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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Über den Uanzleistil

ihm das Wort Buffons: 1s se^Je, o'sse 1'Iiomme, d. h.: wer amtliche Schrift¬
stücke zu verfassen hat, darf dies nicht benutzen, um seiner eignen (vielleicht
recht "komplizierten") Persönlichkeit darin freien Lauf zu lassen; entscheidend
ist vielmehr die zu behandelnde Sache. Man könnte daher für den Amtsstil
das Buffonsche Wort umwandeln in: 1" mAtiöro, o'ost 1s stM. Vielleicht ist
dies ein Grund dafür, daß sich ganz besonders geniale Menschen im Beamtentum
öfters nicht cillzuwohl fühlen.

Der Amtsstil soll verständlich sein. Ein Beispiel für das Gegenteil bildet
die bekannte Geschichte von Dolus, die man nachlesen kann in der Zeitschrift
des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins (1904, S. 43). In der Verständlichkeit
darf man allerdings nicht zu weit gehn. Gewiß wird sich der Landrat oder
der Amtsrichter, überhaupt jeder Beamte, der mit der Bevölkerung unmittelbar
in Berührung tritt, im mündlichen Verkehr oft mit großem Vorteil für die
Sache des Dialekts bedienen können; schriftlich darf er es nicht; hier hat er die
gebildete Umgangssprache anzuwenden.

Der Grund, weshalb immer noch der Kanzleistil in Blüte steht, ist nicht
ohne weiteres klar. Günther schiebt die Schuld dem zu, daß die Sekretäre und
die Expedienten, die ihn hauptsächlich handhabten, konservativ seien. Der Kanzlei¬
stil soll ferner dazu dienen, die Würde des Auftretens des Beamten zu stärken.
So sagt von Hedemann in dieser Zeitschrift (1904, S. 255): "Der Kanzleistil
ist der natürliche Stil derer, die die Hoheit der Obrigkeit schriftlich einprägen
sollen, ohne daß sie selbst kraft ihrer Bildung von dieser Hoheit erfüllt sind."
An diesen Urteilen mag vieles wahr sein. Übersehen wird dabei, daß auch die
höhern Beamten dem Kanzleistil opfern, und zwar oft mehr als die Subalternen.
Im wesentlichen ist an dem Fortwuchern des Kanzleistils die bestrickende Macht
der Gewohnheit schuld, daneben Unaufmerksamkeit und Bequemlichkeit, Eigen¬
schaften, die bei einem Beamten allerdings nicht vorzufinden sein sollten.

Wir gehn nun über zu den einzelnen Besonderheiten des jetzigen Kanzlei¬
stils. Die Kurialien sind immer noch nicht ganz beseitigt. Noch im Jahre 1899
konnte eine Amtsperson schreiben: "Hochverehrtester Herr Präsident der Hohen
Königlichen Negierung! Anbei überreiche Euer Hochwohlgeboren ich ehr¬
erbietigst ..." und das Schriftstück folgendermaßen schließen: "Indem ich Ew.
Hochwohlgeboren mich ehrerbietigst empfehle, bleibe ich Hochderselben ganz ge¬
horsamster N- N." Man beachte die Häufung der Hochs und in der Anfangs¬
phrase die gezwungne Zurücksetzung des Schreibers (ich) hinter den Angeredeten.
Aus dem Jahre 1906 haben wir als Einleitung zu einer rein sachlichen Be¬
schwerde eines Beamten die Anrede gefunden: "Hochgeborener Herr, Hoch-
gebietender Herr Oberpräsident! Ew. Exzellenz wollen Hochgeneigtest geruhen,
nachstehendes Gesuch gütigst entgegenzunehmen." Dann kommen zwei leidlich
sachliche Sätze, dann heißt es aber nochmals: "und so darf ich es vertrauensvoll
wagen, Ew. Exzellenz eine Bitte ganz gehorsamst zu unterbreiten." Damit ist
die erste Seite so glücklich ausgefüllt. Der nichtssagende Schwulst, der diese


