererbungsglaubens,
der psychologischen und psychiatrischen Gelehrsamkeit völlig ihre Bedeutung; Recht
und Gerechtigkeit erscheinen mindestens den anarchistischen Theoretikern durchaus
zweifelhaft. Aber wir brauchen alle solche mehr oder weniger fragwürdigen
Meinungen und Glaubenssätze der heutigen Menschen gar nicht, wir brauchen nur
an das Wort Jesu zu denken: "Wer sich unter euch rein fühlt, der werfe den
ersten Stein." Jener Sollanek ist gewiß ein Verbrecher der fürchterlichsten Art,
und Gott verhüte, daß irgend jemand, der diese Zeilen liest, etwas ähnliches
begehen könnte. Und dennoch: Wer, der dieses liest, wenn er ehrlich gegen sich
ist, mag den ersten Stein werfen? Sollanek ist ein vertierter Mensch und handelt
als solcher; aber wenn Gott die Handlungen der Menschen wägt, dann legt er in die
eine Wagschale die Tat dieses vertierten Menschen und in die andere, etwa wenn ein
sittlich und geistig ganz hochstehender Mensch über seinen Mitmenschen die Achseln
zuckt: und das Zünglein steht in der Mitte. Wenn wir sittlich höher^leben,
durch Abstammung, Erziehung, Lebenslage, eigene Arbeit an uns, dann haben
wir höhere Pflichten, dann sündigen wir da, wo der Gemeine überhaupt nicht
sündigen kann, weil er zu gemein ist. Das ist die ethische Betrachtung der Frage,
da sind wir alle ungleich, und von dem Höheren wird Höheres verlangt. Vor
dem Gesetz aber müssen alle Menschen gleich sein, denn das Gesetz muß ja von
den blinden Menschen gehandhabt werden, nur Gott hat die Wahrheit, welche die
ethische Beurteilung erfordert. Deshalb ist es ein unheilvoller Fehler in unserem
heutigen Rechtswesen, daß man ethische Momente mit in das Recht und in die
Rechtsprechung aufgenommen hat.

Die Menschen sind sich nicht klar über den Fehler, und daraus entstehen
Zustände, die auf die Dauer unmöglich sind. Man zieht Psychiater bei Prozessen
zu; nun, jeder Verbrecher sast ist irgendwie seelisch krank; der Arzt als Arzt muß
auf die schematischen Fragen -- und die Fragen müssen ja schematisch sein --
stets antworten, daß freie Willensbestimmung nicht angenommen werden kann.
Was soll der Richter mit einem ungeheuerlichen Verbrecher machen nach einer
solchen Auskunft? Man kann den Menschen auch nicht dauernd im Irrenhaus
halten, denn der Arzt, wieder als Arzt, muß erklären, daß sein Zustand nicht der


Aus Prozessen des Jahres

Wirkung der Gesellschaft auf den Verbrecher eine Angelegenheit des Staates
geworden und erscheint als Rechtspflege; man lehnt theoretisch die Rache ab,
praktisch und theoretisch den an sich so sehr vernünftigen zweiten Gedanken, dasz
er seine Tat durch eine Geldzahlung an die Geschädigten wieder gutmachen solle
— in der Praxis wurde durch die Entschädigung die unschuldige Familie des
Verbrechers allzusehr in Mitleidenschaft gezogen, und ein Mörder machte seine An¬
gehörigen zu Proletariern —; und man setzt an die Stelle des auch vernünftigen dritten
Gedankens, nämlich, daß man einen aus irgendwelchen Gründen gemeingefährlichen
Menschen unschädlich machen müsse, ein Konglomerat von Theorien über Schuld
und Sühne, Abschreckung, Gerechtigkeit, Verantwortlichkeit, Recht und Verantwortung.

Diese moralischen oder philosophischen Theorien sind aber bei unseren modernen
Kenntnissen und Anschauungen nicht mehr stichhaltig. Man behauptet, mit Recht
oder Unrecht, sei dahingestellt, daß die Abschreckungstheorie durch die Tatsachen
widerlegt sei (diese sogenannten Tatsachen sind freilich bloße Statistiker, deren
Deutung durchaus willkürlich ist). Schuld, Verantwortlichkeit, Verantwortung
verlieren für überzeugte Anhänger der Milieutheorie, des Vererbungsglaubens,
der psychologischen und psychiatrischen Gelehrsamkeit völlig ihre Bedeutung; Recht
und Gerechtigkeit erscheinen mindestens den anarchistischen Theoretikern durchaus
zweifelhaft. Aber wir brauchen alle solche mehr oder weniger fragwürdigen
Meinungen und Glaubenssätze der heutigen Menschen gar nicht, wir brauchen nur
an das Wort Jesu zu denken: „Wer sich unter euch rein fühlt, der werfe den
ersten Stein." Jener Sollanek ist gewiß ein Verbrecher der fürchterlichsten Art,
und Gott verhüte, daß irgend jemand, der diese Zeilen liest, etwas ähnliches
begehen könnte. Und dennoch: Wer, der dieses liest, wenn er ehrlich gegen sich
ist, mag den ersten Stein werfen? Sollanek ist ein vertierter Mensch und handelt
als solcher; aber wenn Gott die Handlungen der Menschen wägt, dann legt er in die
eine Wagschale die Tat dieses vertierten Menschen und in die andere, etwa wenn ein
sittlich und geistig ganz hochstehender Mensch über seinen Mitmenschen die Achseln
zuckt: und das Zünglein steht in der Mitte. Wenn wir sittlich höher^leben,
durch Abstammung, Erziehung, Lebenslage, eigene Arbeit an uns, dann haben
wir höhere Pflichten, dann sündigen wir da, wo der Gemeine überhaupt nicht
sündigen kann, weil er zu gemein ist. Das ist die ethische Betrachtung der Frage,
da sind wir alle ungleich, und von dem Höheren wird Höheres verlangt. Vor
dem Gesetz aber müssen alle Menschen gleich sein, denn das Gesetz muß ja von
den blinden Menschen gehandhabt werden, nur Gott hat die Wahrheit, welche die
ethische Beurteilung erfordert. Deshalb ist es ein unheilvoller Fehler in unserem
heutigen Rechtswesen, daß man ethische Momente mit in das Recht und in die
Rechtsprechung aufgenommen hat.

Die Menschen sind sich nicht klar über den Fehler, und daraus entstehen
Zustände, die auf die Dauer unmöglich sind. Man zieht Psychiater bei Prozessen
zu; nun, jeder Verbrecher sast ist irgendwie seelisch krank; der Arzt als Arzt muß
auf die schematischen Fragen — und die Fragen müssen ja schematisch sein —
stets antworten, daß freie Willensbestimmung nicht angenommen werden kann.
Was soll der Richter mit einem ungeheuerlichen Verbrecher machen nach einer
solchen Auskunft? Man kann den Menschen auch nicht dauernd im Irrenhaus
halten, denn der Arzt, wieder als Arzt, muß erklären, daß sein Zustand nicht der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321746/460>, abgerufen am 22.07.2024.