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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

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Aulturgeschichtliche Glossen zum Falle Jatho

durstigen Haß gegen ihre andersdenkenden christlichen Mitgenossen aufgereizt. Aus
der Stiftung des Christentums aber leuchte immer noch deutlich hervor, daß seine
wahre erste Absicht die gewesen sei, einen reinen Religions-, also Vernunftglauben
einzuführen, über den es keine streitenden Meinungen geben könne. "Alles, was
außer dem guten Lebenswandel der Mensch noch tun zu können vermeint, um
Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes." --
So Kant vor rund hundertzwanzig Jahren!

Aber auch schon damals, genau wie heute, gab es Eiferer, die den "Wahn
menschlicher Tradition" und den toten Buchstaben höher werteten als den Geiste
der lebendig macht. Wöllner, damals Justiz- und Kultusminister unter Friedrich
Wilhelm dem Zweiten, ließ dem großen Philosophen wegen dieser Schrift einen
scharfen Verweis erteilen; auch mußte Kant versprechen, künftig nicht mehr über
Religion schreiben zu wollen. Und das wenige Jahre nach dem Tode Friedrichs
des Großen, der unter der Bewunderung der größten Männer seiner Zeit die
Denk- und Gewissensfreiheit stipuliert hatte I Ist es da verwunderlich, wenn
Schiller angesichts dieser lächerlichen Bevormundung in Glaubenssachen das charakte-
ristische Epigramm prägte: "Welche Religion ich bekenne? Keine von allen, die
du mir nennst. Und warum keine? Aus Religion."

Und doch hatte Jakob Grimm recht, wenn er, an dies Wort anknüpfend,
bei der Schillerfeier (10. November 1859) in der preußischen Akademie der Wissen¬
schaften als Festredner sagte: "Die Religion lebt in ihm, und die lebendige ist
auch die wahre. Vor ihr kann nicht einmal Don Nechtglüubigkeit die Rede sein,
weil scharf genommen alle Spitzen des Glaubens sich spalten und in Abweichungen
übergehen. Aus Männern, deren Herz voll Liebe schlug, in denen jede Faser zart
und innig einPfand: wie könnte gekommen sein, das gottlos wäre? Mir wenigstens
scheinen sie frömmer, als vermeinte Rechtgläubige, die ungläubig sind an das ihn immer
näher zu Gott leitende Edle und Freie im Menschen." Freilich Schiller und Goethe
waren außerhalb des Machtbereichs der Wöllnerschen Zuchtrute, sonst -- wer weiß!

Mit seinem Zwangsgesetz hat aber Wöllner das Gegenteil von dem erreicht,
was er angeblich erstrebte: es sollte nämlich die christliche Religion der protestan¬
tischen Kirche in ihrer alten Reinheit erhalten werden, auch dem Unglauben wie
dem Aberglauben, mithin der Verfälschung der Grundwahrheiten (I) des Glaubens usw.
Einhalt geschehen "bei unausbleiblicher Kassation und nach Befinden noch härterer
Strafe und Ahndung".

Es gereicht dein gradsinnigen Charakter Friedrich Wilhelms des Dritten zur
Ehre, daß er unmittelbar nach seinem Regierungsantritte Wöllner mitteilen ließ,
er wisse, daß die Religion Sache des Herzens und der eigenen Überzeugung sein
müsse und nicht durch Zwang zu einem gedankenlosen Plapperwerk herabgewürdigt
werden dürfe, wenn sie Tugend und Rechtschaffenheit befördern solle. Vor dem
Religionsedikt aber sei weniger Heuchelei im Lande gewesen. -- Auch die von
Wöllner eingesetzte Oberexaminationskommission wurde wieder aufgehoben. Es war
aber auch höchsteZeit; denn Selbstüberhebung und Korruption hatten in der Ära Wöllner,
zumal bei dem schlechten Beispiel Friedrich Wilhelms des Zweiten, solchen Umfang
angenommen, daß Fichtes Urteil nicht zu hart ist: "Die gegenwärtige Epoche
ist die der vollendeten Sündhaftigkeit, der Gleichgültigkeit gegen alle Wahrheit,
der Ungebundenheit ohne alle Leitfäden, ohne Herrschaft der Vernunft."


