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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Der Kampf gegen die Korruption der Polizei in Newyork

sie rechtzeitig davon erfahren -- und suchen sich die Gesichter der Hineingehenden
und Heraufkommenden so genau wie möglich einzuprägen. Da es zum Beruf
des Verbrechers gehört, ein gutes Personengedächtnis zu haben, so fällt es ihm
nicht schwer, sich die Mienen der neuen Kriminalkommissare einzuprägen.

Aber die Verbrecher haben auch manche andre Gelegenheit, deren Gesichter
zu sehn. Die Kommissare müssen sich z. B. nen eingebrachte Gefangne ansetzn, um
ihre Meinung abgeben zu können, ob sie an irgendeinem Verbrechen der letzten
Zeit teilgenommen haben. Bei dieser Gelegenheit suchen sich die Halunken
die Gesichter der Kommissare genau einzuprägen. Ferner müssen die Kriminal¬
kommissare vor Gericht, um Zeugnis abzulegen, wenn es sich um Anklagen
gegen Verbrecher handelt. Hier versammeln sich im Zuschauerraum auch eine
Menge von Gaunern, um der Verhandlung zu folgen und um sich gleichzeitig
die Mienen der Kommissare einzuprägen. Aus diesem Grunde erschien vor einiger
Zeit einer der tüchtigsten neuen Kriminalkommissare vor Gericht in absonder¬
licher Kleidung und mit geschwärzten Gesicht, weil er wußte, daß der Verhand¬
lung eine Menge von Verbrechern beiwohnen würde, um sein Gesicht kennen
zu lernen. Törichterweise wurde der Kriminalkommissar von dem Polizeirichter
bestraft, weil er "in unehrerbietiger Weise" vor Gericht erschienen sei -- ja der
Polizeirichter verweigerte sogar, auch nur die Gründe anzuhören, die den Kriminal¬
kommissar zu seiner Verkleidung veranlaßt hatten.

Das deutet schon an, daß auch die Polizeirichter bestechlich sind. Und
tatsächlich ist dies der Fall. Wenigstens wird eine ganze Anzahl von Füllen
erzählt, in denen einige der vierzehn Polizeirichtcr Entscheidungen gefällt haben,
die offenbar nur durch Bestechung veranlaßt worden sind. Einer dieser Fälle
ist der folgende. Ein Polizist war durch seine Nachforschungen zu der Gewißheit
gekommen, daß in einem bestimmten Hause ein Bordell betrieben wurde, das
außerordentlich starken Zuspruch fand. Er ging mit seinen Beweisen zu dem
zuständigen Polizeirichter und bat um einen Verhaftsbefehl gegen die Besitzerin.
Aber der Richter verweigerte den Verhaftsbefehl und erzählte dem Polizisten
vertraulich, daß sich Mr. Soundso, eine bekannte lokalpolitische Größe, für das
Haus interessiere, und daß der Polizist deshalb besser täte, zu vergessen, daß
er um den Verhaftsbefehl gebeten hätte.

Als nach einiger Zeit ein andrer Polizeirichter vertretungsweise die Amts¬
geschäfte führte, unterbreitete der Polizist diesem den Fall abermals. Er erhielt
sofort den Verhaftsbefehl und führte ihn aus. Als der Fall dann zur gericht¬
lichen Verhandlung kam, setzte das in amerikanischen Gerichten so beliebte System
der Vertagungsanträge unter irgendwelchen äußerlichen Vorwänden ein. Der
Fall wurde wieder und wieder vertagt -- bis der erste Polizeirichter wieder
die Amtsgeschäfte übernommen hatte. Als nun aber der Polizist, den der Fall
erbitterte, seinerseits um nochmalige Vertagung bat -- alle Vertagungsanträge
waren bis dahin von dem Rechtsanwalt der Bordellbesitzerin gestellt worden --,
wurde er von dem Polizeirichter scharf angefahren, weil er den Gang der Ge¬
rechtigkeit beeinflussen wolle. Der Fall wurde sofort verhandelt -- und die


Der Kampf gegen die Korruption der Polizei in Newyork

sie rechtzeitig davon erfahren — und suchen sich die Gesichter der Hineingehenden
und Heraufkommenden so genau wie möglich einzuprägen. Da es zum Beruf
des Verbrechers gehört, ein gutes Personengedächtnis zu haben, so fällt es ihm
nicht schwer, sich die Mienen der neuen Kriminalkommissare einzuprägen.

