Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Reichsspii!got

nicht verneinen dürfen. In dem Vertrage ist das Prinzip der offenen Tür in
einer Weise mit praktischen Garantien umgeben, wie wir es bisher noch in keiner
ähnlichen internationalen Vereinbarung gefunden haben. Frankreich ist durch die
Einzelheiten der Bestimmungen allem menschlichem Ermessen nach so fest gelegt,
daß es sie wohl nur dann umgehen könnte, wenn unsere Interessenten Trottel
wären oder aber wenn es Frankreich einfiele, sich mit Gewalt der loyalen Durch¬
führung der Vertragsbestimmungen zu widersetzen. Es liegen keine Anzeichen vor,
die etwas ähnliches in Aussicht stellen. Die Zustimmung einer Großmacht, wie
Frankreich es ist, zu solchen weitgehenden Bindungen spricht dafür, daß sie auch
für Frankreich vorteilhaft sind, und daß darum die ehrliche Absicht zu friedlichem
Zusammenwirken vorhanden ist.

Wie weit die deutschen Kaufleute befähigt sein werden, die neue Situation aus¬
zunutzen, darüber brauchen wir uns angesichts ihrer Tüchtigkeit kaum die Köpfe
zu zerbrechen. Sofern sie es verstehen, den ihnen eingeräumten Einfluß in der
Marokkanischen Staatsbank und deren Kommissionen auszunutzen, werden sie auch
diejenige Kontrolle über die wirtschaftlichen Absichten der Franzosen in Marokko
behalten, die ihnen der Vertrag zugesteht.

Das neue Abkommen erweitert die Bewegungsfreiheit der deutschen
Marokkointeressenten ganz außerordentlich und sichert die Früchte ihrer
Arbeit gegen den früheren Zustand in recht erheblichem Maße. Vor allen Dingen
wird man diese Sicherung in der Beseitigung der Fiktion von einer marok¬
kanischen Regierungsgewalt erblicken dürfen. Nachdem der Sultan selbst
seine Macht um französisches Gold preisgegeben, bildete seine Regierung wohl den
Schleier, die Maske für die französischen Unternehmungen, nicht aber eine Stelle,
an die sich die geschädigten nichtfranzösischen Marokkointeressenten mit Aussicht auf
Berücksichtigung halten könnten. Jetzt wird zwar, wie in allen früheren Verträgen,
die Souveränität des Sultans formell anerkannt, aber die Verantwortung gegen¬
über den Algecüasmöchten soll nicht mehr die marokkanische Regierung, fondern
an ihrer Statt die französische tragen. Darum heißt es in jedem Artikel des
neuen Vertrages: "le (Zouvernement kranyais veilleiÄ, cieolsre, s'enMM,
s'emploiera. usera ac son inkluence, cKarZera" usw. usto. . . . Frankreich ist
verantwortlich für die Handlungen der Kaids ebenso wie für die seiner Offiziere
und Zollbeamten. Für die Bestechlichkeit der marokkanischen Beamten verant-
wortet fortab nicht der machtlose Sultan, sondern Frankreich, das in Marokko
bisher von allen Mächten allein im Trüben fischen durfte, und das bisher die Unter¬
nehmungslust der deutschen Kaufleute zu hemmen versuchte, -- übrigens ohne sie zu
hemmen.

Nun wird es den Unterhändlern kaum gelungen sein, alle Reibungsslächen
zwischen Frankreich und Deutschland zu beseitigen, aus dem einfachen Grunde,
weil solches ein Ding der Unmöglichkeit ist, solange bei Seiden Schaffenslust und
Selbsterhaltungstrieb vorhanden sind. Bei aufmerksamer Prüfung des neuen Ver¬
trages wird man aber das Bestreben erkennen, eine Gemeinsamkeit der Inter¬
essen beider Länder herbeizuführen. Wie solches geschehen, lehrt das Studium
der Gründungsgeschichte sowie der Statuten der marokkanischen Staatsbank, wie
auch der wichtigen Rolle, die dem Direktorium dieser Bank durch den. neuen Ver¬
trag zugewiesen ist. Damit aber werden auch die großen Richtlinien des Vertrages


