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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Aonfession und Wirtschaftsleben

eigmtum eine wohltätige und heilsame Einrichtung, die allein eine friedliche und
geordnete Verwaltung und Benutzung der Güter möglich macht. Was die Güter¬
gemeinschaft der Urchristen betrifft, so meint Thomas, eine solche Einrichtung
sei wohl möglich, aber nicht auf die Dauer; die Apostel hätten sie getroffen,
weil sie im heiligen Geiste vorausgesehen Hütten, daß die Gemeinde zu Jerusalem
nicht lange bestehen werde; bei den Heiden, unter denen die Kirche Bestand
haben sollte, hätten sie sie nicht eingeführt. Entscheidend ist endlich für seine
Auffassung, daß er die Verpflichtung, von dem, was über das standesgemäß
Notwendige einkommt, Almosen zu geben, nicht aus der Gerechtigkeit ableitet
(wozu doch der Wortlaut der Bergpredigt Matth. 6, 1 leicht verleiten kann),
sondern aus der Liebe, und die Bestimmung des Maßes ganz dem freien Willen
des Schenkenden anheimstellt. Daß er den "Mundrand" in sxtreina nseessitsits
für erlaubt erklärt, als Beweis für seinen Kommunismus anführen wollen,
wäre unverständig. Friedrich der Große hat in einem Briefe an einen seiner
Franzosen (das Zitat daraus habe ich leider verloren) es ausgesprochen, daß in
diesem Falle, wo die gesellschaftliche Ordnung ihren Zweck dem einzelnen Menschen
gegenüber nicht mehr erfüllt, dieser durch sie auch nicht mehr gebunden, für ihn
der Naturzustand zurückgekehrt ist, wo die Gebrauchsgüter piimi oeeuvimtis sind.
Heutige Richter sprechen mit dieser Begründung mitunter in solchen Fällen frei.

Bei dem allgemein bekannten und viel erörterten kanonischen Zinsverbot
brauchen wir nicht zu verweilen. Auch Thomas hat es mit der schon den Alten
gelüufigeu Ansicht von der Unfruchtbarkeit des Geldes begründet. Das Geld
sei nichts als Tauschmittel, kein fruchttragender Gegenstand. Beim Verleihen
oder Vermieter eines solchen dürfe man sich selbstverständlich einen Anteil an
der Nutzung, einen Leihzins oder Pachtzins ausbedingen, nicht aber beim Ver¬
leihen eines Gegenstandes, dessen Benutzung in seinem Verbrauch bestehe, wie
eines Brotes oder einer Geldsumme; hier dürfe nur die Zurückerstattung des
Verliehenen, natürlich nicht des identischen Gegenstandes, der ja nicht mehr vor¬
handen sei, sondern seines Äquivalents gefordert werden. Diese Anschauung
enthält zwei Wahrheiten, die immer wieder zu predigen zu allen Zeiten not¬
wendig sein wird: daß man aus der Not des Nächsten keinen Vorteil ziehen,
daß man nicht Wucher treiben darf, und daß es unsittlich ist, dem eine Frucht
abzunehmen, dein keine gewachsen ist. Ein Notdarlehn ist seiner Natur nach
ein Werk der Nächstenliebe, und wer es zu einem Geschäft benutzt, der ist eben
ein Wucherer. Nun waren in der Zeit, wo die Lehre vom Wucher ausgebildet
wurde, sowohl im klassische-, Altertum wie im frühen Mittelalter, die Darlehn
gewöhnlich Notdarlehn, und gerade erst in der Zeit, da Thomas schrieb, be¬
gann sich der Produktivkredit in größerm Maßstabe zu entfalten, zunächst in
den Handelsstädten, wo oft Geld für kaufmännische Unternehmungen aufge¬
nommen wurde. Dem Thomas Hütte es ja schon einfallen können, daß man
mit Geld eine Kuh kaufen kaun, die Kälber wirft und Milch gibt, oder einen
Acker, oder einen Garten voll Fruchtbäume, oder ein Frachtschiff, mit dem viel


