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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Literatur

In ihrer Sonntagsbeilage Ur. 34 bringt
jetzt die Vossische Zeitung eine Betrachtung von
W. Widmann in Stuttgart über "Schillers
Plagiate", mit der ausgesprochenen Absicht,
den landläufigen Plagiatbegriff zu klären.
Aber diese Erörterung bekannter "oller Ka¬
melien" aus den kleinen Geheimnissen der
Binnenkomposition unserer klassischen Literatur
deckt bei ihrer Grundtendenz vielmehr einen
Schaden des Klärverfahrens selbst auf. Nach
Hrn. Widmann bestehen für Meisterwerke die
Kriterien des Plagiats so gut wie niemals;
die entsprechenden Nachweise zeigten nur, wie
groß das Ganze sei. Nun aber geizt doch --

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glücklicherweise -- ein jeder Dichtersmann nach
dem höchsten Lorbeer seiner SchaffenScirt. Die
meisten täuschen sich da kräftig, doch widrig
berührt erst die Beobachtung, daß einer ohne
die Legitimation solchen Strebens aufzutreten
wagte. Allen ehrlich Ringenden wird also
tatsächlich zu verstehen gegeben, die Flagge
des Meisterwerkes, zu deutsch der reale Erfolg,
schirme die Ware. Man begegnet dieser Lehre
nicht zum erstenmal, und sie hat schon ver¬
schiedene Nutzanwendungen auf dem Kerbholz.
Wer sich insgeheim als Plagiator fühlt --
das Gewissen ist ja dazu da --, der hebe den
Widmannschen Artikel für vorkommende Fälle
sorgsam auf.

Wenn Schiller beim "Wallenstein" und der
"Jungfrau" lateinische Dramen des Löwener
Professors Nicolaus Vernulaeus stark verwertet
hat, so gilt hier kein freundliches Kopfnicken,
sondern lediglich die Erklärung auf Grund der
literarischen Sittengeschichte. Der Begriff des
geistigen Eigentums hebt in unserem Sinne
nicht früher als mit dem Buchdruck um. Noch
vor hundertfünfzig Jahren greift Voltaire zu
dem originellen Mittel, eine seiner neuen
Schriften zugleich mit einem selbstveranstalteten
Nachdruck erscheinen zu lassen, um die be¬
treffenden Unternehmer zu entmutigen. Die
Zeitanschauung unserer Klassiker liegt aber den
Voraussetzungen, die Voltaire so handeln
machten, noch bedeutend näher als den heutigen.
Das moderne Gefühl für Billigkeit und Schick¬
lichkeit hat sich verfeinert, und dennoch trifft
bei uns, die wir hinter einer gewaltigen Welt¬
literatur stehen, völlig zu, daß für jede größere
Schöpfung irgendwo und irgendwie, bewußt
oder unbewußt Plagiiert wird. Die hier ab¬
grenzende Norm kann nur lauten, daß der
Dramatiker, Erzähler usf. sich der Herüber¬
nahme ganzer Stellen oder Gedankenreihen
aus vorhandenen Werken gleicher Art enthalte.

[Ende Spaltensatz]

Wieder einmal die Plagiate. Der Streit,
ob Schönherr in seinem Drama "Glaube und
Heimat" schuldhafter Entlehnungen aus einem
fremden Roman zu zeihen wäre, hatte sehr
laut begonnen, um desto zahmer zu enden.
Auf den Nachweis Schönherrs, daß die un¬
abhängige Verwertung einer alten Quelle zu
den geschilderten Ereignissen vorliege, mußte
die Anklage schweigen. Der Vorgang er¬
läuterte von neuem, wie übel gewählt der ab¬
gekürzte Weg in die Öffentlichkeit sein kann,
ehe die denkbaren Möglichkeiten aufrichtig ge¬
prüft worden sind. Weit geringeres Echo er¬
weckte ein erst dieser Tage durchgefochtener
Plagiatfall, obwohl er völlig anders verlief.
Dem Roman von Walter Bloem "DaS eiserne
Jahr" wurde nachgesagt, daß er an mehreren
für den Aufbau nicht unwichtigen Stellen eine
französische Darstellung (Halövy, "L'Jnvasion")
über Gebühr heranziehe. Hier hat Hr. Bloem
den Tatbestand eingeräumt, der, wie er kund¬
gibt, sein Selbstbewußtsein nicht mindern könne,
Wem es Vergnügen macht, soll es un¬
benommen bleiben, ihn einen Plagiator zu
nennen.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Literatur