Reichsspii!got

nicht verneinen dürfen. In dem Vertrage ist das Prinzip der offenen Tür in
einer Weise mit praktischen Garantien umgeben, wie wir es bisher noch in keiner
ähnlichen internationalen Vereinbarung gefunden haben. Frankreich ist durch die
Einzelheiten der Bestimmungen allem menschlichem Ermessen nach so fest gelegt,
daß es sie wohl nur dann umgehen könnte, wenn unsere Interessenten Trottel
wären oder aber wenn es Frankreich einfiele, sich mit Gewalt der loyalen Durch¬
führung der Vertragsbestimmungen zu widersetzen. Es liegen keine Anzeichen vor,
die etwas ähnliches in Aussicht stellen. Die Zustimmung einer Großmacht, wie
Frankreich es ist, zu solchen weitgehenden Bindungen spricht dafür, daß sie auch
für Frankreich vorteilhaft sind, und daß darum die ehrliche Absicht zu friedlichem
Zusammenwirken vorhanden ist.

Wie weit die deutschen Kaufleute befähigt sein werden, die neue Situation aus¬
zunutzen, darüber brauchen wir uns angesichts ihrer Tüchtigkeit kaum die Köpfe
zu zerbrechen. Sofern sie es verstehen, den ihnen eingeräumten Einfluß in der
Marokkanischen Staatsbank und deren Kommissionen auszunutzen, werden sie auch
diejenige Kontrolle über die wirtschaftlichen Absichten der Franzosen in Marokko
behalten, die ihnen der Vertrag zugesteht.

Das neue Abkommen erweitert die Bewegungsfreiheit der deutschen
Marokkointeressenten ganz außerordentlich und sichert die Früchte ihrer
Arbeit gegen den früheren Zustand in recht erheblichem Maße. Vor allen Dingen
wird man diese Sicherung in der Beseitigung der Fiktion von einer marok¬
kanischen Regierungsgewalt erblicken dürfen. Nachdem der Sultan selbst
seine Macht um französisches Gold preisgegeben, bildete seine Regierung wohl den
Schleier, die Maske für die französischen Unternehmungen, nicht aber eine Stelle,
an die sich die geschädigten nichtfranzösischen Marokkointeressenten mit Aussicht auf
Berücksichtigung halten könnten. Jetzt wird zwar, wie in allen früheren Verträgen,
die Souveränität des Sultans formell anerkannt, aber die Verantwortung gegen¬
über den Algecüasmöchten soll nicht mehr die marokkanische Regierung, fondern
an ihrer Statt die französische tragen. Darum heißt es in jedem Artikel des
neuen Vertrages: „le (Zouvernement kranyais veilleiÄ, cieolsre, s'enMM,
s'emploiera. usera ac son inkluence, cKarZera" usw. usto. . . . Frankreich ist
verantwortlich für die Handlungen der Kaids ebenso wie für die seiner Offiziere
und Zollbeamten. Für die Bestechlichkeit der marokkanischen Beamten verant-
wortet fortab nicht der machtlose Sultan, sondern Frankreich, das in Marokko
bisher von allen Mächten allein im Trüben fischen durfte, und das bisher die Unter¬
nehmungslust der deutschen Kaufleute zu hemmen versuchte, — übrigens ohne sie zu
hemmen.

Nun wird es den Unterhändlern kaum gelungen sein, alle Reibungsslächen
zwischen Frankreich und Deutschland zu beseitigen, aus dem einfachen Grunde,
weil solches ein Ding der Unmöglichkeit ist, solange bei Seiden Schaffenslust und
Selbsterhaltungstrieb vorhanden sind. Bei aufmerksamer Prüfung des neuen Ver¬
trages wird man aber das Bestreben erkennen, eine Gemeinsamkeit der Inter¬
essen beider Länder herbeizuführen. Wie solches geschehen, lehrt das Studium
der Gründungsgeschichte sowie der Statuten der marokkanischen Staatsbank, wie
auch der wichtigen Rolle, die dem Direktorium dieser Bank durch den. neuen Ver¬
trag zugewiesen ist. Damit aber werden auch die großen Richtlinien des Vertrages


