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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.

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Fahrendes Volk im siebzehnten Jahrhundert

Ernst Stegkmanns, Kayserlich gekrönten Poeten, dein man drei Groschen ver¬
abfolgte. Noch reichlicher gab man 1684 "einem mit grosser Zweisfel- und
Schwehrmiitigkeit beladenen Xots-rio ?ud1itZ0, Wilhelm ?istorio, auf des hoch¬
geistlichen Lovsistorii zu Zerbst erteilter Interoession".

Wer über eine solche Jnterzession, eine Erlaubnis, Almosen zu kolligieren,
oder selbst nur über eiuen Paß verfügte, hatte vor den Mitbewerbern überhaupt
einen Vorsprung. Solche Pässe oder Bettelbriefe stellten die Städte, Fürsten,
nicht selten sogar die kaiserliche Kanzlei in Wien aus. Zuweilen galten sie
ans beschränkte, zuweilen, auf unbestimmte Zeit. So kamen 1614 Abgesandte der
eingeäscherten Stadt Langfeld, "deren Brief acht Monat gelten soll". Im Jahre
1683 wurden "einer verarmten Edelfrauen, so aus gräflichen Stamme, namens
Martha geb. Gräfin von Athimis, auf Römisch Kaiserl. Majestät Jnterzession
2 gi. gesteuert". Auch einem Cvnverso Nobilo, Matthias Trost von Baden
genannt, gab mau im selben Jahre "auf vorgewiesene gute Attestate". Schon
1607 sind 3 gi. verzeichnet "einem gefangenen Edelmanns, der ein fürnemblich
keyserlich Patent fürzulegen gehabt, daß er neben seinem Weibe ist gefangen
gewesen mit Nahmen Johan Baptist", so wol auch sein Weib mitgenommen,
welcher sich mit 800 Dukaten hat müssen löse"! lassen".

Mit diesem Johann Baptista sind wir nun ans eine merkwürdige Klasse
der Nlmosensammler gekommen. Diese fast ausschließlich aus der Türkei
kommenden. Kriegsgefangnen . oder die noch daselbst in der Gefangenschaft
Weilenden, für die dann ihre Angehörigen, oft sogar adliche Damen, das Betteln
besorgten -- bilden nicht etwa eine seltene Ausuahmeerschciunng. Sie treten fast
alle Jahre und zuweilen in größerer Zahl ans und werden immer anstündig,
oft reichlich bedacht. Man braucht uicht alle diese, zuweilen alten Geschlechtern
angehörenden Leute für mittellose Bettler zu halten, aber es fehlte ihnen eben
die oft kolossale Summe, die der Türke als Lösegeld verlangte.

Schon das Kirchenbuch von 1598 nennt zwei von Adel, die sich um
3100 Taler haben "ranzauneu" (ranzionieren, loskaufen) müssen, und in,
folgenden Jahre kam "einer von Ateti aus Franckreich, für welchen unser
gnädiger Fürst und Herr geschrieben, den sein Vater um 4000 Gulden ran¬
zauneu müssen". Unter den vielen Türkengefangncn der nächsten Jahre nenne
ich nur eine arme Frau, "die in der Türkey gleichfalls um 2000 Dukaten
sich hat müssen rauzieren lassen", und einen Griechen Demetrius Joanninus
"seiner Geburt aus der Stadt Kreta, welcher vou der Türkische" Armada ge¬
fangen und mit 420 Dukaten rasunct". Zwei Griechen, die 1619 kamen,
wollten sich sogar um 8000 Dukaten losgekauft haben. Nach längerer Pause
brachten dann die Türkenkriege im letzten Drittel des siebzehnten Jahrhunderts
nochmals große Scharen von Losgekauften ins Land, über die hier nur uoch
eine Notiz aus dem Jahre 1683 wiedergegeben werden soll. "Dreien gefangnen
aus Türkey Andreas starck von Koserin, Andreas Palli und Stephan Argei
vier Groschen zu ihrer und ihrer Weiber lidsrirun^ mitgeteilt."


