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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Der Geschäftsbetrieb der preußischen Verwaltung

genügend gewürdigte Quelle bureaukratischen Wesens, da er die geistige Bewegungs¬
freiheit hemmt. Anderseits ist ein allsgedehnter schriftlicher Verkehr zu¬
ungunsten des mündlichen an sich kein wesentliches Merkmal des Bureaukratismus,
wie Regierungsrat Enno meint. (Preuß. Verwalt.-Blatt 1904 Ur. 42 S. 707 ff.)
Vincke, ans den er sich für seiue Auffassung beruft, hat ungeheuer viel geschrieben
und war doch kein Bureaukrat. Wie wir mich sehen werden, geht es heut¬
zutage in der Verwaltung ohne Schreiberei nun einmal nicht. Entscheidend ist,
ob mau durch die Schreiberei die Sache wirklich fördert, oder ob mau nur
Papier mit Tinte füllt, womöglich nur, um überhaupt etwas geschrieben zu
haben. Dann liegt eben uur eine rein formalistische Behandlung eiuer Sache vor.

Prüft malt nun von dieser Grundlage aus die einzelnen Fälle, wo der
Vorwurf des Bureaukratismus erhoben wird, genauer, dann wird man finden,
daß er sehr häufig ungerecht lind unbegründet ist. Meistens kennzeichnen sich
die Geschichten von Bureaukratismus, die von Zeit zu Zeit durch die Presse
gehn, für jeden Kundigen vou vornherein als glatt erfunden. Soweit dies
nicht zutrifft, ist das, was da Bureaukratismus gescholten wird, dann etwas,
das sachlich vollkommen gerechtfertigt ist, aber den davon Betroffenen, meistens
aus grob selbstsüchtigen Gründen nicht gefällt, ihnen unbequem oder lustig ist,
oder sie zu uuermünschten Leistungen für Zwecke der Allgemeinheit heranzieht,
oder dessen Bedeutung und Notwendigkeit man endlich nicht erkennt.

Wo aber der Vorwurf des Bureaukratismus in dem früher dargelegte"
suae dieses Wortes wirklich begründet ist, kaun er uur die Folge oder der
Allsdruck persönlicher Einflüsse oder persönlicher Unzulänglichkeiten sein. Das
zeigt auch eine nähere Betrachtung der einzelne" Fälle, die Lob anführt, soweit
sie möglich ist. Die Zeitungsberichte könnten jetzt noch recht wertvoll sein, wenn
ihnen nicht eine Anordnung, die in den Generalakten zu finden ist, jeden Wert
genommen hätte. Auch Mißgriffe bei der Ausübung der Staatsaufsicht über
Gemeiudeverbäude können doch uur in einer fälschen Auffassung der beteiligten
Beamten von der Stellung der Geuteiudeaufsichtsbehörde ihre Quelle haben.

Ich muß übrigens bestreiten, daß es Genteindeaufsichtsbehördeu in irgeud
ueimensmerter Anzahl gibt, die darauf ausgehn, die Aufsicht über die Stadt-
verwaltungen zu einer Oberleitung auszudehnen. Mir ist in meiner langen
Laufbahn jedenfalls noch keine vorgekommen. Wohl aber habe ich umgekehrt
nicht selten, ich möchte sogar sagen in der Regel eine ungenügende, schwächliche
Staatsaufsicht über Stadtgemeinden und allerdings noch häufiger über Kreise
und fast ausnahmslos über Provinzen beobachtet -- nicht selten zum Schaden
dieser Verbünde und ihrer Angehörigen. Die Klagen über die Ausübung der
Gemeindeaufsicht in einzelnen Fällen sind denn auch fast ausucchmslos nicht in
wirklichen Mißgriffen der Staatsbehörden begründet, sondern in einer Auffassung
von dem Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden, die häufig vou doktrinären
Professoren oder demokratischen oder sonstigen links stehenden Politikern ver¬
treten wird. Man folgert daraus, daß die Gemeinde älter ist als der jetzige