Über den Uanzleistil

ihm das Wort Buffons: 1s se^Je, o'sse 1'Iiomme, d. h.: wer amtliche Schrift¬
stücke zu verfassen hat, darf dies nicht benutzen, um seiner eignen (vielleicht
recht „komplizierten") Persönlichkeit darin freien Lauf zu lassen; entscheidend
ist vielmehr die zu behandelnde Sache. Man könnte daher für den Amtsstil
das Buffonsche Wort umwandeln in: 1» mAtiöro, o'ost 1s stM. Vielleicht ist
dies ein Grund dafür, daß sich ganz besonders geniale Menschen im Beamtentum
öfters nicht cillzuwohl fühlen.

Der Amtsstil soll verständlich sein. Ein Beispiel für das Gegenteil bildet
die bekannte Geschichte von Dolus, die man nachlesen kann in der Zeitschrift
des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins (1904, S. 43). In der Verständlichkeit
darf man allerdings nicht zu weit gehn. Gewiß wird sich der Landrat oder
der Amtsrichter, überhaupt jeder Beamte, der mit der Bevölkerung unmittelbar
in Berührung tritt, im mündlichen Verkehr oft mit großem Vorteil für die
Sache des Dialekts bedienen können; schriftlich darf er es nicht; hier hat er die
gebildete Umgangssprache anzuwenden.

Der Grund, weshalb immer noch der Kanzleistil in Blüte steht, ist nicht
ohne weiteres klar. Günther schiebt die Schuld dem zu, daß die Sekretäre und
die Expedienten, die ihn hauptsächlich handhabten, konservativ seien. Der Kanzlei¬
stil soll ferner dazu dienen, die Würde des Auftretens des Beamten zu stärken.
So sagt von Hedemann in dieser Zeitschrift (1904, S. 255): „Der Kanzleistil
ist der natürliche Stil derer, die die Hoheit der Obrigkeit schriftlich einprägen
sollen, ohne daß sie selbst kraft ihrer Bildung von dieser Hoheit erfüllt sind."
An diesen Urteilen mag vieles wahr sein. Übersehen wird dabei, daß auch die
höhern Beamten dem Kanzleistil opfern, und zwar oft mehr als die Subalternen.
Im wesentlichen ist an dem Fortwuchern des Kanzleistils die bestrickende Macht
der Gewohnheit schuld, daneben Unaufmerksamkeit und Bequemlichkeit, Eigen¬
schaften, die bei einem Beamten allerdings nicht vorzufinden sein sollten.

Wir gehn nun über zu den einzelnen Besonderheiten des jetzigen Kanzlei¬
stils. Die Kurialien sind immer noch nicht ganz beseitigt. Noch im Jahre 1899
konnte eine Amtsperson schreiben: „Hochverehrtester Herr Präsident der Hohen
Königlichen Negierung! Anbei überreiche Euer Hochwohlgeboren ich ehr¬
erbietigst ..." und das Schriftstück folgendermaßen schließen: „Indem ich Ew.
Hochwohlgeboren mich ehrerbietigst empfehle, bleibe ich Hochderselben ganz ge¬
horsamster N- N." Man beachte die Häufung der Hochs und in der Anfangs¬
phrase die gezwungne Zurücksetzung des Schreibers (ich) hinter den Angeredeten.
Aus dem Jahre 1906 haben wir als Einleitung zu einer rein sachlichen Be¬
schwerde eines Beamten die Anrede gefunden: „Hochgeborener Herr, Hoch-
gebietender Herr Oberpräsident! Ew. Exzellenz wollen Hochgeneigtest geruhen,
nachstehendes Gesuch gütigst entgegenzunehmen." Dann kommen zwei leidlich
sachliche Sätze, dann heißt es aber nochmals: „und so darf ich es vertrauensvoll
wagen, Ew. Exzellenz eine Bitte ganz gehorsamst zu unterbreiten." Damit ist
die erste Seite so glücklich ausgefüllt. Der nichtssagende Schwulst, der diese


