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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts verwüstet worden waren, sowie durch
Auslauf und Bauernlegen. Wie später im Gewerbe, so entsteht also auch hier in
der Landwirtschaft der Großbetrieb durch Aufsaugung vieler kleiner Betriebe. Der
landwirtschaftliche Großbetrieb des achtzehnten Jahrhunderts unterscheidet sich jedoch
vom gewerblichen namentlich dadurch, daß mit seinem Aufkommen sich nicht zugleich
auch ein eigentlicher Landarbeiterstand entwickelt. Die nötigen Arbeitskräfte iverden
vielmehr gestellt einmal durch die Bauernkinder, die zum Gcsindedienst gezwungen
werden, das andere Mal durch die frondienstpflichtigen Bauern selbst, die sich auch
durch Wegzug den maßlos gesteigerten Anforderungen der Grundbesitzer nicht
entziehen können, da sie erbuntertänig sind. Erbuntertänigkeit aber bedeutet
Unfreiheit, Abhängigkeit, die auch nicht durch die freilich oft übersehene Ver-
sorguugspflicht des Gutsherrn aufgewogen werden kann.

Was die preußischen Landarbeiter durch die Stein-Hardenbcrgische Gesetz¬
gebung (1807 ff.) gewonnen und verloren haben, ist im vierten Vortrage zuscmunen-
gefaßt. Sie erklärte die unfreien Bauern zu freien Leuten und vollzog den Über¬
gang vom Frondienst zur Lohnarbeit. Das Herrschaftsverhältnis des achtzehnten
Jahrhunderts wurde zum Dienstvertrag; dadurch aber wurde die bisherige länd¬
liche Arbeitsverfcissnng zerbrochen und der Gutsherr vor die Frage gestellt, woher
er die Arbeitskräfte statt der früheren Zwangsdienste nehmen solle. Das Gespenst
der Leutenot beginnt umzugehen. Es war kein leichtes, statt des Zwcmgsgcsindes
freies Gesinde gegen Dienstvertrag zu finden und an die Stelle der Fronarbeit
zinspflichtiger Bauern die Arbeit freier Tagelöhner zu setzen. ES ist bekannt, auf
welche Weise sich die ostelbischeu Agrarier Arbeiter geschaffen haben. Auf der
einen Seite mußte der Bauer für die Freiheit und das Eigentum am Hofe den
Gutsherrn in Land entschädigen; auf der andern Seite aber half man der Ver¬
kleinerung der Bauerngüter durch Landaufkauf und Bauernlegen nach. Dcizn kam
das 1816 gewährleistete Fortbestehen der Handdienste kleiner Bauern, die den
Rittergutsbetrieb vor allen Nöten des Übergangs bewahrte. Auf diese Weise ist
es gelungen, genügend Arbeitskräfte zu beschaffen; sie iverden nach der Reform
gestellt einmal durch die Handfröner, dann durch die Inhaber eingezogener
unerblichcr Stellen und ihre Kinder, weiter durch das überflüssige Gesinde der
fast überall kleiner gewordenen Bauernhöfe und schließlich durch die Jnseen, die
Gutsleute mit Kätnerstellen, die bald einen neuen Stamm von Dienstleuten bildeten.
Sozial ist freilich das Resultat der Reform kaum befriedigend. Denn was man
schaffen wollte, den Landmann ohne Dienst, das wurde keineswegs allenthalben
erreicht; dafür aber tauchte nur zu oft der Dienstmann ohne Land auf, der Tage¬
löhner, der besitzlose Arbeiter, der seine Freiheit wahrlich teuer genug bezahlen
mußte.

Wie dem Landarbeiter in der Zukunft wieder eine befriedigendere Existenz
geschaffen werden konnte, das ist die Frage, die in: letzten Vortrage über "Land¬
arbeiter und innere Kolonisation" behandelt wird. Die Verfassung der Land¬
arbeiterschaft ist in Deutschland durchaus nicht gleichartig; vielmehr sind in der
Hauptsache drei Typen zu unterscheiden, der westfälische, der niedersächsische und
der ostelbische. Die befriedigendsten Verhältnisse herrschen in Westfalen. Hier
haben wir die Klasse der Heuerlinge, ländliche Arbeiterfamilien, die von dem
Arbeitgeber ein Stück Land und das kleine Hans darauf pachten und dafür ver¬
pflichtet sind, eine bestimmte Anzahl von Tagen ihre Arbeitskraft um einen billigeren
Preis als sonst üblich zur Verfügung zu stellen. Der Heuerling ist jedoch eine
spezifisch westfälische Erscheinung; er hängt am bäuerlichen Einzelhof und kommt
nnr vor, wo dieser vorkonnP. Wesentlich ist dabei, daß die sozialen Unterschiede


