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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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Reichsspiegel
Innere Politik

Äommissionsbeschlüsse zur ReichsversichcrungSordnung -- 356 eine allgemeine An¬
gelegenheit des Bürgertums -- Der Hceresetat in zweiter Lesung -- Die elsaß-
lothringische Verfassungsfrage -- Dr. Forel Bürgernieister von Metz -- Bewilligung
dreier Bundcsratsstimmen.

Die Arbeiten des Reichstags sind an einem kritischen Punkte angekommen.
Die Kommission zur Vorberatung der Reichsversicherungsordnung
hat Beschlüsse gefaßt, die geeignet erscheinen, die Macht des sozialdemokrattschen
Einflusses in den Krankenkassenorganisationen zurückzudrängen. Die Kommissions¬
beschlüsse liegen in der Richtung der Wünsche, die wir im Leitartikel von Heft 3
und verschiedentlich in den Reichsspiegeln vorgetragen haben.

Einem Bericht der Kreuzzeitung zufolge sollen nach dem Kommissionsbeschluß bei den
Orts-, Land- und Innungkrankenkassen die Stellen der Beamten durch übereinstimmende
Beschlüsse beider Gruppen (der Arbeiter und der Arbcitgebervertreter) besetzt werden. Wird
bei der illo in psrtes keine Einigung erzielt, so kann die Anstellung beschlossen werden, wenn
mehr als zwei Drittel der Anwesenden dafür stimmen ; aber ein solcher Beschluß bedarf der
Bestätigung durch das Versicherungsamt. "Sie darf nur auf Grund von Tatsachen versagt
werden, die darauf schließen lassen, daß dem Vorgeschlagenen die erforderliche Zuverlässigkeit,
insbesondere für eine unparteiische Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte, oder Fähigkeit fehlt."

Damit ist die Möglichkeit gegeben, die mehr als viertausend von den Sozial¬
demokraten angestellten Agitatoren aus den Krankenkassen wieder zu entfernen.
Freilich bedingt die Neuordnung eine erheblich größere Teilnahme der Arbeit¬
geber an der Verwaltung sozialer Einrichtungen, als wie es bisher geschehen.
Bleiben die Unternehmer sich dessen bewußt, dann erhalten sie mit der Kom¬
missionsfassung des § 356 eine Handhabe zum Kampf gegen die Sozialdemokratie,
wie sie sie bisher nichtbesessenhaben. Neben der mechanischenVerschiebimg des direkten
Einflusses wird, sofern der Kommissionsbeschluß zum Gesetz erhoben werden sollte,
ermöglicht, wieder mehr Fühlung zwischen dem Unternehmertum und den Familien
der Arbeiterschaft herzustellen. Die Arbeiterfrau, die bisher in manchen Not¬
fällen wohl ganz ausschließlich auf die gute Gesinnung des als Krankenkassen¬
beamten fungierenden sozialdemokratischen Agenten angewiesen ist, würde fortab
sich auch um das Wohlwollen des Unternehmeragenten zu besorgen haben. Sie
würde fortab für die Zubilligung einer ihr gesetzlich zustehenden Leistung nicht
zur Kasse einer Partei zu zahlen brauchen, auch nicht gezwungen werden, aus der
Landeskirche auszuscheiden und ähnliche ihr im Grunde ihrer Seele zuwideren
Verpflichtungen auf sich zu nehmen. -- Die wenigen Mitteilungen über die
Tendenz des Gesetzentwurfs in seiner derzeitigen Gestalt werden für den Beweis
der Behauptung genügen, daß es sich tatsächlich um eine allgemeine An¬
gelegenheit des Bürgertums gegenüber dem zersetzenden Einfluß der Sozial¬
demokratie handelt. Freilich, um die Kommissionsfassung zum Gesetz zu erheben,
gehört Einmütigkeit aller bürgerlichen Parteien einschließlich des Zentrums. Wie


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Innere Politik

Äommissionsbeschlüsse zur ReichsversichcrungSordnung — 356 eine allgemeine An¬
gelegenheit des Bürgertums — Der Hceresetat in zweiter Lesung — Die elsaß-
lothringische Verfassungsfrage — Dr. Forel Bürgernieister von Metz — Bewilligung
dreier Bundcsratsstimmen.

Die Arbeiten des Reichstags sind an einem kritischen Punkte angekommen.
Die Kommission zur Vorberatung der Reichsversicherungsordnung
hat Beschlüsse gefaßt, die geeignet erscheinen, die Macht des sozialdemokrattschen
Einflusses in den Krankenkassenorganisationen zurückzudrängen. Die Kommissions¬
beschlüsse liegen in der Richtung der Wünsche, die wir im Leitartikel von Heft 3
und verschiedentlich in den Reichsspiegeln vorgetragen haben.

Einem Bericht der Kreuzzeitung zufolge sollen nach dem Kommissionsbeschluß bei den
Orts-, Land- und Innungkrankenkassen die Stellen der Beamten durch übereinstimmende
Beschlüsse beider Gruppen (der Arbeiter und der Arbcitgebervertreter) besetzt werden. Wird
bei der illo in psrtes keine Einigung erzielt, so kann die Anstellung beschlossen werden, wenn
mehr als zwei Drittel der Anwesenden dafür stimmen ; aber ein solcher Beschluß bedarf der
Bestätigung durch das Versicherungsamt. „Sie darf nur auf Grund von Tatsachen versagt
werden, die darauf schließen lassen, daß dem Vorgeschlagenen die erforderliche Zuverlässigkeit,
insbesondere für eine unparteiische Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte, oder Fähigkeit fehlt."