In ihrer Sonntagsbeilage Ur. 34 bringt
jetzt die Vossische Zeitung eine Betrachtung von
W. Widmann in Stuttgart über „Schillers
Plagiate", mit der ausgesprochenen Absicht,
den landläufigen Plagiatbegriff zu klären.
Aber diese Erörterung bekannter „oller Ka¬
melien" aus den kleinen Geheimnissen der
Binnenkomposition unserer klassischen Literatur
deckt bei ihrer Grundtendenz vielmehr einen
Schaden des Klärverfahrens selbst auf. Nach
Hrn. Widmann bestehen für Meisterwerke die
Kriterien des Plagiats so gut wie niemals;
die entsprechenden Nachweise zeigten nur, wie
groß das Ganze sei. Nun aber geizt doch —

[Spaltenumbruch]

glücklicherweise — ein jeder Dichtersmann nach
dem höchsten Lorbeer seiner SchaffenScirt. Die
meisten täuschen sich da kräftig, doch widrig
berührt erst die Beobachtung, daß einer ohne
die Legitimation solchen Strebens aufzutreten
wagte. Allen ehrlich Ringenden wird also
tatsächlich zu verstehen gegeben, die Flagge
des Meisterwerkes, zu deutsch der reale Erfolg,
schirme die Ware. Man begegnet dieser Lehre
nicht zum erstenmal, und sie hat schon ver¬
schiedene Nutzanwendungen auf dem Kerbholz.
Wer sich insgeheim als Plagiator fühlt —
das Gewissen ist ja dazu da —, der hebe den
Widmannschen Artikel für vorkommende Fälle
sorgsam auf.

Wenn Schiller beim „Wallenstein" und der
„Jungfrau" lateinische Dramen des Löwener
Professors Nicolaus Vernulaeus stark verwertet
hat, so gilt hier kein freundliches Kopfnicken,
sondern lediglich die Erklärung auf Grund der
literarischen Sittengeschichte. Der Begriff des
geistigen Eigentums hebt in unserem Sinne
nicht früher als mit dem Buchdruck um. Noch
vor hundertfünfzig Jahren greift Voltaire zu
dem originellen Mittel, eine seiner neuen
Schriften zugleich mit einem selbstveranstalteten
Nachdruck erscheinen zu lassen, um die be¬
treffenden Unternehmer zu entmutigen. Die
Zeitanschauung unserer Klassiker liegt aber den
Voraussetzungen, die Voltaire so handeln
machten, noch bedeutend näher als den heutigen.
Das moderne Gefühl für Billigkeit und Schick¬
lichkeit hat sich verfeinert, und dennoch trifft
bei uns, die wir hinter einer gewaltigen Welt¬
literatur stehen, völlig zu, daß für jede größere
Schöpfung irgendwo und irgendwie, bewußt
oder unbewußt Plagiiert wird. Die hier ab¬
grenzende Norm kann nur lauten, daß der
Dramatiker, Erzähler usf. sich der Herüber¬
nahme ganzer Stellen oder Gedankenreihen
aus vorhandenen Werken gleicher Art enthalte.

[Ende Spaltensatz]

Wieder einmal die Plagiate. Der Streit,
ob Schönherr in seinem Drama „Glaube und
Heimat" schuldhafter Entlehnungen aus einem
fremden Roman zu zeihen wäre, hatte sehr
laut begonnen, um desto zahmer zu enden.
Auf den Nachweis Schönherrs, daß die un¬
abhängige Verwertung einer alten Quelle zu
den geschilderten Ereignissen vorliege, mußte
die Anklage schweigen. Der Vorgang er¬
läuterte von neuem, wie übel gewählt der ab¬
gekürzte Weg in die Öffentlichkeit sein kann,
ehe die denkbaren Möglichkeiten aufrichtig ge¬
prüft worden sind. Weit geringeres Echo er¬
weckte ein erst dieser Tage durchgefochtener
Plagiatfall, obwohl er völlig anders verlief.
Dem Roman von Walter Bloem „DaS eiserne
Jahr" wurde nachgesagt, daß er an mehreren
für den Aufbau nicht unwichtigen Stellen eine
französische Darstellung (Halövy, „L'Jnvasion")
über Gebühr heranziehe. Hier hat Hr. Bloem
den Tatbestand eingeräumt, der, wie er kund¬
gibt, sein Selbstbewußtsein nicht mindern könne,
Wem es Vergnügen macht, soll es un¬
benommen bleiben, ihn einen Plagiator zu
nennen.


