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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.

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Herren, sowie unseren ehrwürdigen Brüdern, den Erzbischöfen, Bischöfen. Wir
ernähren, beschwören sie, nicht allein nicht zuzugeben, daß diese geistlichen
Brüder auf irgend eine Weise belästigt werden, sondern darauf zu fehen, daß
sie, wie es sich geziemt, mit Güte und Liebe behandelt werden. Wir befehlen,
daß gegenwärtiges Schreiben unverletzlich ... auf immer beobachtet werde, daß
es seine völlige Wirkung habe, daß es keinem Urteil und keiner Revision von feiten
irgend eines Richters, mit welcher Macht er auch bekleidet sei, unterworfen sei.
indem wir jeden Eingriff in diese unsere Anordnung . . . für null und nichtig
erklären. Dagegen soll keinerlei entgegenstehende apostolische Anordnung noch
Befehl Geltung behalten, auch nicht das in Form eines Breve erlassene Schreiben
Clemens des Vierzehnten . . ., das wir in allem, was gegenwärtiger Anordnung
zuwiderläuft, abgeschafft wissenwollen. Niemandem soll erlaubt sein, ausverwegener
Unbedachtsamkeit in irgend einer Rücksicht diesen Befehl zu übertreten oder ihm
vermessener Weise Hindernisse in den Weg zu legen. Würde sich aber jemand zu
solchem Attentat erfrechen, so wisse er, daß er den Zorn des Allerhöchsten und der
heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich lade." (Clemens hatte in seinem Breve
jeden, der ihm zuwiderhandeln werde, wes Standes er auch sei -- also auch jeden
zuwiderhandelnden Papst --, mit dem "größeren Bann" bedroht. Mit diesem
droht Pius nicht, wohl aber mit dem "Zorn Gottes, Petri und Pauli", aber
diese seine Drohung verdient doch nicht mehr Beachtung, als er selbst der
Banndrohung Clemens' geschenkt hat, nämlich gar keine.).

Da haben wir zwei Urteile von zwei ganz kurze Zeit nacheinander regierenden
Päpsten über denselben hochwichtigen kirchlich-religiösen Gegenstand. Beide gelten
in der katholischen Kirche in ganz derselben Weise als direkt von Gott gesetzte
Hüter und Oberherren der römisch-katholischen Kirche. Beide haben in derselben
wichtigen Angelegenheit denselben Gott um Erleuchtung und Bewahrung vor
Irrtum angefleht; der eine sagt, er hätte "den Vater alles Lichts mit fort¬
gesetztem Seufzen und Bitten" angefleht, ihm den richtigen Weg zu zeigen, und
er habe sich dabei noch "durch das Gebet aller Gläubigen und durch Werke der
Gottseligkeit unterstützen lassen"; -- der andere beteuert, er hätte "den gött¬
lichen Beistand durch heiße Gebete erfleht." Der eine verurteilt den Jesuiten¬
orden und seine ganze Tätigkeit in Grund und Boden, als gemeinschädlich, --
der andere erhebt sie in den Himmel. -- Nach dem Urteil des einen waren die
Jesuiten die Quelle von Zank und schädlichen Morallehrer und werden es
immer bleiben, -- nach dem anderen sind sie die "von Gott durch besondere
Vorsehung der Kirche verliehenen Gehilfen!" -- Der eine beruft sich für die
Aufhebung des Ordens auf die Zustimmung von Bischöfen und durch Frömmigkeit
ausgezeichneten Männer. -- der andere für die Wiedereinsetzung desselben Ordens,
also für das gerade Gegenteil, auf die Zustimmung von Erzbischöfen und
Bischöfen! -- Der eine macht es allen weltlichen Obrigkeiten zur Pflicht, ihm
in der Unterdrückung des Ordens behilflich zu sein. -- der andere fordert sie
auf, das gerade Gegenteil zu tun, den Orden nach Kräften zu fördern, zu


