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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

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Rulturgeschichtliche Glossen zum Falle Jcttho

her. In seinem "Versuch über die Staatsverfassungen und Pflichten des Fürsten",
der als sein politisches Testament für die Fürsten aller Zeiten gelten kann, hat er
dann ausführlicher den Gedanken begründet, daß der Fürst kein Recht habe über
die religiösen Ansichten und die Denkfreiheit der Bürger. "Müßte man nicht wahn¬
sinnig sein, wenn man sich vorstellen wollte, die Menschen hätten zu einem ihres¬
gleichen gesagt: Wir stellen dich über uns, weil wir gern Sklaven sein wollen,
und wir geben dir die Macht, unsere Gedanken nach deiner Willkür zu lenken? ...
Diese Toleranz ist selbst so vorteilhaft für die Gesellschaft, wo sie eingeführt ist,
daß sie das Glück des Staates bewirkt." -- Beiläufig erwähnt sei, daß Joseph
der Zweite noch weiter ging. Er war bereits der Ansicht, daß das Bestehende
und historisch Gewordene gegenüber den Gesetzen der Vernunft und des natürlichen
Rechtszustandes zurücktreten müsse. Der Einfluß Kants ist hier unverkennbar, wie
er denn im Verein mit unseren großen Klassikern nicht bloß seiner Zeit das Gepräge
verliehen, sondern auch auf die nachkommenden Geschlechter befruchtend gewirkt
hat, wie kaum ein anderer Philosoph vor ihm.

Die reifsten Ideen dieses großen Denkers, die er u. a. in seiner Schrift "Die
Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" (1793) niedergelegt hat,
seien besonders jenen berufenen Zionswächtern zur Beherzigung empfahlen, die
das mit dem Wesen des Protestantismus durchaus unvereinbare Jrrlehregesetz auf
dem Gewissen haben, wie einst Wöllner sein berüchtigtes Religionsedikt.

Kant sagt in der angeführten Schrift: "Der historische Glaube, der auf Offen¬
barung als Erfahrung gegründet ist, hat nur partikuläre Gültigkeit für die nämlich,
an welche die Geschichte gelangt ist, "vorauf er beruht... er enthält zugleich das
Bewußtsein seiner Zufälligkeit. Also kann er zwar zum Kirchenglauben, deren es
mehrere geben kann, gelangen; aber nur der reine Religionsglaube, der sich gänzlich
auf Vernunft gründet, kann als notwendig, mithin für den einzigen erkannt werden,
der die wahre Kirche auszeichnet."

Ferner: "Es ist also eine notwendige Folge der physischen und zugleich der
moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich Auslegerin
aller Religion ist, daß diese endlich,. , - von allen Statuten, die auf Geschichte
beruhen und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch (!) die Menschen
zur Beförderung des Guten vereinigen, losgemacht werde und so reine Vernunft¬
religion zuletzt über alle herrsche, damit Gott sei alles in allem."

"Die kirchliche Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu ver¬
einigen, ist ein Problem, zu dessen Auflösung die Idee der objektiven Einheit der
Vernunftreligion durch das moralische Interesse, welches wir an ihr nehmen,
kontinuierlich antreibt..."

Kant unterscheidet also zwischen Geschichts- und Religionsglauben, welcher
ihm identisch ist mit reinem Vernunftglauben. Dieser beweise sich selbst und bedürfe
einer Beurkundung durch Schriftsteller als Zeitgenossen oder ein gelehrtes Publikum
nicht. Mit einer -- so führt er weiter aus -- sich freien Menschen aufdrängenden
Hierarchie habe sich die schreckliche Stimme der Rechtgläubigkeit aus dem Munde
anmaßender, allein berufener Schriftauslegcr erhoben und die christliche Welt wegen
Glaubensmeinungen in erbitterte Parteien getrennt. Der despotisch gebietende
Kirchenglanbe habe dann im Laufe der Jahrhunderte die Völker zur Befehdung
untereinander, zur Empörung der Untertanen gegen ihre Obrigkeit, zum blut-


