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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.

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"Amerika den Amerikanern!"

politische Vormundschaft der Vereinigten Staaten zu bringen, oder wenn er
dafür plädierte, sich die störenden Besitzungen fremder Mächte im Karibischen
Meere anzueignen, oder wenn er sich für eine Vorherrschaft der Vereinigten
Staaten im Stillen Ozean und in China begeisterte -- aber nein, das fordert
er nicht, darüber verliert er kein Wort. Das nimmt er als etwas ganz Selbst¬
verständliches, jedem seiner Leser Geläufiges an. So erscheint es ihm auch als
etwas Überflüssiges, irgend welche Gründe für seine Prätensionen anzuführen.
Das alles ergibt sich ihm aus der Monroedoktrin.

Es verlohnt sich daher schon der Mühe, zu prüfen, was die Monroedoktrin
ist und wie sie sich entwickelt haben muß, um den Ansprüchen eines Volkes
auf den halben Erdball als Stütze dienen zu können.--

Die sogenannte Monroedoktrin selbst ist in einer Botschaft des fünften
Präsidenten der Vereinigten Staaten Monroe an den Kongreß enthalten und ist
vom 2. Dezember 1823 datiert.*) Die hier in Betracht kommenden Paragraphen
haben folgenden Wortlaut:

Z 7. Auf den Vorschlag der Kaiserlich russischen Negierung, der durch den hiesigen
kaiserlichen Gesandten übermittelt worden ist, ist der Gesandte der Vereinigten Staaten in
Se. Petersburg mit weitgehender Vollmacht und mit dem Auftrag versehen worden, er solle
im Wege freundschaftlicher Verhandlungen zu einer Einigung über die Rechte und Interessen
der beiden Nationen auf die N.-W.-Küste dieses Kontinents gelangen. Ein gleicher Vorschlag
ist durch Seine Kaiserliche Majestät der Regierung von Großbritannien gemacht worden, die
ihn ebenfalls angenommen hat. Die Gelegenheit -- im Verlauf dieser Verhandlungen --
ist günstig befunden worden zur Aufstellung eines Grundsatzes, in dem die Interessen der
Vereinigten Staaten enthalten sind, nämlich daß die beiden amerikanischen Kontinente in
Anbetracht der freien und unabhängigen Stellung, die sie errungen und sich erhalten haben,
hinfort nicht mehr als Gegenstand für künftige Koloniegründungen seitens europäischer Mächte
zu betrachten sind.

§§ 48 und 49. In den Kriegen, die die europäischen Mächte in ihren eigenen
Angelegenheiten geführt haben, haben wir weder je irgendwie teilgenommen, noch war es
mit unserer Politik vereinbar, dies zu tun. Nur wenn unsere Rechte angegriffen oder ernstlich
bedroht sind, würden wir uns verletzt fühlen oder uns zur Verteidigung rüsten. Mit den
Ereignissen auf diesem Erdteil sind wir, wie jeder einsichtige und unparteiische Zuschauer
zugeben muß, naturgemäß auf das engste verknüpft. Das Politische System der Verbündeten
Mächte ist in dieser Hinsicht wesentlich Verschieden von dem von Amerika. Diese Verschiedenheit
ergibt sich aus der Verschiedenheit der beiderseitigen Regierungen. Der Verteidigung der
unsrige", die erst durch den Verlust von so viel Blut und Geld zustande gekommen und durch
die Weisheit ihrer hervorragendsten Mitglieder vollendet worden ist, und unter der wir uns
eines unvergleichlichen Glückes erfreut haben -- der Verteidigung unserer Regierung ist
dieses ganze Volk geweiht.



*) Die folgende Darstellung der Monroedoktrin stützt sich, soweit sie die historischen
Zusammenhänge betrifft, auf das scharfsinnige und objektive Buch des Franzosen Pekin:
"I^es etsts ums et la eloetnne nie Monroe", Paris 1900, bei Artur Rousseau, und die
Doktordissertation des Amerikaners John C. Dunning, der den rein amerikanischen Stand¬
punkt vertritt. "Die neuesten Anwendungen der Monroedoktrin"; Jnaug. Diss. Heidelberg
1903. In dein Peinlichen Buch ist auch der englische Wortlaut der Monroedoktrin und eine
französische Übersetzung derselben enthalten.
„Amerika den Amerikanern!"

