Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Jesuiten in Deutschland

Regenten, Subregenten und Präfekten zu finden. Die zuletzt genannten werden
zudem in ihren Studien behindert. Die Konviktoren machen oft weniger Fort¬
schritte in der Frömmigkeit und der Wissenschaft als die übrigen Schüler; sie
suchen sich auf alle Weise für ihre Art von Gefängnis ^Gefangenschaft^ zu ent¬
schädigen. Die Unzufriedenheit der Konviktoren gibt zu allerlei Verunglimpfungen
Anlaß, als lebten wir nicht sittlich, als suchten wir uns an den Konvikten zu
bereichern. Endlich müssen wir uns zu sehr mit weltlicher Verwaltung und mit
der Sorge für Speise und Trank beschäftigen. Wegen der Lässigkeit der Kon¬
viktoren im Zahlen sind wir genötigt, Schulden zu machen und aus Mangel
an Geld zu ungünstiger Zeit einzukaufen; wir kommen in Verruf bei den
Gläubigern, die wir nicht bezahlen; trotz allein Mahnen schuldet man Sinn
"man" sind jedenfalls die Konviktoristen gemeint^ dem Konvikt in München über
2000 Gulden, dem in Ingolstadt gegen 8000 Gulden. Der Regens von
Ingolstadt wagt sich vor seinen Gläubigern nicht zu zeigen und verbirgt sich,
wenn sie ins Haus kommen." Verwaltungssorgen blieben übrigens den Jesuiten
so wie so nicht erspart, da sie, wie schon bemerkt worden ist, Gutsbesitzer wurden.
Zur Verwaltung im engern Sinne kamen dadurch noch die Regierung der
Untertanen und die landstündischen Rechte und Pflichten. Eigner Betrieb der
Landwirtschaft und der damit verbundnen Gewerbe wie der Brauerei hätte
in einer noch überwiegend naturalwirtschaftlichen Zeit den Kollegien ohnedies nahe
gelegen, aber darin erwiesen sich die Konstitutionen der Gesellschaft sehr hinderlich,
die alles verboten, was bei der Verwertung von selbstgezognem Vieh und von
Früchten auch nur von ferne wie Handel aussah. Einmal wurde verordnet,
zur Bewirtschaftung der Landgüter dürfe man Vieh halten, aber Magervieh zu
kaufen, um es gemästet mit Gewinn wieder zu verkaufen, das sei nicht er¬
laubt. Das Branntweinbrennen verbot der General Aquaviva unbedingt. Sogar
den Betrieb einer eignen Druckerei, der doch einer gelehrten Gesellschaft sehr
wohl einzustehn scheint, und auf den der Kaiser Ferdinand drang, wollte der
General Laynez nicht gestatten. Der Haltung der Jesuiten in dem Streit um
die Erlaubtheit des Kapitalzinses ist ein eignes Kapitel gewidmet.

In dem Kapitel über die Seelsorgepraxis der Jesuiten wird mitgeteilt, daß
ihnen anfangs durch ihre Konstitution die Abhaltung von Hochämtern und
andern feierlichen Gottesdiensten verboten wurde. Es sollte in ihren Kirchen
weder figurierter Gesang noch Instrumentalmusik, ja nicht einmal Orgelspiel
geduldet werden. Auf die Dauer ließen sich diese Vorschriften bei den musik¬
liebenden Deutschen nicht aufrecht erhalten. Beim Predigen hinderte die ersten
Jesuiten, die ja Ausländer waren, die Schwierigkeit der deutschen Sprache, die
durch die Verschiedenheit der Dialekte erhöht wurde. Wo es anging, predigte
man lateinisch. "Eigentliche Kontroverspredigten, wie sie schon zu dieser Zeit
Izwischen 1540 und 1550j gehalten wurden, besonders solche, in denen die
Protestanten genannt und hart angelassen wurden, waren durchaus gegen die
Grundsätze des Stifters der Gesellschaft. Als im Jahre 1546 Laynez, Salmeron


