Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Reichsspiegel

oben hin sind sie nicht mehr als der geringste Laienbruder, der für seinen Orden
betteln geht.

Seit jenen acht Jahrhunderten, als die Kaisermacht der Papstgewalt unterlag,
setzt sich in der Verwaltung der katholischen Kirche und in ihrer ganzen öffent¬
lichen Wirksamkeit der geiht- und sinnverwirrende Dualismus der religiösen und
Politischen Begriffe fort, der schon an der Schwelle dieser neuen Zeit seinen Aus¬
druck in dem beschämenden Bußgang eines bedauernswerten, zu größeren Aufgaben
fähigen und berufenen deutschen Kaisers fand. Er mußte sich beugen nach den
Formen, die von der Kirche über Sünder, über die Frevler gegen sittliche Gebote
verhängt wurden; aber er büßte für politische Handlungen. So wie jener für
ein politisches Ziel verhängte Kirchenbann ein Mißbrauch der kirchlichen Amts¬
gewalt war, so ist in dem katholischen Kirchenregiment bis heute das Mittel der
religiösen Macht über die Gläubigen, über die Völker immer wieder für weltliche
Ziele wirksam gemacht worden, und die willenlose Unterwerfung großer katholischer
Massen in Deutschland unter die Autorität der entrechteten Bischöfe spricht auch
jenen unglücklichen Kaiser noch von dem Vorwurf der Charakterschwäche frei.

Der sonst kampfgewohnte Mann war ungefeit gegen den Geist der Unwo.hr-
haftigkeit und den Mißbrauch sittlicher Machtmittel für selbstische Zwecke. Aber
jener geschichtliche Vorgang, der durch die Jahrhunderte wie ein Fanat in unsere
Zeit hineinleuchtet, ist mehr als ein bloßes Symbol; in seinem Gegensatz zu den
heutigen Zeiten ist er ein untrüglicher Beweis für die seit acht Jahrhunderten
angestiftete Verwirrung der Begriffe. Der gebannte König fand seine treuesten
Anhänger in den Bischöfen seiner Zeit -- nur fünf hielten zum Papst -- und
in der Bürgerschaft der Städte. Das waren andere Bischöfe und das war ein
anderes Volk. Das Streben mächtiger deutscher Fürsten, die Lehensrechte des
Reiches zugunsten eines juristisch auf dem sachenrechtlichen Standpunkte auf¬
gebauten unabhängigen dynastischen Besitzes zu schaffen, lockerte in Deutschland
die Macht des Kaisertums und des staatlichen Oberlehensrechts. Diese Bewegung
benutzte der Papst, um mit Hilfe der deutschen Fürsten und durch Aneignung
dieser auflehnenden Rechtsauffassung für die geistlichen Fürstentümer in der Ver¬
nichtung der Kaisergewalt den ganzen Staat unter die päpstliche Herrschaft zu
zwingen. Der Investiturstreit mißbrauchte eine äußerliche Form für einen
materiellen Angriff. Rechtlich war die Übergabe von Ring und Stab an die
geistlichen Fürsten genau dasselbe wie die Investitur der weltlichen Fürsten mit
dem Schwert; die verschiedenen äußeren Zeichen waren nur Zufallsmerkmale für
die Inhaber, deren Träger in den Zeichen ihrer kirchlichen Würde nicht mit den
Ämtern, sondern mit den Ländern belehnt wurden. Gerade aber die Diener der Kirche,
die Bischöfe, und mit ihnen das freie Bürgertum der Städte widersetzten sich dieser
Übertragung einer kirchlichen Herrschaft auf das weltliche Gebiet in der Vor¬
ahnung der jetzt geschichtlich als Tatsache bestätigten Befürchtung, daß eine geist¬
liche Macht über die Völker in ihrem Anspruch auf weltliche Herrschaft keine
Grenze finde. Die heutigen Bischöfe, die das Laienapostolat fordern, sind selber
mir Laien, denn sie haben keinen Anteil mehr am Lehramt, geschweige denn an
der Verwaltung der Kirche, und sie sind neuerdings unter dem zehnten Pius
sogar in ihrem Disziplinarrecht über ihren eigenen Diözesenklerus zugunsten der
Zentralgewalt noch weiter beschränkt worden. Einem solchen Episkopat ohne


Reichsspiegel

oben hin sind sie nicht mehr als der geringste Laienbruder, der für seinen Orden
betteln geht.

