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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr.

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Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen

"Wider zurückschlegt". denn durch dieses Leugnen würden die ersten mäioia
wieder lebendig. "Den Richtern aber sol jederzeit Gott für Augen stehen, daß
sie in aller Billigkeit und als mildreich Menschen mit den rsi8 auch ein Mtt-
leyden zutragen gesinnt seyen. So wird dann alles in guter Ordnung, nach
Gottes und der Rechten Meynung von ihnen gehandhabet und zu ihren grossen
Lob und Verdiensten bei dem gerechten Gott verrichtet werden; der liebe Gott
auch, dessen gröste Gnad und Hilff sie sonderlich bey diesem tunckel Hexercy-
Handel wol zu begehren Vonnöthen haben, wirde ihnen sein getrewe Hand
bieten und helffen. daß deß Zauberey Lasters halben Beklagter entweder bald
zur Bekanntnuß gebracht oder im Fall sich einer genugsamb purgirt hette. der
Peyn bald entledigt werde." Darüber, ob dreimal soll gefoltert werden, seien
die Doktoren beider Rechte verschiedner Meinung; die Minderzahl halte es und
zwei malen, und mit dieser mittlern Praxis werde es jetzigerer in Germanen
gehalten. "Weil aber in dieser Sach die Ma ooniinunia keinen Außschlag zu
geben haben", halte man sich an den Brauch des Orts und so müsse auch wohl
ein sehr harter und starker Mensch die dritte schwere Pein ausstehn; was aber
darüber geschehe, wäre "zu viel und schier Nicht menschlich. .unt om^.
Dreymal ist Göttlich, hält das gemein Sprichwort Und drey Mteruugen .
spricht Lo "ins as wrwra. sei nie ..von frommen, sondern von bösen Richtern
. . . -< ?>as, aber bisweilen eme zweimal repetierteunterweilen über ahneten worden - ^ no^ ^ ^ - col^l;,.-c-r- . - s,"^n.^ hierzu wird em Bericht des MarsiliUsTortur nicht ausreicht, sei bekannt, s^s" " ^ , " / . . ^.^"s.^erwähnt, wonach ein Dieb in der Folter immer alles be eure. bei Gericht ab
immer wieder geleugnet und als Grund angegeben habe, daß ihm lieber tan endmal
die Arme zerbrochen würden. ..als die Gurgel oder Keck nur einmahl, denn
man finde noch viel Medieos und Balbirer we che dre Bem der zer wehren
Arm wider können zusammen und in ihre alte statt setzen; aber es ist kein Atz
s° gut. der einem die Gurgel. wan sie gebrochen, könne wider gantz machen ^
Zum letzten wird die Tortur repetiert, "wenn die zauberischen Personen nach
ihrem Geständnisse vom bösen Feind beängstigt und gemartert werden, welcher
sie auch mit schlagen zu zwingen sich unterstehet, daß sie von Gott wider ab¬
fallen und alles lüugnen sollen". Endlich soll keiner gefoltert werden, "der seine
Laster vor Gericht bekant hat", ausgenommen der "Mitgespielt wegen. Hier
wird ein FM aus dem Jahre 1587 mitgeteilt, wo sich in Lothringen ein Weib
nicht selig genug habe schätzen können "von der Zeit an. von welcher sie ihre
Zaubereybekantnuß vor Gericht gethan hatte, bannt sie sich nun mehr wider
dem L. Gott und dessen Heiligen diensten ergeben kömbt und von der verfluchten
und sehr Tyrannischen Dienstbarkeit deß Höllischem Trachens sich entlediget
hätte".

Es geschieht auch wohl, so wird weiter ausgeführt, daß "mißglaubige oder
ouriosi Mioss" mit solchen freiwilligen Bekenntnissen nicht zufrieden seien, weit
sie sie nicht verstehen oder nicht glauben wollen, daß die bekannten Manier
Taten wahrhaftig geschehen seien, sondern vielleicht auf ein dunkel Gesicht


Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen

„Wider zurückschlegt". denn durch dieses Leugnen würden die ersten mäioia
wieder lebendig. „Den Richtern aber sol jederzeit Gott für Augen stehen, daß
sie in aller Billigkeit und als mildreich Menschen mit den rsi8 auch ein Mtt-
leyden zutragen gesinnt seyen. So wird dann alles in guter Ordnung, nach
Gottes und der Rechten Meynung von ihnen gehandhabet und zu ihren grossen
Lob und Verdiensten bei dem gerechten Gott verrichtet werden; der liebe Gott
auch, dessen gröste Gnad und Hilff sie sonderlich bey diesem tunckel Hexercy-
Handel wol zu begehren Vonnöthen haben, wirde ihnen sein getrewe Hand
bieten und helffen. daß deß Zauberey Lasters halben Beklagter entweder bald
zur Bekanntnuß gebracht oder im Fall sich einer genugsamb purgirt hette. der
Peyn bald entledigt werde." Darüber, ob dreimal soll gefoltert werden, seien
die Doktoren beider Rechte verschiedner Meinung; die Minderzahl halte es und
zwei malen, und mit dieser mittlern Praxis werde es jetzigerer in Germanen
gehalten. „Weil aber in dieser Sach die Ma ooniinunia keinen Außschlag zu
geben haben", halte man sich an den Brauch des Orts und so müsse auch wohl
ein sehr harter und starker Mensch die dritte schwere Pein ausstehn; was aber
darüber geschehe, wäre „zu viel und schier Nicht menschlich. .unt om^.
Dreymal ist Göttlich, hält das gemein Sprichwort Und drey Mteruugen .
spricht Lo «ins as wrwra. sei nie ..von frommen, sondern von bösen Richtern
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immer wieder geleugnet und als Grund angegeben habe, daß ihm lieber tan endmal
die Arme zerbrochen würden. ..als die Gurgel oder Keck nur einmahl, denn
man finde noch viel Medieos und Balbirer we che dre Bem der zer wehren
Arm wider können zusammen und in ihre alte statt setzen; aber es ist kein Atz
s° gut. der einem die Gurgel. wan sie gebrochen, könne wider gantz machen ^
Zum letzten wird die Tortur repetiert, „wenn die zauberischen Personen nach
ihrem Geständnisse vom bösen Feind beängstigt und gemartert werden, welcher
sie auch mit schlagen zu zwingen sich unterstehet, daß sie von Gott wider ab¬
fallen und alles lüugnen sollen". Endlich soll keiner gefoltert werden, „der seine
Laster vor Gericht bekant hat", ausgenommen der „Mitgespielt wegen. Hier
wird ein FM aus dem Jahre 1587 mitgeteilt, wo sich in Lothringen ein Weib
nicht selig genug habe schätzen können „von der Zeit an. von welcher sie ihre
Zaubereybekantnuß vor Gericht gethan hatte, bannt sie sich nun mehr wider
dem L. Gott und dessen Heiligen diensten ergeben kömbt und von der verfluchten
und sehr Tyrannischen Dienstbarkeit deß Höllischem Trachens sich entlediget
hätte".