politische Vormundschaft der Vereinigten Staaten zu bringen, oder wenn er
dafür plädierte, sich die störenden Besitzungen fremder Mächte im Karibischen
Meere anzueignen, oder wenn er sich für eine Vorherrschaft der Vereinigten
Staaten im Stillen Ozean und in China begeisterte — aber nein, das fordert
er nicht, darüber verliert er kein Wort. Das nimmt er als etwas ganz Selbst¬
verständliches, jedem seiner Leser Geläufiges an. So erscheint es ihm auch als
etwas Überflüssiges, irgend welche Gründe für seine Prätensionen anzuführen.
Das alles ergibt sich ihm aus der Monroedoktrin.

Es verlohnt sich daher schon der Mühe, zu prüfen, was die Monroedoktrin
ist und wie sie sich entwickelt haben muß, um den Ansprüchen eines Volkes
auf den halben Erdball als Stütze dienen zu können.--

Die sogenannte Monroedoktrin selbst ist in einer Botschaft des fünften
Präsidenten der Vereinigten Staaten Monroe an den Kongreß enthalten und ist
vom 2. Dezember 1823 datiert.*) Die hier in Betracht kommenden Paragraphen
haben folgenden Wortlaut:

Z 7. Auf den Vorschlag der Kaiserlich russischen Negierung, der durch den hiesigen
kaiserlichen Gesandten übermittelt worden ist, ist der Gesandte der Vereinigten Staaten in
Se. Petersburg mit weitgehender Vollmacht und mit dem Auftrag versehen worden, er solle
im Wege freundschaftlicher Verhandlungen zu einer Einigung über die Rechte und Interessen
der beiden Nationen auf die N.-W.-Küste dieses Kontinents gelangen. Ein gleicher Vorschlag
ist durch Seine Kaiserliche Majestät der Regierung von Großbritannien gemacht worden, die
ihn ebenfalls angenommen hat. Die Gelegenheit — im Verlauf dieser Verhandlungen —
ist günstig befunden worden zur Aufstellung eines Grundsatzes, in dem die Interessen der
Vereinigten Staaten enthalten sind, nämlich daß die beiden amerikanischen Kontinente in
Anbetracht der freien und unabhängigen Stellung, die sie errungen und sich erhalten haben,
hinfort nicht mehr als Gegenstand für künftige Koloniegründungen seitens europäischer Mächte
zu betrachten sind.

§§ 48 und 49. In den Kriegen, die die europäischen Mächte in ihren eigenen
Angelegenheiten geführt haben, haben wir weder je irgendwie teilgenommen, noch war es
mit unserer Politik vereinbar, dies zu tun. Nur wenn unsere Rechte angegriffen oder ernstlich
bedroht sind, würden wir uns verletzt fühlen oder uns zur Verteidigung rüsten. Mit den
Ereignissen auf diesem Erdteil sind wir, wie jeder einsichtige und unparteiische Zuschauer
zugeben muß, naturgemäß auf das engste verknüpft. Das Politische System der Verbündeten
Mächte ist in dieser Hinsicht wesentlich Verschieden von dem von Amerika. Diese Verschiedenheit
ergibt sich aus der Verschiedenheit der beiderseitigen Regierungen. Der Verteidigung der
unsrige», die erst durch den Verlust von so viel Blut und Geld zustande gekommen und durch
die Weisheit ihrer hervorragendsten Mitglieder vollendet worden ist, und unter der wir uns
eines unvergleichlichen Glückes erfreut haben — der Verteidigung unserer Regierung ist
dieses ganze Volk geweiht.