Maßgebliches und Unmaßgebliches

siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts verwüstet worden waren, sowie durch
Auslauf und Bauernlegen. Wie später im Gewerbe, so entsteht also auch hier in
der Landwirtschaft der Großbetrieb durch Aufsaugung vieler kleiner Betriebe. Der
landwirtschaftliche Großbetrieb des achtzehnten Jahrhunderts unterscheidet sich jedoch
vom gewerblichen namentlich dadurch, daß mit seinem Aufkommen sich nicht zugleich
auch ein eigentlicher Landarbeiterstand entwickelt. Die nötigen Arbeitskräfte iverden
vielmehr gestellt einmal durch die Bauernkinder, die zum Gcsindedienst gezwungen
werden, das andere Mal durch die frondienstpflichtigen Bauern selbst, die sich auch
durch Wegzug den maßlos gesteigerten Anforderungen der Grundbesitzer nicht
entziehen können, da sie erbuntertänig sind. Erbuntertänigkeit aber bedeutet
Unfreiheit, Abhängigkeit, die auch nicht durch die freilich oft übersehene Ver-
sorguugspflicht des Gutsherrn aufgewogen werden kann.

Was die preußischen Landarbeiter durch die Stein-Hardenbcrgische Gesetz¬
gebung (1807 ff.) gewonnen und verloren haben, ist im vierten Vortrage zuscmunen-
gefaßt. Sie erklärte die unfreien Bauern zu freien Leuten und vollzog den Über¬
gang vom Frondienst zur Lohnarbeit. Das Herrschaftsverhältnis des achtzehnten
Jahrhunderts wurde zum Dienstvertrag; dadurch aber wurde die bisherige länd¬
liche Arbeitsverfcissnng zerbrochen und der Gutsherr vor die Frage gestellt, woher
er die Arbeitskräfte statt der früheren Zwangsdienste nehmen solle. Das Gespenst
der Leutenot beginnt umzugehen. Es war kein leichtes, statt des Zwcmgsgcsindes
freies Gesinde gegen Dienstvertrag zu finden und an die Stelle der Fronarbeit
zinspflichtiger Bauern die Arbeit freier Tagelöhner zu setzen. ES ist bekannt, auf
welche Weise sich die ostelbischeu Agrarier Arbeiter geschaffen haben. Auf der
einen Seite mußte der Bauer für die Freiheit und das Eigentum am Hofe den
Gutsherrn in Land entschädigen; auf der andern Seite aber half man der Ver¬
kleinerung der Bauerngüter durch Landaufkauf und Bauernlegen nach. Dcizn kam
das 1816 gewährleistete Fortbestehen der Handdienste kleiner Bauern, die den
Rittergutsbetrieb vor allen Nöten des Übergangs bewahrte. Auf diese Weise ist
es gelungen, genügend Arbeitskräfte zu beschaffen; sie iverden nach der Reform
gestellt einmal durch die Handfröner, dann durch die Inhaber eingezogener
unerblichcr Stellen und ihre Kinder, weiter durch das überflüssige Gesinde der
fast überall kleiner gewordenen Bauernhöfe und schließlich durch die Jnseen, die
Gutsleute mit Kätnerstellen, die bald einen neuen Stamm von Dienstleuten bildeten.
Sozial ist freilich das Resultat der Reform kaum befriedigend. Denn was man
schaffen wollte, den Landmann ohne Dienst, das wurde keineswegs allenthalben
erreicht; dafür aber tauchte nur zu oft der Dienstmann ohne Land auf, der Tage¬
löhner, der besitzlose Arbeiter, der seine Freiheit wahrlich teuer genug bezahlen
mußte.

Wie dem Landarbeiter in der Zukunft wieder eine befriedigendere Existenz
geschaffen werden konnte, das ist die Frage, die in: letzten Vortrage über „Land¬
arbeiter und innere Kolonisation" behandelt wird. Die Verfassung der Land¬
arbeiterschaft ist in Deutschland durchaus nicht gleichartig; vielmehr sind in der
Hauptsache drei Typen zu unterscheiden, der westfälische, der niedersächsische und
der ostelbische. Die befriedigendsten Verhältnisse herrschen in Westfalen. Hier
haben wir die Klasse der Heuerlinge, ländliche Arbeiterfamilien, die von dem
Arbeitgeber ein Stück Land und das kleine Hans darauf pachten und dafür ver¬
pflichtet sind, eine bestimmte Anzahl von Tagen ihre Arbeitskraft um einen billigeren
Preis als sonst üblich zur Verfügung zu stellen. Der Heuerling ist jedoch eine
spezifisch westfälische Erscheinung; er hängt am bäuerlichen Einzelhof und kommt
nnr vor, wo dieser vorkonnP. Wesentlich ist dabei, daß die sozialen Unterschiede


