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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Umimßgel'liebes

deren Urheber übrigens Las Ccisas nicht ist, ihren Ursprung. Mit dem Aufkommen
des Zuckerrohr- und des Baumwollanbaus wird auch die Arbeiterfrage akut, deren
Lösung jedoch bald im Negerhcmdcl gefunden wird. So zeigt sich auch hier wie
in der Gewerbegeschichte, wie mit dem Entstehen des kapitalistischen Großbetriebs
in der Plantagenwirtschaft schon des sechzehnten Jahrhunderts als Begleiterscheinung
sich die Klasse der Handarbeiter, der Arbeitssklaven entwickelt und auch die gewerb¬
liche Ncgersklciverei in wirtschaftlichen Notwendigkeiten ihren Grund hat. Die
Negerfrage ist die Arbeiterfrage für den agrarisch-industriellen Großbetrieb der
Plantagen und die tropische Kolonisation ihrer Natur nach auf die Ausbeutung
der Kräfte tropischer Menschenrassen angewiesen. Das ist das Resultat der Unter¬
suchung Knapps, durch das freilich die fiskalische Verwertung des Sklavenhandels
und all die Grausamkeiten, die damit verbunden waren und zum Teil noch sind,
weder entschuldigt noch verteidigt werden können und sollen.

Der zweite Vortrag behandelt die Frage, ob im deutschen Osten bäuer¬
liche Leibeigenschaft überhaupt bestanden hat. Knapp kommt zu dem
Schluß, daß es fast überall nur Leibeigenschaft im uneigentlichen Sinne, d. h. unerb¬
lichen Laßbesitz der Erbuntertanen bei hochgesteigertcn Frondiensten gegeben hat.
Leibeigenschaft im Sinne von Sklaverei hat im ganzen Mittelalter nicht existiert.
Sie ist vielmehr in unserem Osten eine Ausgeburt des vielgepriesenen Jahrhunderts
der Aufklärung und eng verknüpft mit der Entstehung des herrschaftlichen Gro߬
betriebs seit dem sechzehnten Jahrhundert; auf keinen Fall ist sie eine Hauptstütze
der damaligen wirtschaftlichen Verfassung, sondern lediglich ein Auswuchs junker¬
lichen Übermuts, möglich gemacht durch deu Umstand, daß niederes Gericht und
örtliche Polizei in den Händen der Junker lagen. Die Grundlage der Wirtschafts¬
verfassung war auch im siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert nicht die Leib'
cigenschaft im Sinne der Sklaverei, sondern Erbuntcrtänigkeit und Fronpacht. Die
Leibeigenschaft mit Verkauf und Tausch erbuntertäniger Leute auch ohne Gut und
Ackerland ist lediglich eine vorübergehende Schmarotzerbildung, ein Auswuchs am
Baume der Erbuntcrtänigkeit, die nur vereinzelt in Ost- und Westpreußen bestanden
hat. In allen übrigen ostelbischcn Provinzen hat der Junker immer nur unfreie
Bauern, aber uicht Sklaven gehabt und beherrscht. Soweit die Leibeigenschaft
überhaupt existierte, wurde sie bereits 1773 abgeschafft, so daß das Allg. Landrecht
sie 1794 nicht mehr antraf. Für die Entwicklung der sozialen Verhältnisse im
Osten ist demnach die Leibeigenschaft nur von untergeordneter Bedeutung; was
dagegen von größter Wichtigkeit werden sollte, das ist die Abschaffung der Erb¬
untertänig den durch die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung. Die Leibeigenschaft
war immer nur das Gespenst, das in den Trümmern der alten ländlichen Ver¬
fassung umging.

In welchem Verhältnis Erbuntertänigkeit und kapitalistische Wirtschaft
zueinander stehen, wird im dritten Vortrage untersucht. Bekanntlich reicht die
kapitalistische Wirtschaft, d. h. der Großbetrieb mit Produktion für den Markt in
der Landwirtschaft weiter zurück als im Gewerbe. Sie findet ihre Anfänge in
den herrschaftlichen Gutsbctrieben, den Domänen und Rittergütern Ostelbiens.
Während das Mittelalter nur den Kleinbetrieb des zinspflichtigen Bauern und den
größeren, aber durchaus naturalwirtschaftlichen Eigenbetrieb des Grundherrn kennt,
entwickelt sich im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert die junkerliche Guts¬
wirtschaft, die in der Mitte und in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahr¬
hunderts ihre Blütezeit erreicht. Möglich gemacht worden war dieser Großbetrieb
durch die starke Vermehrung des Grundbesitzes namentlich infolge Anheimfallens
erledigter Höfe und Einziehens von Gütern, die in den großen Kriegen des