Rulturgeschichtliche Glossen zum Falle Jcttho

her. In seinem „Versuch über die Staatsverfassungen und Pflichten des Fürsten",
der als sein politisches Testament für die Fürsten aller Zeiten gelten kann, hat er
dann ausführlicher den Gedanken begründet, daß der Fürst kein Recht habe über
die religiösen Ansichten und die Denkfreiheit der Bürger. „Müßte man nicht wahn¬
sinnig sein, wenn man sich vorstellen wollte, die Menschen hätten zu einem ihres¬
gleichen gesagt: Wir stellen dich über uns, weil wir gern Sklaven sein wollen,
und wir geben dir die Macht, unsere Gedanken nach deiner Willkür zu lenken? ...
Diese Toleranz ist selbst so vorteilhaft für die Gesellschaft, wo sie eingeführt ist,
daß sie das Glück des Staates bewirkt." — Beiläufig erwähnt sei, daß Joseph
der Zweite noch weiter ging. Er war bereits der Ansicht, daß das Bestehende
und historisch Gewordene gegenüber den Gesetzen der Vernunft und des natürlichen
Rechtszustandes zurücktreten müsse. Der Einfluß Kants ist hier unverkennbar, wie
er denn im Verein mit unseren großen Klassikern nicht bloß seiner Zeit das Gepräge
verliehen, sondern auch auf die nachkommenden Geschlechter befruchtend gewirkt
hat, wie kaum ein anderer Philosoph vor ihm.

Die reifsten Ideen dieses großen Denkers, die er u. a. in seiner Schrift „Die
Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" (1793) niedergelegt hat,
seien besonders jenen berufenen Zionswächtern zur Beherzigung empfahlen, die
das mit dem Wesen des Protestantismus durchaus unvereinbare Jrrlehregesetz auf
dem Gewissen haben, wie einst Wöllner sein berüchtigtes Religionsedikt.

Kant sagt in der angeführten Schrift: „Der historische Glaube, der auf Offen¬
barung als Erfahrung gegründet ist, hat nur partikuläre Gültigkeit für die nämlich,
an welche die Geschichte gelangt ist, »vorauf er beruht... er enthält zugleich das
Bewußtsein seiner Zufälligkeit. Also kann er zwar zum Kirchenglauben, deren es
mehrere geben kann, gelangen; aber nur der reine Religionsglaube, der sich gänzlich
auf Vernunft gründet, kann als notwendig, mithin für den einzigen erkannt werden,
der die wahre Kirche auszeichnet."

Ferner: „Es ist also eine notwendige Folge der physischen und zugleich der
moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich Auslegerin
aller Religion ist, daß diese endlich,. , - von allen Statuten, die auf Geschichte
beruhen und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch (!) die Menschen
zur Beförderung des Guten vereinigen, losgemacht werde und so reine Vernunft¬
religion zuletzt über alle herrsche, damit Gott sei alles in allem."

„Die kirchliche Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu ver¬
einigen, ist ein Problem, zu dessen Auflösung die Idee der objektiven Einheit der
Vernunftreligion durch das moralische Interesse, welches wir an ihr nehmen,
kontinuierlich antreibt..."

Kant unterscheidet also zwischen Geschichts- und Religionsglauben, welcher
ihm identisch ist mit reinem Vernunftglauben. Dieser beweise sich selbst und bedürfe
einer Beurkundung durch Schriftsteller als Zeitgenossen oder ein gelehrtes Publikum
nicht. Mit einer — so führt er weiter aus — sich freien Menschen aufdrängenden
Hierarchie habe sich die schreckliche Stimme der Rechtgläubigkeit aus dem Munde
anmaßender, allein berufener Schriftauslegcr erhoben und die christliche Welt wegen
Glaubensmeinungen in erbitterte Parteien getrennt. Der despotisch gebietende
Kirchenglanbe habe dann im Laufe der Jahrhunderte die Völker zur Befehdung
untereinander, zur Empörung der Untertanen gegen ihre Obrigkeit, zum blut-


