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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.

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Der gegenwärtige Stand der Alkoholforschung

für die Behauptung der alkoholgegnerischen Irrenärzte -- wenigstens ein Viertel
aller Irren verdanken ihr Los dem Alkohol -- liefert die Irrenanstalt Kauf-
beuren (Bayern). In vier Jahren 1907 bis 1910 wurden 1330 Personen
aufgenommen. Davon waren 692 gleich 52,07 Prozent erblich belastet; bei
den Fällen von Alkoholismus lag bei 43,22 Prozent Vererbung vor. Wegen
Säuferwahnsinns (Delirium potatorum) waren 118 Patienten eingeliefert.
Aber auch bei anderen Arten von Geistesstörung ist der Alkohol direkte oder
indirekte Ursache, so bei 35 Fällen von Imbezillität. Im ganzen spielt bei
36 Prozent aller in der Heilanstalt aufgenommenen Männer der Alkohol eine
ursächliche Rolle. Und nicht weniger als 1526,1 Mark Kostenaufwand erfordert
durchschnittlich im Jahr ein Pflegling. (Berechnet nach den Jahresberichten.)
Auf Grund der soeben veröffentlichten Jahresberichte städtischer Verwaltungen
der Stadt Breslau*) komme ich auf die folgenden Zahlen: "In die städtische
Heilanstalt für Nerven- und Gemütskranke zu Breslau wurden nach dem Bericht
des Primärarztes Dr. Hahn im ganzen 874 -- 586 männliche und 288 weib¬
liche -- Kranke aufgenommen. Bei nicht weniger als 286 33 Prozent der
Kranken und zwar bei 255 43 Prozent der männlichen und 31 11 Prozent
der weiblichen konnte als direkte Ursache Alkoholismus festgestellt werden."

Einen kurzen Blick müssen wir am Schluß dieses Tatsachenmateriales auf
den Zusammenhang von Alkoholismus und Kriminalität werfen. Auch hier
einige Urteile. Dr. von Valla**) stellte fest, daß im Jahre 1910 im ganzen
8864 Personen (mit 10042 strafbaren Handlungen) infolge Alkoholyenuß mit
dem Strafgesetz in Konflikt gekommen sind. Von diesen 10042 strafbaren
Handlungen sind 5006, also fast die Hälfte, gefährliche Körperverletzungen.
Da in Bayern rund 63000 Personen wegen Verbrechen und Vergehen gegen
Reichsgesetze verurteilt sein dürften -- die genaue Zahl steht noch aus, 1909
waren es 63537 Personen, -- so sind dementsprechend sicher 14 Prozent der
Verurteilten durch den Alkohol vor den Strafrichter gekommen. Rechtsanwalt
C, Holler***) rechnet aus, daß in zehn Jahren 1900 bis 1909 vor dem
Schwurgericht Straubing 207 Fülle wegen Totschlag -- Körperverletzung mit
tötlichen Ausgang -- abgeurteilt wurden. Hiervon war die Straftat 175mal,
d. h. in 84 Prozent der Fälle nach Wirtshausbesuch oder sonstigem Biergenuß,
187 mal, d. h. in 90,3 Prozent der Fälle an Sonn- und Festtagen verübt
worden. Stubbef) berichtet, daß aus der Generalversammlung des Gefangenen-
Fürsorgevereins zu Rendsburg am 25. Juni 1911 unter anderem erklärt






*) E. Morgensterns Verlag. Breslau 1912, 128 S.
**) "Alkohol und Verbrechen in Bayern." In: Zeitschrift für Rechtspflege in Bayern.
1911, Ur. 24.
"**) "Alkohol und Verbrechen in Riederbayern." In: Monatsschrift für Kriminalpsycho¬
logie und Strafrechtsreform. Juli 1911.
1) Stubbe, "Alkohol und Verbrechen." Zeitungskvrr. des D. V. g. d. M. g. G. 1911,
Ur. 8, 10.
Der gegenwärtige Stand der Alkoholforschung

für die Behauptung der alkoholgegnerischen Irrenärzte — wenigstens ein Viertel
aller Irren verdanken ihr Los dem Alkohol — liefert die Irrenanstalt Kauf-
beuren (Bayern). In vier Jahren 1907 bis 1910 wurden 1330 Personen
aufgenommen. Davon waren 692 gleich 52,07 Prozent erblich belastet; bei
den Fällen von Alkoholismus lag bei 43,22 Prozent Vererbung vor. Wegen
Säuferwahnsinns (Delirium potatorum) waren 118 Patienten eingeliefert.
Aber auch bei anderen Arten von Geistesstörung ist der Alkohol direkte oder
indirekte Ursache, so bei 35 Fällen von Imbezillität. Im ganzen spielt bei
36 Prozent aller in der Heilanstalt aufgenommenen Männer der Alkohol eine
ursächliche Rolle. Und nicht weniger als 1526,1 Mark Kostenaufwand erfordert
durchschnittlich im Jahr ein Pflegling. (Berechnet nach den Jahresberichten.)
Auf Grund der soeben veröffentlichten Jahresberichte städtischer Verwaltungen
der Stadt Breslau*) komme ich auf die folgenden Zahlen: „In die städtische
Heilanstalt für Nerven- und Gemütskranke zu Breslau wurden nach dem Bericht
des Primärarztes Dr. Hahn im ganzen 874 — 586 männliche und 288 weib¬
liche — Kranke aufgenommen. Bei nicht weniger als 286 33 Prozent der
Kranken und zwar bei 255 43 Prozent der männlichen und 31 11 Prozent
der weiblichen konnte als direkte Ursache Alkoholismus festgestellt werden."

