Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.Stellennachweis.Pommern. Religionsfreiheit und Airchenreform Pfarrer und privatdozent I). Lrich Fo erster- vonII. ir wenden uns zur Lage unserer jüdischen Mitbürger; so nenne Gcsnzbotsn IV 1911 6"
Stellennachweis.Pommern. Religionsfreiheit und Airchenreform Pfarrer und privatdozent I). Lrich Fo erster- vonII. ir wenden uns zur Lage unserer jüdischen Mitbürger; so nenne Gcsnzbotsn IV 1911 6"
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Stellennachweis.Pommern.
677. Erzieherin, gepr., co., 1. 1.12, Pommern.
L7S. Erzieherin, co,, jung. (aus., engl., franz.), 1. 1. 12,570. Erzieherin, °v., gepr., 1. 1. 12 (Frz. K. erw.).
(Aus der Tages- und Fachpresse.)
Anfragen zu richten unter Beifügung von Rückporto an
die Geschäftsstelle der Grcnzvotcn, Berlin SV. 11.Altmark.
6SS. Erzieherin, »ins. (Sprachkennt.), 1.1.12, f. 11 jähr.
H.. Kür Akademiker.Mädch., Pommern.
K81. Lehrerin, co., gepr., in»s., f. » Mädch., I. 1. 12,
Thüringen.
K8K. Erzieherin n. Lehrerin zugleich f. 0V-i"hr. Mädch.,57S. 1. Biirgcrmcistcr, bald (12000 M.), Wests.
S82. c-nil. plin. -i>. tlieol. f. 2—ü Sed. tagt. s. Oder-Hannover.
KS7. Erzieherin, co., in»s., sira eng., franz., 1.1.12.,tert., Pommern.
K8K. Hauslehrer, ers. alt., der Studium vcendet hat,
s. Sextaner, Schlesien.
6Si. I. Beigeordneter,hult(12000—1K000M.), Rheinl.Schlesien.
K88. Erzieherin, co., aus., s. gjähr. Mädch., 1.1.12.,
g. Für Damen.
W7. Erzieherin, 1. 1.12, gepr., co., Pommern.Mecklbg.
58S. Erzieherin, aus., co., gepr., 1. 1. 12, Schlesien.
M2. Erzieherin, co., mus., 1 1.12., Schlesien.
KS3. Erzieherin, co., gepr.. 1.1. 12., Posen.
Religionsfreiheit und Airchenreform
Pfarrer und privatdozent I). Lrich Fo erster- vonII.
ir wenden uns zur Lage unserer jüdischen Mitbürger; so nenne
ich sie, denn die Verfassung kennt kein jüdisches Volk inmitten des
deutschen Volkes, sondern nur Staatsbürger jüdischen Glaubens.
An der jüdischen Religion hat der preußische Staat bisher die
schwersten Unterlassungssünden begangen. Es ist nicht wahr, daß
unsere jüdischen Mitbürger überall Religionsfreiheit in dem Sinne hätten, daß
sie die Möglichkeit besäßen, die zur Erhaltung einer Religionsgemeinschaft
erforderlichen Einrichtungen und Ämter zu haben. Der preußische Staat, un¬
ähnlich dem württembergischen und badischen, ist den Juden bis heute jede
zusammenfassende Organisation schuldig geblieben, in der die schwächeren Glieder
Rückhalt finden könnten, und die verantwortlich wäre für den Religionsunterricht
des jüdischen Nachwuchses. Alles, was in dieser Beziehung besteht, ist frei¬
willige Leistung jüdischer Bruderliebe. Sie ist groß. Aber sie kann nicht ver¬
hindern, daß Hunderte und Tausende mangels eines verbindenden religiösen
Gemeinschaftslebens, mangels eines regelmäßigen Religionsunterrichts in volle
Religionslosigkeit versinken. Seit Jahrzehnten schweben darüber Verhandlungen,
ob sie jemals zum Ziele kommen? Aber was will diese Vernachlässigung besagen
gegen den fortgesetzten religiösen Druck, dem die Juden persönlich ausgesetzt
sindt Es handelt sich um vierhunderttansend Personen, die zum guten Teile
der Oberschicht angehören. Aber sie sehen ihre Söhne, die Lust und Begabung
^dem, in den Staatsdienst zu treten, vor fast lauter verschlossenen Auren,
^hre Töchter gelten für unwürdig, einen Offizier oder Beamten oder gar einen
Adligen zu heiraten. Sprache sich hierin ein Urteil über die Unverträglichkeit
germanischer und jüdischer Nasse aus, so würde darin wenigstens keine Ver-
Gcsnzbotsn IV 1911 6"
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