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[0282] Über den Uanzleistil ihm das Wort Buffons: 1s se^Je, o'sse 1'Iiomme, d. h.: wer amtliche Schrift¬ stücke zu verfassen hat, darf dies nicht benutzen, um seiner eignen (vielleicht recht „komplizierten") Persönlichkeit darin freien Lauf zu lassen; entscheidend ist vielmehr die zu behandelnde Sache. Man könnte daher für den Amtsstil das Buffonsche Wort umwandeln in: 1» mAtiöro, o'ost 1s stM. Vielleicht ist dies ein Grund dafür, daß sich ganz besonders geniale Menschen im Beamtentum öfters nicht cillzuwohl fühlen. Der Amtsstil soll verständlich sein. Ein Beispiel für das Gegenteil bildet die bekannte Geschichte von Dolus, die man nachlesen kann in der Zeitschrift des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins (1904, S. 43). In der Verständlichkeit darf man allerdings nicht zu weit gehn. Gewiß wird sich der Landrat oder der Amtsrichter, überhaupt jeder Beamte, der mit der Bevölkerung unmittelbar in Berührung tritt, im mündlichen Verkehr oft mit großem Vorteil für die Sache des Dialekts bedienen können; schriftlich darf er es nicht; hier hat er die gebildete Umgangssprache anzuwenden. Der Grund, weshalb immer noch der Kanzleistil in Blüte steht, ist nicht ohne weiteres klar. Günther schiebt die Schuld dem zu, daß die Sekretäre und die Expedienten, die ihn hauptsächlich handhabten, konservativ seien. Der Kanzlei¬ stil soll ferner dazu dienen, die Würde des Auftretens des Beamten zu stärken. So sagt von Hedemann in dieser Zeitschrift (1904, S. 255): „Der Kanzleistil ist der natürliche Stil derer, die die Hoheit der Obrigkeit schriftlich einprägen sollen, ohne daß sie selbst kraft ihrer Bildung von dieser Hoheit erfüllt sind." An diesen Urteilen mag vieles wahr sein. Übersehen wird dabei, daß auch die höhern Beamten dem Kanzleistil opfern, und zwar oft mehr als die Subalternen. Im wesentlichen ist an dem Fortwuchern des Kanzleistils die bestrickende Macht der Gewohnheit schuld, daneben Unaufmerksamkeit und Bequemlichkeit, Eigen¬ schaften, die bei einem Beamten allerdings nicht vorzufinden sein sollten. Wir gehn nun über zu den einzelnen Besonderheiten des jetzigen Kanzlei¬ stils. Die Kurialien sind immer noch nicht ganz beseitigt. Noch im Jahre 1899 konnte eine Amtsperson schreiben: „Hochverehrtester Herr Präsident der Hohen Königlichen Negierung! Anbei überreiche Euer Hochwohlgeboren ich ehr¬ erbietigst ..." und das Schriftstück folgendermaßen schließen: „Indem ich Ew. Hochwohlgeboren mich ehrerbietigst empfehle, bleibe ich Hochderselben ganz ge¬ horsamster N- N." Man beachte die Häufung der Hochs und in der Anfangs¬ phrase die gezwungne Zurücksetzung des Schreibers (ich) hinter den Angeredeten. Aus dem Jahre 1906 haben wir als Einleitung zu einer rein sachlichen Be¬ schwerde eines Beamten die Anrede gefunden: „Hochgeborener Herr, Hoch- gebietender Herr Oberpräsident! Ew. Exzellenz wollen Hochgeneigtest geruhen, nachstehendes Gesuch gütigst entgegenzunehmen." Dann kommen zwei leidlich sachliche Sätze, dann heißt es aber nochmals: „und so darf ich es vertrauensvoll wagen, Ew. Exzellenz eine Bitte ganz gehorsamst zu unterbreiten." Damit ist die erste Seite so glücklich ausgefüllt. Der nichtssagende Schwulst, der diese

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/282>, abgerufen am 22.07.2024.