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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.

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Zur Reform der Literatur über die Universitäten

die Hauptsache, d. i. für die Übermittelung der akademischen Güter an die
Jugend, grundlegend und die übrigen Felder von ihm bedingt sind. Sie sah
aber, daß gerade der Erkenntnis und Vervollkommnung jener Grundlage bisher
nicht das genügende Interesse und jedenfalls nicht das wissenschaftliche Interesse
entgegengebracht wurde, das sonst einem der Erkenntnis und Vervollkommnung
würdigen Gegenstande gerade auch in der akademischen Welt mit Recht ent¬
gegengebracht zu werden pflegt. Wie die Philologie die sprachlichen Erscheinungen,
wie die Pathologie und Therapie die Krankheitserscheinungen und ihre Behandlung
studieren, so wollte die Hochschulpädagogik die akademischen Erscheinungen und
ihre Behandlung studieren und sodann zu ihrer bestmöglichen Behandlung das
Bestmögliche tun.

So mußte sie vor allem nach einer Wissenschaft vom akademischen Erziehen
und Unterrichten streben und rasch über die beliebte Annahme hinweggehen,
daß es auf dieser Stufe ein Erziehen und vielleicht selbst ein Unterrichten gar
nicht gebe. Das erstere erschien ihr, wie jeglicher Pädagogik, sogar als das
Wichtigere, das letztere allerdings als das einer breiteren Behandlung Bedürftige.
Hier galt es wieder, sowohl den allgemeineren Anforderungen des Unterrichtes,
also der Allgemeindidaktik, wie auch den besonderen Anforderungen der einzelnen
Unterrichtsfächer, also der Spezialdidaktik, gerecht zu werden. Wiederum erschien
für die hochschulpädagogische Bewegung das Erstere als das Wichtigere, für die
Außenstehenden als das Unwichtigere oder sogar als etwas überhaupt
Illusorisches.

Der tatsächliche Lauf der Dinge hat allerdings dazu geführt, daß in dieser
Bewegung gerade die Spezialdidaktik eine relativ besonders umfangreiche Ver¬
tretung bekommen hat, begreiflicherweise mit einem Voranstehen derjenigen Dis¬
ziplinen, in welchen den Beteiligten die Not am meisten auf den Nägeln brennt,
wie namentlich der juristischen. So hat sich im Laufe von mehr als einem
Jahrzehnt eine Summe von spezialdidaktischen Arbeiten angesammelt, die weit
über die Möglichkeit eines zusammenfassenden Berichtes an dieser Stelle
hinausgeht.

Auch die bevorstehende zweite Jahresversammlung der "Gesellschaft für
Hochschulpädagogik", die zu München am 18. bis 20. Oktober d. I. unter dem
Präsidium Geheimrat Professor F. v. Liszt's als des ersten Vorsitzenden der
Gesellschaft stattfinden wird, also der nächste hochschulpädagogische Kongreß, soll
hauptsächlich unter dem Zeichen der Spezialdidaktik verlaufen -- wieder mit
einer naheliegenden Bevorzugung des rechtswissenschaftlichen Unterrichtes, aber
dann weiter bis zum kunstwissenschaftlicher und auch den: künstlerischen Unterricht.

Die "Zeitschrift für Hochschulpädagogik", deren Juliheft und Oktoberheft
Näheres über diese Veranstaltung mitteilen, hat allerdings noch mehr die Pflicht
und -- wenn auch in knappsten Rahmen -- die Gelegenheit, dem so überaus
weiten Umfang ihres Gesamtgebietes, von den philosophischen Grundbegriffen
un bis hinein in zeitliche und örtliche Details des Hochschulwesens, gerecht zu werde".


Zur Reform der Literatur über die Universitäten

die Hauptsache, d. i. für die Übermittelung der akademischen Güter an die
Jugend, grundlegend und die übrigen Felder von ihm bedingt sind. Sie sah
aber, daß gerade der Erkenntnis und Vervollkommnung jener Grundlage bisher
nicht das genügende Interesse und jedenfalls nicht das wissenschaftliche Interesse
entgegengebracht wurde, das sonst einem der Erkenntnis und Vervollkommnung
würdigen Gegenstande gerade auch in der akademischen Welt mit Recht ent¬
gegengebracht zu werden pflegt. Wie die Philologie die sprachlichen Erscheinungen,
wie die Pathologie und Therapie die Krankheitserscheinungen und ihre Behandlung
studieren, so wollte die Hochschulpädagogik die akademischen Erscheinungen und
ihre Behandlung studieren und sodann zu ihrer bestmöglichen Behandlung das
Bestmögliche tun.

So mußte sie vor allem nach einer Wissenschaft vom akademischen Erziehen
und Unterrichten streben und rasch über die beliebte Annahme hinweggehen,
daß es auf dieser Stufe ein Erziehen und vielleicht selbst ein Unterrichten gar
nicht gebe. Das erstere erschien ihr, wie jeglicher Pädagogik, sogar als das
Wichtigere, das letztere allerdings als das einer breiteren Behandlung Bedürftige.
Hier galt es wieder, sowohl den allgemeineren Anforderungen des Unterrichtes,
also der Allgemeindidaktik, wie auch den besonderen Anforderungen der einzelnen
Unterrichtsfächer, also der Spezialdidaktik, gerecht zu werden. Wiederum erschien
für die hochschulpädagogische Bewegung das Erstere als das Wichtigere, für die
Außenstehenden als das Unwichtigere oder sogar als etwas überhaupt
Illusorisches.