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0306" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/319907"/>
            <fw type="header" place="top"> Reichsspii!got</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1270" prev="#ID_1269"> nicht verneinen dürfen. In dem Vertrage ist das Prinzip der offenen Tür in<lb/>
einer Weise mit praktischen Garantien umgeben, wie wir es bisher noch in keiner<lb/>
ähnlichen internationalen Vereinbarung gefunden haben. Frankreich ist durch die<lb/>
Einzelheiten der Bestimmungen allem menschlichem Ermessen nach so fest gelegt,<lb/>
daß es sie wohl nur dann umgehen könnte, wenn unsere Interessenten Trottel<lb/>
wären oder aber wenn es Frankreich einfiele, sich mit Gewalt der loyalen Durch¬<lb/>
führung der Vertragsbestimmungen zu widersetzen. Es liegen keine Anzeichen vor,<lb/>
die etwas ähnliches in Aussicht stellen. Die Zustimmung einer Großmacht, wie<lb/>
Frankreich es ist, zu solchen weitgehenden Bindungen spricht dafür, daß sie auch<lb/>
für Frankreich vorteilhaft sind, und daß darum die ehrliche Absicht zu friedlichem<lb/>
Zusammenwirken vorhanden ist.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1271"> Wie weit die deutschen Kaufleute befähigt sein werden, die neue Situation aus¬<lb/>
zunutzen, darüber brauchen wir uns angesichts ihrer Tüchtigkeit kaum die Köpfe<lb/>
zu zerbrechen. Sofern sie es verstehen, den ihnen eingeräumten Einfluß in der<lb/>
Marokkanischen Staatsbank und deren Kommissionen auszunutzen, werden sie auch<lb/>
diejenige Kontrolle über die wirtschaftlichen Absichten der Franzosen in Marokko<lb/>
behalten, die ihnen der Vertrag zugesteht.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1272"> Das neue Abkommen erweitert die Bewegungsfreiheit der deutschen<lb/>
Marokkointeressenten ganz außerordentlich und sichert die Früchte ihrer<lb/>
Arbeit gegen den früheren Zustand in recht erheblichem Maße. Vor allen Dingen<lb/>
wird man diese Sicherung in der Beseitigung der Fiktion von einer marok¬<lb/>
kanischen Regierungsgewalt erblicken dürfen. Nachdem der Sultan selbst<lb/>
seine Macht um französisches Gold preisgegeben, bildete seine Regierung wohl den<lb/>
Schleier, die Maske für die französischen Unternehmungen, nicht aber eine Stelle,<lb/>
an die sich die geschädigten nichtfranzösischen Marokkointeressenten mit Aussicht auf<lb/>
Berücksichtigung halten könnten. Jetzt wird zwar, wie in allen früheren Verträgen,<lb/>
die Souveränität des Sultans formell anerkannt, aber die Verantwortung gegen¬<lb/>
über den Algecüasmöchten soll nicht mehr die marokkanische Regierung, fondern<lb/>
an ihrer Statt die französische tragen. Darum heißt es in jedem Artikel des<lb/>
neuen Vertrages: &#x201E;le (Zouvernement kranyais veilleiÄ, cieolsre, s'enMM,<lb/>
s'emploiera. usera ac son inkluence, cKarZera" usw. usto. . . . Frankreich ist<lb/>
verantwortlich für die Handlungen der Kaids ebenso wie für die seiner Offiziere<lb/>
und Zollbeamten. Für die Bestechlichkeit der marokkanischen Beamten verant-<lb/>
wortet fortab nicht der machtlose Sultan, sondern Frankreich, das in Marokko<lb/>
bisher von allen Mächten allein im Trüben fischen durfte, und das bisher die Unter¬<lb/>
nehmungslust der deutschen Kaufleute zu hemmen versuchte, &#x2014; übrigens ohne sie zu<lb/>
hemmen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1273" next="#ID_1274"> Nun wird es den Unterhändlern kaum gelungen sein, alle Reibungsslächen<lb/>
zwischen Frankreich und Deutschland zu beseitigen, aus dem einfachen Grunde,<lb/>
weil solches ein Ding der Unmöglichkeit ist, solange bei Seiden Schaffenslust und<lb/>
Selbsterhaltungstrieb vorhanden sind. Bei aufmerksamer Prüfung des neuen Ver¬<lb/>
trages wird man aber das Bestreben erkennen, eine Gemeinsamkeit der Inter¬<lb/>
essen beider Länder herbeizuführen. Wie solches geschehen, lehrt das Studium<lb/>