Grenzboten III 1907 66
Aonfession und Wirtschaftsleben

eigmtum eine wohltätige und heilsame Einrichtung, die allein eine friedliche und
geordnete Verwaltung und Benutzung der Güter möglich macht. Was die Güter¬
gemeinschaft der Urchristen betrifft, so meint Thomas, eine solche Einrichtung
sei wohl möglich, aber nicht auf die Dauer; die Apostel hätten sie getroffen,
weil sie im heiligen Geiste vorausgesehen Hütten, daß die Gemeinde zu Jerusalem
nicht lange bestehen werde; bei den Heiden, unter denen die Kirche Bestand
haben sollte, hätten sie sie nicht eingeführt. Entscheidend ist endlich für seine
Auffassung, daß er die Verpflichtung, von dem, was über das standesgemäß
Notwendige einkommt, Almosen zu geben, nicht aus der Gerechtigkeit ableitet
(wozu doch der Wortlaut der Bergpredigt Matth. 6, 1 leicht verleiten kann),
sondern aus der Liebe, und die Bestimmung des Maßes ganz dem freien Willen
des Schenkenden anheimstellt. Daß er den „Mundrand" in sxtreina nseessitsits
für erlaubt erklärt, als Beweis für seinen Kommunismus anführen wollen,
wäre unverständig. Friedrich der Große hat in einem Briefe an einen seiner
Franzosen (das Zitat daraus habe ich leider verloren) es ausgesprochen, daß in
diesem Falle, wo die gesellschaftliche Ordnung ihren Zweck dem einzelnen Menschen
gegenüber nicht mehr erfüllt, dieser durch sie auch nicht mehr gebunden, für ihn
der Naturzustand zurückgekehrt ist, wo die Gebrauchsgüter piimi oeeuvimtis sind.
Heutige Richter sprechen mit dieser Begründung mitunter in solchen Fällen frei.

Bei dem allgemein bekannten und viel erörterten kanonischen Zinsverbot
brauchen wir nicht zu verweilen. Auch Thomas hat es mit der schon den Alten
gelüufigeu Ansicht von der Unfruchtbarkeit des Geldes begründet. Das Geld
sei nichts als Tauschmittel, kein fruchttragender Gegenstand. Beim Verleihen
oder Vermieter eines solchen dürfe man sich selbstverständlich einen Anteil an
der Nutzung, einen Leihzins oder Pachtzins ausbedingen, nicht aber beim Ver¬
leihen eines Gegenstandes, dessen Benutzung in seinem Verbrauch bestehe, wie
eines Brotes oder einer Geldsumme; hier dürfe nur die Zurückerstattung des
Verliehenen, natürlich nicht des identischen Gegenstandes, der ja nicht mehr vor¬
handen sei, sondern seines Äquivalents gefordert werden. Diese Anschauung
enthält zwei Wahrheiten, die immer wieder zu predigen zu allen Zeiten not¬
wendig sein wird: daß man aus der Not des Nächsten keinen Vorteil ziehen,
daß man nicht Wucher treiben darf, und daß es unsittlich ist, dem eine Frucht
abzunehmen, dein keine gewachsen ist. Ein Notdarlehn ist seiner Natur nach
ein Werk der Nächstenliebe, und wer es zu einem Geschäft benutzt, der ist eben
ein Wucherer. Nun waren in der Zeit, wo die Lehre vom Wucher ausgebildet
wurde, sowohl im klassische-, Altertum wie im frühen Mittelalter, die Darlehn
gewöhnlich Notdarlehn, und gerade erst in der Zeit, da Thomas schrieb, be¬
gann sich der Produktivkredit in größerm Maßstabe zu entfalten, zunächst in
den Handelsstädten, wo oft Geld für kaufmännische Unternehmungen aufge¬
nommen wurde. Dem Thomas Hütte es ja schon einfallen können, daß man
mit Geld eine Kuh kaufen kaun, die Kälber wirft und Milch gibt, oder einen
Acker, oder einen Garten voll Fruchtbäume, oder ein Frachtschiff, mit dem viel