Seit jenen acht Jahrhunderten, als die Kaisermacht der Papstgewalt unterlag,
setzt sich in der Verwaltung der katholischen Kirche und in ihrer ganzen öffent¬
lichen Wirksamkeit der geiht- und sinnverwirrende Dualismus der religiösen und
Politischen Begriffe fort, der schon an der Schwelle dieser neuen Zeit seinen Aus¬
druck in dem beschämenden Bußgang eines bedauernswerten, zu größeren Aufgaben
fähigen und berufenen deutschen Kaisers fand. Er mußte sich beugen nach den
Formen, die von der Kirche über Sünder, über die Frevler gegen sittliche Gebote
verhängt wurden; aber er büßte für politische Handlungen. So wie jener für
ein politisches Ziel verhängte Kirchenbann ein Mißbrauch der kirchlichen Amts¬
gewalt war, so ist in dem katholischen Kirchenregiment bis heute das Mittel der
religiösen Macht über die Gläubigen, über die Völker immer wieder für weltliche
Ziele wirksam gemacht worden, und die willenlose Unterwerfung großer katholischer
Massen in Deutschland unter die Autorität der entrechteten Bischöfe spricht auch
jenen unglücklichen Kaiser noch von dem Vorwurf der Charakterschwäche frei.

Der sonst kampfgewohnte Mann war ungefeit gegen den Geist der Unwo.hr-
haftigkeit und den Mißbrauch sittlicher Machtmittel für selbstische Zwecke. Aber
jener geschichtliche Vorgang, der durch die Jahrhunderte wie ein Fanat in unsere
Zeit hineinleuchtet, ist mehr als ein bloßes Symbol; in seinem Gegensatz zu den
heutigen Zeiten ist er ein untrüglicher Beweis für die seit acht Jahrhunderten
angestiftete Verwirrung der Begriffe. Der gebannte König fand seine treuesten
Anhänger in den Bischöfen seiner Zeit — nur fünf hielten zum Papst — und
in der Bürgerschaft der Städte. Das waren andere Bischöfe und das war ein
anderes Volk. Das Streben mächtiger deutscher Fürsten, die Lehensrechte des
Reiches zugunsten eines juristisch auf dem sachenrechtlichen Standpunkte auf¬
gebauten unabhängigen dynastischen Besitzes zu schaffen, lockerte in Deutschland
die Macht des Kaisertums und des staatlichen Oberlehensrechts. Diese Bewegung
benutzte der Papst, um mit Hilfe der deutschen Fürsten und durch Aneignung
dieser auflehnenden Rechtsauffassung für die geistlichen Fürstentümer in der Ver¬
nichtung der Kaisergewalt den ganzen Staat unter die päpstliche Herrschaft zu
zwingen. Der Investiturstreit mißbrauchte eine äußerliche Form für einen
materiellen Angriff. Rechtlich war die Übergabe von Ring und Stab an die
geistlichen Fürsten genau dasselbe wie die Investitur der weltlichen Fürsten mit
dem Schwert; die verschiedenen äußeren Zeichen waren nur Zufallsmerkmale für
die Inhaber, deren Träger in den Zeichen ihrer kirchlichen Würde nicht mit den
Ämtern, sondern mit den Ländern belehnt wurden. Gerade aber die Diener der Kirche,
die Bischöfe, und mit ihnen das freie Bürgertum der Städte widersetzten sich dieser
Übertragung einer kirchlichen Herrschaft auf das weltliche Gebiet in der Vor¬
ahnung der jetzt geschichtlich als Tatsache bestätigten Befürchtung, daß eine geist¬
liche Macht über die Völker in ihrem Anspruch auf weltliche Herrschaft keine
Grenze finde. Die heutigen Bischöfe, die das Laienapostolat fordern, sind selber
mir Laien, denn sie haben keinen Anteil mehr am Lehramt, geschweige denn an
der Verwaltung der Kirche, und sie sind neuerdings unter dem zehnten Pius
sogar in ihrem Disziplinarrecht über ihren eigenen Diözesenklerus zugunsten der
Zentralgewalt noch weiter beschränkt worden. Einem solchen Episkopat ohne