Der Geschäftsbetrieb der preußischen Verwaltung

genügend gewürdigte Quelle bureaukratischen Wesens, da er die geistige Bewegungs¬
freiheit hemmt. Anderseits ist ein allsgedehnter schriftlicher Verkehr zu¬
ungunsten des mündlichen an sich kein wesentliches Merkmal des Bureaukratismus,
wie Regierungsrat Enno meint. (Preuß. Verwalt.-Blatt 1904 Ur. 42 S. 707 ff.)
Vincke, ans den er sich für seiue Auffassung beruft, hat ungeheuer viel geschrieben
und war doch kein Bureaukrat. Wie wir mich sehen werden, geht es heut¬
zutage in der Verwaltung ohne Schreiberei nun einmal nicht. Entscheidend ist,
ob mau durch die Schreiberei die Sache wirklich fördert, oder ob mau nur
Papier mit Tinte füllt, womöglich nur, um überhaupt etwas geschrieben zu
haben. Dann liegt eben uur eine rein formalistische Behandlung eiuer Sache vor.

Prüft malt nun von dieser Grundlage aus die einzelnen Fälle, wo der
Vorwurf des Bureaukratismus erhoben wird, genauer, dann wird man finden,
daß er sehr häufig ungerecht lind unbegründet ist. Meistens kennzeichnen sich
die Geschichten von Bureaukratismus, die von Zeit zu Zeit durch die Presse
gehn, für jeden Kundigen vou vornherein als glatt erfunden. Soweit dies
nicht zutrifft, ist das, was da Bureaukratismus gescholten wird, dann etwas,
das sachlich vollkommen gerechtfertigt ist, aber den davon Betroffenen, meistens
aus grob selbstsüchtigen Gründen nicht gefällt, ihnen unbequem oder lustig ist,
oder sie zu uuermünschten Leistungen für Zwecke der Allgemeinheit heranzieht,
oder dessen Bedeutung und Notwendigkeit man endlich nicht erkennt.

Wo aber der Vorwurf des Bureaukratismus in dem früher dargelegte»
suae dieses Wortes wirklich begründet ist, kaun er uur die Folge oder der
Allsdruck persönlicher Einflüsse oder persönlicher Unzulänglichkeiten sein. Das
zeigt auch eine nähere Betrachtung der einzelne» Fälle, die Lob anführt, soweit
sie möglich ist. Die Zeitungsberichte könnten jetzt noch recht wertvoll sein, wenn
ihnen nicht eine Anordnung, die in den Generalakten zu finden ist, jeden Wert
genommen hätte. Auch Mißgriffe bei der Ausübung der Staatsaufsicht über
Gemeiudeverbäude können doch uur in einer fälschen Auffassung der beteiligten
Beamten von der Stellung der Geuteiudeaufsichtsbehörde ihre Quelle haben.

Ich muß übrigens bestreiten, daß es Genteindeaufsichtsbehördeu in irgeud
ueimensmerter Anzahl gibt, die darauf ausgehn, die Aufsicht über die Stadt-
verwaltungen zu einer Oberleitung auszudehnen. Mir ist in meiner langen
Laufbahn jedenfalls noch keine vorgekommen. Wohl aber habe ich umgekehrt
nicht selten, ich möchte sogar sagen in der Regel eine ungenügende, schwächliche
Staatsaufsicht über Stadtgemeinden und allerdings noch häufiger über Kreise
und fast ausnahmslos über Provinzen beobachtet — nicht selten zum Schaden
dieser Verbünde und ihrer Angehörigen. Die Klagen über die Ausübung der
Gemeindeaufsicht in einzelnen Fällen sind denn auch fast ausucchmslos nicht in
wirklichen Mißgriffen der Staatsbehörden begründet, sondern in einer Auffassung
von dem Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden, die häufig vou doktrinären
Professoren oder demokratischen oder sonstigen links stehenden Politikern ver¬
treten wird. Man folgert daraus, daß die Gemeinde älter ist als der jetzige