Damit ist die Möglichkeit gegeben, die mehr als viertausend von den Sozial¬
demokraten angestellten Agitatoren aus den Krankenkassen wieder zu entfernen.
Freilich bedingt die Neuordnung eine erheblich größere Teilnahme der Arbeit¬
geber an der Verwaltung sozialer Einrichtungen, als wie es bisher geschehen.
Bleiben die Unternehmer sich dessen bewußt, dann erhalten sie mit der Kom¬
missionsfassung des § 356 eine Handhabe zum Kampf gegen die Sozialdemokratie,
wie sie sie bisher nichtbesessenhaben. Neben der mechanischenVerschiebimg des direkten
Einflusses wird, sofern der Kommissionsbeschluß zum Gesetz erhoben werden sollte,
ermöglicht, wieder mehr Fühlung zwischen dem Unternehmertum und den Familien
der Arbeiterschaft herzustellen. Die Arbeiterfrau, die bisher in manchen Not¬
fällen wohl ganz ausschließlich auf die gute Gesinnung des als Krankenkassen¬
beamten fungierenden sozialdemokratischen Agenten angewiesen ist, würde fortab
sich auch um das Wohlwollen des Unternehmeragenten zu besorgen haben. Sie
würde fortab für die Zubilligung einer ihr gesetzlich zustehenden Leistung nicht
zur Kasse einer Partei zu zahlen brauchen, auch nicht gezwungen werden, aus der
Landeskirche auszuscheiden und ähnliche ihr im Grunde ihrer Seele zuwideren
Verpflichtungen auf sich zu nehmen. — Die wenigen Mitteilungen über die
Tendenz des Gesetzentwurfs in seiner derzeitigen Gestalt werden für den Beweis
der Behauptung genügen, daß es sich tatsächlich um eine allgemeine An¬
gelegenheit des Bürgertums gegenüber dem zersetzenden Einfluß der Sozial¬
demokratie handelt. Freilich, um die Kommissionsfassung zum Gesetz zu erheben,
gehört Einmütigkeit aller bürgerlichen Parteien einschließlich des Zentrums. Wie


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[0509] Reichssxiegcl Reichsspiegel Innere Politik Äommissionsbeschlüsse zur ReichsversichcrungSordnung — 356 eine allgemeine An¬ gelegenheit des Bürgertums — Der Hceresetat in zweiter Lesung — Die elsaß- lothringische Verfassungsfrage — Dr. Forel Bürgernieister von Metz — Bewilligung dreier Bundcsratsstimmen. Die Arbeiten des Reichstags sind an einem kritischen Punkte angekommen. Die Kommission zur Vorberatung der Reichsversicherungsordnung hat Beschlüsse gefaßt, die geeignet erscheinen, die Macht des sozialdemokrattschen Einflusses in den Krankenkassenorganisationen zurückzudrängen. Die Kommissions¬ beschlüsse liegen in der Richtung der Wünsche, die wir im Leitartikel von Heft 3 und verschiedentlich in den Reichsspiegeln vorgetragen haben. Einem Bericht der Kreuzzeitung zufolge sollen nach dem Kommissionsbeschluß bei den Orts-, Land- und Innungkrankenkassen die Stellen der Beamten durch übereinstimmende Beschlüsse beider Gruppen (der Arbeiter und der Arbcitgebervertreter) besetzt werden. Wird bei der illo in psrtes keine Einigung erzielt, so kann die Anstellung beschlossen werden, wenn mehr als zwei Drittel der Anwesenden dafür stimmen ; aber ein solcher Beschluß bedarf der Bestätigung durch das Versicherungsamt. „Sie darf nur auf Grund von Tatsachen versagt werden, die darauf schließen lassen, daß dem Vorgeschlagenen die erforderliche Zuverlässigkeit, insbesondere für eine unparteiische Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte, oder Fähigkeit fehlt." Damit ist die Möglichkeit gegeben, die mehr als viertausend von den Sozial¬ demokraten angestellten Agitatoren aus den Krankenkassen wieder zu entfernen. Freilich bedingt die Neuordnung eine erheblich größere Teilnahme der Arbeit¬ geber an der Verwaltung sozialer Einrichtungen, als wie es bisher geschehen. Bleiben die Unternehmer sich dessen bewußt, dann erhalten sie mit der Kom¬ missionsfassung des § 356 eine Handhabe zum Kampf gegen die Sozialdemokratie, wie sie sie bisher nichtbesessenhaben. Neben der mechanischenVerschiebimg des direkten Einflusses wird, sofern der Kommissionsbeschluß zum Gesetz erhoben werden sollte, ermöglicht, wieder mehr Fühlung zwischen dem Unternehmertum und den Familien der Arbeiterschaft herzustellen. Die Arbeiterfrau, die bisher in manchen Not¬ fällen wohl ganz ausschließlich auf die gute Gesinnung des als Krankenkassen¬ beamten fungierenden sozialdemokratischen Agenten angewiesen ist, würde fortab sich auch um das Wohlwollen des Unternehmeragenten zu besorgen haben. Sie würde fortab für die Zubilligung einer ihr gesetzlich zustehenden Leistung nicht zur Kasse einer Partei zu zahlen brauchen, auch nicht gezwungen werden, aus der Landeskirche auszuscheiden und ähnliche ihr im Grunde ihrer Seele zuwideren Verpflichtungen auf sich zu nehmen. — Die wenigen Mitteilungen über die Tendenz des Gesetzentwurfs in seiner derzeitigen Gestalt werden für den Beweis der Behauptung genügen, daß es sich tatsächlich um eine allgemeine An¬ gelegenheit des Bürgertums gegenüber dem zersetzenden Einfluß der Sozial¬ demokratie handelt. Freilich, um die Kommissionsfassung zum Gesetz zu erheben, gehört Einmütigkeit aller bürgerlichen Parteien einschließlich des Zentrums. Wie

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/509>, abgerufen am 24.07.2024.