Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Arbeiterschutzgesetzgebung

Schwierigkeiten, die mancher Arbeitgeber hat, um seinen Betrieb den Arbeiter¬
schutzbestimmungen anzupassen, von der angestrengten Aufmerksamkeit, die
erforderlich ist, um Verstöße gegen die Vorschriften zu verhindern, einer Auf¬
merksamkeit, die oft einen erheblichen Teil der Arbeitskraft des Betriebsleitenden
aufzehrt, von den Kosten, die nicht selten durch die Erschwerung der Dispositionen
entstehen, hat der Fernstehende keine Ahnung. Die finanzielle Bedeutung der
Verbote, bei gewissen Arbeiten jugendliche und weibliche Arbeiter zu beschäftigen,
der Abkürzung der Arbeitszeiten, die den Betrieben zugunsten der Arbeiter auf¬
erlegt wird, ist meistens sehr schwer festzustellen. Zugunsten der Arbeiter?
Ja, so wird es von den Gesetzgebern aufgefaßt. Seltsam, daß die Arbeiter
selbst so oft nichts von den Wohltaten wissen wollen! Die Empörung von
einigen zwanzig Arbeiterinnen, die ich vor etwa zwölf Jahren abends um
9 Uhr aus ihrer Fabrik herausbrachte, wird mir unvergeßlich bleiben. Denn
es geschah in einer Stadt, in der die gesamte Arbeiterschaft zur Sozialdemokratie
strengster Observanz schwur. Später sind mir Klagen aus Arbeiterkreisen über
gesetzliche Bestimmungen, die der Arbeiterin ihre wirtschaftliche Lage erschweren,
häufiger entgegengetreten. Nun, wegen einiger Härten braucht ein Gesetz noch
nicht schlecht zu sein, und nichts liegt mir serner, als den Segen, den unsere
Arbeiterschutzgesetzgebung dem Volke gebracht hat, leugnen zu wollen; aber --
ist es nicht Zeit, mit weiteren Verschärfungen des Gesetzes aufzuhören?

Vor etwa zwei Jahren hörte ich eine sehr hochstehende, in der Sozialpolitik
führende Persönlichkeit sagen: Mit unserer Arbeiterschutzgesetzgebung ist es noch
lange nicht zu Ende; die Sache geht noch immer weiter. Die Äußerung fiel
in einem Kreise sozialpolitischer Fachmänner -- etwas abseits von der Debatte.
Es ergab sich keine Gelegenheit, etwas darauf zu erwidern, aber in mir regte
sich der Widerspruch. Ich sagte mir: Germania hat gewisse Verletzungen, die
gefährlich werden könnten, deshalb hat man ihr die Arbeiterschutzgebung als
Verband ums Bein gelegt. Nun ist sie zwar eine große Dame, aber doch auch
eine fleißige Arbeiterin, die die Hände nicht in den Schoß legen darf, die sich
tummeln muß, um ihre zahlreiche Kinderschar zu versorgen. Jeder Verband
aber ist bei der Arbeit hinderlich -- deshalb ja nicht mehr, als nötig istl Der
Arbeiterschutz hat eine natürliche Grenze. Die ist erreicht, wenn die Schäden,
gegen die er sich richtet, soweit es überhaupt möglich ist, beseitigt oder ein¬
gedämmt find -- und sie darf nicht überschritten werden, wenn nicht neue
Schäden entstehen sollen.

Es scheint, als ständen wir an dieser Grenze. Blicken wir zurück: Vor mehr als
zwanzig Jahren hörten wir aus Allerhöchsten Munde, daß ein Reich, das auf dem
Gebiete des Arbeiterschutzes allein vorgehen wollte, ohne daß seine Konkurrenten
dasselbe täten, seine Wettbewerbfähigkeit auf dem Weltmarkte gefährden würde.
Darauf wurde eine internationale Konferenz nach Berlin berufen, die über die
Anfänge von Vorberatungen nicht hinauskam. Deutschland ging allein vor.
Das war weder falsch noch widersprach es der kaiserlichen Kundgebung. Nach-