Maßgebliches und Umimßgel'liebes

deren Urheber übrigens Las Ccisas nicht ist, ihren Ursprung. Mit dem Aufkommen
des Zuckerrohr- und des Baumwollanbaus wird auch die Arbeiterfrage akut, deren
Lösung jedoch bald im Negerhcmdcl gefunden wird. So zeigt sich auch hier wie
in der Gewerbegeschichte, wie mit dem Entstehen des kapitalistischen Großbetriebs
in der Plantagenwirtschaft schon des sechzehnten Jahrhunderts als Begleiterscheinung
sich die Klasse der Handarbeiter, der Arbeitssklaven entwickelt und auch die gewerb¬
liche Ncgersklciverei in wirtschaftlichen Notwendigkeiten ihren Grund hat. Die
Negerfrage ist die Arbeiterfrage für den agrarisch-industriellen Großbetrieb der
Plantagen und die tropische Kolonisation ihrer Natur nach auf die Ausbeutung
der Kräfte tropischer Menschenrassen angewiesen. Das ist das Resultat der Unter¬
suchung Knapps, durch das freilich die fiskalische Verwertung des Sklavenhandels
und all die Grausamkeiten, die damit verbunden waren und zum Teil noch sind,
weder entschuldigt noch verteidigt werden können und sollen.

Der zweite Vortrag behandelt die Frage, ob im deutschen Osten bäuer¬
liche Leibeigenschaft überhaupt bestanden hat. Knapp kommt zu dem
Schluß, daß es fast überall nur Leibeigenschaft im uneigentlichen Sinne, d. h. unerb¬
lichen Laßbesitz der Erbuntertanen bei hochgesteigertcn Frondiensten gegeben hat.
Leibeigenschaft im Sinne von Sklaverei hat im ganzen Mittelalter nicht existiert.
Sie ist vielmehr in unserem Osten eine Ausgeburt des vielgepriesenen Jahrhunderts
der Aufklärung und eng verknüpft mit der Entstehung des herrschaftlichen Gro߬
betriebs seit dem sechzehnten Jahrhundert; auf keinen Fall ist sie eine Hauptstütze
der damaligen wirtschaftlichen Verfassung, sondern lediglich ein Auswuchs junker¬
lichen Übermuts, möglich gemacht durch deu Umstand, daß niederes Gericht und
örtliche Polizei in den Händen der Junker lagen. Die Grundlage der Wirtschafts¬
verfassung war auch im siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert nicht die Leib'
cigenschaft im Sinne der Sklaverei, sondern Erbuntcrtänigkeit und Fronpacht. Die
Leibeigenschaft mit Verkauf und Tausch erbuntertäniger Leute auch ohne Gut und
Ackerland ist lediglich eine vorübergehende Schmarotzerbildung, ein Auswuchs am
Baume der Erbuntcrtänigkeit, die nur vereinzelt in Ost- und Westpreußen bestanden
hat. In allen übrigen ostelbischcn Provinzen hat der Junker immer nur unfreie
Bauern, aber uicht Sklaven gehabt und beherrscht. Soweit die Leibeigenschaft
überhaupt existierte, wurde sie bereits 1773 abgeschafft, so daß das Allg. Landrecht
sie 1794 nicht mehr antraf. Für die Entwicklung der sozialen Verhältnisse im
Osten ist demnach die Leibeigenschaft nur von untergeordneter Bedeutung; was
dagegen von größter Wichtigkeit werden sollte, das ist die Abschaffung der Erb¬
untertänig den durch die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung. Die Leibeigenschaft
war immer nur das Gespenst, das in den Trümmern der alten ländlichen Ver¬
fassung umging.

In welchem Verhältnis Erbuntertänigkeit und kapitalistische Wirtschaft
zueinander stehen, wird im dritten Vortrage untersucht. Bekanntlich reicht die
kapitalistische Wirtschaft, d. h. der Großbetrieb mit Produktion für den Markt in
der Landwirtschaft weiter zurück als im Gewerbe. Sie findet ihre Anfänge in
den herrschaftlichen Gutsbctrieben, den Domänen und Rittergütern Ostelbiens.
Während das Mittelalter nur den Kleinbetrieb des zinspflichtigen Bauern und den
größeren, aber durchaus naturalwirtschaftlichen Eigenbetrieb des Grundherrn kennt,
entwickelt sich im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert die junkerliche Guts¬
wirtschaft, die in der Mitte und in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahr¬
hunderts ihre Blütezeit erreicht. Möglich gemacht worden war dieser Großbetrieb
durch die starke Vermehrung des Grundbesitzes namentlich infolge Anheimfallens
erledigter Höfe und Einziehens von Gütern, die in den großen Kriegen des


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_315638/350>, abgerufen am 29.06.2024.