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[0351] Maßgebliches und Unmaßgebliches siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts verwüstet worden waren, sowie durch Auslauf und Bauernlegen. Wie später im Gewerbe, so entsteht also auch hier in der Landwirtschaft der Großbetrieb durch Aufsaugung vieler kleiner Betriebe. Der landwirtschaftliche Großbetrieb des achtzehnten Jahrhunderts unterscheidet sich jedoch vom gewerblichen namentlich dadurch, daß mit seinem Aufkommen sich nicht zugleich auch ein eigentlicher Landarbeiterstand entwickelt. Die nötigen Arbeitskräfte iverden vielmehr gestellt einmal durch die Bauernkinder, die zum Gcsindedienst gezwungen werden, das andere Mal durch die frondienstpflichtigen Bauern selbst, die sich auch durch Wegzug den maßlos gesteigerten Anforderungen der Grundbesitzer nicht entziehen können, da sie erbuntertänig sind. Erbuntertänigkeit aber bedeutet Unfreiheit, Abhängigkeit, die auch nicht durch die freilich oft übersehene Ver- sorguugspflicht des Gutsherrn aufgewogen werden kann. Was die preußischen Landarbeiter durch die Stein-Hardenbcrgische Gesetz¬ gebung (1807 ff.) gewonnen und verloren haben, ist im vierten Vortrage zuscmunen- gefaßt. Sie erklärte die unfreien Bauern zu freien Leuten und vollzog den Über¬ gang vom Frondienst zur Lohnarbeit. Das Herrschaftsverhältnis des achtzehnten Jahrhunderts wurde zum Dienstvertrag; dadurch aber wurde die bisherige länd¬ liche Arbeitsverfcissnng zerbrochen und der Gutsherr vor die Frage gestellt, woher er die Arbeitskräfte statt der früheren Zwangsdienste nehmen solle. Das Gespenst der Leutenot beginnt umzugehen. Es war kein leichtes, statt des Zwcmgsgcsindes freies Gesinde gegen Dienstvertrag zu finden und an die Stelle der Fronarbeit zinspflichtiger Bauern die Arbeit freier Tagelöhner zu setzen. ES ist bekannt, auf welche Weise sich die ostelbischeu Agrarier Arbeiter geschaffen haben. Auf der einen Seite mußte der Bauer für die Freiheit und das Eigentum am Hofe den Gutsherrn in Land entschädigen; auf der andern Seite aber half man der Ver¬ kleinerung der Bauerngüter durch Landaufkauf und Bauernlegen nach. Dcizn kam das 1816 gewährleistete Fortbestehen der Handdienste kleiner Bauern, die den Rittergutsbetrieb vor allen Nöten des Übergangs bewahrte. Auf diese Weise ist es gelungen, genügend Arbeitskräfte zu beschaffen; sie iverden nach der Reform gestellt einmal durch die Handfröner, dann durch die Inhaber eingezogener unerblichcr Stellen und ihre Kinder, weiter durch das überflüssige Gesinde der fast überall kleiner gewordenen Bauernhöfe und schließlich durch die Jnseen, die Gutsleute mit Kätnerstellen, die bald einen neuen Stamm von Dienstleuten bildeten. Sozial ist freilich das Resultat der Reform kaum befriedigend. Denn was man schaffen wollte, den Landmann ohne Dienst, das wurde keineswegs allenthalben erreicht; dafür aber tauchte nur zu oft der Dienstmann ohne Land auf, der Tage¬ löhner, der besitzlose Arbeiter, der seine Freiheit wahrlich teuer genug bezahlen mußte. Wie dem Landarbeiter in der Zukunft wieder eine befriedigendere Existenz geschaffen werden konnte, das ist die Frage, die in: letzten Vortrage über „Land¬ arbeiter und innere Kolonisation" behandelt wird. Die Verfassung der Land¬ arbeiterschaft ist in Deutschland durchaus nicht gleichartig; vielmehr sind in der Hauptsache drei Typen zu unterscheiden, der westfälische, der niedersächsische und der ostelbische. Die befriedigendsten Verhältnisse herrschen in Westfalen. Hier haben wir die Klasse der Heuerlinge, ländliche Arbeiterfamilien, die von dem Arbeitgeber ein Stück Land und das kleine Hans darauf pachten und dafür ver¬ pflichtet sind, eine bestimmte Anzahl von Tagen ihre Arbeitskraft um einen billigeren Preis als sonst üblich zur Verfügung zu stellen. Der Heuerling ist jedoch eine spezifisch westfälische Erscheinung; er hängt am bäuerlichen Einzelhof und kommt nnr vor, wo dieser vorkonnP. Wesentlich ist dabei, daß die sozialen Unterschiede

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_315638/351>, abgerufen am 29.06.2024.