Die Jesuiten in Deutschland

Regenten, Subregenten und Präfekten zu finden. Die zuletzt genannten werden
zudem in ihren Studien behindert. Die Konviktoren machen oft weniger Fort¬
schritte in der Frömmigkeit und der Wissenschaft als die übrigen Schüler; sie
suchen sich auf alle Weise für ihre Art von Gefängnis ^Gefangenschaft^ zu ent¬
schädigen. Die Unzufriedenheit der Konviktoren gibt zu allerlei Verunglimpfungen
Anlaß, als lebten wir nicht sittlich, als suchten wir uns an den Konvikten zu
bereichern. Endlich müssen wir uns zu sehr mit weltlicher Verwaltung und mit
der Sorge für Speise und Trank beschäftigen. Wegen der Lässigkeit der Kon¬
viktoren im Zahlen sind wir genötigt, Schulden zu machen und aus Mangel
an Geld zu ungünstiger Zeit einzukaufen; wir kommen in Verruf bei den
Gläubigern, die wir nicht bezahlen; trotz allein Mahnen schuldet man Sinn
»man« sind jedenfalls die Konviktoristen gemeint^ dem Konvikt in München über
2000 Gulden, dem in Ingolstadt gegen 8000 Gulden. Der Regens von
Ingolstadt wagt sich vor seinen Gläubigern nicht zu zeigen und verbirgt sich,
wenn sie ins Haus kommen." Verwaltungssorgen blieben übrigens den Jesuiten
so wie so nicht erspart, da sie, wie schon bemerkt worden ist, Gutsbesitzer wurden.
Zur Verwaltung im engern Sinne kamen dadurch noch die Regierung der
Untertanen und die landstündischen Rechte und Pflichten. Eigner Betrieb der
Landwirtschaft und der damit verbundnen Gewerbe wie der Brauerei hätte
in einer noch überwiegend naturalwirtschaftlichen Zeit den Kollegien ohnedies nahe
gelegen, aber darin erwiesen sich die Konstitutionen der Gesellschaft sehr hinderlich,
die alles verboten, was bei der Verwertung von selbstgezognem Vieh und von
Früchten auch nur von ferne wie Handel aussah. Einmal wurde verordnet,
zur Bewirtschaftung der Landgüter dürfe man Vieh halten, aber Magervieh zu
kaufen, um es gemästet mit Gewinn wieder zu verkaufen, das sei nicht er¬
laubt. Das Branntweinbrennen verbot der General Aquaviva unbedingt. Sogar
den Betrieb einer eignen Druckerei, der doch einer gelehrten Gesellschaft sehr
wohl einzustehn scheint, und auf den der Kaiser Ferdinand drang, wollte der
General Laynez nicht gestatten. Der Haltung der Jesuiten in dem Streit um
die Erlaubtheit des Kapitalzinses ist ein eignes Kapitel gewidmet.

In dem Kapitel über die Seelsorgepraxis der Jesuiten wird mitgeteilt, daß
ihnen anfangs durch ihre Konstitution die Abhaltung von Hochämtern und
andern feierlichen Gottesdiensten verboten wurde. Es sollte in ihren Kirchen
weder figurierter Gesang noch Instrumentalmusik, ja nicht einmal Orgelspiel
geduldet werden. Auf die Dauer ließen sich diese Vorschriften bei den musik¬
liebenden Deutschen nicht aufrecht erhalten. Beim Predigen hinderte die ersten
Jesuiten, die ja Ausländer waren, die Schwierigkeit der deutschen Sprache, die
durch die Verschiedenheit der Dialekte erhöht wurde. Wo es anging, predigte
man lateinisch. „Eigentliche Kontroverspredigten, wie sie schon zu dieser Zeit
Izwischen 1540 und 1550j gehalten wurden, besonders solche, in denen die
Protestanten genannt und hart angelassen wurden, waren durchaus gegen die
Grundsätze des Stifters der Gesellschaft. Als im Jahre 1546 Laynez, Salmeron