Der tatsächliche Lauf der Dinge hat allerdings dazu geführt, daß in dieser
Bewegung gerade die Spezialdidaktik eine relativ besonders umfangreiche Ver¬
tretung bekommen hat, begreiflicherweise mit einem Voranstehen derjenigen Dis¬
ziplinen, in welchen den Beteiligten die Not am meisten auf den Nägeln brennt,
wie namentlich der juristischen. So hat sich im Laufe von mehr als einem
Jahrzehnt eine Summe von spezialdidaktischen Arbeiten angesammelt, die weit
über die Möglichkeit eines zusammenfassenden Berichtes an dieser Stelle
hinausgeht.

Auch die bevorstehende zweite Jahresversammlung der „Gesellschaft für
Hochschulpädagogik", die zu München am 18. bis 20. Oktober d. I. unter dem
Präsidium Geheimrat Professor F. v. Liszt's als des ersten Vorsitzenden der
Gesellschaft stattfinden wird, also der nächste hochschulpädagogische Kongreß, soll
hauptsächlich unter dem Zeichen der Spezialdidaktik verlaufen — wieder mit
einer naheliegenden Bevorzugung des rechtswissenschaftlichen Unterrichtes, aber
dann weiter bis zum kunstwissenschaftlicher und auch den: künstlerischen Unterricht.

Die „Zeitschrift für Hochschulpädagogik", deren Juliheft und Oktoberheft
Näheres über diese Veranstaltung mitteilen, hat allerdings noch mehr die Pflicht
und — wenn auch in knappsten Rahmen — die Gelegenheit, dem so überaus
weiten Umfang ihres Gesamtgebietes, von den philosophischen Grundbegriffen
un bis hinein in zeitliche und örtliche Details des Hochschulwesens, gerecht zu werde».


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[0517] Zur Reform der Literatur über die Universitäten die Hauptsache, d. i. für die Übermittelung der akademischen Güter an die Jugend, grundlegend und die übrigen Felder von ihm bedingt sind. Sie sah aber, daß gerade der Erkenntnis und Vervollkommnung jener Grundlage bisher nicht das genügende Interesse und jedenfalls nicht das wissenschaftliche Interesse entgegengebracht wurde, das sonst einem der Erkenntnis und Vervollkommnung würdigen Gegenstande gerade auch in der akademischen Welt mit Recht ent¬ gegengebracht zu werden pflegt. Wie die Philologie die sprachlichen Erscheinungen, wie die Pathologie und Therapie die Krankheitserscheinungen und ihre Behandlung studieren, so wollte die Hochschulpädagogik die akademischen Erscheinungen und ihre Behandlung studieren und sodann zu ihrer bestmöglichen Behandlung das Bestmögliche tun. So mußte sie vor allem nach einer Wissenschaft vom akademischen Erziehen und Unterrichten streben und rasch über die beliebte Annahme hinweggehen, daß es auf dieser Stufe ein Erziehen und vielleicht selbst ein Unterrichten gar nicht gebe. Das erstere erschien ihr, wie jeglicher Pädagogik, sogar als das Wichtigere, das letztere allerdings als das einer breiteren Behandlung Bedürftige. Hier galt es wieder, sowohl den allgemeineren Anforderungen des Unterrichtes, also der Allgemeindidaktik, wie auch den besonderen Anforderungen der einzelnen Unterrichtsfächer, also der Spezialdidaktik, gerecht zu werden. Wiederum erschien für die hochschulpädagogische Bewegung das Erstere als das Wichtigere, für die Außenstehenden als das Unwichtigere oder sogar als etwas überhaupt Illusorisches. Der tatsächliche Lauf der Dinge hat allerdings dazu geführt, daß in dieser Bewegung gerade die Spezialdidaktik eine relativ besonders umfangreiche Ver¬ tretung bekommen hat, begreiflicherweise mit einem Voranstehen derjenigen Dis¬ ziplinen, in welchen den Beteiligten die Not am meisten auf den Nägeln brennt, wie namentlich der juristischen. So hat sich im Laufe von mehr als einem Jahrzehnt eine Summe von spezialdidaktischen Arbeiten angesammelt, die weit über die Möglichkeit eines zusammenfassenden Berichtes an dieser Stelle hinausgeht. Auch die bevorstehende zweite Jahresversammlung der „Gesellschaft für Hochschulpädagogik", die zu München am 18. bis 20. Oktober d. I. unter dem Präsidium Geheimrat Professor F. v. Liszt's als des ersten Vorsitzenden der Gesellschaft stattfinden wird, also der nächste hochschulpädagogische Kongreß, soll hauptsächlich unter dem Zeichen der Spezialdidaktik verlaufen — wieder mit einer naheliegenden Bevorzugung des rechtswissenschaftlichen Unterrichtes, aber dann weiter bis zum kunstwissenschaftlicher und auch den: künstlerischen Unterricht. Die „Zeitschrift für Hochschulpädagogik", deren Juliheft und Oktoberheft Näheres über diese Veranstaltung mitteilen, hat allerdings noch mehr die Pflicht und — wenn auch in knappsten Rahmen — die Gelegenheit, dem so überaus weiten Umfang ihres Gesamtgebietes, von den philosophischen Grundbegriffen un bis hinein in zeitliche und örtliche Details des Hochschulwesens, gerecht zu werde».

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948/517>, abgerufen am 01.01.2025.