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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr.

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Sammlung der deutschen Zeitungen

Zwischen 1859 und 1890, meint er, sei die Grenze zwischen den Landes¬
und Provinzzeilungen einerseits und den Zeitungen für das ganze Sprachgebiet
anderseits vollkommen flüssig. Für diesen Zeitabschnitt ist also nach seiner
Ansicht die gemeinsame Unterbringung der beiden vorbezeichneten Gattungen in
einer Sammelstelle das Gegebene. Für diese Zeit bleibt er deshalb bei seinem
ursprünglichen Vorschlag. Für die Zeit nach 1890 tritt er meinem Plan der
Dreiteilung bei. Für die Zeit vor 1859 hält er gleichfalls eine Dreiteilung
für das an sich Naturgemäße. Er glaubt aber, daß wegen der geringeren
Gesamtzahl auch hier die gemeinsame Unterbringung aller Landes- und
Provinzzeitungen gemeinsam mit den Zeitungen für das ganze Sprachgebiet in
der Reichszentrale das Richtige sei. So gelangt er in diesem Punkt zu demi
Gesamtergebnis, daß "es sich wohl empfiehlt, durch das Ganze unserer Zeitungs¬
literatur in Hinsicht auf die Organisation ihrer Sammlung nur einen Schnitt
zu machen: es wären also alle Zeitungen bis zum Jahre 1890 (außer den
rein örtlichen), im Anschluß an die in Aussicht genommenen Bemühungen um
ihre vollständige Wiederbeschaffung, an einem Ort zu zentralisieren, dagegen die
seit 1890 erscheinenden Zeitungen nach dem von Keknle vorgeschlagenen System
teils in Provinzial-, teils in einer Sammlung für das ganze Reich unter¬
zubringen. Würde dann noch die weitere Bestimmung getroffen, daß am Ort
ihres Erscheinens alle Zeitungen -- nicht nur die rein lokalen, sondern auch
die größeren politischen -- in mindestens eineni Exemplar aufbewahrt und der
öffentlichen Benutzung zugänglich gemacht werden müssen, daß außerdem die
Zeitungsverleger gehalten sind, zwei oder mehr Exemplare ihrer Zeitungen auf¬
zubewahren, so würden nicht nur die Raumschwierigkeiten außerordentlich ver¬
ringert werden, sondern es würde auch, wie es scheint, allen Bedürfnissen der
verschiedenen Arten von Benutzern in zuvorkommender Weise Rechnung ge¬
tragen sein." Soweit über diesen Punkt spähn. Der Schreiber dieser Zeilen steht
nicht an, zu erklären, daß er diese Spahnsche Einschränkung seines eigenen Drei¬
teilungsvorschlages für wohlbegründet hält und als eine wesentliche Verbesserung
ansieht.

Das wäre die Frage des Ortes der Aufbewahrung im allgemeinen. Für das
"Reichs-Zeitnngsmuseum" imbesonderenliegteinesehrbeachtenswerteneueAnregung
vor. Das Neichspostamt hat in seinem "Postmuseum" bereits eine Abteilung,
in der alte Zeitungen gesammelt werden. Durch das Gesetz vom 20. Dezember
1899 ist den Verlegern die Verpflichtung auferlegt, von jeder durch Vermittelung
der Post vertriebenen Zeitungsnummer der ihnen bezeichneten Postdienststelle
zum Zwecke der Feststellung des Jahrcsgewichtes der Zeitung ein vollständiges
Exemplar einzuliefern. Zurzeit werden diese Eingänge, nachdem sie abgewogen
sind, als Makulatur verkauft. Würden sie statt dessen, alle oder mit Auswahl,
nach der Zentralsammelstelle geleitet werden, so wäre ein "Zeitungsmuseum
für das ganze Reichsgebiet" da, in dem nur die bayerischen Zeitungen fehlen
würden. Das Nähere muß man in Spahns angegebenen Bericht nachlesen.


