Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Barfußjungens, Mütter mit dem Saugflaschenkind, ein Gemsjäger oder Wilderer, Kein köstlicher Ding als unsere Eisenbahnen! Maßgebliches und Unmaßgebliches [Beginn Spaltensatz] Justiz und Verwaltung Das Auto vor dem Strafrichter. Als in verkehrsreichen Straßen die Fahrt zu Ähnliche Erscheinungen, wie sie die Jugend¬ Bei dem Widerstreit der Interessen ist es Die auf Grund des Z 6 des Gesetzes über Maßgebliches und Unmaßgebliches Barfußjungens, Mütter mit dem Saugflaschenkind, ein Gemsjäger oder Wilderer, Kein köstlicher Ding als unsere Eisenbahnen! Maßgebliches und Unmaßgebliches [Beginn Spaltensatz] Justiz und Verwaltung Das Auto vor dem Strafrichter. Als in verkehrsreichen Straßen die Fahrt zu Ähnliche Erscheinungen, wie sie die Jugend¬ Bei dem Widerstreit der Interessen ist es Die auf Grund des Z 6 des Gesetzes über <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0241" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/321988"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_991" prev="#ID_990"> Barfußjungens, Mütter mit dem Saugflaschenkind, ein Gemsjäger oder Wilderer,<lb/> gleichviel; geruhige Hebammen und das Kram- und Krämervolk vom Dorf<lb/> Absom. Auch Handwerksburschen und Italiener, mit so klebrigen, braunen<lb/> Hosen und Kitteln wie die Erde, aber wundervollen Gesichtern. Sie bauen an<lb/> unseren Kanälen und Bachbetten, Wuhren und Dämmen und mischen ein himm¬<lb/> lisches Deutsch in die enge, scharfe, singende Mundart dieser Gegend. Endlich<lb/> sitzen da noch Viehtreiber, Kilbikomödianten, ein Ratsherr vom katholischen<lb/> Bergdorf Mattli, der Dorfschreiber von Absom, ein Zivfelkappenbauer, ein<lb/> Stickereifabrikant, kurz, alles Volk durcheinander, mager und fett, klug und<lb/> dumm, witzig und ernst, batzenreich und arm bis aufs durchlöcherte Hemd —<lb/> der Kern des Landes!</p><lb/> <p xml:id="ID_992"> Kein köstlicher Ding als unsere Eisenbahnen!</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/> <cb type="start"/> <div n="2"> <head> Justiz und Verwaltung</head> <p xml:id="ID_993" next="#ID_994"> Das Auto vor dem Strafrichter. Als<lb/> in den achtziger Jahren der Radfcihrsport in<lb/> Aufnahme kam, mußte er zunächst einenharten<lb/> Kampf mit seinen Widersachern bestehen. Der<lb/> friedliche Bürger, der den Fahrdamm der<lb/> Straße zu seinen Spaziergängen zu benutzen<lb/> gewohnt war, wurde durch den schrillen Klang<lb/> der Fahrradglocke und das Vorbeihuschen eines<lb/> wildgewordenen Scherenschleifers in seinem<lb/> Idyll gestört. Die Pferde scheuten vor dein<lb/> neuartigen Verkehrsmittel und brachten Reiter<lb/> und Insassen von Fuhrwerken in Gefahr.<lb/> Sogleich erscholl der Ruf nach der Polizei.<lb/> Den Radfahrern sollte das Fahren auf öffent¬<lb/> lichen Straßen verboten werdenl Besondere<lb/> Straßen sollten für sie angelegt werden I Tat¬<lb/> sächlich wurden sie auch von den verkehrs¬<lb/> reichen Straßen der Städte verbannt und<lb/> vielfach sind besondere Radfahrwege für sie<lb/> angelegt worden. Von all' dem weiß man<lb/> heute kaum noch etwas. Mensch und Tier<lb/> haben sich inzwischen an das Fahrrad ge¬<lb/> wöhnt und nehmen sein Dasein als etwas<lb/> Selbstverständliches hin. Der Ruf nach der<lb/> Polizei ist verstummt, die Sperre der Straßen<lb/> fast gänzlich aufgehoben und dein Radfahrer<lb/> es selbst überlassen, ob er es für geraten hält,</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_994" prev="#ID_993"> in verkehrsreichen Straßen die Fahrt zu<lb/> wagen.</p> <p xml:id="ID_995"> Ähnliche Erscheinungen, wie sie die Jugend¬<lb/> zeit des Fahrrades begleiteten, find im Auto¬<lb/> mobilverkehr noch heute zu beobachten. Das<lb/> Publikum ist in zwei Lager gespalten. Der<lb/> gewöhnliche Sterbliche, der nur das Vergnügen<lb/> hat, den Benzingeruch des Autos zu genießen<lb/> und darauf zu achten, daß er nicht unter die<lb/> Räder eines Kraftwagens gerät, ruft wiederum<lb/> nach der Polizei und verlangt besondere Auto¬<lb/> mobilstraßen. Die glücklichen Automobilbesitzer<lb/> wettern über Polizeischikane, einschränkende<lb/> Bestimmungen vom grünen Tisch, die jeden<lb/> gesunden Verkehr und die Entwicklung der<lb/> Automobilindustrie unterbinden.