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0337" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/319284"/>
            <fw type="header" place="top"> Reichsspiegel</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1760" prev="#ID_1759"> oben hin sind sie nicht mehr als der geringste Laienbruder, der für seinen Orden<lb/>
betteln geht.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1761"> Seit jenen acht Jahrhunderten, als die Kaisermacht der Papstgewalt unterlag,<lb/>
setzt sich in der Verwaltung der katholischen Kirche und in ihrer ganzen öffent¬<lb/>
lichen Wirksamkeit der geiht- und sinnverwirrende Dualismus der religiösen und<lb/>
Politischen Begriffe fort, der schon an der Schwelle dieser neuen Zeit seinen Aus¬<lb/>
druck in dem beschämenden Bußgang eines bedauernswerten, zu größeren Aufgaben<lb/>
fähigen und berufenen deutschen Kaisers fand. Er mußte sich beugen nach den<lb/>
Formen, die von der Kirche über Sünder, über die Frevler gegen sittliche Gebote<lb/>
verhängt wurden; aber er büßte für politische Handlungen. So wie jener für<lb/>
ein politisches Ziel verhängte Kirchenbann ein Mißbrauch der kirchlichen Amts¬<lb/>
gewalt war, so ist in dem katholischen Kirchenregiment bis heute das Mittel der<lb/>
religiösen Macht über die Gläubigen, über die Völker immer wieder für weltliche<lb/>
Ziele wirksam gemacht worden, und die willenlose Unterwerfung großer katholischer<lb/>
Massen in Deutschland unter die Autorität der entrechteten Bischöfe spricht auch<lb/>
jenen unglücklichen Kaiser noch von dem Vorwurf der Charakterschwäche frei.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1762" next="#ID_1763"> Der sonst kampfgewohnte Mann war ungefeit gegen den Geist der Unwo.hr-<lb/>
haftigkeit und den Mißbrauch sittlicher Machtmittel für selbstische Zwecke. Aber<lb/>
jener geschichtliche Vorgang, der durch die Jahrhunderte wie ein Fanat in unsere<lb/>
Zeit hineinleuchtet, ist mehr als ein bloßes Symbol; in seinem Gegensatz zu den<lb/>
heutigen Zeiten ist er ein untrüglicher Beweis für die seit acht Jahrhunderten<lb/>
angestiftete Verwirrung der Begriffe. Der gebannte König fand seine treuesten<lb/>
Anhänger in den Bischöfen seiner Zeit &#x2014; nur fünf hielten zum Papst &#x2014; und<lb/>
in der Bürgerschaft der Städte. Das waren andere Bischöfe und das war ein<lb/>
anderes Volk. Das Streben mächtiger deutscher Fürsten, die Lehensrechte des<lb/>
Reiches zugunsten eines juristisch auf dem sachenrechtlichen Standpunkte auf¬<lb/>
gebauten unabhängigen dynastischen Besitzes zu schaffen, lockerte in Deutschland<lb/>
die Macht des Kaisertums und des staatlichen Oberlehensrechts. Diese Bewegung<lb/>
benutzte der Papst, um mit Hilfe der deutschen Fürsten und durch Aneignung<lb/>
dieser auflehnenden Rechtsauffassung für die geistlichen Fürstentümer in der Ver¬<lb/>
nichtung der Kaisergewalt den ganzen Staat unter die päpstliche Herrschaft zu<lb/>
zwingen. Der Investiturstreit mißbrauchte eine äußerliche Form für einen<lb/>
materiellen Angriff. Rechtlich war die Übergabe von Ring und Stab an die<lb/>
geistlichen Fürsten genau dasselbe wie die Investitur der weltlichen Fürsten mit<lb/>
dem Schwert; die verschiedenen äußeren Zeichen waren nur Zufallsmerkmale für<lb/>
die Inhaber, deren Träger in den Zeichen ihrer kirchlichen Würde nicht mit den<lb/>
Ämtern, sondern mit den Ländern belehnt wurden. Gerade aber die Diener der Kirche,<lb/>
die Bischöfe, und mit ihnen das freie Bürgertum der Städte widersetzten sich dieser<lb/>
Übertragung einer kirchlichen Herrschaft auf das weltliche Gebiet in der Vor¬<lb/>
ahnung der jetzt geschichtlich als Tatsache bestätigten Befürchtung, daß eine geist¬<lb/>
liche Macht über die Völker in ihrem Anspruch auf weltliche Herrschaft keine<lb/>
Grenze finde. Die heutigen Bischöfe, die das Laienapostolat fordern, sind selber<lb/>
mir Laien, denn sie haben keinen Anteil mehr am Lehramt, geschweige denn an<lb/>
der Verwaltung der Kirche, und sie sind neuerdings unter dem zehnten Pius<lb/>