Grenzboten III 1907 66
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[0513] Aonfession und Wirtschaftsleben eigmtum eine wohltätige und heilsame Einrichtung, die allein eine friedliche und geordnete Verwaltung und Benutzung der Güter möglich macht. Was die Güter¬ gemeinschaft der Urchristen betrifft, so meint Thomas, eine solche Einrichtung sei wohl möglich, aber nicht auf die Dauer; die Apostel hätten sie getroffen, weil sie im heiligen Geiste vorausgesehen Hütten, daß die Gemeinde zu Jerusalem nicht lange bestehen werde; bei den Heiden, unter denen die Kirche Bestand haben sollte, hätten sie sie nicht eingeführt. Entscheidend ist endlich für seine Auffassung, daß er die Verpflichtung, von dem, was über das standesgemäß Notwendige einkommt, Almosen zu geben, nicht aus der Gerechtigkeit ableitet (wozu doch der Wortlaut der Bergpredigt Matth. 6, 1 leicht verleiten kann), sondern aus der Liebe, und die Bestimmung des Maßes ganz dem freien Willen des Schenkenden anheimstellt. Daß er den „Mundrand" in sxtreina nseessitsits für erlaubt erklärt, als Beweis für seinen Kommunismus anführen wollen, wäre unverständig. Friedrich der Große hat in einem Briefe an einen seiner Franzosen (das Zitat daraus habe ich leider verloren) es ausgesprochen, daß in diesem Falle, wo die gesellschaftliche Ordnung ihren Zweck dem einzelnen Menschen gegenüber nicht mehr erfüllt, dieser durch sie auch nicht mehr gebunden, für ihn der Naturzustand zurückgekehrt ist, wo die Gebrauchsgüter piimi oeeuvimtis sind. Heutige Richter sprechen mit dieser Begründung mitunter in solchen Fällen frei. Bei dem allgemein bekannten und viel erörterten kanonischen Zinsverbot brauchen wir nicht zu verweilen. Auch Thomas hat es mit der schon den Alten gelüufigeu Ansicht von der Unfruchtbarkeit des Geldes begründet. Das Geld sei nichts als Tauschmittel, kein fruchttragender Gegenstand. Beim Verleihen oder Vermieter eines solchen dürfe man sich selbstverständlich einen Anteil an der Nutzung, einen Leihzins oder Pachtzins ausbedingen, nicht aber beim Ver¬ leihen eines Gegenstandes, dessen Benutzung in seinem Verbrauch bestehe, wie eines Brotes oder einer Geldsumme; hier dürfe nur die Zurückerstattung des Verliehenen, natürlich nicht des identischen Gegenstandes, der ja nicht mehr vor¬ handen sei, sondern seines Äquivalents gefordert werden. Diese Anschauung enthält zwei Wahrheiten, die immer wieder zu predigen zu allen Zeiten not¬ wendig sein wird: daß man aus der Not des Nächsten keinen Vorteil ziehen, daß man nicht Wucher treiben darf, und daß es unsittlich ist, dem eine Frucht abzunehmen, dein keine gewachsen ist. Ein Notdarlehn ist seiner Natur nach ein Werk der Nächstenliebe, und wer es zu einem Geschäft benutzt, der ist eben ein Wucherer. Nun waren in der Zeit, wo die Lehre vom Wucher ausgebildet wurde, sowohl im klassische-, Altertum wie im frühen Mittelalter, die Darlehn gewöhnlich Notdarlehn, und gerade erst in der Zeit, da Thomas schrieb, be¬ gann sich der Produktivkredit in größerm Maßstabe zu entfalten, zunächst in den Handelsstädten, wo oft Geld für kaufmännische Unternehmungen aufge¬ nommen wurde. Dem Thomas Hütte es ja schon einfallen können, daß man mit Geld eine Kuh kaufen kaun, die Kälber wirft und Milch gibt, oder einen Acker, oder einen Garten voll Fruchtbäume, oder ein Frachtschiff, mit dem viel Grenzboten III 1907 66

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/513>, abgerufen am 29.07.2024.