</p> <p xml:id="ID_996"> Bei dem Widerstreit der Interessen ist es<lb/> für den Gesetzgeber und Richter nicht leicht,<lb/> den richtigen Ausgleich herbeizuführen. Ein<lb/> Ausgleich muß es aber sein, solange Fu߬<lb/> gänger, Reiter, Fuhrwerke und Automobile<lb/> auf dieselben Straßen angewiesen sind.</p> <p xml:id="ID_997" next="#ID_998"> Die auf Grund des Z 6 des Gesetzes über<lb/> den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai<lb/> 1S09 erlassene Verordnung des Bundesrath<lb/> vom 3. Februar 1910 bestimmt, daß „inner¬<lb/> halb geschlossener Ortsteile" die zulässige Höchst¬<lb/> geschwindigkeit 16 Kilometer in der Stunde<lb/> beträgt. Die höhere Verwaltungsbehörde kann</p> <cb type="end"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0241]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Barfußjungens, Mütter mit dem Saugflaschenkind, ein Gemsjäger oder Wilderer,
gleichviel; geruhige Hebammen und das Kram- und Krämervolk vom Dorf
Absom. Auch Handwerksburschen und Italiener, mit so klebrigen, braunen
Hosen und Kitteln wie die Erde, aber wundervollen Gesichtern. Sie bauen an
unseren Kanälen und Bachbetten, Wuhren und Dämmen und mischen ein himm¬
lisches Deutsch in die enge, scharfe, singende Mundart dieser Gegend. Endlich
sitzen da noch Viehtreiber, Kilbikomödianten, ein Ratsherr vom katholischen
Bergdorf Mattli, der Dorfschreiber von Absom, ein Zivfelkappenbauer, ein
Stickereifabrikant, kurz, alles Volk durcheinander, mager und fett, klug und
dumm, witzig und ernst, batzenreich und arm bis aufs durchlöcherte Hemd —
der Kern des Landes!
Kein köstlicher Ding als unsere Eisenbahnen!
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Justiz und Verwaltung Das Auto vor dem Strafrichter. Als
in den achtziger Jahren der Radfcihrsport in
Aufnahme kam, mußte er zunächst einenharten
Kampf mit seinen Widersachern bestehen. Der
friedliche Bürger, der den Fahrdamm der
Straße zu seinen Spaziergängen zu benutzen
gewohnt war, wurde durch den schrillen Klang
der Fahrradglocke und das Vorbeihuschen eines
wildgewordenen Scherenschleifers in seinem
Idyll gestört. Die Pferde scheuten vor dein
neuartigen Verkehrsmittel und brachten Reiter
und Insassen von Fuhrwerken in Gefahr.
Sogleich erscholl der Ruf nach der Polizei.
Den Radfahrern sollte das Fahren auf öffent¬
lichen Straßen verboten werdenl Besondere
Straßen sollten für sie angelegt werden I Tat¬
sächlich wurden sie auch von den verkehrs¬
reichen Straßen der Städte verbannt und
vielfach sind besondere Radfahrwege für sie
angelegt worden. Von all' dem weiß man
heute kaum noch etwas. Mensch und Tier
haben sich inzwischen an das Fahrrad ge¬
wöhnt und nehmen sein Dasein als etwas
Selbstverständliches hin. Der Ruf nach der
Polizei ist verstummt, die Sperre der Straßen
fast gänzlich aufgehoben und dein Radfahrer
es selbst überlassen, ob er es für geraten hält,
in verkehrsreichen Straßen die Fahrt zu
wagen.
Ähnliche Erscheinungen, wie sie die Jugend¬
zeit des Fahrrades begleiteten, find im Auto¬
mobilverkehr noch heute zu beobachten. Das
Publikum ist in zwei Lager gespalten. Der
gewöhnliche Sterbliche, der nur das Vergnügen
hat, den Benzingeruch des Autos zu genießen
und darauf zu achten, daß er nicht unter die
Räder eines Kraftwagens gerät, ruft wiederum
nach der Polizei und verlangt besondere Auto¬
mobilstraßen. Die glücklichen Automobilbesitzer
wettern über Polizeischikane, einschränkende
Bestimmungen vom grünen Tisch, die jeden
gesunden Verkehr und die Entwicklung der
Automobilindustrie unterbinden.
Bei dem Widerstreit der Interessen ist es
für den Gesetzgeber und Richter nicht leicht,
den richtigen Ausgleich herbeizuführen. Ein
Ausgleich muß es aber sein, solange Fu߬
gänger, Reiter, Fuhrwerke und Automobile
auf dieselben Straßen angewiesen sind.
Die auf Grund des Z 6 des Gesetzes über
den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai
1S09 erlassene Verordnung des Bundesrath
vom 3. Februar 1910 bestimmt, daß „inner¬
halb geschlossener Ortsteile" die zulässige Höchst¬
geschwindigkeit 16 Kilometer in der Stunde
beträgt. Die höhere Verwaltungsbehörde kann
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