Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.Die Aaiseridee von o, ö. Prof. der Rechte Dr. jur, Hu brich-- Karl und Otto die Großen sind nach Rom hinübergegangen, um die Heinrich v, Sybel. le Eigenart, welche in allerjüngster Zeit die Beziehungen zwischen Das Kaisertum als solches läßt sich als ein fester Rechtsbegriff mit einem Die Aaiseridee von o, ö. Prof. der Rechte Dr. jur, Hu brich-- Karl und Otto die Großen sind nach Rom hinübergegangen, um die Heinrich v, Sybel. le Eigenart, welche in allerjüngster Zeit die Beziehungen zwischen Das Kaisertum als solches läßt sich als ein fester Rechtsbegriff mit einem <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0459" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/318742"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341893_318282/figures/grenzboten_341893_318282_318742_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Die Aaiseridee<lb/><note type="byline"> von o, ö. Prof. der Rechte Dr. jur, Hu brich--</note> </head><lb/> <quote type="epigraph"> Karl und Otto die Großen sind nach Rom hinübergegangen, um die<lb/> deutsche nationale Königskrone zu erhöhen und zu verwandeln und, nach meinem<lb/> Dafürhalten, zu tierderben, indem sie sich eine ausländische römische Weltkaiser¬<lb/> krone suchten und indem sie auf diese Weise dann zu einer unheilvollen Ver¬<lb/> quickung von Staat und Kirche, von politischen und religiösen Machtvorstellungen<lb/> gelangten; gerade an diesen Dingen ist unser Nationalstaat zugrunde gegangen.</quote><lb/> <note type="bibl"> Heinrich v, Sybel.</note><lb/> <p xml:id="ID_2005"> le Eigenart, welche in allerjüngster Zeit die Beziehungen zwischen<lb/> dem deutschen Kaisertum und dem Papsttum angenommen, hat in<lb/> der Presse auch zu mannigfachen Erörterungen über die Natur des<lb/> Kaisertums an sich geführt. Man ist zum Teil soweit gegangen,<lb/> das Papsttum als die eigentliche rechtliche Quelle des Kaisertums<lb/> hinzustellen. Daß aber eine solche Anschauungsweise zum Verderben des deutschen<lb/> Volks bei Erneuerung eines deutschen Kaisertums die herrschende werden könne,<lb/> war die Ursache der Besorgnis, welche Heinrich von Suhel das an die Spitze<lb/> gesetzte Wort im verfassungsberatenden Reichstag von 1867 eingab. Es erscheint<lb/> daher nicht unzeitgemäß, an diesem Orte in eine kurze prinzipielle Erörterung<lb/> über die Kaiseridee im allgemeinen einzutreten.</p><lb/> <p xml:id="ID_2006" next="#ID_2007"> Das Kaisertum als solches läßt sich als ein fester Rechtsbegriff mit einem<lb/> ein für allemal bestimmt ausgeprägten Gehalt nicht auffassen. Es ist in<lb/> diesem Sinne durchaus Laband zuzustimmen, der im Hinblick aus die ver¬<lb/> schiedenen Fälle des Gebrauchs des Kaisertitels in der Geschichte sagt: „Das Kaiser¬<lb/> tum kann auf autokratischer Gewalt oder auf aristokratischer oder auf demokratischer<lb/> Grundlage beruhen; es kann bis zum Despotismus gesteigert oder bis zur<lb/> Machtlosigkeit beschränkt werden; es kann im Zusammenhange mit der Kirche<lb/> stehen oder von ihr völlig gelöst sein; es kann erblich oder ein Wahlkaisertum<lb/> sein" (Laband, Das deutsche Kaisertum, 1896. Vgl. dazu auch Held, Das<lb/> Kaisertum als Rechtsbegriff, 1879). Nichtsdestoweniger geht Laband zu weit,<lb/> wenn er es sodann für ein vergebliches und zweckloses Bemühen erklärt, einen<lb/> für alle Anwendungsfälle passenden Begriff des Kaisertums aufzustellen. Im<lb/> Gegenteil läßt sich wirklich die Kaiseridee an und für sich in eine allgemein</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0459]
[Abbildung]
Die Aaiseridee
von o, ö. Prof. der Rechte Dr. jur, Hu brich--
Karl und Otto die Großen sind nach Rom hinübergegangen, um die
deutsche nationale Königskrone zu erhöhen und zu verwandeln und, nach meinem
Dafürhalten, zu tierderben, indem sie sich eine ausländische römische Weltkaiser¬
krone suchten und indem sie auf diese Weise dann zu einer unheilvollen Ver¬
quickung von Staat und Kirche, von politischen und religiösen Machtvorstellungen
gelangten; gerade an diesen Dingen ist unser Nationalstaat zugrunde gegangen.
Heinrich v, Sybel.
le Eigenart, welche in allerjüngster Zeit die Beziehungen zwischen
dem deutschen Kaisertum und dem Papsttum angenommen, hat in
der Presse auch zu mannigfachen Erörterungen über die Natur des
Kaisertums an sich geführt. Man ist zum Teil soweit gegangen,
das Papsttum als die eigentliche rechtliche Quelle des Kaisertums
hinzustellen. Daß aber eine solche Anschauungsweise zum Verderben des deutschen
Volks bei Erneuerung eines deutschen Kaisertums die herrschende werden könne,
war die Ursache der Besorgnis, welche Heinrich von Suhel das an die Spitze
gesetzte Wort im verfassungsberatenden Reichstag von 1867 eingab. Es erscheint
daher nicht unzeitgemäß, an diesem Orte in eine kurze prinzipielle Erörterung
über die Kaiseridee im allgemeinen einzutreten.
Das Kaisertum als solches läßt sich als ein fester Rechtsbegriff mit einem
ein für allemal bestimmt ausgeprägten Gehalt nicht auffassen. Es ist in
diesem Sinne durchaus Laband zuzustimmen, der im Hinblick aus die ver¬
schiedenen Fälle des Gebrauchs des Kaisertitels in der Geschichte sagt: „Das Kaiser¬
tum kann auf autokratischer Gewalt oder auf aristokratischer oder auf demokratischer
Grundlage beruhen; es kann bis zum Despotismus gesteigert oder bis zur
Machtlosigkeit beschränkt werden; es kann im Zusammenhange mit der Kirche
stehen oder von ihr völlig gelöst sein; es kann erblich oder ein Wahlkaisertum
sein" (Laband, Das deutsche Kaisertum, 1896. Vgl. dazu auch Held, Das
Kaisertum als Rechtsbegriff, 1879). Nichtsdestoweniger geht Laband zu weit,
wenn er es sodann für ein vergebliches und zweckloses Bemühen erklärt, einen
für alle Anwendungsfälle passenden Begriff des Kaisertums aufzustellen. Im
Gegenteil läßt sich wirklich die Kaiseridee an und für sich in eine allgemein
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |