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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Über den Kanzleistil

hohlen Kurialien aufbläht wie minderwertiges Gas den billigen Jahrmarkts¬
ballon der Kinder, ist ein Hauptmerkmal des Kanzleistils überhaupt. Eine
bunte Reihe ist es, die man unter dem Sammelnamen "Schwulst" vereinigen
kann. Der Kanzleimensch liebt weitschweifige Vorwörter; er sagt nicht "nach
dem Vertrage", sondern "Ausweislich des Vertrages" oder "inhalts des Ver¬
trages"; nicht "durch polizeiliche Verfügung", sondern "im Wege" (der polizei¬
lichen Verfügung). Er liebt das Passionen über alles und greift zu den hä߬
lichsten Vorwörtern, nur um das Passionen anbringen zu können ("Seitens des
Antragstellers ist ausgeführt worden" statt: "der Antragsteller hat ausgeführt").
Er schreibt ferner nicht: "Die Lage der arbeitenden Klassen ist gut", sondern
"ist eine gute". Ähnlich heißt es: "der Verlauf der Versammlung war ein
günstiger". Schroeder hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dies nur richtig sei,
wenn es sich um eine feste Einteilung handelt, und man die Zugehörigkeit des
Gegenstandes, von dem man spricht, zu einer bestimmten Gruppe bezeichnen will.
("Das Regiment ist ein preußisches", d. h. es gehört zu den preußischen Regi¬
mentern.) Sehr gut ist das Beispiel von Schroeder: Schiller habe doch nicht
gesagt: "Der Wahn ist ein kurzer, die Reue ist eine lange", sondern "der Wahn
ist kurz, die Neu' ist lang."

Die Amtssprache bevorzugt Hauptwörter, namentlich solche ans "ung", die
von Zeitwörtern gebildet sind (ein Schriftstück "kommt zur Verlesung"; die
"Einführung des Celsius-Thermometers wird bewirkt"). Diese Vorliebe hat der
deutschen Sprache den Vorwurf eingetragen, sie klinge "wie lauter Unkenrufe".

Wir haben vorhin hervorgehoben, daß die Amtssprache verständlich sein
müsse. Zuzeiten ist sie sich selbst dessen bewußt, schießt dann aber über das
Ziel hinaus, zum Beispiel mit den Zurückverweisungen: "der gedachte, der mehr¬
erwähnte, der beregte" (!) oder gar "der diesbezügliche" (!). Aus ähnlicher Ver¬
anlassung ist "letzterer" und "ersterer" und "welch letzterer" entstanden. Diese
herrlichen Komparative von Superlativen sind allenfalls entschuldbar, wenn man
vorher zwei oder mehr verschiedne Hauptwörter und dergleichen aufgezählt hat
und nun von dem einen "dies", von dem andern "jenes" aussagen will. Darauf
nimmt die Amtssprache (wie andre schlechte Stilgattungen) jetzt nicht mehr
Rücksicht; "welch letzterer" namentlich wird oft skrupellos für das gewöhnliche
"der" oder "welcher" gebraucht.

Die Inversion nach "und" ist ein Lieblingsstück des Kanzeistils. Freilich
teilt er diese Vorliebe mit den andern "zweitklassigen" Stilarten. Ein Beispiel
sei daher dem Kaufmannsstil entnommen. Ein Geschäftsmann hatte seine Frau
zum Verwandtenbesuch nach Amerika geschickt und als Schiff unglücklicherweise
die Elbe gewühlt, die dann Schiffbruch litt. Da schrieb er zartsinnig folgendes:
"Von meiner geliebten Emma habe ich bis dato nichts gehört, und dürfte dieselbe
ihren Tod in den Wellen gefunden haben."

Über die Berechtigung der Voranstellung des Prädikats vor das Subjekt
"ach "und" hat seinerzeit lebhafter Streit geherrscht. Das Ergebnis der damit


Über den Kanzleistil

hohlen Kurialien aufbläht wie minderwertiges Gas den billigen Jahrmarkts¬
ballon der Kinder, ist ein Hauptmerkmal des Kanzleistils überhaupt. Eine
bunte Reihe ist es, die man unter dem Sammelnamen „Schwulst" vereinigen
kann. Der Kanzleimensch liebt weitschweifige Vorwörter; er sagt nicht „nach
dem Vertrage", sondern „Ausweislich des Vertrages" oder „inhalts des Ver¬
trages"; nicht „durch polizeiliche Verfügung", sondern „im Wege" (der polizei¬
lichen Verfügung). Er liebt das Passionen über alles und greift zu den hä߬
lichsten Vorwörtern, nur um das Passionen anbringen zu können („Seitens des
Antragstellers ist ausgeführt worden" statt: „der Antragsteller hat ausgeführt").
Er schreibt ferner nicht: „Die Lage der arbeitenden Klassen ist gut", sondern
„ist eine gute". Ähnlich heißt es: „der Verlauf der Versammlung war ein
günstiger". Schroeder hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dies nur richtig sei,
wenn es sich um eine feste Einteilung handelt, und man die Zugehörigkeit des
Gegenstandes, von dem man spricht, zu einer bestimmten Gruppe bezeichnen will.
(„Das Regiment ist ein preußisches", d. h. es gehört zu den preußischen Regi¬
mentern.) Sehr gut ist das Beispiel von Schroeder: Schiller habe doch nicht
gesagt: „Der Wahn ist ein kurzer, die Reue ist eine lange", sondern „der Wahn
ist kurz, die Neu' ist lang."

Die Amtssprache bevorzugt Hauptwörter, namentlich solche ans „ung", die
von Zeitwörtern gebildet sind (ein Schriftstück „kommt zur Verlesung"; die
„Einführung des Celsius-Thermometers wird bewirkt"). Diese Vorliebe hat der
deutschen Sprache den Vorwurf eingetragen, sie klinge „wie lauter Unkenrufe".