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[0436] [Abbildung] Maßgebliches und Unmaßgebliches Literatur In ihrer Sonntagsbeilage Ur. 34 bringt jetzt die Vossische Zeitung eine Betrachtung von W. Widmann in Stuttgart über „Schillers Plagiate", mit der ausgesprochenen Absicht, den landläufigen Plagiatbegriff zu klären. Aber diese Erörterung bekannter „oller Ka¬ melien" aus den kleinen Geheimnissen der Binnenkomposition unserer klassischen Literatur deckt bei ihrer Grundtendenz vielmehr einen Schaden des Klärverfahrens selbst auf. Nach Hrn. Widmann bestehen für Meisterwerke die Kriterien des Plagiats so gut wie niemals; die entsprechenden Nachweise zeigten nur, wie groß das Ganze sei. Nun aber geizt doch — glücklicherweise — ein jeder Dichtersmann nach dem höchsten Lorbeer seiner SchaffenScirt. Die meisten täuschen sich da kräftig, doch widrig berührt erst die Beobachtung, daß einer ohne die Legitimation solchen Strebens aufzutreten wagte. Allen ehrlich Ringenden wird also tatsächlich zu verstehen gegeben, die Flagge des Meisterwerkes, zu deutsch der reale Erfolg, schirme die Ware. Man begegnet dieser Lehre nicht zum erstenmal, und sie hat schon ver¬ schiedene Nutzanwendungen auf dem Kerbholz. Wer sich insgeheim als Plagiator fühlt — das Gewissen ist ja dazu da —, der hebe den Widmannschen Artikel für vorkommende Fälle sorgsam auf. Wenn Schiller beim „Wallenstein" und der „Jungfrau" lateinische Dramen des Löwener Professors Nicolaus Vernulaeus stark verwertet hat, so gilt hier kein freundliches Kopfnicken, sondern lediglich die Erklärung auf Grund der literarischen Sittengeschichte. Der Begriff des geistigen Eigentums hebt in unserem Sinne nicht früher als mit dem Buchdruck um. Noch vor hundertfünfzig Jahren greift Voltaire zu dem originellen Mittel, eine seiner neuen Schriften zugleich mit einem selbstveranstalteten Nachdruck erscheinen zu lassen, um die be¬ treffenden Unternehmer zu entmutigen. Die Zeitanschauung unserer Klassiker liegt aber den Voraussetzungen, die Voltaire so handeln machten, noch bedeutend näher als den heutigen. Das moderne Gefühl für Billigkeit und Schick¬ lichkeit hat sich verfeinert, und dennoch trifft bei uns, die wir hinter einer gewaltigen Welt¬ literatur stehen, völlig zu, daß für jede größere Schöpfung irgendwo und irgendwie, bewußt oder unbewußt Plagiiert wird. Die hier ab¬ grenzende Norm kann nur lauten, daß der Dramatiker, Erzähler usf. sich der Herüber¬ nahme ganzer Stellen oder Gedankenreihen aus vorhandenen Werken gleicher Art enthalte. Wieder einmal die Plagiate. Der Streit, ob Schönherr in seinem Drama „Glaube und Heimat" schuldhafter Entlehnungen aus einem fremden Roman zu zeihen wäre, hatte sehr laut begonnen, um desto zahmer zu enden. Auf den Nachweis Schönherrs, daß die un¬ abhängige Verwertung einer alten Quelle zu den geschilderten Ereignissen vorliege, mußte die Anklage schweigen. Der Vorgang er¬ läuterte von neuem, wie übel gewählt der ab¬ gekürzte Weg in die Öffentlichkeit sein kann, ehe die denkbaren Möglichkeiten aufrichtig ge¬ prüft worden sind. Weit geringeres Echo er¬ weckte ein erst dieser Tage durchgefochtener Plagiatfall, obwohl er völlig anders verlief. Dem Roman von Walter Bloem „DaS eiserne Jahr" wurde nachgesagt, daß er an mehreren für den Aufbau nicht unwichtigen Stellen eine französische Darstellung (Halövy, „L'Jnvasion") über Gebühr heranziehe. Hier hat Hr. Bloem den Tatbestand eingeräumt, der, wie er kund¬ gibt, sein Selbstbewußtsein nicht mindern könne, Wem es Vergnügen macht, soll es un¬ benommen bleiben, ihn einen Plagiator zu nennen.

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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948/436>, abgerufen am 01.01.2025.