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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

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Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß

übrigen Waffen sollen erst bis Anfang 1910 auf ihren etatsmäßigen Stand
gebracht sein. Geplant war, das Heer allmählich auf 24 Divisionen zu
bringen und danach noch fünf neue Divisionen zu errichten. Ob diese Absicht
der Regierung heute noch besteht, und wann sie etwa ausgeführt werden wird,
entzieht sich der Kenntnis.

Außerhalb des Verbandes der neunzehn Divisionen hat Japan noch vier
selbständige Kavalleriebrigaden (32 Eskadrons), drei selbständige Feldartillerie¬
brigaden (36 Batterien mit 216 Geschützen), drei selbständige Gebirgsartillerie¬
bataillone (neun Batterien mit 54 Geschützen), mehrere Einheiten schwerer
Artillerie und eine Brigade Verkehrstruppen (ein Eisenbahnregiment, ein Tele¬
graphenbataillon, eine Kompagnie für drahtlose Telegraphie, eine Luftschiffer¬
kompagnie, eine Lehrabteilung für den Dienst bei den Scheinwerfern).

Jede Division vom stehenden Heere setzt sich in Friedenszeiten zusammen
aus: zwei Jnfanteriebrigaden zu je zwei Regimentern zu drei Bataillonen zu
vier Kompagnien; einem Kavallerieregiment zu drei Eskadrons (später nur zwei
Eskadrons); einem Feldartillerieregiment zu zwei Abteilungen zu je drei Batterien
(jede Batterie mit sechs Geschützen, sechs Munitions- und einem Bagagewagen);
einem Geniebataillon zu drei Kompagnien; einem Trainbataillon zu drei Kom¬
pagnien.

Alles in allem zählt das japanische Heer auf Friedensfuß heute 299 Jn-
fanteriebataillone einschließlich des Milizbataillons auf Tsushima (gegen 157 vor
dem letzten Kriege), 73 Eskadrons (gegen 55), 150 Feldbatterien (gegen 75),
9 Gebirgsbatterien (gegen 39), 19 Geniebataillone (gegen 13), 19 Train¬
bataillone (gegen 13), außerdem gehört noch die Gendarmerie mit rund
4000 Mann zur Armee. Nach diesen Zahlen stellt sich das mittlere Friedens¬
effektiv des ganzen Heeres auf 210000 bis 220000 Mann.

Oberster Kriegsherr ist der Kaiser. Ihm steht in Friedenszeiten ein Ver¬
teidigungsrat zur Seite, der dafür zu sorgen hat, daß alle Angelegenheiten der
Landesverteidigung nach einheitlichen Grundsätzen behandelt werden, daß ins¬
besondre Heer und Marine in enger Fühlung bleiben. Der Verteidigungsrat
setzt sich zusammen aus den Marschällen und Admiralen, den Chefs des
Generalstabes der Armee und Marine, dem Inspekteur des Militärerziehungs¬
und Bildungswesens, den Armeeinspekteuren und einigen vom Kaiser besonders
ausgesuchten Generalen und höhern Marineoffizieren. Seit seiner Begründung
im September 1893 ist der Rat bis jetzt erst zweimal zusammengetreten. Das
erstemal im März 1901, das zweitemal im Januar 1904 kurz vor Ausbruch
des Krieges gegen Rußland.

Die ausführenden und die vorbereitenden Organe für den Kneg sind:
die Minister des Krieges und der Marine, die Chefs des Generalstabs der
Armee und der Marine und der Inspekteur des Militärerziehungs- und
Bildungswesens. Wie bei uns ist der Große Generalstab eine selbständige Be¬
hörde; sein Chef steht unter dem Kaiser unmittelbar.


Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß

übrigen Waffen sollen erst bis Anfang 1910 auf ihren etatsmäßigen Stand
gebracht sein. Geplant war, das Heer allmählich auf 24 Divisionen zu
bringen und danach noch fünf neue Divisionen zu errichten. Ob diese Absicht
der Regierung heute noch besteht, und wann sie etwa ausgeführt werden wird,
entzieht sich der Kenntnis.

Außerhalb des Verbandes der neunzehn Divisionen hat Japan noch vier
selbständige Kavalleriebrigaden (32 Eskadrons), drei selbständige Feldartillerie¬
brigaden (36 Batterien mit 216 Geschützen), drei selbständige Gebirgsartillerie¬
bataillone (neun Batterien mit 54 Geschützen), mehrere Einheiten schwerer
Artillerie und eine Brigade Verkehrstruppen (ein Eisenbahnregiment, ein Tele¬
graphenbataillon, eine Kompagnie für drahtlose Telegraphie, eine Luftschiffer¬
kompagnie, eine Lehrabteilung für den Dienst bei den Scheinwerfern).

Jede Division vom stehenden Heere setzt sich in Friedenszeiten zusammen
aus: zwei Jnfanteriebrigaden zu je zwei Regimentern zu drei Bataillonen zu
vier Kompagnien; einem Kavallerieregiment zu drei Eskadrons (später nur zwei
Eskadrons); einem Feldartillerieregiment zu zwei Abteilungen zu je drei Batterien
(jede Batterie mit sechs Geschützen, sechs Munitions- und einem Bagagewagen);
einem Geniebataillon zu drei Kompagnien; einem Trainbataillon zu drei Kom¬
pagnien.