*) Die folgende Darstellung der Monroedoktrin stützt sich, soweit sie die historischen
Zusammenhänge betrifft, auf das scharfsinnige und objektive Buch des Franzosen Pekin:
„I^es etsts ums et la eloetnne nie Monroe", Paris 1900, bei Artur Rousseau, und die
Doktordissertation des Amerikaners John C. Dunning, der den rein amerikanischen Stand¬
punkt vertritt. „Die neuesten Anwendungen der Monroedoktrin"; Jnaug. Diss. Heidelberg
1903. In dein Peinlichen Buch ist auch der englische Wortlaut der Monroedoktrin und eine
französische Übersetzung derselben enthalten.
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[0072] „Amerika den Amerikanern!" politische Vormundschaft der Vereinigten Staaten zu bringen, oder wenn er dafür plädierte, sich die störenden Besitzungen fremder Mächte im Karibischen Meere anzueignen, oder wenn er sich für eine Vorherrschaft der Vereinigten Staaten im Stillen Ozean und in China begeisterte — aber nein, das fordert er nicht, darüber verliert er kein Wort. Das nimmt er als etwas ganz Selbst¬ verständliches, jedem seiner Leser Geläufiges an. So erscheint es ihm auch als etwas Überflüssiges, irgend welche Gründe für seine Prätensionen anzuführen. Das alles ergibt sich ihm aus der Monroedoktrin. Es verlohnt sich daher schon der Mühe, zu prüfen, was die Monroedoktrin ist und wie sie sich entwickelt haben muß, um den Ansprüchen eines Volkes auf den halben Erdball als Stütze dienen zu können.-- Die sogenannte Monroedoktrin selbst ist in einer Botschaft des fünften Präsidenten der Vereinigten Staaten Monroe an den Kongreß enthalten und ist vom 2. Dezember 1823 datiert.*) Die hier in Betracht kommenden Paragraphen haben folgenden Wortlaut: Z 7. Auf den Vorschlag der Kaiserlich russischen Negierung, der durch den hiesigen kaiserlichen Gesandten übermittelt worden ist, ist der Gesandte der Vereinigten Staaten in Se. Petersburg mit weitgehender Vollmacht und mit dem Auftrag versehen worden, er solle im Wege freundschaftlicher Verhandlungen zu einer Einigung über die Rechte und Interessen der beiden Nationen auf die N.-W.-Küste dieses Kontinents gelangen. Ein gleicher Vorschlag ist durch Seine Kaiserliche Majestät der Regierung von Großbritannien gemacht worden, die ihn ebenfalls angenommen hat. Die Gelegenheit — im Verlauf dieser Verhandlungen — ist günstig befunden worden zur Aufstellung eines Grundsatzes, in dem die Interessen der Vereinigten Staaten enthalten sind, nämlich daß die beiden amerikanischen Kontinente in Anbetracht der freien und unabhängigen Stellung, die sie errungen und sich erhalten haben, hinfort nicht mehr als Gegenstand für künftige Koloniegründungen seitens europäischer Mächte zu betrachten sind. §§ 48 und 49. In den Kriegen, die die europäischen Mächte in ihren eigenen Angelegenheiten geführt haben, haben wir weder je irgendwie teilgenommen, noch war es mit unserer Politik vereinbar, dies zu tun. Nur wenn unsere Rechte angegriffen oder ernstlich bedroht sind, würden wir uns verletzt fühlen oder uns zur Verteidigung rüsten. Mit den Ereignissen auf diesem Erdteil sind wir, wie jeder einsichtige und unparteiische Zuschauer zugeben muß, naturgemäß auf das engste verknüpft. Das Politische System der Verbündeten Mächte ist in dieser Hinsicht wesentlich Verschieden von dem von Amerika. Diese Verschiedenheit ergibt sich aus der Verschiedenheit der beiderseitigen Regierungen. Der Verteidigung der unsrige», die erst durch den Verlust von so viel Blut und Geld zustande gekommen und durch die Weisheit ihrer hervorragendsten Mitglieder vollendet worden ist, und unter der wir uns eines unvergleichlichen Glückes erfreut haben — der Verteidigung unserer Regierung ist dieses ganze Volk geweiht. *) Die folgende Darstellung der Monroedoktrin stützt sich, soweit sie die historischen Zusammenhänge betrifft, auf das scharfsinnige und objektive Buch des Franzosen Pekin: „I^es etsts ums et la eloetnne nie Monroe", Paris 1900, bei Artur Rousseau, und die Doktordissertation des Amerikaners John C. Dunning, der den rein amerikanischen Stand¬ punkt vertritt. „Die neuesten Anwendungen der Monroedoktrin"; Jnaug. Diss. Heidelberg 1903. In dein Peinlichen Buch ist auch der englische Wortlaut der Monroedoktrin und eine französische Übersetzung derselben enthalten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/72>, abgerufen am 29.06.2024.