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0130" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/311211"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Jesuiten in Deutschland</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_545" prev="#ID_544"> Regenten, Subregenten und Präfekten zu finden. Die zuletzt genannten werden<lb/>
zudem in ihren Studien behindert. Die Konviktoren machen oft weniger Fort¬<lb/>
schritte in der Frömmigkeit und der Wissenschaft als die übrigen Schüler; sie<lb/>
suchen sich auf alle Weise für ihre Art von Gefängnis ^Gefangenschaft^ zu ent¬<lb/>
schädigen. Die Unzufriedenheit der Konviktoren gibt zu allerlei Verunglimpfungen<lb/>
Anlaß, als lebten wir nicht sittlich, als suchten wir uns an den Konvikten zu<lb/>
bereichern. Endlich müssen wir uns zu sehr mit weltlicher Verwaltung und mit<lb/>
der Sorge für Speise und Trank beschäftigen. Wegen der Lässigkeit der Kon¬<lb/>
viktoren im Zahlen sind wir genötigt, Schulden zu machen und aus Mangel<lb/>
an Geld zu ungünstiger Zeit einzukaufen; wir kommen in Verruf bei den<lb/>
Gläubigern, die wir nicht bezahlen; trotz allein Mahnen schuldet man Sinn<lb/>
»man« sind jedenfalls die Konviktoristen gemeint^ dem Konvikt in München über<lb/>
2000 Gulden, dem in Ingolstadt gegen 8000 Gulden. Der Regens von<lb/>
Ingolstadt wagt sich vor seinen Gläubigern nicht zu zeigen und verbirgt sich,<lb/>
wenn sie ins Haus kommen." Verwaltungssorgen blieben übrigens den Jesuiten<lb/>
so wie so nicht erspart, da sie, wie schon bemerkt worden ist, Gutsbesitzer wurden.<lb/>
Zur Verwaltung im engern Sinne kamen dadurch noch die Regierung der<lb/>
Untertanen und die landstündischen Rechte und Pflichten. Eigner Betrieb der<lb/>
Landwirtschaft und der damit verbundnen Gewerbe wie der Brauerei hätte<lb/>
in einer noch überwiegend naturalwirtschaftlichen Zeit den Kollegien ohnedies nahe<lb/>
gelegen, aber darin erwiesen sich die Konstitutionen der Gesellschaft sehr hinderlich,<lb/>
die alles verboten, was bei der Verwertung von selbstgezognem Vieh und von<lb/>
Früchten auch nur von ferne wie Handel aussah. Einmal wurde verordnet,<lb/>
zur Bewirtschaftung der Landgüter dürfe man Vieh halten, aber Magervieh zu<lb/>
kaufen, um es gemästet mit Gewinn wieder zu verkaufen, das sei nicht er¬<lb/>
laubt. Das Branntweinbrennen verbot der General Aquaviva unbedingt. Sogar<lb/>
den Betrieb einer eignen Druckerei, der doch einer gelehrten Gesellschaft sehr<lb/>
wohl einzustehn scheint, und auf den der Kaiser Ferdinand drang, wollte der<lb/>
General Laynez nicht gestatten. Der Haltung der Jesuiten in dem Streit um<lb/>
die Erlaubtheit des Kapitalzinses ist ein eignes Kapitel gewidmet.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_546" next="#ID_547"> In dem Kapitel über die Seelsorgepraxis der Jesuiten wird mitgeteilt, daß<lb/>
ihnen anfangs durch ihre Konstitution die Abhaltung von Hochämtern und<lb/>
andern feierlichen Gottesdiensten verboten wurde. Es sollte in ihren Kirchen<lb/>
weder figurierter Gesang noch Instrumentalmusik, ja nicht einmal Orgelspiel<lb/>
geduldet werden. Auf die Dauer ließen sich diese Vorschriften bei den musik¬<lb/>
liebenden Deutschen nicht aufrecht erhalten. Beim Predigen hinderte die ersten<lb/>
Jesuiten, die ja Ausländer waren, die Schwierigkeit der deutschen Sprache, die<lb/>
durch die Verschiedenheit der Dialekte erhöht wurde. Wo es anging, predigte<lb/>
man lateinisch. &#x201E;Eigentliche Kontroverspredigten, wie sie schon zu dieser Zeit<lb/>
Izwischen 1540 und 1550j gehalten wurden, besonders solche, in denen die<lb/>