Grenzboten II 1811 69
Aulturgeschichtliche Glossen zum Falle Jatho

durstigen Haß gegen ihre andersdenkenden christlichen Mitgenossen aufgereizt. Aus
der Stiftung des Christentums aber leuchte immer noch deutlich hervor, daß seine
wahre erste Absicht die gewesen sei, einen reinen Religions-, also Vernunftglauben
einzuführen, über den es keine streitenden Meinungen geben könne. „Alles, was
außer dem guten Lebenswandel der Mensch noch tun zu können vermeint, um
Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes." —
So Kant vor rund hundertzwanzig Jahren!

Aber auch schon damals, genau wie heute, gab es Eiferer, die den „Wahn
menschlicher Tradition" und den toten Buchstaben höher werteten als den Geiste
der lebendig macht. Wöllner, damals Justiz- und Kultusminister unter Friedrich
Wilhelm dem Zweiten, ließ dem großen Philosophen wegen dieser Schrift einen
scharfen Verweis erteilen; auch mußte Kant versprechen, künftig nicht mehr über
Religion schreiben zu wollen. Und das wenige Jahre nach dem Tode Friedrichs
des Großen, der unter der Bewunderung der größten Männer seiner Zeit die
Denk- und Gewissensfreiheit stipuliert hatte I Ist es da verwunderlich, wenn
Schiller angesichts dieser lächerlichen Bevormundung in Glaubenssachen das charakte-
ristische Epigramm prägte: „Welche Religion ich bekenne? Keine von allen, die
du mir nennst. Und warum keine? Aus Religion."

Und doch hatte Jakob Grimm recht, wenn er, an dies Wort anknüpfend,
bei der Schillerfeier (10. November 1859) in der preußischen Akademie der Wissen¬
schaften als Festredner sagte: „Die Religion lebt in ihm, und die lebendige ist
auch die wahre. Vor ihr kann nicht einmal Don Nechtglüubigkeit die Rede sein,
weil scharf genommen alle Spitzen des Glaubens sich spalten und in Abweichungen
übergehen. Aus Männern, deren Herz voll Liebe schlug, in denen jede Faser zart
und innig einPfand: wie könnte gekommen sein, das gottlos wäre? Mir wenigstens
scheinen sie frömmer, als vermeinte Rechtgläubige, die ungläubig sind an das ihn immer
näher zu Gott leitende Edle und Freie im Menschen." Freilich Schiller und Goethe
waren außerhalb des Machtbereichs der Wöllnerschen Zuchtrute, sonst — wer weiß!

Mit seinem Zwangsgesetz hat aber Wöllner das Gegenteil von dem erreicht,
was er angeblich erstrebte: es sollte nämlich die christliche Religion der protestan¬
tischen Kirche in ihrer alten Reinheit erhalten werden, auch dem Unglauben wie
dem Aberglauben, mithin der Verfälschung der Grundwahrheiten (I) des Glaubens usw.
Einhalt geschehen „bei unausbleiblicher Kassation und nach Befinden noch härterer
Strafe und Ahndung".

Es gereicht dein gradsinnigen Charakter Friedrich Wilhelms des Dritten zur
Ehre, daß er unmittelbar nach seinem Regierungsantritte Wöllner mitteilen ließ,
er wisse, daß die Religion Sache des Herzens und der eigenen Überzeugung sein
müsse und nicht durch Zwang zu einem gedankenlosen Plapperwerk herabgewürdigt
werden dürfe, wenn sie Tugend und Rechtschaffenheit befördern solle. Vor dem
Religionsedikt aber sei weniger Heuchelei im Lande gewesen. — Auch die von
Wöllner eingesetzte Oberexaminationskommission wurde wieder aufgehoben. Es war
aber auch höchsteZeit; denn Selbstüberhebung und Korruption hatten in der Ära Wöllner,
zumal bei dem schlechten Beispiel Friedrich Wilhelms des Zweiten, solchen Umfang
angenommen, daß Fichtes Urteil nicht zu hart ist: „Die gegenwärtige Epoche
ist die der vollendeten Sündhaftigkeit, der Gleichgültigkeit gegen alle Wahrheit,
der Ungebundenheit ohne alle Leitfäden, ohne Herrschaft der Vernunft."