sogar in ihrem Disziplinarrecht über ihren eigenen Diözesenklerus zugunsten der<lb/>
Zentralgewalt noch weiter beschränkt worden.  Einem solchen Episkopat ohne</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0337] Reichsspiegel oben hin sind sie nicht mehr als der geringste Laienbruder, der für seinen Orden betteln geht. Seit jenen acht Jahrhunderten, als die Kaisermacht der Papstgewalt unterlag, setzt sich in der Verwaltung der katholischen Kirche und in ihrer ganzen öffent¬ lichen Wirksamkeit der geiht- und sinnverwirrende Dualismus der religiösen und Politischen Begriffe fort, der schon an der Schwelle dieser neuen Zeit seinen Aus¬ druck in dem beschämenden Bußgang eines bedauernswerten, zu größeren Aufgaben fähigen und berufenen deutschen Kaisers fand. Er mußte sich beugen nach den Formen, die von der Kirche über Sünder, über die Frevler gegen sittliche Gebote verhängt wurden; aber er büßte für politische Handlungen. So wie jener für ein politisches Ziel verhängte Kirchenbann ein Mißbrauch der kirchlichen Amts¬ gewalt war, so ist in dem katholischen Kirchenregiment bis heute das Mittel der religiösen Macht über die Gläubigen, über die Völker immer wieder für weltliche Ziele wirksam gemacht worden, und die willenlose Unterwerfung großer katholischer Massen in Deutschland unter die Autorität der entrechteten Bischöfe spricht auch jenen unglücklichen Kaiser noch von dem Vorwurf der Charakterschwäche frei. Der sonst kampfgewohnte Mann war ungefeit gegen den Geist der Unwo.hr- haftigkeit und den Mißbrauch sittlicher Machtmittel für selbstische Zwecke. Aber jener geschichtliche Vorgang, der durch die Jahrhunderte wie ein Fanat in unsere Zeit hineinleuchtet, ist mehr als ein bloßes Symbol; in seinem Gegensatz zu den heutigen Zeiten ist er ein untrüglicher Beweis für die seit acht Jahrhunderten angestiftete Verwirrung der Begriffe. Der gebannte König fand seine treuesten Anhänger in den Bischöfen seiner Zeit — nur fünf hielten zum Papst — und in der Bürgerschaft der Städte. Das waren andere Bischöfe und das war ein anderes Volk. Das Streben mächtiger deutscher Fürsten, die Lehensrechte des Reiches zugunsten eines juristisch auf dem sachenrechtlichen Standpunkte auf¬ gebauten unabhängigen dynastischen Besitzes zu schaffen, lockerte in Deutschland die Macht des Kaisertums und des staatlichen Oberlehensrechts. Diese Bewegung benutzte der Papst, um mit Hilfe der deutschen Fürsten und durch Aneignung dieser auflehnenden Rechtsauffassung für die geistlichen Fürstentümer in der Ver¬ nichtung der Kaisergewalt den ganzen Staat unter die päpstliche Herrschaft zu zwingen. Der Investiturstreit mißbrauchte eine äußerliche Form für einen materiellen Angriff. Rechtlich war die Übergabe von Ring und Stab an die geistlichen Fürsten genau dasselbe wie die Investitur der weltlichen Fürsten mit dem Schwert; die verschiedenen äußeren Zeichen waren nur Zufallsmerkmale für die Inhaber, deren Träger in den Zeichen ihrer kirchlichen Würde nicht mit den Ämtern, sondern mit den Ländern belehnt wurden. Gerade aber die Diener der Kirche, die Bischöfe, und mit ihnen das freie Bürgertum der Städte widersetzten sich dieser Übertragung einer kirchlichen Herrschaft auf das weltliche Gebiet in der Vor¬ ahnung der jetzt geschichtlich als Tatsache bestätigten Befürchtung, daß eine geist¬ liche Macht über die Völker in ihrem Anspruch auf weltliche Herrschaft keine Grenze finde. Die heutigen Bischöfe, die das Laienapostolat fordern, sind selber mir Laien, denn sie haben keinen Anteil mehr am Lehramt, geschweige denn an der Verwaltung der Kirche, und sie sind neuerdings unter dem zehnten Pius sogar in ihrem Disziplinarrecht über ihren eigenen Diözesenklerus zugunsten der Zentralgewalt noch weiter beschränkt worden. Einem solchen Episkopat ohne

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948/337
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318948/337>, abgerufen am 29.12.2024.