Fahrendes Volk im siebzehnten Jahrhundert

Ernst Stegkmanns, Kayserlich gekrönten Poeten, dein man drei Groschen ver¬
abfolgte. Noch reichlicher gab man 1684 „einem mit grosser Zweisfel- und
Schwehrmiitigkeit beladenen Xots-rio ?ud1itZ0, Wilhelm ?istorio, auf des hoch¬
geistlichen Lovsistorii zu Zerbst erteilter Interoession".

Wer über eine solche Jnterzession, eine Erlaubnis, Almosen zu kolligieren,
oder selbst nur über eiuen Paß verfügte, hatte vor den Mitbewerbern überhaupt
einen Vorsprung. Solche Pässe oder Bettelbriefe stellten die Städte, Fürsten,
nicht selten sogar die kaiserliche Kanzlei in Wien aus. Zuweilen galten sie
ans beschränkte, zuweilen, auf unbestimmte Zeit. So kamen 1614 Abgesandte der
eingeäscherten Stadt Langfeld, „deren Brief acht Monat gelten soll". Im Jahre
1683 wurden „einer verarmten Edelfrauen, so aus gräflichen Stamme, namens
Martha geb. Gräfin von Athimis, auf Römisch Kaiserl. Majestät Jnterzession
2 gi. gesteuert". Auch einem Cvnverso Nobilo, Matthias Trost von Baden
genannt, gab mau im selben Jahre „auf vorgewiesene gute Attestate". Schon
1607 sind 3 gi. verzeichnet „einem gefangenen Edelmanns, der ein fürnemblich
keyserlich Patent fürzulegen gehabt, daß er neben seinem Weibe ist gefangen
gewesen mit Nahmen Johan Baptist«, so wol auch sein Weib mitgenommen,
welcher sich mit 800 Dukaten hat müssen löse»! lassen".

Mit diesem Johann Baptista sind wir nun ans eine merkwürdige Klasse
der Nlmosensammler gekommen. Diese fast ausschließlich aus der Türkei
kommenden. Kriegsgefangnen . oder die noch daselbst in der Gefangenschaft
Weilenden, für die dann ihre Angehörigen, oft sogar adliche Damen, das Betteln
besorgten — bilden nicht etwa eine seltene Ausuahmeerschciunng. Sie treten fast
alle Jahre und zuweilen in größerer Zahl ans und werden immer anstündig,
oft reichlich bedacht. Man braucht uicht alle diese, zuweilen alten Geschlechtern
angehörenden Leute für mittellose Bettler zu halten, aber es fehlte ihnen eben
die oft kolossale Summe, die der Türke als Lösegeld verlangte.

Schon das Kirchenbuch von 1598 nennt zwei von Adel, die sich um
3100 Taler haben „ranzauneu" (ranzionieren, loskaufen) müssen, und in,
folgenden Jahre kam „einer von Ateti aus Franckreich, für welchen unser
gnädiger Fürst und Herr geschrieben, den sein Vater um 4000 Gulden ran¬
zauneu müssen". Unter den vielen Türkengefangncn der nächsten Jahre nenne
ich nur eine arme Frau, „die in der Türkey gleichfalls um 2000 Dukaten
sich hat müssen rauzieren lassen", und einen Griechen Demetrius Joanninus
„seiner Geburt aus der Stadt Kreta, welcher vou der Türkische« Armada ge¬
fangen und mit 420 Dukaten rasunct". Zwei Griechen, die 1619 kamen,
wollten sich sogar um 8000 Dukaten losgekauft haben. Nach längerer Pause
brachten dann die Türkenkriege im letzten Drittel des siebzehnten Jahrhunderts
nochmals große Scharen von Losgekauften ins Land, über die hier nur uoch
eine Notiz aus dem Jahre 1683 wiedergegeben werden soll. „Dreien gefangnen
aus Türkey Andreas starck von Koserin, Andreas Palli und Stephan Argei
vier Groschen zu ihrer und ihrer Weiber lidsrirun^ mitgeteilt."


