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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr.

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Wirkliche Schäden i" der preußischen Verwaltung

bedeutet zu haben, zu dem jene Männer erzogen wurden. Denn die unent¬
behrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Wirken in einem abgeschlossenen
Beruf ist doch wohl die Einsicht in sein Wesen und seine Aufgaben, wie sie
für die Verwaltung eben im Staatsbewußtsein hervortritt. Zweitens die
unübertreffliche Einrichtung der Auslese. Es ist klar, daß die straffe Zusammen¬
fassung aller Personalangelegenheiten an einer Stelle in einem anders nicht zu
erreichenden Maße die Möglichkeit bot, bestimmte Grundsätze festzuhalten und
durchzuführen. Daß diese Stelle zugleich die höchste im Staat war, ermöglichte
weiter, jeden Versuch, auf eine Personalangelegenheit einen Einfluß zu gewinnen,
der mit dem Staatswohl nicht zu vereinigen war, im Keim zu ersticken, wenn
ein solcher überhaupt hervorzutreten wagte.

Das Ergebnis aller dieser Bestrebungen war der altpreußische Beamten¬
staat, viel berufen, aber für unsre politische Entwicklung bis in die Gegenwart
hinein unendlich bedeutungsvoll. Denn ihm, der kein bureaukratisches Gebilde,
keine Schöpfung zum Nutzen und Frommen einer selbstsüchtigen Beamtenschaft,
sondern eine wunderbare Verkörperung des Staatsgedankens war, verdanken wir
die Erhebung des alten preußischen Territorialstaats zum europäischen Großstaat
und damit die wichtigste Grundlage unsres Reichs. Geleitet aus dem Kabinett des
Königs und getragen von ausgezeichneten, technisch und politisch vortrefflich
geschulten Beamten hat er die Voraussetzung für jenen Aufstieg Preußens geschaffen
-- eine entsprechende Machtsteigerung durch Zusammenfassung aller staatlichen
Kräfte im Innern und durch Ausdehnung nach außen. Und aus diesem alten
Beamtenstaat sind dann wieder die Männer hervorgegangen, denen es später
gelungen ist, eine noch schwierigere Aufgabe zu lösen, die Überführung des
alten Staats in den neuen. Sich selbst hat der preußische Beamtenstand durch
diese beiden Großtaten den Ruf des ersten der Welt gesichert und jedem seiner
Angehörigen, unabhängig vom Zufall der Geburt, des Namens, des Vermögens,
des Rangs, daheim wie draußen, bei hoch und niedrig, ein gewaltiges Maß
von Ansetzn, Vertrauen und Ehrerbietung erworben. --

Die spätere Entwicklung des preußischen Verwaltungsdiensts nach dem
Tode Friedrichs des Großen wird wesentlich beeinflußt von einer durchgreifenden
Änderung der Ausleseeinrichtungen. Die Krone verzichtete damals darauf, die
Personalangelegenheiten der Verwaltung weiterhin ganz in ihrer Hand zu ver¬
einigen. Sie behielt sich nur die Berufung zu Ämtern vor, die mindestens
den Charakter oder den Rang eines Rats mit sich brachten. Damit gingen
die Auswahl und die Ausbildung des Nachwuchses ganz, die Entscheidung über
die Verwendung der einzelnen Beamten aber in weitem Umfang auf die
Beamtenschaft selbst über. Die Folge war zunächst eine große Zersplitterung
der Personalverwaltung. Jetzt sind neben dem Königlichen Kabinett nicht weniger
als fünf Stellen verfassungsmäßig dafür zuständig, nämlich 1. die Minister des
Innern und der Finanzen für die Personalangelegenheiten der allgemeinen
Verwaltung überhaupt; es ist dies ein Überbleibsel aus der längst verflossenen


Wirkliche Schäden i» der preußischen Verwaltung

bedeutet zu haben, zu dem jene Männer erzogen wurden. Denn die unent¬
behrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Wirken in einem abgeschlossenen
Beruf ist doch wohl die Einsicht in sein Wesen und seine Aufgaben, wie sie
für die Verwaltung eben im Staatsbewußtsein hervortritt. Zweitens die
unübertreffliche Einrichtung der Auslese. Es ist klar, daß die straffe Zusammen¬
fassung aller Personalangelegenheiten an einer Stelle in einem anders nicht zu
erreichenden Maße die Möglichkeit bot, bestimmte Grundsätze festzuhalten und
durchzuführen. Daß diese Stelle zugleich die höchste im Staat war, ermöglichte
weiter, jeden Versuch, auf eine Personalangelegenheit einen Einfluß zu gewinnen,
der mit dem Staatswohl nicht zu vereinigen war, im Keim zu ersticken, wenn
ein solcher überhaupt hervorzutreten wagte.

