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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr.

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Sammlung der deutschen Zeitungen

bewahrungsortes vorliegen wird, so wird das ein sehr großer Gewinn für die
Wissenschaft sein. Vollste Zustimmung muß deshalb die erste der vier Forderungen,
die spähn am Schlüsse seines Berichtes aufstellt, finden, dahingehend: "Unver¬
züglich gehe man an die Aufnahme und Erhaltung aller noch vorhandenen
Bestände der bis 1890 erschienenen deutschen Zeitungen".

Seine drei anderen Forderungen lauten:

"Unverzüglich erlasse man eine Verordnung, daß gebunden wird,
was von solchen Beständen in öffentlichen Bibliotheken noch ungebunden
modert."
"Unverzüglich betreibe man ein Gesetz oder besser, wenn es genügt,
eine private Vereinbarung unter den Verlegern, wodurch jeder Ver-
leger angehalten wird, einstweilen mindestens drei vollständige Exemplare
der von ihnen verlegten Zeitungen gebunden in seinen Räumen
aufzubewahren."
"Unverzüglich weise man alle zur Entgegennahme von Pflicht¬
exemplaren berechtigten Stellen (nicht nur die Bibliotheken!) an, auf
deren Lieferung vom 1. April 1910 ab zu bestehen und sie sorgfältig
verschnürt oder gebunden aufzubewahren!"

Zum vorletzten Punkte möchte ich hier einschalten, daß ich meinerseits diese
Ehrenpflicht der "Selbstaufbewahrung" auf je sechs vollständige Jahrgänge
erstreckt hatte. Warum gerade je sechs, darüber muß ich auf meinen vor¬
erwähnten Aufsatz verweisen. Auch für Aufbewahrung von bloß je drei Jahr¬
gängen wird, fürchte ich, nur bei einer sehr geringen Zahl von Zeitungs¬
verlegern Neigung vorhanden sein.

Als wichtigstes Ergebnis der Straßburger Beratungen ist wohl die Einsetzung
einer viergliedrigen Kommission zu bezeichnen, die weitere Schritte zur Sammlung
der deutschen Zeitungen in die Wege leiten soll. Das im Augenblick Dringendste
ist nunmehr meines Erachtens ein genaues Studium durch Augenschein der
zeitungsmusealen, bereits bestehenden Ansätze des Auslandes, vor allem in
Budapest, Brüssel und London.




Sammlung der deutschen Zeitungen

bewahrungsortes vorliegen wird, so wird das ein sehr großer Gewinn für die
Wissenschaft sein. Vollste Zustimmung muß deshalb die erste der vier Forderungen,
die spähn am Schlüsse seines Berichtes aufstellt, finden, dahingehend: „Unver¬
züglich gehe man an die Aufnahme und Erhaltung aller noch vorhandenen
Bestände der bis 1890 erschienenen deutschen Zeitungen".

Seine drei anderen Forderungen lauten:

„Unverzüglich erlasse man eine Verordnung, daß gebunden wird,
was von solchen Beständen in öffentlichen Bibliotheken noch ungebunden
modert."
„Unverzüglich betreibe man ein Gesetz oder besser, wenn es genügt,
eine private Vereinbarung unter den Verlegern, wodurch jeder Ver-
leger angehalten wird, einstweilen mindestens drei vollständige Exemplare
der von ihnen verlegten Zeitungen gebunden in seinen Räumen
aufzubewahren."
„Unverzüglich weise man alle zur Entgegennahme von Pflicht¬
exemplaren berechtigten Stellen (nicht nur die Bibliotheken!) an, auf
deren Lieferung vom 1. April 1910 ab zu bestehen und sie sorgfältig
verschnürt oder gebunden aufzubewahren!"

Zum vorletzten Punkte möchte ich hier einschalten, daß ich meinerseits diese
Ehrenpflicht der „Selbstaufbewahrung" auf je sechs vollständige Jahrgänge
erstreckt hatte. Warum gerade je sechs, darüber muß ich auf meinen vor¬
erwähnten Aufsatz verweisen. Auch für Aufbewahrung von bloß je drei Jahr¬
gängen wird, fürchte ich, nur bei einer sehr geringen Zahl von Zeitungs¬
verlegern Neigung vorhanden sein.

Als wichtigstes Ergebnis der Straßburger Beratungen ist wohl die Einsetzung
einer viergliedrigen Kommission zu bezeichnen, die weitere Schritte zur Sammlung
der deutschen Zeitungen in die Wege leiten soll. Das im Augenblick Dringendste
ist nunmehr meines Erachtens ein genaues Studium durch Augenschein der
zeitungsmusealen, bereits bestehenden Ansätze des Auslandes, vor allem in
Budapest, Brüssel und London.




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[0474] Sammlung der deutschen Zeitungen bewahrungsortes vorliegen wird, so wird das ein sehr großer Gewinn für die Wissenschaft sein. Vollste Zustimmung muß deshalb die erste der vier Forderungen, die spähn am Schlüsse seines Berichtes aufstellt, finden, dahingehend: „Unver¬ züglich gehe man an die Aufnahme und Erhaltung aller noch vorhandenen Bestände der bis 1890 erschienenen deutschen Zeitungen". Seine drei anderen Forderungen lauten: „Unverzüglich erlasse man eine Verordnung, daß gebunden wird, was von solchen Beständen in öffentlichen Bibliotheken noch ungebunden modert." „Unverzüglich betreibe man ein Gesetz oder besser, wenn es genügt, eine private Vereinbarung unter den Verlegern, wodurch jeder Ver- leger angehalten wird, einstweilen mindestens drei vollständige Exemplare der von ihnen verlegten Zeitungen gebunden in seinen Räumen aufzubewahren." „Unverzüglich weise man alle zur Entgegennahme von Pflicht¬ exemplaren berechtigten Stellen (nicht nur die Bibliotheken!) an, auf deren Lieferung vom 1. April 1910 ab zu bestehen und sie sorgfältig verschnürt oder gebunden aufzubewahren!" Zum vorletzten Punkte möchte ich hier einschalten, daß ich meinerseits diese Ehrenpflicht der „Selbstaufbewahrung" auf je sechs vollständige Jahrgänge erstreckt hatte. Warum gerade je sechs, darüber muß ich auf meinen vor¬ erwähnten Aufsatz verweisen. Auch für Aufbewahrung von bloß je drei Jahr¬ gängen wird, fürchte ich, nur bei einer sehr geringen Zahl von Zeitungs¬ verlegern Neigung vorhanden sein. Als wichtigstes Ergebnis der Straßburger Beratungen ist wohl die Einsetzung einer viergliedrigen Kommission zu bezeichnen, die weitere Schritte zur Sammlung der deutschen Zeitungen in die Wege leiten soll. Das im Augenblick Dringendste ist nunmehr meines Erachtens ein genaues Studium durch Augenschein der zeitungsmusealen, bereits bestehenden Ansätze des Auslandes, vor allem in Budapest, Brüssel und London.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_315638/474>, abgerufen am 29.06.2024.