Sammlung der deutschen Zeitungen

Zwischen 1859 und 1890, meint er, sei die Grenze zwischen den Landes¬
und Provinzzeilungen einerseits und den Zeitungen für das ganze Sprachgebiet
anderseits vollkommen flüssig. Für diesen Zeitabschnitt ist also nach seiner
Ansicht die gemeinsame Unterbringung der beiden vorbezeichneten Gattungen in
einer Sammelstelle das Gegebene. Für diese Zeit bleibt er deshalb bei seinem
ursprünglichen Vorschlag. Für die Zeit nach 1890 tritt er meinem Plan der
Dreiteilung bei. Für die Zeit vor 1859 hält er gleichfalls eine Dreiteilung
für das an sich Naturgemäße. Er glaubt aber, daß wegen der geringeren
Gesamtzahl auch hier die gemeinsame Unterbringung aller Landes- und
Provinzzeitungen gemeinsam mit den Zeitungen für das ganze Sprachgebiet in
der Reichszentrale das Richtige sei. So gelangt er in diesem Punkt zu demi
Gesamtergebnis, daß „es sich wohl empfiehlt, durch das Ganze unserer Zeitungs¬
literatur in Hinsicht auf die Organisation ihrer Sammlung nur einen Schnitt
zu machen: es wären also alle Zeitungen bis zum Jahre 1890 (außer den
rein örtlichen), im Anschluß an die in Aussicht genommenen Bemühungen um
ihre vollständige Wiederbeschaffung, an einem Ort zu zentralisieren, dagegen die
seit 1890 erscheinenden Zeitungen nach dem von Keknle vorgeschlagenen System
teils in Provinzial-, teils in einer Sammlung für das ganze Reich unter¬
zubringen. Würde dann noch die weitere Bestimmung getroffen, daß am Ort
ihres Erscheinens alle Zeitungen — nicht nur die rein lokalen, sondern auch
die größeren politischen — in mindestens eineni Exemplar aufbewahrt und der
öffentlichen Benutzung zugänglich gemacht werden müssen, daß außerdem die
Zeitungsverleger gehalten sind, zwei oder mehr Exemplare ihrer Zeitungen auf¬
zubewahren, so würden nicht nur die Raumschwierigkeiten außerordentlich ver¬
ringert werden, sondern es würde auch, wie es scheint, allen Bedürfnissen der
verschiedenen Arten von Benutzern in zuvorkommender Weise Rechnung ge¬
tragen sein." Soweit über diesen Punkt spähn. Der Schreiber dieser Zeilen steht
nicht an, zu erklären, daß er diese Spahnsche Einschränkung seines eigenen Drei¬
teilungsvorschlages für wohlbegründet hält und als eine wesentliche Verbesserung
ansieht.

Das wäre die Frage des Ortes der Aufbewahrung im allgemeinen. Für das
„Reichs-Zeitnngsmuseum" imbesonderenliegteinesehrbeachtenswerteneueAnregung
vor. Das Neichspostamt hat in seinem „Postmuseum" bereits eine Abteilung,
in der alte Zeitungen gesammelt werden. Durch das Gesetz vom 20. Dezember
1899 ist den Verlegern die Verpflichtung auferlegt, von jeder durch Vermittelung
der Post vertriebenen Zeitungsnummer der ihnen bezeichneten Postdienststelle
zum Zwecke der Feststellung des Jahrcsgewichtes der Zeitung ein vollständiges
Exemplar einzuliefern. Zurzeit werden diese Eingänge, nachdem sie abgewogen
sind, als Makulatur verkauft. Würden sie statt dessen, alle oder mit Auswahl,
nach der Zentralsammelstelle geleitet werden, so wäre ein „Zeitungsmuseum
für das ganze Reichsgebiet" da, in dem nur die bayerischen Zeitungen fehlen
würden. Das Nähere muß man in Spahns angegebenen Bericht nachlesen.