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[0476] Rulturgeschichtliche Glossen zum Falle Jcttho her. In seinem „Versuch über die Staatsverfassungen und Pflichten des Fürsten", der als sein politisches Testament für die Fürsten aller Zeiten gelten kann, hat er dann ausführlicher den Gedanken begründet, daß der Fürst kein Recht habe über die religiösen Ansichten und die Denkfreiheit der Bürger. „Müßte man nicht wahn¬ sinnig sein, wenn man sich vorstellen wollte, die Menschen hätten zu einem ihres¬ gleichen gesagt: Wir stellen dich über uns, weil wir gern Sklaven sein wollen, und wir geben dir die Macht, unsere Gedanken nach deiner Willkür zu lenken? ... Diese Toleranz ist selbst so vorteilhaft für die Gesellschaft, wo sie eingeführt ist, daß sie das Glück des Staates bewirkt." — Beiläufig erwähnt sei, daß Joseph der Zweite noch weiter ging. Er war bereits der Ansicht, daß das Bestehende und historisch Gewordene gegenüber den Gesetzen der Vernunft und des natürlichen Rechtszustandes zurücktreten müsse. Der Einfluß Kants ist hier unverkennbar, wie er denn im Verein mit unseren großen Klassikern nicht bloß seiner Zeit das Gepräge verliehen, sondern auch auf die nachkommenden Geschlechter befruchtend gewirkt hat, wie kaum ein anderer Philosoph vor ihm. Die reifsten Ideen dieses großen Denkers, die er u. a. in seiner Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" (1793) niedergelegt hat, seien besonders jenen berufenen Zionswächtern zur Beherzigung empfahlen, die das mit dem Wesen des Protestantismus durchaus unvereinbare Jrrlehregesetz auf dem Gewissen haben, wie einst Wöllner sein berüchtigtes Religionsedikt. Kant sagt in der angeführten Schrift: „Der historische Glaube, der auf Offen¬ barung als Erfahrung gegründet ist, hat nur partikuläre Gültigkeit für die nämlich, an welche die Geschichte gelangt ist, »vorauf er beruht... er enthält zugleich das Bewußtsein seiner Zufälligkeit. Also kann er zwar zum Kirchenglauben, deren es mehrere geben kann, gelangen; aber nur der reine Religionsglaube, der sich gänzlich auf Vernunft gründet, kann als notwendig, mithin für den einzigen erkannt werden, der die wahre Kirche auszeichnet." Ferner: „Es ist also eine notwendige Folge der physischen und zugleich der moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich Auslegerin aller Religion ist, daß diese endlich,. , - von allen Statuten, die auf Geschichte beruhen und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch (!) die Menschen zur Beförderung des Guten vereinigen, losgemacht werde und so reine Vernunft¬ religion zuletzt über alle herrsche, damit Gott sei alles in allem." „Die kirchliche Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu ver¬ einigen, ist ein Problem, zu dessen Auflösung die Idee der objektiven Einheit der Vernunftreligion durch das moralische Interesse, welches wir an ihr nehmen, kontinuierlich antreibt..." Kant unterscheidet also zwischen Geschichts- und Religionsglauben, welcher ihm identisch ist mit reinem Vernunftglauben. Dieser beweise sich selbst und bedürfe einer Beurkundung durch Schriftsteller als Zeitgenossen oder ein gelehrtes Publikum nicht. Mit einer — so führt er weiter aus — sich freien Menschen aufdrängenden Hierarchie habe sich die schreckliche Stimme der Rechtgläubigkeit aus dem Munde anmaßender, allein berufener Schriftauslegcr erhoben und die christliche Welt wegen Glaubensmeinungen in erbitterte Parteien getrennt. Der despotisch gebietende Kirchenglanbe habe dann im Laufe der Jahrhunderte die Völker zur Befehdung untereinander, zur Empörung der Untertanen gegen ihre Obrigkeit, zum blut-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/476>, abgerufen am 26.06.2024.