Protestanten genannt und hart angelassen wurden, waren durchaus gegen die<lb/>
Grundsätze des Stifters der Gesellschaft. Als im Jahre 1546 Laynez, Salmeron</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0130] Die Jesuiten in Deutschland Regenten, Subregenten und Präfekten zu finden. Die zuletzt genannten werden zudem in ihren Studien behindert. Die Konviktoren machen oft weniger Fort¬ schritte in der Frömmigkeit und der Wissenschaft als die übrigen Schüler; sie suchen sich auf alle Weise für ihre Art von Gefängnis ^Gefangenschaft^ zu ent¬ schädigen. Die Unzufriedenheit der Konviktoren gibt zu allerlei Verunglimpfungen Anlaß, als lebten wir nicht sittlich, als suchten wir uns an den Konvikten zu bereichern. Endlich müssen wir uns zu sehr mit weltlicher Verwaltung und mit der Sorge für Speise und Trank beschäftigen. Wegen der Lässigkeit der Kon¬ viktoren im Zahlen sind wir genötigt, Schulden zu machen und aus Mangel an Geld zu ungünstiger Zeit einzukaufen; wir kommen in Verruf bei den Gläubigern, die wir nicht bezahlen; trotz allein Mahnen schuldet man Sinn »man« sind jedenfalls die Konviktoristen gemeint^ dem Konvikt in München über 2000 Gulden, dem in Ingolstadt gegen 8000 Gulden. Der Regens von Ingolstadt wagt sich vor seinen Gläubigern nicht zu zeigen und verbirgt sich, wenn sie ins Haus kommen." Verwaltungssorgen blieben übrigens den Jesuiten so wie so nicht erspart, da sie, wie schon bemerkt worden ist, Gutsbesitzer wurden. Zur Verwaltung im engern Sinne kamen dadurch noch die Regierung der Untertanen und die landstündischen Rechte und Pflichten. Eigner Betrieb der Landwirtschaft und der damit verbundnen Gewerbe wie der Brauerei hätte in einer noch überwiegend naturalwirtschaftlichen Zeit den Kollegien ohnedies nahe gelegen, aber darin erwiesen sich die Konstitutionen der Gesellschaft sehr hinderlich, die alles verboten, was bei der Verwertung von selbstgezognem Vieh und von Früchten auch nur von ferne wie Handel aussah. Einmal wurde verordnet, zur Bewirtschaftung der Landgüter dürfe man Vieh halten, aber Magervieh zu kaufen, um es gemästet mit Gewinn wieder zu verkaufen, das sei nicht er¬ laubt. Das Branntweinbrennen verbot der General Aquaviva unbedingt. Sogar den Betrieb einer eignen Druckerei, der doch einer gelehrten Gesellschaft sehr wohl einzustehn scheint, und auf den der Kaiser Ferdinand drang, wollte der General Laynez nicht gestatten. Der Haltung der Jesuiten in dem Streit um die Erlaubtheit des Kapitalzinses ist ein eignes Kapitel gewidmet. In dem Kapitel über die Seelsorgepraxis der Jesuiten wird mitgeteilt, daß ihnen anfangs durch ihre Konstitution die Abhaltung von Hochämtern und andern feierlichen Gottesdiensten verboten wurde. Es sollte in ihren Kirchen weder figurierter Gesang noch Instrumentalmusik, ja nicht einmal Orgelspiel geduldet werden. Auf die Dauer ließen sich diese Vorschriften bei den musik¬ liebenden Deutschen nicht aufrecht erhalten. Beim Predigen hinderte die ersten Jesuiten, die ja Ausländer waren, die Schwierigkeit der deutschen Sprache, die durch die Verschiedenheit der Dialekte erhöht wurde. Wo es anging, predigte man lateinisch. „Eigentliche Kontroverspredigten, wie sie schon zu dieser Zeit Izwischen 1540 und 1550j gehalten wurden, besonders solche, in denen die Protestanten genannt und hart angelassen wurden, waren durchaus gegen die Grundsätze des Stifters der Gesellschaft. Als im Jahre 1546 Laynez, Salmeron

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/130
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/130>, abgerufen am 04.07.2024.