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[0174] Der Geschäftsbetrieb der preußischen Verwaltung genügend gewürdigte Quelle bureaukratischen Wesens, da er die geistige Bewegungs¬ freiheit hemmt. Anderseits ist ein allsgedehnter schriftlicher Verkehr zu¬ ungunsten des mündlichen an sich kein wesentliches Merkmal des Bureaukratismus, wie Regierungsrat Enno meint. (Preuß. Verwalt.-Blatt 1904 Ur. 42 S. 707 ff.) Vincke, ans den er sich für seiue Auffassung beruft, hat ungeheuer viel geschrieben und war doch kein Bureaukrat. Wie wir mich sehen werden, geht es heut¬ zutage in der Verwaltung ohne Schreiberei nun einmal nicht. Entscheidend ist, ob mau durch die Schreiberei die Sache wirklich fördert, oder ob mau nur Papier mit Tinte füllt, womöglich nur, um überhaupt etwas geschrieben zu haben. Dann liegt eben uur eine rein formalistische Behandlung eiuer Sache vor. Prüft malt nun von dieser Grundlage aus die einzelnen Fälle, wo der Vorwurf des Bureaukratismus erhoben wird, genauer, dann wird man finden, daß er sehr häufig ungerecht lind unbegründet ist. Meistens kennzeichnen sich die Geschichten von Bureaukratismus, die von Zeit zu Zeit durch die Presse gehn, für jeden Kundigen vou vornherein als glatt erfunden. Soweit dies nicht zutrifft, ist das, was da Bureaukratismus gescholten wird, dann etwas, das sachlich vollkommen gerechtfertigt ist, aber den davon Betroffenen, meistens aus grob selbstsüchtigen Gründen nicht gefällt, ihnen unbequem oder lustig ist, oder sie zu uuermünschten Leistungen für Zwecke der Allgemeinheit heranzieht, oder dessen Bedeutung und Notwendigkeit man endlich nicht erkennt. Wo aber der Vorwurf des Bureaukratismus in dem früher dargelegte» suae dieses Wortes wirklich begründet ist, kaun er uur die Folge oder der Allsdruck persönlicher Einflüsse oder persönlicher Unzulänglichkeiten sein. Das zeigt auch eine nähere Betrachtung der einzelne» Fälle, die Lob anführt, soweit sie möglich ist. Die Zeitungsberichte könnten jetzt noch recht wertvoll sein, wenn ihnen nicht eine Anordnung, die in den Generalakten zu finden ist, jeden Wert genommen hätte. Auch Mißgriffe bei der Ausübung der Staatsaufsicht über Gemeiudeverbäude können doch uur in einer fälschen Auffassung der beteiligten Beamten von der Stellung der Geuteiudeaufsichtsbehörde ihre Quelle haben. Ich muß übrigens bestreiten, daß es Genteindeaufsichtsbehördeu in irgeud ueimensmerter Anzahl gibt, die darauf ausgehn, die Aufsicht über die Stadt- verwaltungen zu einer Oberleitung auszudehnen. Mir ist in meiner langen Laufbahn jedenfalls noch keine vorgekommen. Wohl aber habe ich umgekehrt nicht selten, ich möchte sogar sagen in der Regel eine ungenügende, schwächliche Staatsaufsicht über Stadtgemeinden und allerdings noch häufiger über Kreise und fast ausnahmslos über Provinzen beobachtet — nicht selten zum Schaden dieser Verbünde und ihrer Angehörigen. Die Klagen über die Ausübung der Gemeindeaufsicht in einzelnen Fällen sind denn auch fast ausucchmslos nicht in wirklichen Mißgriffen der Staatsbehörden begründet, sondern in einer Auffassung von dem Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden, die häufig vou doktrinären Professoren oder demokratischen oder sonstigen links stehenden Politikern ver¬ treten wird. Man folgert daraus, daß die Gemeinde älter ist als der jetzige

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/174>, abgerufen am 04.07.2024.