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[0259] Fahrendes Volk im siebzehnten Jahrhundert Ernst Stegkmanns, Kayserlich gekrönten Poeten, dein man drei Groschen ver¬ abfolgte. Noch reichlicher gab man 1684 „einem mit grosser Zweisfel- und Schwehrmiitigkeit beladenen Xots-rio ?ud1itZ0, Wilhelm ?istorio, auf des hoch¬ geistlichen Lovsistorii zu Zerbst erteilter Interoession". Wer über eine solche Jnterzession, eine Erlaubnis, Almosen zu kolligieren, oder selbst nur über eiuen Paß verfügte, hatte vor den Mitbewerbern überhaupt einen Vorsprung. Solche Pässe oder Bettelbriefe stellten die Städte, Fürsten, nicht selten sogar die kaiserliche Kanzlei in Wien aus. Zuweilen galten sie ans beschränkte, zuweilen, auf unbestimmte Zeit. So kamen 1614 Abgesandte der eingeäscherten Stadt Langfeld, „deren Brief acht Monat gelten soll". Im Jahre 1683 wurden „einer verarmten Edelfrauen, so aus gräflichen Stamme, namens Martha geb. Gräfin von Athimis, auf Römisch Kaiserl. Majestät Jnterzession 2 gi. gesteuert". Auch einem Cvnverso Nobilo, Matthias Trost von Baden genannt, gab mau im selben Jahre „auf vorgewiesene gute Attestate". Schon 1607 sind 3 gi. verzeichnet „einem gefangenen Edelmanns, der ein fürnemblich keyserlich Patent fürzulegen gehabt, daß er neben seinem Weibe ist gefangen gewesen mit Nahmen Johan Baptist«, so wol auch sein Weib mitgenommen, welcher sich mit 800 Dukaten hat müssen löse»! lassen". Mit diesem Johann Baptista sind wir nun ans eine merkwürdige Klasse der Nlmosensammler gekommen. Diese fast ausschließlich aus der Türkei kommenden. Kriegsgefangnen . oder die noch daselbst in der Gefangenschaft Weilenden, für die dann ihre Angehörigen, oft sogar adliche Damen, das Betteln besorgten — bilden nicht etwa eine seltene Ausuahmeerschciunng. Sie treten fast alle Jahre und zuweilen in größerer Zahl ans und werden immer anstündig, oft reichlich bedacht. Man braucht uicht alle diese, zuweilen alten Geschlechtern angehörenden Leute für mittellose Bettler zu halten, aber es fehlte ihnen eben die oft kolossale Summe, die der Türke als Lösegeld verlangte. Schon das Kirchenbuch von 1598 nennt zwei von Adel, die sich um 3100 Taler haben „ranzauneu" (ranzionieren, loskaufen) müssen, und in, folgenden Jahre kam „einer von Ateti aus Franckreich, für welchen unser gnädiger Fürst und Herr geschrieben, den sein Vater um 4000 Gulden ran¬ zauneu müssen". Unter den vielen Türkengefangncn der nächsten Jahre nenne ich nur eine arme Frau, „die in der Türkey gleichfalls um 2000 Dukaten sich hat müssen rauzieren lassen", und einen Griechen Demetrius Joanninus „seiner Geburt aus der Stadt Kreta, welcher vou der Türkische« Armada ge¬ fangen und mit 420 Dukaten rasunct". Zwei Griechen, die 1619 kamen, wollten sich sogar um 8000 Dukaten losgekauft haben. Nach längerer Pause brachten dann die Türkenkriege im letzten Drittel des siebzehnten Jahrhunderts nochmals große Scharen von Losgekauften ins Land, über die hier nur uoch eine Notiz aus dem Jahre 1683 wiedergegeben werden soll. „Dreien gefangnen aus Türkey Andreas starck von Koserin, Andreas Palli und Stephan Argei vier Groschen zu ihrer und ihrer Weiber lidsrirun^ mitgeteilt."

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301987/259>, abgerufen am 06.02.2025.