Aber die Verbrecher haben auch manche andre Gelegenheit, deren Gesichter
zu sehn. Die Kommissare müssen sich z. B. nen eingebrachte Gefangne ansetzn, um
ihre Meinung abgeben zu können, ob sie an irgendeinem Verbrechen der letzten
Zeit teilgenommen haben. Bei dieser Gelegenheit suchen sich die Halunken
die Gesichter der Kommissare genau einzuprägen. Ferner müssen die Kriminal¬
kommissare vor Gericht, um Zeugnis abzulegen, wenn es sich um Anklagen
gegen Verbrecher handelt. Hier versammeln sich im Zuschauerraum auch eine
Menge von Gaunern, um der Verhandlung zu folgen und um sich gleichzeitig
die Mienen der Kommissare einzuprägen. Aus diesem Grunde erschien vor einiger
Zeit einer der tüchtigsten neuen Kriminalkommissare vor Gericht in absonder¬
licher Kleidung und mit geschwärzten Gesicht, weil er wußte, daß der Verhand¬
lung eine Menge von Verbrechern beiwohnen würde, um sein Gesicht kennen
zu lernen. Törichterweise wurde der Kriminalkommissar von dem Polizeirichter
bestraft, weil er „in unehrerbietiger Weise" vor Gericht erschienen sei — ja der
Polizeirichter verweigerte sogar, auch nur die Gründe anzuhören, die den Kriminal¬
kommissar zu seiner Verkleidung veranlaßt hatten.

Das deutet schon an, daß auch die Polizeirichter bestechlich sind. Und
tatsächlich ist dies der Fall. Wenigstens wird eine ganze Anzahl von Füllen
erzählt, in denen einige der vierzehn Polizeirichtcr Entscheidungen gefällt haben,
die offenbar nur durch Bestechung veranlaßt worden sind. Einer dieser Fälle
ist der folgende. Ein Polizist war durch seine Nachforschungen zu der Gewißheit
gekommen, daß in einem bestimmten Hause ein Bordell betrieben wurde, das
außerordentlich starken Zuspruch fand. Er ging mit seinen Beweisen zu dem
zuständigen Polizeirichter und bat um einen Verhaftsbefehl gegen die Besitzerin.
Aber der Richter verweigerte den Verhaftsbefehl und erzählte dem Polizisten
vertraulich, daß sich Mr. Soundso, eine bekannte lokalpolitische Größe, für das
Haus interessiere, und daß der Polizist deshalb besser täte, zu vergessen, daß
er um den Verhaftsbefehl gebeten hätte.

Als nach einiger Zeit ein andrer Polizeirichter vertretungsweise die Amts¬
geschäfte führte, unterbreitete der Polizist diesem den Fall abermals. Er erhielt
sofort den Verhaftsbefehl und führte ihn aus. Als der Fall dann zur gericht¬
lichen Verhandlung kam, setzte das in amerikanischen Gerichten so beliebte System
der Vertagungsanträge unter irgendwelchen äußerlichen Vorwänden ein. Der
Fall wurde wieder und wieder vertagt — bis der erste Polizeirichter wieder
die Amtsgeschäfte übernommen hatte. Als nun aber der Polizist, den der Fall
erbitterte, seinerseits um nochmalige Vertagung bat — alle Vertagungsanträge
waren bis dahin von dem Rechtsanwalt der Bordellbesitzerin gestellt worden —,
wurde er von dem Polizeirichter scharf angefahren, weil er den Gang der Ge¬
rechtigkeit beeinflussen wolle. Der Fall wurde sofort verhandelt — und die