Arbeiterschutzgesetzgebung

Schwierigkeiten, die mancher Arbeitgeber hat, um seinen Betrieb den Arbeiter¬
schutzbestimmungen anzupassen, von der angestrengten Aufmerksamkeit, die
erforderlich ist, um Verstöße gegen die Vorschriften zu verhindern, einer Auf¬
merksamkeit, die oft einen erheblichen Teil der Arbeitskraft des Betriebsleitenden
aufzehrt, von den Kosten, die nicht selten durch die Erschwerung der Dispositionen
entstehen, hat der Fernstehende keine Ahnung. Die finanzielle Bedeutung der
Verbote, bei gewissen Arbeiten jugendliche und weibliche Arbeiter zu beschäftigen,
der Abkürzung der Arbeitszeiten, die den Betrieben zugunsten der Arbeiter auf¬
erlegt wird, ist meistens sehr schwer festzustellen. Zugunsten der Arbeiter?
Ja, so wird es von den Gesetzgebern aufgefaßt. Seltsam, daß die Arbeiter
selbst so oft nichts von den Wohltaten wissen wollen! Die Empörung von
einigen zwanzig Arbeiterinnen, die ich vor etwa zwölf Jahren abends um
9 Uhr aus ihrer Fabrik herausbrachte, wird mir unvergeßlich bleiben. Denn
es geschah in einer Stadt, in der die gesamte Arbeiterschaft zur Sozialdemokratie
strengster Observanz schwur. Später sind mir Klagen aus Arbeiterkreisen über
gesetzliche Bestimmungen, die der Arbeiterin ihre wirtschaftliche Lage erschweren,
häufiger entgegengetreten. Nun, wegen einiger Härten braucht ein Gesetz noch
nicht schlecht zu sein, und nichts liegt mir serner, als den Segen, den unsere
Arbeiterschutzgesetzgebung dem Volke gebracht hat, leugnen zu wollen; aber —
ist es nicht Zeit, mit weiteren Verschärfungen des Gesetzes aufzuhören?

Vor etwa zwei Jahren hörte ich eine sehr hochstehende, in der Sozialpolitik
führende Persönlichkeit sagen: Mit unserer Arbeiterschutzgesetzgebung ist es noch
lange nicht zu Ende; die Sache geht noch immer weiter. Die Äußerung fiel
in einem Kreise sozialpolitischer Fachmänner — etwas abseits von der Debatte.
Es ergab sich keine Gelegenheit, etwas darauf zu erwidern, aber in mir regte
sich der Widerspruch. Ich sagte mir: Germania hat gewisse Verletzungen, die
gefährlich werden könnten, deshalb hat man ihr die Arbeiterschutzgebung als
Verband ums Bein gelegt. Nun ist sie zwar eine große Dame, aber doch auch
eine fleißige Arbeiterin, die die Hände nicht in den Schoß legen darf, die sich
tummeln muß, um ihre zahlreiche Kinderschar zu versorgen. Jeder Verband
aber ist bei der Arbeit hinderlich — deshalb ja nicht mehr, als nötig istl Der
Arbeiterschutz hat eine natürliche Grenze. Die ist erreicht, wenn die Schäden,
gegen die er sich richtet, soweit es überhaupt möglich ist, beseitigt oder ein¬
gedämmt find — und sie darf nicht überschritten werden, wenn nicht neue
Schäden entstehen sollen.

Es scheint, als ständen wir an dieser Grenze. Blicken wir zurück: Vor mehr als
zwanzig Jahren hörten wir aus Allerhöchsten Munde, daß ein Reich, das auf dem
Gebiete des Arbeiterschutzes allein vorgehen wollte, ohne daß seine Konkurrenten
dasselbe täten, seine Wettbewerbfähigkeit auf dem Weltmarkte gefährden würde.
Darauf wurde eine internationale Konferenz nach Berlin berufen, die über die
Anfänge von Vorberatungen nicht hinauskam. Deutschland ging allein vor.
Das war weder falsch noch widersprach es der kaiserlichen Kundgebung. Nach-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0399" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/318682"/>
          <fw type="header" place="top"> Arbeiterschutzgesetzgebung</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1728" prev="#ID_1727"> Schwierigkeiten, die mancher Arbeitgeber hat, um seinen Betrieb den Arbeiter¬<lb/>
schutzbestimmungen anzupassen, von der angestrengten Aufmerksamkeit, die<lb/>
erforderlich ist, um Verstöße gegen die Vorschriften zu verhindern, einer Auf¬<lb/>
merksamkeit, die oft einen erheblichen Teil der Arbeitskraft des Betriebsleitenden<lb/>
aufzehrt, von den Kosten, die nicht selten durch die Erschwerung der Dispositionen<lb/>
entstehen, hat der Fernstehende keine Ahnung. Die finanzielle Bedeutung der<lb/>
Verbote, bei gewissen Arbeiten jugendliche und weibliche Arbeiter zu beschäftigen,<lb/>
der Abkürzung der Arbeitszeiten, die den Betrieben zugunsten der Arbeiter auf¬<lb/>
erlegt wird, ist meistens sehr schwer festzustellen. Zugunsten der Arbeiter?<lb/>
Ja, so wird es von den Gesetzgebern aufgefaßt. Seltsam, daß die Arbeiter<lb/>
selbst so oft nichts von den Wohltaten wissen wollen! Die Empörung von<lb/>
einigen zwanzig Arbeiterinnen, die ich vor etwa zwölf Jahren abends um<lb/>
9 Uhr aus ihrer Fabrik herausbrachte, wird mir unvergeßlich bleiben. Denn<lb/>
es geschah in einer Stadt, in der die gesamte Arbeiterschaft zur Sozialdemokratie<lb/>
strengster Observanz schwur. Später sind mir Klagen aus Arbeiterkreisen über<lb/>
gesetzliche Bestimmungen, die der Arbeiterin ihre wirtschaftliche Lage erschweren,<lb/>
häufiger entgegengetreten. Nun, wegen einiger Härten braucht ein Gesetz noch<lb/>
nicht schlecht zu sein, und nichts liegt mir serner, als den Segen, den unsere<lb/>
Arbeiterschutzgesetzgebung dem Volke gebracht hat, leugnen zu wollen; aber &#x2014;<lb/>
ist es nicht Zeit, mit weiteren Verschärfungen des Gesetzes aufzuhören?</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1729"> Vor etwa zwei Jahren hörte ich eine sehr hochstehende, in der Sozialpolitik<lb/>
führende Persönlichkeit sagen: Mit unserer Arbeiterschutzgesetzgebung ist es noch<lb/>
lange nicht zu Ende; die Sache geht noch immer weiter. Die Äußerung fiel<lb/>
in einem Kreise sozialpolitischer Fachmänner &#x2014; etwas abseits von der Debatte.<lb/>
Es ergab sich keine Gelegenheit, etwas darauf zu erwidern, aber in mir regte<lb/>
sich der Widerspruch. Ich sagte mir: Germania hat gewisse Verletzungen, die<lb/>
gefährlich werden könnten, deshalb hat man ihr die Arbeiterschutzgebung als<lb/>
Verband ums Bein gelegt. Nun ist sie zwar eine große Dame, aber doch auch<lb/>
eine fleißige Arbeiterin, die die Hände nicht in den Schoß legen darf, die sich<lb/>
tummeln muß, um ihre zahlreiche Kinderschar zu versorgen. Jeder Verband<lb/>
aber ist bei der Arbeit hinderlich &#x2014; deshalb ja nicht mehr, als nötig istl Der<lb/>
Arbeiterschutz hat eine natürliche Grenze. Die ist erreicht, wenn die Schäden,<lb/>
gegen die er sich richtet, soweit es überhaupt möglich ist, beseitigt oder ein¬<lb/>
gedämmt find &#x2014; und sie darf nicht überschritten werden, wenn nicht neue<lb/>
Schäden entstehen sollen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1730" next="#ID_1731"> Es scheint, als ständen wir an dieser Grenze. Blicken wir zurück: Vor mehr als<lb/>