Es geschieht auch wohl, so wird weiter ausgeführt, daß „mißglaubige oder
ouriosi Mioss" mit solchen freiwilligen Bekenntnissen nicht zufrieden seien, weit
sie sie nicht verstehen oder nicht glauben wollen, daß die bekannten Manier
Taten wahrhaftig geschehen seien, sondern vielleicht auf ein dunkel Gesicht


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[0139] Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen „Wider zurückschlegt". denn durch dieses Leugnen würden die ersten mäioia wieder lebendig. „Den Richtern aber sol jederzeit Gott für Augen stehen, daß sie in aller Billigkeit und als mildreich Menschen mit den rsi8 auch ein Mtt- leyden zutragen gesinnt seyen. So wird dann alles in guter Ordnung, nach Gottes und der Rechten Meynung von ihnen gehandhabet und zu ihren grossen Lob und Verdiensten bei dem gerechten Gott verrichtet werden; der liebe Gott auch, dessen gröste Gnad und Hilff sie sonderlich bey diesem tunckel Hexercy- Handel wol zu begehren Vonnöthen haben, wirde ihnen sein getrewe Hand bieten und helffen. daß deß Zauberey Lasters halben Beklagter entweder bald zur Bekanntnuß gebracht oder im Fall sich einer genugsamb purgirt hette. der Peyn bald entledigt werde." Darüber, ob dreimal soll gefoltert werden, seien die Doktoren beider Rechte verschiedner Meinung; die Minderzahl halte es und zwei malen, und mit dieser mittlern Praxis werde es jetzigerer in Germanen gehalten. „Weil aber in dieser Sach die Ma ooniinunia keinen Außschlag zu geben haben", halte man sich an den Brauch des Orts und so müsse auch wohl ein sehr harter und starker Mensch die dritte schwere Pein ausstehn; was aber darüber geschehe, wäre „zu viel und schier Nicht menschlich. .unt om^. Dreymal ist Göttlich, hält das gemein Sprichwort Und drey Mteruugen . spricht Lo «ins as wrwra. sei nie ..von frommen, sondern von bösen Richtern . . . -< ?>as, aber bisweilen eme zweimal repetierteunterweilen über ahneten worden - ^ no^ ^ ^ - col^l;,.-c-r- . - s,«^n.^ hierzu wird em Bericht des MarsiliUsTortur nicht ausreicht, sei bekannt, s^s» „ ^ , « / . . ^.^„s.^erwähnt, wonach ein Dieb in der Folter immer alles be eure. bei Gericht ab immer wieder geleugnet und als Grund angegeben habe, daß ihm lieber tan endmal die Arme zerbrochen würden. ..als die Gurgel oder Keck nur einmahl, denn man finde noch viel Medieos und Balbirer we che dre Bem der zer wehren Arm wider können zusammen und in ihre alte statt setzen; aber es ist kein Atz s° gut. der einem die Gurgel. wan sie gebrochen, könne wider gantz machen ^ Zum letzten wird die Tortur repetiert, „wenn die zauberischen Personen nach ihrem Geständnisse vom bösen Feind beängstigt und gemartert werden, welcher sie auch mit schlagen zu zwingen sich unterstehet, daß sie von Gott wider ab¬ fallen und alles lüugnen sollen". Endlich soll keiner gefoltert werden, „der seine Laster vor Gericht bekant hat", ausgenommen der „Mitgespielt wegen. Hier wird ein FM aus dem Jahre 1587 mitgeteilt, wo sich in Lothringen ein Weib nicht selig genug habe schätzen können „von der Zeit an. von welcher sie ihre Zaubereybekantnuß vor Gericht gethan hatte, bannt sie sich nun mehr wider dem L. Gott und dessen Heiligen diensten ergeben kömbt und von der verfluchten und sehr Tyrannischen Dienstbarkeit deß Höllischem Trachens sich entlediget hätte". Es geschieht auch wohl, so wird weiter ausgeführt, daß „mißglaubige oder ouriosi Mioss" mit solchen freiwilligen Bekenntnissen nicht zufrieden seien, weit sie sie nicht verstehen oder nicht glauben wollen, daß die bekannten Manier Taten wahrhaftig geschehen seien, sondern vielleicht auf ein dunkel Gesicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311740/139>, abgerufen am 24.07.2024.