Alles in allem zählt das japanische Heer auf Friedensfuß heute 299 Jn-
fanteriebataillone einschließlich des Milizbataillons auf Tsushima (gegen 157 vor
dem letzten Kriege), 73 Eskadrons (gegen 55), 150 Feldbatterien (gegen 75),
9 Gebirgsbatterien (gegen 39), 19 Geniebataillone (gegen 13), 19 Train¬
bataillone (gegen 13), außerdem gehört noch die Gendarmerie mit rund
4000 Mann zur Armee. Nach diesen Zahlen stellt sich das mittlere Friedens¬
effektiv des ganzen Heeres auf 210000 bis 220000 Mann.

Oberster Kriegsherr ist der Kaiser. Ihm steht in Friedenszeiten ein Ver¬
teidigungsrat zur Seite, der dafür zu sorgen hat, daß alle Angelegenheiten der
Landesverteidigung nach einheitlichen Grundsätzen behandelt werden, daß ins¬
besondre Heer und Marine in enger Fühlung bleiben. Der Verteidigungsrat
setzt sich zusammen aus den Marschällen und Admiralen, den Chefs des
Generalstabes der Armee und Marine, dem Inspekteur des Militärerziehungs¬
und Bildungswesens, den Armeeinspekteuren und einigen vom Kaiser besonders
ausgesuchten Generalen und höhern Marineoffizieren. Seit seiner Begründung
im September 1893 ist der Rat bis jetzt erst zweimal zusammengetreten. Das
erstemal im März 1901, das zweitemal im Januar 1904 kurz vor Ausbruch
des Krieges gegen Rußland.

Die ausführenden und die vorbereitenden Organe für den Kneg sind:
die Minister des Krieges und der Marine, die Chefs des Generalstabs der
Armee und der Marine und der Inspekteur des Militärerziehungs- und
Bildungswesens. Wie bei uns ist der Große Generalstab eine selbständige Be¬
hörde; sein Chef steht unter dem Kaiser unmittelbar.


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[0111] Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß übrigen Waffen sollen erst bis Anfang 1910 auf ihren etatsmäßigen Stand gebracht sein. Geplant war, das Heer allmählich auf 24 Divisionen zu bringen und danach noch fünf neue Divisionen zu errichten. Ob diese Absicht der Regierung heute noch besteht, und wann sie etwa ausgeführt werden wird, entzieht sich der Kenntnis. Außerhalb des Verbandes der neunzehn Divisionen hat Japan noch vier selbständige Kavalleriebrigaden (32 Eskadrons), drei selbständige Feldartillerie¬ brigaden (36 Batterien mit 216 Geschützen), drei selbständige Gebirgsartillerie¬ bataillone (neun Batterien mit 54 Geschützen), mehrere Einheiten schwerer Artillerie und eine Brigade Verkehrstruppen (ein Eisenbahnregiment, ein Tele¬ graphenbataillon, eine Kompagnie für drahtlose Telegraphie, eine Luftschiffer¬ kompagnie, eine Lehrabteilung für den Dienst bei den Scheinwerfern). Jede Division vom stehenden Heere setzt sich in Friedenszeiten zusammen aus: zwei Jnfanteriebrigaden zu je zwei Regimentern zu drei Bataillonen zu vier Kompagnien; einem Kavallerieregiment zu drei Eskadrons (später nur zwei Eskadrons); einem Feldartillerieregiment zu zwei Abteilungen zu je drei Batterien (jede Batterie mit sechs Geschützen, sechs Munitions- und einem Bagagewagen); einem Geniebataillon zu drei Kompagnien; einem Trainbataillon zu drei Kom¬ pagnien. Alles in allem zählt das japanische Heer auf Friedensfuß heute 299 Jn- fanteriebataillone einschließlich des Milizbataillons auf Tsushima (gegen 157 vor dem letzten Kriege), 73 Eskadrons (gegen 55), 150 Feldbatterien (gegen 75), 9 Gebirgsbatterien (gegen 39), 19 Geniebataillone (gegen 13), 19 Train¬ bataillone (gegen 13), außerdem gehört noch die Gendarmerie mit rund 4000 Mann zur Armee. Nach diesen Zahlen stellt sich das mittlere Friedens¬ effektiv des ganzen Heeres auf 210000 bis 220000 Mann. Oberster Kriegsherr ist der Kaiser. Ihm steht in Friedenszeiten ein Ver¬ teidigungsrat zur Seite, der dafür zu sorgen hat, daß alle Angelegenheiten der Landesverteidigung nach einheitlichen Grundsätzen behandelt werden, daß ins¬ besondre Heer und Marine in enger Fühlung bleiben. Der Verteidigungsrat setzt sich zusammen aus den Marschällen und Admiralen, den Chefs des Generalstabes der Armee und Marine, dem Inspekteur des Militärerziehungs¬ und Bildungswesens, den Armeeinspekteuren und einigen vom Kaiser besonders ausgesuchten Generalen und höhern Marineoffizieren. Seit seiner Begründung im September 1893 ist der Rat bis jetzt erst zweimal zusammengetreten. Das erstemal im März 1901, das zweitemal im Januar 1904 kurz vor Ausbruch des Krieges gegen Rußland. Die ausführenden und die vorbereitenden Organe für den Kneg sind: die Minister des Krieges und der Marine, die Chefs des Generalstabs der Armee und der Marine und der Inspekteur des Militärerziehungs- und Bildungswesens. Wie bei uns ist der Große Generalstab eine selbständige Be¬ hörde; sein Chef steht unter dem Kaiser unmittelbar.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/111>, abgerufen am 26.06.2024.