Grenzboten II 1811 69
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[0477] Aulturgeschichtliche Glossen zum Falle Jatho durstigen Haß gegen ihre andersdenkenden christlichen Mitgenossen aufgereizt. Aus der Stiftung des Christentums aber leuchte immer noch deutlich hervor, daß seine wahre erste Absicht die gewesen sei, einen reinen Religions-, also Vernunftglauben einzuführen, über den es keine streitenden Meinungen geben könne. „Alles, was außer dem guten Lebenswandel der Mensch noch tun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes." — So Kant vor rund hundertzwanzig Jahren! Aber auch schon damals, genau wie heute, gab es Eiferer, die den „Wahn menschlicher Tradition" und den toten Buchstaben höher werteten als den Geiste der lebendig macht. Wöllner, damals Justiz- und Kultusminister unter Friedrich Wilhelm dem Zweiten, ließ dem großen Philosophen wegen dieser Schrift einen scharfen Verweis erteilen; auch mußte Kant versprechen, künftig nicht mehr über Religion schreiben zu wollen. Und das wenige Jahre nach dem Tode Friedrichs des Großen, der unter der Bewunderung der größten Männer seiner Zeit die Denk- und Gewissensfreiheit stipuliert hatte I Ist es da verwunderlich, wenn Schiller angesichts dieser lächerlichen Bevormundung in Glaubenssachen das charakte- ristische Epigramm prägte: „Welche Religion ich bekenne? Keine von allen, die du mir nennst. Und warum keine? Aus Religion." Und doch hatte Jakob Grimm recht, wenn er, an dies Wort anknüpfend, bei der Schillerfeier (10. November 1859) in der preußischen Akademie der Wissen¬ schaften als Festredner sagte: „Die Religion lebt in ihm, und die lebendige ist auch die wahre. Vor ihr kann nicht einmal Don Nechtglüubigkeit die Rede sein, weil scharf genommen alle Spitzen des Glaubens sich spalten und in Abweichungen übergehen. Aus Männern, deren Herz voll Liebe schlug, in denen jede Faser zart und innig einPfand: wie könnte gekommen sein, das gottlos wäre? Mir wenigstens scheinen sie frömmer, als vermeinte Rechtgläubige, die ungläubig sind an das ihn immer näher zu Gott leitende Edle und Freie im Menschen." Freilich Schiller und Goethe waren außerhalb des Machtbereichs der Wöllnerschen Zuchtrute, sonst — wer weiß! Mit seinem Zwangsgesetz hat aber Wöllner das Gegenteil von dem erreicht, was er angeblich erstrebte: es sollte nämlich die christliche Religion der protestan¬ tischen Kirche in ihrer alten Reinheit erhalten werden, auch dem Unglauben wie dem Aberglauben, mithin der Verfälschung der Grundwahrheiten (I) des Glaubens usw. Einhalt geschehen „bei unausbleiblicher Kassation und nach Befinden noch härterer Strafe und Ahndung". Es gereicht dein gradsinnigen Charakter Friedrich Wilhelms des Dritten zur Ehre, daß er unmittelbar nach seinem Regierungsantritte Wöllner mitteilen ließ, er wisse, daß die Religion Sache des Herzens und der eigenen Überzeugung sein müsse und nicht durch Zwang zu einem gedankenlosen Plapperwerk herabgewürdigt werden dürfe, wenn sie Tugend und Rechtschaffenheit befördern solle. Vor dem Religionsedikt aber sei weniger Heuchelei im Lande gewesen. — Auch die von Wöllner eingesetzte Oberexaminationskommission wurde wieder aufgehoben. Es war aber auch höchsteZeit; denn Selbstüberhebung und Korruption hatten in der Ära Wöllner, zumal bei dem schlechten Beispiel Friedrich Wilhelms des Zweiten, solchen Umfang angenommen, daß Fichtes Urteil nicht zu hart ist: „Die gegenwärtige Epoche ist die der vollendeten Sündhaftigkeit, der Gleichgültigkeit gegen alle Wahrheit, der Ungebundenheit ohne alle Leitfäden, ohne Herrschaft der Vernunft." Grenzboten II 1811 69

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/477>, abgerufen am 29.06.2024.