Einen kurzen Blick müssen wir am Schluß dieses Tatsachenmateriales auf
den Zusammenhang von Alkoholismus und Kriminalität werfen. Auch hier
einige Urteile. Dr. von Valla**) stellte fest, daß im Jahre 1910 im ganzen
8864 Personen (mit 10042 strafbaren Handlungen) infolge Alkoholyenuß mit
dem Strafgesetz in Konflikt gekommen sind. Von diesen 10042 strafbaren
Handlungen sind 5006, also fast die Hälfte, gefährliche Körperverletzungen.
Da in Bayern rund 63000 Personen wegen Verbrechen und Vergehen gegen
Reichsgesetze verurteilt sein dürften — die genaue Zahl steht noch aus, 1909
waren es 63537 Personen, — so sind dementsprechend sicher 14 Prozent der
Verurteilten durch den Alkohol vor den Strafrichter gekommen. Rechtsanwalt
C, Holler***) rechnet aus, daß in zehn Jahren 1900 bis 1909 vor dem
Schwurgericht Straubing 207 Fülle wegen Totschlag — Körperverletzung mit
tötlichen Ausgang — abgeurteilt wurden. Hiervon war die Straftat 175mal,
d. h. in 84 Prozent der Fälle nach Wirtshausbesuch oder sonstigem Biergenuß,
187 mal, d. h. in 90,3 Prozent der Fälle an Sonn- und Festtagen verübt
worden. Stubbef) berichtet, daß aus der Generalversammlung des Gefangenen-
Fürsorgevereins zu Rendsburg am 25. Juni 1911 unter anderem erklärt






*) E. Morgensterns Verlag. Breslau 1912, 128 S.
**) „Alkohol und Verbrechen in Bayern." In: Zeitschrift für Rechtspflege in Bayern.
1911, Ur. 24.
"**) „Alkohol und Verbrechen in Riederbayern." In: Monatsschrift für Kriminalpsycho¬
logie und Strafrechtsreform. Juli 1911.
1) Stubbe, „Alkohol und Verbrechen." Zeitungskvrr. des D. V. g. d. M. g. G. 1911,
Ur. 8, 10.
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[0281] Der gegenwärtige Stand der Alkoholforschung für die Behauptung der alkoholgegnerischen Irrenärzte — wenigstens ein Viertel aller Irren verdanken ihr Los dem Alkohol — liefert die Irrenanstalt Kauf- beuren (Bayern). In vier Jahren 1907 bis 1910 wurden 1330 Personen aufgenommen. Davon waren 692 gleich 52,07 Prozent erblich belastet; bei den Fällen von Alkoholismus lag bei 43,22 Prozent Vererbung vor. Wegen Säuferwahnsinns (Delirium potatorum) waren 118 Patienten eingeliefert. Aber auch bei anderen Arten von Geistesstörung ist der Alkohol direkte oder indirekte Ursache, so bei 35 Fällen von Imbezillität. Im ganzen spielt bei 36 Prozent aller in der Heilanstalt aufgenommenen Männer der Alkohol eine ursächliche Rolle. Und nicht weniger als 1526,1 Mark Kostenaufwand erfordert durchschnittlich im Jahr ein Pflegling. (Berechnet nach den Jahresberichten.) Auf Grund der soeben veröffentlichten Jahresberichte städtischer Verwaltungen der Stadt Breslau*) komme ich auf die folgenden Zahlen: „In die städtische Heilanstalt für Nerven- und Gemütskranke zu Breslau wurden nach dem Bericht des Primärarztes Dr. Hahn im ganzen 874 — 586 männliche und 288 weib¬ liche — Kranke aufgenommen. Bei nicht weniger als 286 33 Prozent der Kranken und zwar bei 255 43 Prozent der männlichen und 31 11 Prozent der weiblichen konnte als direkte Ursache Alkoholismus festgestellt werden." Einen kurzen Blick müssen wir am Schluß dieses Tatsachenmateriales auf den Zusammenhang von Alkoholismus und Kriminalität werfen. Auch hier einige Urteile. Dr. von Valla**) stellte fest, daß im Jahre 1910 im ganzen 8864 Personen (mit 10042 strafbaren Handlungen) infolge Alkoholyenuß mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen sind. Von diesen 10042 strafbaren Handlungen sind 5006, also fast die Hälfte, gefährliche Körperverletzungen. Da in Bayern rund 63000 Personen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze verurteilt sein dürften — die genaue Zahl steht noch aus, 1909 waren es 63537 Personen, — so sind dementsprechend sicher 14 Prozent der Verurteilten durch den Alkohol vor den Strafrichter gekommen. Rechtsanwalt C, Holler***) rechnet aus, daß in zehn Jahren 1900 bis 1909 vor dem Schwurgericht Straubing 207 Fülle wegen Totschlag — Körperverletzung mit tötlichen Ausgang — abgeurteilt wurden. Hiervon war die Straftat 175mal, d. h. in 84 Prozent der Fälle nach Wirtshausbesuch oder sonstigem Biergenuß, 187 mal, d. h. in 90,3 Prozent der Fälle an Sonn- und Festtagen verübt worden. Stubbef) berichtet, daß aus der Generalversammlung des Gefangenen- Fürsorgevereins zu Rendsburg am 25. Juni 1911 unter anderem erklärt *) E. Morgensterns Verlag. Breslau 1912, 128 S. **) „Alkohol und Verbrechen in Bayern." In: Zeitschrift für Rechtspflege in Bayern. 1911, Ur. 24. "**) „Alkohol und Verbrechen in Riederbayern." In: Monatsschrift für Kriminalpsycho¬ logie und Strafrechtsreform. Juli 1911. 1) Stubbe, „Alkohol und Verbrechen." Zeitungskvrr. des D. V. g. d. M. g. G. 1911, Ur. 8, 10.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321746/281>, abgerufen am 03.07.2024.