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[0419] Der Kampf gegen die Korruption der Polizei in Newyork sie rechtzeitig davon erfahren — und suchen sich die Gesichter der Hineingehenden und Heraufkommenden so genau wie möglich einzuprägen. Da es zum Beruf des Verbrechers gehört, ein gutes Personengedächtnis zu haben, so fällt es ihm nicht schwer, sich die Mienen der neuen Kriminalkommissare einzuprägen. Aber die Verbrecher haben auch manche andre Gelegenheit, deren Gesichter zu sehn. Die Kommissare müssen sich z. B. nen eingebrachte Gefangne ansetzn, um ihre Meinung abgeben zu können, ob sie an irgendeinem Verbrechen der letzten Zeit teilgenommen haben. Bei dieser Gelegenheit suchen sich die Halunken die Gesichter der Kommissare genau einzuprägen. Ferner müssen die Kriminal¬ kommissare vor Gericht, um Zeugnis abzulegen, wenn es sich um Anklagen gegen Verbrecher handelt. Hier versammeln sich im Zuschauerraum auch eine Menge von Gaunern, um der Verhandlung zu folgen und um sich gleichzeitig die Mienen der Kommissare einzuprägen. Aus diesem Grunde erschien vor einiger Zeit einer der tüchtigsten neuen Kriminalkommissare vor Gericht in absonder¬ licher Kleidung und mit geschwärzten Gesicht, weil er wußte, daß der Verhand¬ lung eine Menge von Verbrechern beiwohnen würde, um sein Gesicht kennen zu lernen. Törichterweise wurde der Kriminalkommissar von dem Polizeirichter bestraft, weil er „in unehrerbietiger Weise" vor Gericht erschienen sei — ja der Polizeirichter verweigerte sogar, auch nur die Gründe anzuhören, die den Kriminal¬ kommissar zu seiner Verkleidung veranlaßt hatten. Das deutet schon an, daß auch die Polizeirichter bestechlich sind. Und tatsächlich ist dies der Fall. Wenigstens wird eine ganze Anzahl von Füllen erzählt, in denen einige der vierzehn Polizeirichtcr Entscheidungen gefällt haben, die offenbar nur durch Bestechung veranlaßt worden sind. Einer dieser Fälle ist der folgende. Ein Polizist war durch seine Nachforschungen zu der Gewißheit gekommen, daß in einem bestimmten Hause ein Bordell betrieben wurde, das außerordentlich starken Zuspruch fand. Er ging mit seinen Beweisen zu dem zuständigen Polizeirichter und bat um einen Verhaftsbefehl gegen die Besitzerin. Aber der Richter verweigerte den Verhaftsbefehl und erzählte dem Polizisten vertraulich, daß sich Mr. Soundso, eine bekannte lokalpolitische Größe, für das Haus interessiere, und daß der Polizist deshalb besser täte, zu vergessen, daß er um den Verhaftsbefehl gebeten hätte. Als nach einiger Zeit ein andrer Polizeirichter vertretungsweise die Amts¬ geschäfte führte, unterbreitete der Polizist diesem den Fall abermals. Er erhielt sofort den Verhaftsbefehl und führte ihn aus. Als der Fall dann zur gericht¬ lichen Verhandlung kam, setzte das in amerikanischen Gerichten so beliebte System der Vertagungsanträge unter irgendwelchen äußerlichen Vorwänden ein. Der Fall wurde wieder und wieder vertagt — bis der erste Polizeirichter wieder die Amtsgeschäfte übernommen hatte. Als nun aber der Polizist, den der Fall erbitterte, seinerseits um nochmalige Vertagung bat — alle Vertagungsanträge waren bis dahin von dem Rechtsanwalt der Bordellbesitzerin gestellt worden —, wurde er von dem Polizeirichter scharf angefahren, weil er den Gang der Ge¬ rechtigkeit beeinflussen wolle. Der Fall wurde sofort verhandelt — und die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/419>, abgerufen am 24.08.2024.