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[0470] Sammlung der deutschen Zeitungen Zwischen 1859 und 1890, meint er, sei die Grenze zwischen den Landes¬ und Provinzzeilungen einerseits und den Zeitungen für das ganze Sprachgebiet anderseits vollkommen flüssig. Für diesen Zeitabschnitt ist also nach seiner Ansicht die gemeinsame Unterbringung der beiden vorbezeichneten Gattungen in einer Sammelstelle das Gegebene. Für diese Zeit bleibt er deshalb bei seinem ursprünglichen Vorschlag. Für die Zeit nach 1890 tritt er meinem Plan der Dreiteilung bei. Für die Zeit vor 1859 hält er gleichfalls eine Dreiteilung für das an sich Naturgemäße. Er glaubt aber, daß wegen der geringeren Gesamtzahl auch hier die gemeinsame Unterbringung aller Landes- und Provinzzeitungen gemeinsam mit den Zeitungen für das ganze Sprachgebiet in der Reichszentrale das Richtige sei. So gelangt er in diesem Punkt zu demi Gesamtergebnis, daß „es sich wohl empfiehlt, durch das Ganze unserer Zeitungs¬ literatur in Hinsicht auf die Organisation ihrer Sammlung nur einen Schnitt zu machen: es wären also alle Zeitungen bis zum Jahre 1890 (außer den rein örtlichen), im Anschluß an die in Aussicht genommenen Bemühungen um ihre vollständige Wiederbeschaffung, an einem Ort zu zentralisieren, dagegen die seit 1890 erscheinenden Zeitungen nach dem von Keknle vorgeschlagenen System teils in Provinzial-, teils in einer Sammlung für das ganze Reich unter¬ zubringen. Würde dann noch die weitere Bestimmung getroffen, daß am Ort ihres Erscheinens alle Zeitungen — nicht nur die rein lokalen, sondern auch die größeren politischen — in mindestens eineni Exemplar aufbewahrt und der öffentlichen Benutzung zugänglich gemacht werden müssen, daß außerdem die Zeitungsverleger gehalten sind, zwei oder mehr Exemplare ihrer Zeitungen auf¬ zubewahren, so würden nicht nur die Raumschwierigkeiten außerordentlich ver¬ ringert werden, sondern es würde auch, wie es scheint, allen Bedürfnissen der verschiedenen Arten von Benutzern in zuvorkommender Weise Rechnung ge¬ tragen sein." Soweit über diesen Punkt spähn. Der Schreiber dieser Zeilen steht nicht an, zu erklären, daß er diese Spahnsche Einschränkung seines eigenen Drei¬ teilungsvorschlages für wohlbegründet hält und als eine wesentliche Verbesserung ansieht. Das wäre die Frage des Ortes der Aufbewahrung im allgemeinen. Für das „Reichs-Zeitnngsmuseum" imbesonderenliegteinesehrbeachtenswerteneueAnregung vor. Das Neichspostamt hat in seinem „Postmuseum" bereits eine Abteilung, in der alte Zeitungen gesammelt werden. Durch das Gesetz vom 20. Dezember 1899 ist den Verlegern die Verpflichtung auferlegt, von jeder durch Vermittelung der Post vertriebenen Zeitungsnummer der ihnen bezeichneten Postdienststelle zum Zwecke der Feststellung des Jahrcsgewichtes der Zeitung ein vollständiges Exemplar einzuliefern. Zurzeit werden diese Eingänge, nachdem sie abgewogen sind, als Makulatur verkauft. Würden sie statt dessen, alle oder mit Auswahl, nach der Zentralsammelstelle geleitet werden, so wäre ein „Zeitungsmuseum für das ganze Reichsgebiet" da, in dem nur die bayerischen Zeitungen fehlen würden. Das Nähere muß man in Spahns angegebenen Bericht nachlesen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_315638/470>, abgerufen am 29.06.2024.