zwanzig Jahren hörten wir aus Allerhöchsten Munde, daß ein Reich, das auf dem<lb/>
Gebiete des Arbeiterschutzes allein vorgehen wollte, ohne daß seine Konkurrenten<lb/>
dasselbe täten, seine Wettbewerbfähigkeit auf dem Weltmarkte gefährden würde.<lb/>
Darauf wurde eine internationale Konferenz nach Berlin berufen, die über die<lb/>
Anfänge von Vorberatungen nicht hinauskam. Deutschland ging allein vor.<lb/>
Das war weder falsch noch widersprach es der kaiserlichen Kundgebung. Nach-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0399] Arbeiterschutzgesetzgebung Schwierigkeiten, die mancher Arbeitgeber hat, um seinen Betrieb den Arbeiter¬ schutzbestimmungen anzupassen, von der angestrengten Aufmerksamkeit, die erforderlich ist, um Verstöße gegen die Vorschriften zu verhindern, einer Auf¬ merksamkeit, die oft einen erheblichen Teil der Arbeitskraft des Betriebsleitenden aufzehrt, von den Kosten, die nicht selten durch die Erschwerung der Dispositionen entstehen, hat der Fernstehende keine Ahnung. Die finanzielle Bedeutung der Verbote, bei gewissen Arbeiten jugendliche und weibliche Arbeiter zu beschäftigen, der Abkürzung der Arbeitszeiten, die den Betrieben zugunsten der Arbeiter auf¬ erlegt wird, ist meistens sehr schwer festzustellen. Zugunsten der Arbeiter? Ja, so wird es von den Gesetzgebern aufgefaßt. Seltsam, daß die Arbeiter selbst so oft nichts von den Wohltaten wissen wollen! Die Empörung von einigen zwanzig Arbeiterinnen, die ich vor etwa zwölf Jahren abends um 9 Uhr aus ihrer Fabrik herausbrachte, wird mir unvergeßlich bleiben. Denn es geschah in einer Stadt, in der die gesamte Arbeiterschaft zur Sozialdemokratie strengster Observanz schwur. Später sind mir Klagen aus Arbeiterkreisen über gesetzliche Bestimmungen, die der Arbeiterin ihre wirtschaftliche Lage erschweren, häufiger entgegengetreten. Nun, wegen einiger Härten braucht ein Gesetz noch nicht schlecht zu sein, und nichts liegt mir serner, als den Segen, den unsere Arbeiterschutzgesetzgebung dem Volke gebracht hat, leugnen zu wollen; aber — ist es nicht Zeit, mit weiteren Verschärfungen des Gesetzes aufzuhören? Vor etwa zwei Jahren hörte ich eine sehr hochstehende, in der Sozialpolitik führende Persönlichkeit sagen: Mit unserer Arbeiterschutzgesetzgebung ist es noch lange nicht zu Ende; die Sache geht noch immer weiter. Die Äußerung fiel in einem Kreise sozialpolitischer Fachmänner — etwas abseits von der Debatte. Es ergab sich keine Gelegenheit, etwas darauf zu erwidern, aber in mir regte sich der Widerspruch. Ich sagte mir: Germania hat gewisse Verletzungen, die gefährlich werden könnten, deshalb hat man ihr die Arbeiterschutzgebung als Verband ums Bein gelegt. Nun ist sie zwar eine große Dame, aber doch auch eine fleißige Arbeiterin, die die Hände nicht in den Schoß legen darf, die sich tummeln muß, um ihre zahlreiche Kinderschar zu versorgen. Jeder Verband aber ist bei der Arbeit hinderlich — deshalb ja nicht mehr, als nötig istl Der Arbeiterschutz hat eine natürliche Grenze. Die ist erreicht, wenn die Schäden, gegen die er sich richtet, soweit es überhaupt möglich ist, beseitigt oder ein¬ gedämmt find — und sie darf nicht überschritten werden, wenn nicht neue Schäden entstehen sollen. Es scheint, als ständen wir an dieser Grenze. Blicken wir zurück: Vor mehr als zwanzig Jahren hörten wir aus Allerhöchsten Munde, daß ein Reich, das auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes allein vorgehen wollte, ohne daß seine Konkurrenten dasselbe täten, seine Wettbewerbfähigkeit auf dem Weltmarkte gefährden würde. Darauf wurde eine internationale Konferenz nach Berlin berufen, die über die Anfänge von Vorberatungen nicht hinauskam. Deutschland ging allein vor. Das war weder falsch noch widersprach es der kaiserlichen Kundgebung. Nach-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/399
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/399>, abgerufen am 03.07.2024.