Das Ergebnis aller dieser Bestrebungen war der altpreußische Beamten¬
staat, viel berufen, aber für unsre politische Entwicklung bis in die Gegenwart
hinein unendlich bedeutungsvoll. Denn ihm, der kein bureaukratisches Gebilde,
keine Schöpfung zum Nutzen und Frommen einer selbstsüchtigen Beamtenschaft,
sondern eine wunderbare Verkörperung des Staatsgedankens war, verdanken wir
die Erhebung des alten preußischen Territorialstaats zum europäischen Großstaat
und damit die wichtigste Grundlage unsres Reichs. Geleitet aus dem Kabinett des
Königs und getragen von ausgezeichneten, technisch und politisch vortrefflich
geschulten Beamten hat er die Voraussetzung für jenen Aufstieg Preußens geschaffen
— eine entsprechende Machtsteigerung durch Zusammenfassung aller staatlichen
Kräfte im Innern und durch Ausdehnung nach außen. Und aus diesem alten
Beamtenstaat sind dann wieder die Männer hervorgegangen, denen es später
gelungen ist, eine noch schwierigere Aufgabe zu lösen, die Überführung des
alten Staats in den neuen. Sich selbst hat der preußische Beamtenstand durch
diese beiden Großtaten den Ruf des ersten der Welt gesichert und jedem seiner
Angehörigen, unabhängig vom Zufall der Geburt, des Namens, des Vermögens,
des Rangs, daheim wie draußen, bei hoch und niedrig, ein gewaltiges Maß
von Ansetzn, Vertrauen und Ehrerbietung erworben. —

Die spätere Entwicklung des preußischen Verwaltungsdiensts nach dem
Tode Friedrichs des Großen wird wesentlich beeinflußt von einer durchgreifenden
Änderung der Ausleseeinrichtungen. Die Krone verzichtete damals darauf, die
Personalangelegenheiten der Verwaltung weiterhin ganz in ihrer Hand zu ver¬
einigen. Sie behielt sich nur die Berufung zu Ämtern vor, die mindestens
den Charakter oder den Rang eines Rats mit sich brachten. Damit gingen
die Auswahl und die Ausbildung des Nachwuchses ganz, die Entscheidung über
die Verwendung der einzelnen Beamten aber in weitem Umfang auf die
Beamtenschaft selbst über. Die Folge war zunächst eine große Zersplitterung
der Personalverwaltung. Jetzt sind neben dem Königlichen Kabinett nicht weniger
als fünf Stellen verfassungsmäßig dafür zuständig, nämlich 1. die Minister des
Innern und der Finanzen für die Personalangelegenheiten der allgemeinen
Verwaltung überhaupt; es ist dies ein Überbleibsel aus der längst verflossenen


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[0266] Wirkliche Schäden i» der preußischen Verwaltung bedeutet zu haben, zu dem jene Männer erzogen wurden. Denn die unent¬ behrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Wirken in einem abgeschlossenen Beruf ist doch wohl die Einsicht in sein Wesen und seine Aufgaben, wie sie für die Verwaltung eben im Staatsbewußtsein hervortritt. Zweitens die unübertreffliche Einrichtung der Auslese. Es ist klar, daß die straffe Zusammen¬ fassung aller Personalangelegenheiten an einer Stelle in einem anders nicht zu erreichenden Maße die Möglichkeit bot, bestimmte Grundsätze festzuhalten und durchzuführen. Daß diese Stelle zugleich die höchste im Staat war, ermöglichte weiter, jeden Versuch, auf eine Personalangelegenheit einen Einfluß zu gewinnen, der mit dem Staatswohl nicht zu vereinigen war, im Keim zu ersticken, wenn ein solcher überhaupt hervorzutreten wagte. Das Ergebnis aller dieser Bestrebungen war der altpreußische Beamten¬ staat, viel berufen, aber für unsre politische Entwicklung bis in die Gegenwart hinein unendlich bedeutungsvoll. Denn ihm, der kein bureaukratisches Gebilde, keine Schöpfung zum Nutzen und Frommen einer selbstsüchtigen Beamtenschaft, sondern eine wunderbare Verkörperung des Staatsgedankens war, verdanken wir die Erhebung des alten preußischen Territorialstaats zum europäischen Großstaat und damit die wichtigste Grundlage unsres Reichs. Geleitet aus dem Kabinett des Königs und getragen von ausgezeichneten, technisch und politisch vortrefflich geschulten Beamten hat er die Voraussetzung für jenen Aufstieg Preußens geschaffen — eine entsprechende Machtsteigerung durch Zusammenfassung aller staatlichen Kräfte im Innern und durch Ausdehnung nach außen. Und aus diesem alten Beamtenstaat sind dann wieder die Männer hervorgegangen, denen es später gelungen ist, eine noch schwierigere Aufgabe zu lösen, die Überführung des alten Staats in den neuen. Sich selbst hat der preußische Beamtenstand durch diese beiden Großtaten den Ruf des ersten der Welt gesichert und jedem seiner Angehörigen, unabhängig vom Zufall der Geburt, des Namens, des Vermögens, des Rangs, daheim wie draußen, bei hoch und niedrig, ein gewaltiges Maß von Ansetzn, Vertrauen und Ehrerbietung erworben. — Die spätere Entwicklung des preußischen Verwaltungsdiensts nach dem Tode Friedrichs des Großen wird wesentlich beeinflußt von einer durchgreifenden Änderung der Ausleseeinrichtungen. Die Krone verzichtete damals darauf, die Personalangelegenheiten der Verwaltung weiterhin ganz in ihrer Hand zu ver¬ einigen. Sie behielt sich nur die Berufung zu Ämtern vor, die mindestens den Charakter oder den Rang eines Rats mit sich brachten. Damit gingen die Auswahl und die Ausbildung des Nachwuchses ganz, die Entscheidung über die Verwendung der einzelnen Beamten aber in weitem Umfang auf die Beamtenschaft selbst über. Die Folge war zunächst eine große Zersplitterung der Personalverwaltung. Jetzt sind neben dem Königlichen Kabinett nicht weniger als fünf Stellen verfassungsmäßig dafür zuständig, nämlich 1. die Minister des Innern und der Finanzen für die Personalangelegenheiten der allgemeinen Verwaltung überhaupt; es ist dies ein Überbleibsel aus der längst verflossenen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316950/266>, abgerufen am 23.07.2024.