der Gründungsgeschichte sowie der Statuten der marokkanischen Staatsbank, wie<lb/>
auch der wichtigen Rolle, die dem Direktorium dieser Bank durch den. neuen Ver¬<lb/>
trag zugewiesen ist. Damit aber werden auch die großen Richtlinien des Vertrages</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0306] Reichsspii!got nicht verneinen dürfen. In dem Vertrage ist das Prinzip der offenen Tür in einer Weise mit praktischen Garantien umgeben, wie wir es bisher noch in keiner ähnlichen internationalen Vereinbarung gefunden haben. Frankreich ist durch die Einzelheiten der Bestimmungen allem menschlichem Ermessen nach so fest gelegt, daß es sie wohl nur dann umgehen könnte, wenn unsere Interessenten Trottel wären oder aber wenn es Frankreich einfiele, sich mit Gewalt der loyalen Durch¬ führung der Vertragsbestimmungen zu widersetzen. Es liegen keine Anzeichen vor, die etwas ähnliches in Aussicht stellen. Die Zustimmung einer Großmacht, wie Frankreich es ist, zu solchen weitgehenden Bindungen spricht dafür, daß sie auch für Frankreich vorteilhaft sind, und daß darum die ehrliche Absicht zu friedlichem Zusammenwirken vorhanden ist. Wie weit die deutschen Kaufleute befähigt sein werden, die neue Situation aus¬ zunutzen, darüber brauchen wir uns angesichts ihrer Tüchtigkeit kaum die Köpfe zu zerbrechen. Sofern sie es verstehen, den ihnen eingeräumten Einfluß in der Marokkanischen Staatsbank und deren Kommissionen auszunutzen, werden sie auch diejenige Kontrolle über die wirtschaftlichen Absichten der Franzosen in Marokko behalten, die ihnen der Vertrag zugesteht. Das neue Abkommen erweitert die Bewegungsfreiheit der deutschen Marokkointeressenten ganz außerordentlich und sichert die Früchte ihrer Arbeit gegen den früheren Zustand in recht erheblichem Maße. Vor allen Dingen wird man diese Sicherung in der Beseitigung der Fiktion von einer marok¬ kanischen Regierungsgewalt erblicken dürfen. Nachdem der Sultan selbst seine Macht um französisches Gold preisgegeben, bildete seine Regierung wohl den Schleier, die Maske für die französischen Unternehmungen, nicht aber eine Stelle, an die sich die geschädigten nichtfranzösischen Marokkointeressenten mit Aussicht auf Berücksichtigung halten könnten. Jetzt wird zwar, wie in allen früheren Verträgen, die Souveränität des Sultans formell anerkannt, aber die Verantwortung gegen¬ über den Algecüasmöchten soll nicht mehr die marokkanische Regierung, fondern an ihrer Statt die französische tragen. Darum heißt es in jedem Artikel des neuen Vertrages: „le (Zouvernement kranyais veilleiÄ, cieolsre, s'enMM, s'emploiera. usera ac son inkluence, cKarZera" usw. usto. . . . Frankreich ist verantwortlich für die Handlungen der Kaids ebenso wie für die seiner Offiziere und Zollbeamten. Für die Bestechlichkeit der marokkanischen Beamten verant- wortet fortab nicht der machtlose Sultan, sondern Frankreich, das in Marokko bisher von allen Mächten allein im Trüben fischen durfte, und das bisher die Unter¬ nehmungslust der deutschen Kaufleute zu hemmen versuchte, — übrigens ohne sie zu hemmen. Nun wird es den Unterhändlern kaum gelungen sein, alle Reibungsslächen zwischen Frankreich und Deutschland zu beseitigen, aus dem einfachen Grunde, weil solches ein Ding der Unmöglichkeit ist, solange bei Seiden Schaffenslust und Selbsterhaltungstrieb vorhanden sind. Bei aufmerksamer Prüfung des neuen Ver¬ trages wird man aber das Bestreben erkennen, eine Gemeinsamkeit der Inter¬ essen beider Länder herbeizuführen. Wie solches geschehen, lehrt das Studium der Gründungsgeschichte sowie der Statuten der marokkanischen Staatsbank, wie auch der wichtigen Rolle, die dem Direktorium dieser Bank durch den. neuen Ver¬ trag zugewiesen ist. Damit aber werden auch die großen Richtlinien des Vertrages

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/306
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/306>, abgerufen am 23.07.2024.