Wir haben vorhin hervorgehoben, daß die Amtssprache verständlich sein
müsse. Zuzeiten ist sie sich selbst dessen bewußt, schießt dann aber über das
Ziel hinaus, zum Beispiel mit den Zurückverweisungen: „der gedachte, der mehr¬
erwähnte, der beregte" (!) oder gar „der diesbezügliche" (!). Aus ähnlicher Ver¬
anlassung ist „letzterer" und „ersterer" und „welch letzterer" entstanden. Diese
herrlichen Komparative von Superlativen sind allenfalls entschuldbar, wenn man
vorher zwei oder mehr verschiedne Hauptwörter und dergleichen aufgezählt hat
und nun von dem einen „dies", von dem andern „jenes" aussagen will. Darauf
nimmt die Amtssprache (wie andre schlechte Stilgattungen) jetzt nicht mehr
Rücksicht; „welch letzterer" namentlich wird oft skrupellos für das gewöhnliche
„der" oder „welcher" gebraucht.

Die Inversion nach „und" ist ein Lieblingsstück des Kanzeistils. Freilich
teilt er diese Vorliebe mit den andern „zweitklassigen" Stilarten. Ein Beispiel
sei daher dem Kaufmannsstil entnommen. Ein Geschäftsmann hatte seine Frau
zum Verwandtenbesuch nach Amerika geschickt und als Schiff unglücklicherweise
die Elbe gewühlt, die dann Schiffbruch litt. Da schrieb er zartsinnig folgendes:
„Von meiner geliebten Emma habe ich bis dato nichts gehört, und dürfte dieselbe
ihren Tod in den Wellen gefunden haben."

Über die Berechtigung der Voranstellung des Prädikats vor das Subjekt
»ach „und" hat seinerzeit lebhafter Streit geherrscht. Das Ergebnis der damit


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[0283] Über den Kanzleistil hohlen Kurialien aufbläht wie minderwertiges Gas den billigen Jahrmarkts¬ ballon der Kinder, ist ein Hauptmerkmal des Kanzleistils überhaupt. Eine bunte Reihe ist es, die man unter dem Sammelnamen „Schwulst" vereinigen kann. Der Kanzleimensch liebt weitschweifige Vorwörter; er sagt nicht „nach dem Vertrage", sondern „Ausweislich des Vertrages" oder „inhalts des Ver¬ trages"; nicht „durch polizeiliche Verfügung", sondern „im Wege" (der polizei¬ lichen Verfügung). Er liebt das Passionen über alles und greift zu den hä߬ lichsten Vorwörtern, nur um das Passionen anbringen zu können („Seitens des Antragstellers ist ausgeführt worden" statt: „der Antragsteller hat ausgeführt"). Er schreibt ferner nicht: „Die Lage der arbeitenden Klassen ist gut", sondern „ist eine gute". Ähnlich heißt es: „der Verlauf der Versammlung war ein günstiger". Schroeder hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dies nur richtig sei, wenn es sich um eine feste Einteilung handelt, und man die Zugehörigkeit des Gegenstandes, von dem man spricht, zu einer bestimmten Gruppe bezeichnen will. („Das Regiment ist ein preußisches", d. h. es gehört zu den preußischen Regi¬ mentern.) Sehr gut ist das Beispiel von Schroeder: Schiller habe doch nicht gesagt: „Der Wahn ist ein kurzer, die Reue ist eine lange", sondern „der Wahn ist kurz, die Neu' ist lang." Die Amtssprache bevorzugt Hauptwörter, namentlich solche ans „ung", die von Zeitwörtern gebildet sind (ein Schriftstück „kommt zur Verlesung"; die „Einführung des Celsius-Thermometers wird bewirkt"). Diese Vorliebe hat der deutschen Sprache den Vorwurf eingetragen, sie klinge „wie lauter Unkenrufe". Wir haben vorhin hervorgehoben, daß die Amtssprache verständlich sein müsse. Zuzeiten ist sie sich selbst dessen bewußt, schießt dann aber über das Ziel hinaus, zum Beispiel mit den Zurückverweisungen: „der gedachte, der mehr¬ erwähnte, der beregte" (!) oder gar „der diesbezügliche" (!). Aus ähnlicher Ver¬ anlassung ist „letzterer" und „ersterer" und „welch letzterer" entstanden. Diese herrlichen Komparative von Superlativen sind allenfalls entschuldbar, wenn man vorher zwei oder mehr verschiedne Hauptwörter und dergleichen aufgezählt hat und nun von dem einen „dies", von dem andern „jenes" aussagen will. Darauf nimmt die Amtssprache (wie andre schlechte Stilgattungen) jetzt nicht mehr Rücksicht; „welch letzterer" namentlich wird oft skrupellos für das gewöhnliche „der" oder „welcher" gebraucht. Die Inversion nach „und" ist ein Lieblingsstück des Kanzeistils. Freilich teilt er diese Vorliebe mit den andern „zweitklassigen" Stilarten. Ein Beispiel sei daher dem Kaufmannsstil entnommen. Ein Geschäftsmann hatte seine Frau zum Verwandtenbesuch nach Amerika geschickt und als Schiff unglücklicherweise die Elbe gewühlt, die dann Schiffbruch litt. Da schrieb er zartsinnig folgendes: „Von meiner geliebten Emma habe ich bis dato nichts gehört, und dürfte dieselbe ihren Tod in den Wellen gefunden haben." Über die Berechtigung der Voranstellung des Prädikats vor das Subjekt »ach „und" hat seinerzeit lebhafter Streit geherrscht. Das Ergebnis der damit

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/283>, abgerufen am 22.07.2024.