Grenzboten II 1912 Is

Herren, sowie unseren ehrwürdigen Brüdern, den Erzbischöfen, Bischöfen. Wir
ernähren, beschwören sie, nicht allein nicht zuzugeben, daß diese geistlichen
Brüder auf irgend eine Weise belästigt werden, sondern darauf zu fehen, daß
sie, wie es sich geziemt, mit Güte und Liebe behandelt werden. Wir befehlen,
daß gegenwärtiges Schreiben unverletzlich ... auf immer beobachtet werde, daß
es seine völlige Wirkung habe, daß es keinem Urteil und keiner Revision von feiten
irgend eines Richters, mit welcher Macht er auch bekleidet sei, unterworfen sei.
indem wir jeden Eingriff in diese unsere Anordnung . . . für null und nichtig
erklären. Dagegen soll keinerlei entgegenstehende apostolische Anordnung noch
Befehl Geltung behalten, auch nicht das in Form eines Breve erlassene Schreiben
Clemens des Vierzehnten . . ., das wir in allem, was gegenwärtiger Anordnung
zuwiderläuft, abgeschafft wissenwollen. Niemandem soll erlaubt sein, ausverwegener
Unbedachtsamkeit in irgend einer Rücksicht diesen Befehl zu übertreten oder ihm
vermessener Weise Hindernisse in den Weg zu legen. Würde sich aber jemand zu
solchem Attentat erfrechen, so wisse er, daß er den Zorn des Allerhöchsten und der
heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich lade." (Clemens hatte in seinem Breve
jeden, der ihm zuwiderhandeln werde, wes Standes er auch sei — also auch jeden
zuwiderhandelnden Papst —, mit dem „größeren Bann" bedroht. Mit diesem
droht Pius nicht, wohl aber mit dem „Zorn Gottes, Petri und Pauli", aber
diese seine Drohung verdient doch nicht mehr Beachtung, als er selbst der
Banndrohung Clemens' geschenkt hat, nämlich gar keine.).

Da haben wir zwei Urteile von zwei ganz kurze Zeit nacheinander regierenden
Päpsten über denselben hochwichtigen kirchlich-religiösen Gegenstand. Beide gelten
in der katholischen Kirche in ganz derselben Weise als direkt von Gott gesetzte
Hüter und Oberherren der römisch-katholischen Kirche. Beide haben in derselben
wichtigen Angelegenheit denselben Gott um Erleuchtung und Bewahrung vor
Irrtum angefleht; der eine sagt, er hätte „den Vater alles Lichts mit fort¬
gesetztem Seufzen und Bitten" angefleht, ihm den richtigen Weg zu zeigen, und
er habe sich dabei noch „durch das Gebet aller Gläubigen und durch Werke der
Gottseligkeit unterstützen lassen"; — der andere beteuert, er hätte „den gött¬
lichen Beistand durch heiße Gebete erfleht." Der eine verurteilt den Jesuiten¬
orden und seine ganze Tätigkeit in Grund und Boden, als gemeinschädlich, —
der andere erhebt sie in den Himmel. — Nach dem Urteil des einen waren die
Jesuiten die Quelle von Zank und schädlichen Morallehrer und werden es
immer bleiben, — nach dem anderen sind sie die „von Gott durch besondere
Vorsehung der Kirche verliehenen Gehilfen!" — Der eine beruft sich für die
Aufhebung des Ordens auf die Zustimmung von Bischöfen und durch Frömmigkeit
ausgezeichneten Männer. — der andere für die Wiedereinsetzung desselben Ordens,
also für das gerade Gegenteil, auf die Zustimmung von Erzbischöfen und
Bischöfen! — Der eine macht es allen weltlichen Obrigkeiten zur Pflicht, ihm
in der Unterdrückung des Ordens behilflich zu sein. — der andere fordert sie
auf, das gerade Gegenteil zu tun, den Orden nach Kräften zu fördern, zu


Grenzboten II 1912 Is
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/125>, abgerufen am 23.07.2024.